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Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Richtlinien zur Ermittlung der Luftqualität an Straßen ohne und mit lockerer Randbebauung - RLuS 2012, Fassung 2020

Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Richtlinien zur Ermittlung der Luftqualität an Straßen ohne und mit lockerer Randbebauung - RLuS 2012, Fassung 2020
vom 16. März 2021
(ABl./21, [Nr. 14], S.355)

Der Runderlass richtet sich an

  • die Straßenbaubehörde des Landes Brandenburg
  • die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg.

Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nummer 03/2021 vom 11. Januar 2021 hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur die Richtlinien zur Ermittlung der Luftqualität an Straßen ohne und mit lockerer Randbebauung - RLuS 2012, Fassung 2020 eingeführt. Erläuternd wird auf die Regelungen in diesem ARS verwiesen.

Hiermit werden die RLuS 2012, Fassung 2020 für die im Zuständigkeitsbereich des Landes Brandenburg liegenden Bundesstraßen und Landesstraßen verbindlich eingeführt. Für die im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, kreisfreien Städte sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg liegenden Straßen wird die Anwendung empfohlen.

Dieser Runderlass wird im Amtsblatt für Brandenburg veröffentlicht.

Das Regelwerk ist bei der FGSV-Verlag GmbH, Wesselinger Straße 17, 50999 Köln zu beziehen.

Das PC-Berechnungsprogramm kann per Download inklusive Benutzerhandbuch bezogen werden bei der Firma: Lohmeyer GmbH, Friedrichstraße 24, 01067 Dresden.