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Erlass des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg über die Anwendung der De-minimis-Regel bei Zuwendungen nach der Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung pädagogischer Entwicklungs- und Modellvorhaben im Bildungsbereich und zur Anpassung beruflicher Bildungsgänge im Land Brandenburg (RL Entwicklungs- und Modellvorhaben im Bildungsbereich) vom 19. Mai 2008 (Amtsblatt des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport vom 15. Juli 2008, S. 192)
Erlass des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg über die Anwendung der De-minimis-Regel bei Zuwendungen nach der Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung pädagogischer Entwicklungs- und Modellvorhaben im Bildungsbereich und zur Anpassung beruflicher Bildungsgänge im Land Brandenburg (RL Entwicklungs- und Modellvorhaben im Bildungsbereich) vom 19. Mai 2008 (Amtsblatt des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport vom 15. Juli 2008, S. 192)
vom 25. März 2011
(Abl. MBJS/11, [Nr. 3], S.120)
geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 21. November 2013
(Abl. MBJS/13, [Nr. 10], S.316)
Außer Kraft getreten am 31. Dezember 2014 durch Zeitablauf vom 21. November 2013
(Abl. MBJS/13, [Nr. 10], S.316)
Sofern es sich bei den Zuwendungsempfängern aus dem genannten Förderprogramm um Unternehmen im beihilferechtlichen Sinne entsprechend Artikel 107 Abs. 1 AEUV handelt, stellen die nach dieser Richtlinie gewährten Zuwendungen Beihilfen dar, die nach Auslaufen der “Bundesregelung Kleinbeihilfen” zum 31.12.2010 entsprechend Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 als De-minimis-Beihilfen gewährt werden.
Zur Überwachung der Höchstbetragsgrenze legt der Antragsteller der Bewilligungsstelle eine Erklärung vor, in der alle ab dem 1. Januar 2009 erhaltenen/beantragten “De-minimis-Beihilfen” und alle erhaltenen/beantragten “Kleinbeihilfen” anzugeben sind.
Diese Regelung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2011 in Kraft und am 31. Dezember 2014 außer Kraft.
Potsdam, den 25. März 2010
Die Ministerin für Bildung, Jugend und Sport
Dr. Martina Münch