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Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - Ausgabe 2019 (RLS 19)

Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - Ausgabe 2019 (RLS 19)
vom 15. Februar 2021
(ABl./21, [Nr. 9], S.243)

Der Runderlass richtet sich an

  • die Straßenbaubehörde des Landes Brandenburg
  • die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg.

Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nummer 19/2020 vom 24. November 2020 hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - Ausgabe 2019 (RLS-19) eingeführt.

Mit Inkrafttreten der Zweiten Verordnung zur Änderung der Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV) (BGBl. 2020 I S. 2334) am 1. März 2021 gilt diese unter Be­achtung der Übergangsregelung nach Abschnitt 3 in Verbindung mit Abschnitt 1 der neuen RLS-19 rechtsverbindlich für den Geltungsbereich der 16. BImSchV, sofern nicht bis zum 1. März 2021 das Baurechtsverfahren für den jeweiligen Straßenabschnitt eingeleitet worden ist. In diesem Fall sind noch die RLS 90 für den jewei­ligen Straßenabschnitt anzuwenden.

§ 3 der 16. BImSchV nimmt auf Abschnitt 3 in Verbindung mit Abschnitt 1 der RLS-19 Bezug. Die Abschnitte 1 und 3 der RLS-19 sind somit direkt Teil der Verordnung und bedürfen keiner gesonderten Einführung. Die weiteren Abschnitte der RLS-19 werden für den Bereich der Lärmvorsorge an Bundesfernstraßen hiermit eingeführt. Eine entsprechende Änderung der Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes - VlärmSchR 97 wird zu gegebener Zeit durch den Bund erfolgen.

Die RLS-19 sind ebenfalls ab dem 1. März 2021 für die Lärmsanierung entlang von Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes anzuwenden. Im Vorgriff auf eine Änderung der Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes - VlärmSchR 97 gilt damit auch für die Lärmsanierung das Berechnungsverfahren nach den Abschnitten 1 und 3 der RLS-19.

Hinsichtlich des Weiterbestehens beziehungsweise der Aufhebung von Allgemeinen Rundschreiben des BMVI wird auf die Regelungen im ARS Nr. 19/2020 vom 24. November 2020 unter Nummer III. verwiesen.

Hiermit werden die RLS-19 mit den oben genannten Maßgaben für die im Zuständigkeitsbereich des Landes Brandenburg ­liegenden Bundesstraßen und Landesstraßen verbindlich eingeführt. Für die im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, kreisfreien Städte sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg liegenden Straßen wird die Anwendung empfohlen.

Dieser Runderlass wird im Amtsblatt für Brandenburg veröffentlicht.

Das Regelwerk ist bei der FGSV-Verlag GmbH, Wesselinger Straße 17, 50999 Köln zu beziehen.