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Tagungsstätte der Deutschen Richterakademie in Wustrau
Tagungsstätte der Deutschen Richterakademie in Wustrau
vom 16. Juli 1993
(JMBl/93, [Nr. 8], S.138)
- Auf Grund der Verwaltungsvereinbarung über die Deutsche Richterakademie zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Bundesländern verfügt die Deutsche Richterakademie über die Tagungsstätte in Wustrau, eine Einrichtung des Landes Brandenburg.
- Behördenleiter der Tagungsstätte in Wustrau ist der Direktor der Deutschen Richterakademie.
- Die Dienstaufsicht und Weisungsbefugnis über die Bediensteten in der Tagungsstätte Wustrau steht dem Direktor der Deutschen Richterakademie zu.
- Zur Personaleinstellung und zu Kündigungen von Mitarbeitern der Tagungsstätte in Wustrau bedarf der Direktor der Deutschen Richterakademie der vorherigen Einwilligung des Ministeriums der Justiz.
- Der Direktor der Deutschen Richterakademie ist berechtigt, Annahme- und Auszahlungsanordnungen im Rahmen der ihm vom Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg gemäß § 34 Landeshaushaltsordnung für das Kapitel 04 030 erteilten Bewirtschaftungsbefugnisse zu erteilen. Er ist im übrigen gemäß § 9 Landeshaushaltsordnung an die Weisungen des Beauftragten des Haushalts des Ministeriums der Justiz gebunden.
- Diese Organisationsverfügung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Potsdam, den 16. Juli 1993
Der Minister der Justiz
In Vertretung
Dr. Faupel