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Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Richtlinien für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wasserschutzgebieten, Ausgabe 2016 (RiStWag)

Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Richtlinien für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wasserschutzgebieten, Ausgabe 2016 (RiStWag)
vom 28. März 2017
(ABl./17, [Nr. 15], S.335)

Der Runderlass richtet sich an

  • die Straßenbaubehörde des Landes Brandenburg
  • die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg.

Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nummer 15/2016 vom 19. Juli 2016 hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die „Richtlinien für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wasserschutzgebieten, Ausgabe 2016 (RiStWag)“ bekannt gegeben.

Die RiStWag 2016 wurden von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e. V. unter Mitwirkung der Bund-/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA), des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches (DVGW) und der Arbeitsgemeinschaft Trinkwassertalsperren (ATT) im Benehmen mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur sowie den Obersten Straßenbaubehörden der Länder erarbeitet.

Die RiStWag, Ausgabe 2016 ersetzen die Ausgabe 2002. Sie führen planerische, bautechnische und betriebliche Aspekte zusammen und sind beim Neu-, Um- und Ausbau von Straßen in Wasserschutzgebieten anzuwenden.

Für den Einsatz von Straßenbaustoffen im Unter- und Oberbau sind gemäß Abschnitt 3.4 RiStWag 2016 die „Brandenburgischen Technischen Richtlinien für Recycling-Baustoffe im Straßenbau (BTR RC-StB), Ausgabe 2014“ zu beachten. Die Einsatzmöglichkeiten von Recycling-Baustoffen in Wassergewinnungsgebieten werden in der Regel durch die Schutzgebietsverordnung begrenzt.

Hiermit werden die „Richtlinien für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wasserschutzgebieten, Ausgabe 2016 (RiStWag)“ für die im Zuständigkeitsbereich des Landes Brandenburg liegenden Bundesfernstraßen und Landesstraßen sowie für die im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, kreisfreien Städte sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg liegenden Straßen verbindlich eingeführt.

Der Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung, Abteilung 4, Nummer 2/2015 - Verkehr - vom 10. Februar 2015 (ABl. S. 170) wird aufgehoben.

Die RiStWag 2016 sind bei der FGSV-Verlag GmbH, Wesselinger Str. 17, 50999 Köln zu beziehen.