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Vorläufige Richtlinien für die Durchführung des Auswahlverfahrens bei Bewerbern für die Laufbahn des allgemeinen Vollzugsdienstes bei Justizvollzugsanstalten des Landes Brandenburg

Vorläufige Richtlinien für die Durchführung des Auswahlverfahrens bei Bewerbern für die Laufbahn des allgemeinen Vollzugsdienstes bei Justizvollzugsanstalten des Landes Brandenburg
vom 29. Dezember 1994
(JMBl/95, [Nr. 2], S.34)

geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 28. September 2001

Außer Kraft getreten am 17. November 2009 durch Rundverfügung vom 9. September 2009
(JMBl/09, [Nr. 11], S.142)

I.
Grundsätze für das Auswahlverfahren, Auswahlkommission, Verlauf des Auswahlverfahrens

1. Auswahlverfahren

1.1 Der Entscheidung über die Einstellung von Bewerbern für den allgemeinen Vollzugsdienst geht ein Auswahlverfahren voraus, in dem die besondere geistige und charakterliche Eignung für die angestrebte Tätigkeit festgestellt werden soll. Das Auswahlverfahren wird an zwei Tagen jeweils für eine Gruppe von Bewerbern durchgeführt.

1.2 Die Durchführung des Auswahlverfahrens obliegt den von dem Ministerium der Justiz und für Bundes- und Europaangelegenheiten eingerichteten Auswahlkommissionen.

1.3 Das Auswahlverfahren besteht aus

  • einem Sporttest,
  • einem Diktat,
  • einem Aufsatz,
  • einem Konzentrationstest,
  • einem Intelligenztest,
  • einem Persönlichkeitstest und ggf. weiteren psychologischen Untersuchungsverfahren,
  • einer Führung durch die Anstalt,
  • einem Gruppengespräch,
  • einer Einzelexploration durch den Psychologen sowie einem Einzelgespräch mit dem Vertreter des allgemeinen Vollzugsdienstes und ggf. weiteren Kommissionsmitgliedern und
  • einem Rundgespräch.

2. Auswahlkommission

2.1 Die Auswahlkommission besteht aus vier Mitgliedern. Der Vorsitzende ist ein Beamter des höheren Vollzugs- und Verwaltungsdienstes. Als Beisitzer werden ein Dipl.-Psychologe, ein Pädagoge und ein Bediensteter des allgemeinen Vollzugsdienstes bestellt. Mindestens ein Kommissionsmitglied muss gleichen Geschlechts wie die Bewerberin oder der Bewerber sein.

2.2 Das Ministerium der Justiz und für Bundes- und Europaangelegenheiten bestellt die Mitglieder der Auswahlkommissionen und ihre Vertreter.

2.3 Zu Kommissionsmitgliedern sollen nur Vollzugsbedienstete bestellt werden, die über hinreichende Berufserfahrung verfügen und nach ihren Kenntnissen sowie Fähigkeiten für die Tätigkeit in der Auswahlkommission besonders geeignet sind.

3. Niederschrift, Testunterlagen

3.1 Die Ergebnisse des Sporttests, der Schulleistungstests, der psychologischen Untersuchungen, der Einzelgespräche sowie des Rundgesprächs werden in einer Niederschrift festgehalten, die über das mit einem Bewerber durchgeführte Auswahlverfahren zu erstellen ist. In die Niederschrift werden auch die Beurteilung des Bewerbers durch die Auswahlkommission und die für die Beurteilung maßgeblichen Gründe aufgenommen.

3.2 Die psychologischen Testunterlagen verbleiben bei dem psychologischen Fachdienst der Auswahlkommission, bei der sie entstanden sind. Sie sind unter Verschluss sicher zu verwahren.

3.3 Die übrigen - im Auswahlverfahren entstandenen - Untersuchungsunterlagen übersendet der Vorsitzende der Auswahlkommission zusammen mit der Niederschrift innerhalb einer Woche nach Abschluss des Auswahlverfahrens an das Ministerium der Justiz und für Bundes- und Europaangelegenheiten. Sie werden Bestandteil der Sachakten des Ministeriums der Justiz und für Bundes- und Europaangelegenheiten.

4. Prüfungsverlauf

4.1 Das Auswahlverfahren beginnt am ersten Tag mit einer kurzen Einführung der Bewerber in den Sinn des Auswahlverfahrens (Berufsberatung). Diese erfolgt möglichst durch die gesamte Auswahlkommission. Danach wird der Sporttest durchgeführt.

Ergibt die Auswertung des Ergebnisses des Sporttests, dass die erbrachten Leistungen die sportlichen Mindestanforderungen nicht erfüllen, wird der Bewerber aus dem Auswahlverfahren entlassen. Hiervon kann abgesehen werden, wenn erkennbar ist, dass der Bewerber innerhalb der Ausbildung seine sportlichen Leistungen soweit verbessern kann, dass diese den Anforderungen genügen.

Anschließend werden zunächst die Schulleistungstests und sodann die psychologischen Leistungstests durchgeführt.

Eine zeitlich ausreichende Mittagspause ist vorzusehen.

Ergibt die Auswertung und Beratung der Ergebnisse des Leistungsteils, dass die erbrachten Leistungen nicht die an einen Beamten des mittleren Dienstes zu stellenden Mindestanforderungen erfüllen und ist eine Verbesserung nicht absehbar, so eröffnet der Vorsitzende der Auswahlkommission die bereits jetzt festgestellte fehlende Eignung. Diese Bewerber werden aus dem Auswahlverfahren entlassen.

Am ersten Tag werden außerdem durchgeführt

  • Persönlichkeitstest,
  • Führung durch die Anstalt,
  • Gruppengespräch,
  • evtl. notwendige zusätzliche Testverfahren.

4.2 Der zweite Prüfungstag beginnt mit möglicherweise am Nachmittag des ersten Tages noch nicht absolvierten Prüfungsstationen. Anschließend folgen eine Einzelexploration durch den Psychologen, ein Einzelgespräch mit einem Kommissionsmitglied aus dem allgemeinen Vollzugsdienst, bei Bedarf auch Einzelgespräche mit anderen Kommissionsmitgliedern. Beabsichtigen zwei Kommissionsmitglieder, mit einem Bewerber gemeinsam ein Gespräch zu führen, ist zuvor dessen Einverständnis einzuholen. Am Nachmittag findet das Rundgespräch zwischen der gesamten Kommission und dem einzelnen Bewerber statt. Nach Beratung in der Kommission eröffnet der Vorsitzende dem Bewerber das Ergebnis des Auswahlverfahrens mit Begründung. Geeignete Bewerber sind auf evtl. vorliegende besondere Ergebnisse des Auswahlverfahrens hinzuweisen, um ihnen Gelegenheit zu geben, notwendig erscheinende Änderungen herbeizuführen. In besonderen Fällen kann der Vorsitzende der Auswahlkommission einem ihm dafür geeignet erscheinenden anderen Kommissionsmitglied die Eröffnung und Begründung des Eignungsentscheides übertragen.

II.
Prüfungsmethoden

1. Sporttest

1.1 Der Sporttest muss die für den allgemeinen Vollzugsdienst notwendige körperliche Fitness (Kraft, Beweglichkeit und Ausdauer) der Bewerber feststellen.

1.2 Der Sporttest beinhaltet mindestens:

für Frauen:

- Liegestütze Anzahl: 10
- Dreierhop Anforderung: 5,30 Meter
- Pendellauf 4 x 18 m in 19 Sekunden
- Ausdauerlauf 2000 m in 12 Minuten

für Männer:

- Klimmzüge Anzahl: 3
- Dreierhop Anforderung: 6,30 Meter
- Pendellauf 4 x 18 m in 17 Sekunden
- Ausdauerlauf 3000 m in 15 Minuten.

2. Diktat

2.1 Die Diktate müssen dem Leistungsstand des 9. Schuljahres entsprechen. Die Ergebnisse sind nach einer modifizierten Schulnotenskala entsprechend der anliegenden Vorgabe zu bewerten.

2.2 Rechtschreibmängel im Diktat (Note 5 und schlechter) und Aufsatz bedingen die Nichteignung des Bewerbers, wenn sich nicht aus den übrigen Testergebnissen eine Kompensationsmöglichkeit in angemessener Zeit während der Ausbildung ergibt.

3. Aufsatz

Für die Anfertigung des Aufsatzes sollen 45 Minuten zur Verfügung stehen. Kriterien für die Bewertung des Aufsatzes sind

  • Klarheit des Aufbaus,
  • Beachtung des Themas,
  • logischer Gedankenablauf,
  • Sprachstil,
  • Treffsicherheit des Ausdrucks,
  • Beachtung grammatikalischer Grundregeln.

4. Psychologische Testverfahren

4.1 Als Intelligenztest wird der IST 70 oder LPS alternativ verwendet. Kürzungen des einzelnen Verfahrens sollten nur ausnahmsweise aus zwingenden Gründen erfolgen.

4.2 Als Konzentrationstest findet der d2 (revidierte Form von 1994) oder Revisionstest alternativ Verwendung.

4.3 Als Persönlichkeitstest ist der 16 PF vorgeschrieben. Weitere Verfahren können zusätzlich angewendet werden.

4.4 Bei vorliegender Indikation sind geeignete weitere psychologische Untersuchungsverfahren im Einzelfall einzusetzen, worüber der Psychologe entscheidet.

4.5 Die gesamte psychologische Untersuchung wird persönlich vom Psychologen oder in seiner Anwesenheit durchgeführt, um neben den Ergebnissen aus den Testverfahren genügend Befunde aus der Beobachtung der Bewerber zur Verfügung zu haben.

5. Gruppengespräch

Das Gruppengespräch führen die Bewerber untereinander über von der Auswahlkommission vorgegebene Themen. Mindestens der Psychologe und ein weiteres Mitglied der Auswahlkommission nehmen an dem Gespräch als Beobachter teil. Die Dauer des Gesprächs soll 30 Minuten nicht unter- und 60 Minuten nicht übersteigen.

6. Rundgespräch

6.1 Das Rundgespräch ist grundsätzlich nicht als Wissensprüfung auszugestalten. Der Bewerber soll über sich, die erlebte Prüfungssituation und seine Zukunftsziele berichten sowie seine Vorstellungen und Gedanken über den von ihm angestrebten Beruf entwickeln können. Dabei sollte das Interessen- und Bildungsniveau des Bewerbers angesprochen werden. Der Bewerber soll Gelegenheit finden, eigene Gedanken und Vorstellungen insbesondere aus seinem derzeitigen und künftigen Lebensbereich zu entwickeln.

6.2 An dem Rundgespräch nehmen alle Mitglieder der Auswahlkommission teil.

III.
Geschäftsgang

1. Vor Beginn des Rundgesprächs tragen die Kommissionsmitglieder ihre Erkenntnisse über den Bewerber vor. Bedarf es weiterer Informationen über den Bewerber, so ist das Rundgespräch auch darauf anzulegen, diese Informationen zu gewinnen.

2. In der Beratung nach dem Rundgespräch kommt die Kommission grundsätzlich zu einer einvernehmlichen Entscheidung über die Eignung. Sollte es bei unterschiedlichen Auffassungen über die Eignung des Bewerbers bleiben, stimmt die Kommission ab. Bei Stimmengleichheit ist der Bewerber als ungeeignet anzusehen.

3. Die Niederschrift gemäß Nr. I.3. ist nach dem anliegenden Vordruck zu erstellen. Die Teilergebnisse des Auswahlverfahrens sind von einem Kommissionsmitglied (Federführer) bündig zusammenzufassen und mit der Begründung für die Eignung/Nichteignung des Bewerbers zu beenden. Über vorzeitig aus dem Auswahlverfahren ausscheidende Bewerber ist ebenso eine Niederschrift zu erstellen wie für alle anderen Bewerber.

IV.

Diese Rundverfügung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Anlage 1:
Auswahlverfahren AVD/Diktat

Arbeitsbedingungen:

  1. Vor dem Diktat können einzelne Wörter angeschrieben und geklärt werden.
  2. Der Text wird im Zusammenhang vorgelesen.
  3. Beim Diktieren satzweise vorlesen, dann in Wortblocks diktieren.
  4. Zahlen sind mit angesagten Ausnahmen als Wörter zu schreiben.
  5. Verbesserungen sind erlaubt, es muss jedoch deutlich verbessert sein. Nicht lesbare Verbesserungen gelten als Fehler.
  6. Das Wiederholen von Diktierabschnitten ist zulässig.
  7. Es dürfen keine Fragen gestellt werden.
  8. Zum Schluss wird das ganze Diktat noch einmal langsam und deutlich vorgelesen.

Anweisungen zur Korrektur und Fehlerbewertung:

Jeder volle Fehler/Rechtschreibung wird am Rand durch einen senkrechten Strich (I), jeder volle Fehler/Grammatik durch ein Kreuz (+) vermerkt. Jeder halbe Fehler wird durch einen waagerechten Strich (-) am Rand vermerkt.

a. Mehrere Fehler in einem Wort 1 Fehler
b. Dasselbe Wort in gleicher Weise mehrmals falsch 1 Fehler
c. Dasselbe Wort mehrmals in verschiedener Weise falsch je 1 Fehler
d. Weggelassene Wörter je 1 Fehler
e. Hinzugesetzte Wörter je 1 Fehler
f. Falsche Trennung je 1 Fehler
g. Kleinschreibung am Satzanfang je 1 Fehler
h. ss statt ß und umgekehrt je 1 Fehler
i. Satzzeichenfehler je 1/2 Fehler  
j. Zwei halbe Fehler sind gleich einem vollen zu rechnen.

Bewertungsmaßstab:

0 bis 1 Fehler 1 (sehr gut)
1 1/2 bis 3 Fehler 2 (gut)
3 1/2 bis 5 Fehler 3 (befriedigend)
5 1/2 bis 7 Fehler 4 (ausreichend)
7 1/2 bis 11 Fehler 5 (mangelhaft)
111/2 und mehr Fehler 6 (ungenügend)

Anlage 2:

Auswahlkommission bei der Datum

Justizvollzugsanstalt

___________________________

Niederschrift

über das für den Bewerber

________________________________, geb. am________________

durchgeführte Auswahlverfahren am _______________________.

Der Bewerber erhielt in der Schulleistungsprüfung folgende Noten:

Diktat: ____________________________

Aufsatz: ___________________________

Rechentest: ________________________

Nach den Ergebnissen der Schulleistungsprüfung, der psychologischen Untersuchung, den Ergebnissen von Gruppen-, Einzel- und Rundgesprächen ergibt sich folgende Gesamtbeurteilung des Bewerbers:

Die Eignung konnte - nicht - festgestellt werden.

____________________
(Vorsitzender)

_____________________
(Psychologe)

_______________
(Pädagoge)

___________________________________
(Vertreter des allgemeinen Vollzugsdienstes)