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Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - Ausgabe 2019 - RLS-19; Ergänzung der Tabelle 4a
Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - Ausgabe 2019 - RLS-19; Ergänzung der Tabelle 4a
vom 15. Januar 2026
(ABl./26, [Nr. 4], S.164)
Der Runderlass richtet sich an
- die Straßenbaubehörde des Landes Brandenburg
- die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg.
Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nummer 22/2025 vom 6. November 2025 hat das Bundesministerium für Verkehr die Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - Ausgabe 2019 - RLS-19, Ergänzung der Tabelle 4a eingeführt.
Hiermit wird das genannte Allgemeine Rundschreiben des Bundesministeriums für Verkehr für die im Zuständigkeitsbereich des Landes Brandenburg liegenden Bundesstraßen und Landesstraßen verbindlich eingeführt. Für die im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, kreisfreien Städte sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg liegenden Straßen wird die Anwendung empfohlen.
Dieser Runderlass wird im Amtsblatt für Brandenburg veröffentlicht.
Das Regelwerk ist bei der FGSV-Verlag GmbH, Wesselinger Straße 17, 50999 Köln zu beziehen.
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