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Rundschreiben 02/21 (RS 02/21)

Rundschreiben 02/21 (RS 02/21)
vom 4. Januar 2021
(Abl. MBJS/21, [Nr. 2], S.16)

Außer Kraft getreten am 31. Juli 2023
(Abl. MBJS/21, [Nr. 2], S.16)

Festlegungen für die Fachhochschulreifeprüfung und die Abschlussprüfungen in der Fachschule und Berufsfachschule in den Schuljahren 2021/2022 und 2022/2023

1. Fachhochschulreifeprüfung

Zur Vorbereitung, Organisation und Durchführung der Fachhochschulreifeprüfung in den Bildungsgängen der Fachoberschule, im doppelqualifizierenden Bildungsgang sowie im Zusatzangebot im Rahmen einer Berufsausbildung nach BBiG oder HwO oder nach Landesrecht wird gemäß § 20 Absatz 2 Fachoberschul- und Fachhochschulreifeverordnung (FOSFHRV) folgender Zeitrahmen festgelegt und veröffentlicht:

1.1. Verbindliche Vorgaben für Inhalte, Themen, Aufgabenformate, Bewertungsgesichtspunkte und Hilfsmittel (Prüfungsschwerpunkte)

1.1.1 Für die Fächer der Fachhochschulreifeprüfung gelten pro Fach die gemäß der VV-Rahmenlehrplan und curricularen Materialien vom 29. Juli 2019 (Abl. MBJS/19 S. 290), in der jeweils geltenden Fassung, gültigen Rahmenlehrpläne und curricularen Materialien.

1.1.2 Gemäß § 31 Absatz 1 FOSFHRV werden die Aufgaben für die zentralen schriftlichen Prüfungsfächer Deutsch, Englisch und Mathematik durch das für Schule zuständige Ministerium verbindlich festgelegt und den Schulen zur Verfügung gestellt. Für einen zentralen Nachprüfungstermin wird eine Ersatzaufgabe zur Verfügung gestellt.

Zur Vorbereitung auf diese zentralen schriftlichen Prüfungen in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik sind die verbindlichen Prüfungsschwerpunkte des für Schule zuständigen Ministeriums zu beachten.

Diese Prüfungsschwerpunkte stehen auf dem Brandenburgischen Bildungsserver zur Verfügung und sind unter https://bildungsserver.berlin-brandenburg.de/pruefungen-fos-bb/ abrufbar.

1.1.3 Die schriftliche Prüfung in einem fachrichtungsbezogenen Fach in den Bildungsgängen der Fachoberschule erfolgt dezentral.

1.2 Verfahren und Zeitrahmen

Für die Fachhochschulreifeprüfung im Schuljahr 2021/2022 gelten die in der Anlage 1 und für das Schuljahr 2022/2023 die in der Anlage 2 festgelegten verbindlichen Termine und Fristen.

Regelungen und Hinweise zur Bereitstellung der Prüfungsunterlagen für die zentralen schriftlichen Fachhochschulreifeprüfungen werden durch das für Schule zuständige Ministerium den teilnehmenden Schulen schriftlich zur Verfügung gestellt.

2. Abschlussprüfungen in der Fachschule und Berufsfachschule

Für die Vorbereitung und Durchführung der Abschlussprüfung in den Bildungsgängen der Fachschule für Sozialwesen, den Bildungsgängen der Fachschule Technik und Wirtschaft sowie dem Bildungsgang der Berufsfachschule Soziales und dem Bildungsgang der Berufsfachschule zur Erlangung eines Berufsabschlusses nach Landesrecht wird ein Zeitrahmen festgelegt und veröffentlicht (§ 20 Absatz 1 Fachschulverordnung Sozialwesen, § 20 Absatz 1 Fachschulverordnung Technik und Wirtschaft, § 20 Absatz 1 Berufsfachschulverordnung Soziales, § 23 Absatz 4 Berufsfachschulverordnung - BFSV).

Für die Abschlussprüfung in den Bildungsgängen der Fachschulen Sozialwesen, Technik und Wirtschaft, der Berufsfachschule Soziales und der Berufsfachschule zur Erlangung eines Berufsabschlusses nach Landesrecht gelten für das Schuljahr 2021/2022 die in der Anlage 1, für das Schuljahr 2022/2023 die in der Anlage 2 beigefügten Termine und Fristen.

Informationen zu den zentralen Prüfungen in der Fachschule Sozialpädagogik stehen auf dem Brandenburgischen Bildungsserver zur Verfügung unter https://bildungsserver.berlin-brandenburg.de/unterricht/pruefungen/zentrale-abschlusspruefung-der-fachschule-fuer-sozialpaedagogik-im-land-brandenburg/ .

3. Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Dieses Rundschreiben tritt am 1. Februar 2021 in Kraft und am 31. Juli 2023 außer Kraft.

Anlagen