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Verlängerung der Gültigkeit der Verwaltungsvorschrift zur Ermittlung von Sachwerten und Sachwertfaktoren im Land Brandenburg (Brandenburgische Sachwertrichtlinie - RL SW-BB)

Verlängerung der Gültigkeit der Verwaltungsvorschrift zur Ermittlung von Sachwerten und Sachwertfaktoren im Land Brandenburg (Brandenburgische Sachwertrichtlinie - RL SW-BB)
vom 21. März 2018

Sehr geehrte Damen und Herren,

die befristete Verwaltungsvorschrift zur Ermittlung von Sachwerten und Sachwertfaktoren im Land Brandenburg (Brandenburgische Sachwertrichtlinie - RL SW-BB) vom 01.04.2014 tritt am 31.03.2018 außer Kraft. Die Regelungen der Sachwertrichtlinie sind jedoch weiterhin erforderlich. Deshalb wird die Gültigkeitsdauer der Verwaltungsvorschrift um fünf Jahre bis zum 31.03.2023 verlängert.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Ehlers