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Richtlinie des Landesbergamt Brandenburg für die Handhabung des Betriebsplanverfahrens - Gliederung fakultativer Rahmenbetriebsplan Steine und Erden

Richtlinie des Landesbergamt Brandenburg für die Handhabung des Betriebsplanverfahrens - Gliederung fakultativer Rahmenbetriebsplan Steine und Erden
vom 3. Dezember 2001

Stand: 03. Dezember 2001
Ord.-Nr. 10/01

Rahmenbetriebsplan
Gemäß § 52 Abs. 2 Ziffer 1 Bundesberggesetz (BBergG)

0. Titelblatt

Unternehmen:

Vorhaben:

Landkreis:

Gemeinde:

Gemarkung:

Ort, Datum

Unterschrift Unterschrift
(Unternehmer) (Planersteller)

1. Umfang der beantragten Genehmigungen

  • Bundesberggesetz

2. Darstellung des geplanten Vorhabens

2.1. Art und Umfang des Vorhabens

  • Begründung der Erforderlichkeit und Zweckmäßigkeit des Vorhabens
  • Standortbeschreibung/gegenwärtige Ausgangssituation
  • gegebenenfalls geprüfte Vorhabensalternativen mit Begründung der Auswahl

2.2. Integration des Vorhabens in anderen Fachplanungen

  • Einbindung in den Landesentwicklungsplan, Regionalplan, Flächennutzungsplan, Bauleitplanung u. a.
  • Lage zu Schutzgebieten (Naturschutzgebiet, Landschaftsschutzgebiet, Biosphärenreservat, Naturpark, FFH-Gebiet, Vogelschutzgebiet, Trinkwasserschutzgebiet, u. a.)
  • Ausweisung des Vorhabens in bestehenden Fachplänen (Rohstoffsicherungskonzept o. ä.)
  • bekannte überörtliche Straßen-, Leitungs- und sonstige Planung

2.3. Darstellung der erforderlichen Gewinnungsberechtigung

  • Bergwerkseigentum, Bewilligung, Grundeigentum, Nutzungsverträge

2.4. Bedarf an Grund und Boden

  • Auflistung der vom Vorhaben betroffenen Grundstücke einschließlich ihrer derzeitigen Nutzung
  • Eigentumsverhältnisse (nur LBB-Exemplar)

2.5. Genehmigungssituation

  • bereits erteilte öffentlich-rechtliche Genehmigungen (Hauptbetriebsplan, Berechtsame, Wasserrechtliche Erlaubnis, Waldumwandlungsgenehmigung, Befreiungen u. a.)
  • Umfang der beantragten öffentlich-rechtlichen Genehmigungen (Gewässerausbau, Waldumwandlungsgenehmigung, Befreiungen, Eingriff in Natur und Landschaft, Genehmigungen nach BImSchG, Baugenehmigungen, Sondernutzungserlaubnisse, u. a.)

2.6. Altlasten (Altablagerungen, Altstandorte) und Altlastenverdachtsflächen

  • Art und Größe der Fläche (z. B. ehemalige Mülldeponie)
  • bekannte oder vermutete Lage
  • vorliegende Untersuchungsergebnisse
  • Angaben zur Entsorgung

2.7. Lage zu anderen Einrichtung und Objekten

  • Ortschaften, Streusiedlungen, Einzelgehöfte
  • Verkehrswege
  • Versorgungsleitungen/Versorgungseinrichtungen
  • Oberirdische Gewässer einschließlich Hochwasserschutz
  • sonstige Objekte

3. Lagerstättenkundliche Verhältnisse

3.1. Geologie der Lagerstätte

  • Lagerstättengenese
  • Bodenschatzart/Bodenschatzqualität (Darstellung der Explorationsergebnisse)
  • Lagerstättenparameter (Mächtigkeit, geologischer Vorrat, gewinnbarer Vorrat, Abraummächtigkeit, territoriale Lage und Ausdehnung)

3.2. Darstellung der hydrogeologischen, hydraulischen und wasserwirtschaftlichen Lagerstättenverhältnisse

  • Grundwasserverhältnisse (Grundwasserstandshöhe, -mächtigkeit, -fließrichtung)
  • wasserführende Horizonte
  • Vorflut
  • Quellgebiete
  • bestehende Grundwasseruntersuchungen

4. Allgemeine Angaben zur Betriebsplanung

4.1. Tagebauaufschluss

  • Art und Lage der Aufschlusskonfiguration
  • Anfall und Handling der Abraummenge

4.2. Abbauplanung

  • räumliche Entwicklung des Abbaus
  • geplante Inanspruchnahme nach Zeitabschnitten (1 - 2 Hauptbetriebsplanzeiträume/ca. 5 Jahre)
  • voraussichtliche Gesamtlaufzeit des beantragten Vorhabens (< 30 Jahre)
  • voraussichtliche Jahresförderung
  • Gewinnungstechnik
  • Förder- und Transportgeräte
  • Abraumhandling (Verwertung/Zwischenlagerung)
  • Aufbereitungstechnik (Verfahrensstammbaum, Prozessmedien [Wasser, Reagenzien], Handling der Aufbereitungsabgänge)

4.3. Standsicherheitsbetrachtung

  • Böschungen
  • Schutzstreifen von zu schützenden Objekten (Sicherheitsabstände)

4.4. Wiedernutzbarmachungskonzeption

  • geplante Folgenutzung
  • Darstellung der abbaubegleitenden Wiedernutzbarmachungsmaßnahmen in Zeitabschnitten (5-Jahresscheiben)

5. Tagesanlagen

5.1. Betriebseinrichtung im Bereich des Tagebaus

(Art, Größe, Standort)

5.2. Angaben zur Ver- und Entsorgungsplanung

(Wasser, Abwasserbeseitigung, Energieversorgung)

5.3. Lagerung und Umschlag von wassergefährdenden Stoffen und Flüssigkeiten

6. Anschluss an öffentliche Verkehrswege

  • Straße
  • Schiene
  • Wasser

7. Kontrollmaßnahmen/Monitoring

7.1. Grundwasser

  • Pegel, Lage, Ausbauparameter
  • Überwachung der Grundwasserstände und -qualität (derzeitig, künftig)
  • Angaben der zu überwachenden Gütekriterien (einschl. Auswertung schon vorhandener Analysen bzw. Messungen)

7.2. Oberflächengewässer

  • Überwachung der Wasserstände und Durchflussmengen
  • Überwachung der Gewässergüte (einschl. Auswertung schon vorhandener Analysen bzw. Messungen) unter Berücksichtigung der Nutzungsziele (z. B. Bade-, Fischgewässer)

8. Inhaltlicher Aufbau der Eingriffsbewertung und Wiedernutzbarmachung

8.1. Ermitteln, Darstellen und Beurteilen von Naturhaushalt und Landschaftsbild

8.1.1. Bestandsaufnahme
  • Der Naturhaushalt und das Landschaftsbild sind in ihrem Wirkungszusammenhängen zu ermitteln und darzustellen, insbesondere durch Landschaftsfaktoren, wie Relief, Gestein, Boden, oberirdische Gewässer, Grundwasser, Geländeklima sowie Tiere und Pflanzen und deren Lebensräume (flächendeckende Biotopkartierung nach der Kartierungsanleitung zur Biotopkartierung Brandenburg, Rote Liste-Arten, Lebensräume geschützter Pflanzen- und Tierarten)
  • Aufnahme der Schutzgebiete und geschützten Landschafts-bestandteilen nach § 19 ff Brandenburgisches Naturschutzgesetz (BbgNatSchG) sowie schützenswerten Lebensräumen nach § 31 ff BbgNatSchG, Landschaftsbild und -struktur, Beschreibung vorhandener Nutzungen und Vorhaben sowie kulturgeschichtlich bedeut-samer Objekte (historische Landnutzungsformen, traditionelle Sicht- und Wegebeziehung, Parkanlagen)
8.1.2. Bestandsbewertung
  • Bewerten der Leistungsfähigkeit und der Empfindlichkeit der Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes nach den Zielen und Grundsätzen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
  • Bewerten der vorhandenen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft (Vorbelastung)

8.2. Ermitteln, Darstellen und Bewerten der Beeinträchtigungen

  • Bodenversiegelungen
  • Reliefveränderung,
  • Entfernung der Vegetation und Beeinträchtigung und Zerstörung von Biotopen
  • Grundwasserabsenkungen, Gewässerumleitungen
  • Schadstoff-, Licht- und Lärmemissionen

8.3. Ermitteln und Darstellen von Maßnahmen zur Vermeidung

8.3.1. Ermitteln und Darstellen von Art, Umfang und zeitlichem Ablauf von Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung
8.3.2. Darstellen unvermeidbarer Beeinträchtigungen

8.4. Ermitteln und Darstellen von Maßnahmen zum Ausgleich1

8.4.1. Einschätzen der Ausgleichbarkeit
8.4.2. Ermitteln von Ausgleichsmaßnahmen
  • Folgenutzungskonzept
  • Reliefgestaltung der Bergbaufolgelandschaft
  • Maßnahmeplan der Renaturierung
  • zeitliche und räumliche Abfolge
  • Kostenübersicht
8.4.3. Darstellung der Ausgleichsmaßnahmen

8.5. Darstellung der Kompensationen (Bilanz)

  • Gegenüberstellen des Eingriffs und der Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung, und Ausgleich1 der Eingriffsfolgen

9. Angaben zur Prüfung des Vorhabens nach § 19c BNatSchG2

(Verträglichkeit, Zulässigkeit und Ausnahmen)

9.1. Beschreibung der Lage und Entfernung zum „Natura 2000“-Gebiet3

9.2. Darstellung der Erhaltungsziele des „Natura 2000“-Gebietes einschließlich der prioritären Biotope oder prioritären Arten (aus Schutzgebietsverordnung, Schutzgebietsgutachten, Steckbriefe u. ä.)

9.3. Ermittlung der möglichen Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele durch das Vorhaben unter Berücksichtigung des Zusammenwirkens mit anderen Vorhaben

9.4. Bestimmung der Erheblichkeit der ermittelten Beeinträchtigungen auf die Erhaltungsziele

9.5. Darstellung der mit dem geplanten Vorhaben verfolgten Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses (einschließlich sozialer und wirtschaftlicher Art)

9.6. Prüfung zumutbarer Alternativen

9.7. Maßnahmenvorschlag zur Sicherung des Zusammenhanges des Europäischen ökologischen Netzes „Natura 2000“

Cottbus, den 03. Dezember 2001

Dr. Liersch

Anlagen

  • Übersichtskarte (Ausschnitt aus der TK 100 oder TK 50)
  • Übersichtskarte zur Einordnung des Vorhabens in die unmittelbare Umgebung (TK 25 oder TK 10)
  • Topographische Karte(n) mit Eintragung der Berechtsamsverhältnisse (bei bergfreien Bodenschätzen), der Vorhabensplanung sowie der Darstellung der betroffenen Flurstücke (1 : 2000, 1 : 2500 oder 1 : 5000)
  • Übersichtsriss zur aktuellen Abbausituation, abgeleitet aus dem markscheiderischen Risswerk (bei bereits begonnenen Gewinnungsvorhaben)
  • Lagerstättenriss, geologische Schichtenschnitte
  • Plan der Grundwassergleichen
  • Plan der Altlastenstandorte/Bodendenkmale u. a. (falls vorhanden)
  • Plan der räumlichen und zeitlichen Entwicklung des Tagebaues
  • Schutzgutbezogene Übersichtskarten (geeigneter Maßstäbe)
    • Schutzgutbezogene Bestandskarte
    • Karte zur Darstellung der Schutzgutbetroffenheit
    • Maßnahmenkarte
    • Maßnahmenübersichtskarte
  • Wiedernutzbarmachungsplan mit zeitlichem und räumlichem Ablauf sowie einer Darstellung der Lage der betroffenen Flurstücke

1 Bleiben erhebliche oder nachhaltige Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes zurück, die nicht ausgleichbar sind, sind Ersatzmaßnahmen darzustellen

2 Falls durch das geplante Vorhaben erhebliche Beeinträchtigungen eines “Natura 2000“-Gebietes nicht auszuschließen sind.

3 „Natura 2000” - Gebiete sind eingetragene Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung nach Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) sowie Richtlinie 79/409/EWG (Vogelschutzrichtlinie)