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Runderlass Nr. 1/2006 in kommunalen Angelegenheiten
Erhöhung der Gebühren für die Jahresabschlussprüfung kommunaler Eigenbetriebe und nach Eigenbetriebsrecht arbeitender Zweckverbände (Rderl 1/2006)

Runderlass Nr. 1/2006 in kommunalen Angelegenheiten
Erhöhung der Gebühren für die Jahresabschlussprüfung kommunaler Eigenbetriebe und nach Eigenbetriebsrecht arbeitender Zweckverbände (Rderl 1/2006)

vom 20. Februar 2006

Außer Kraft getreten am 13. November 2013 durch Aufhebungsrunderlass Nr. 2/2013 vom 13. November 2013

Ab 1. Januar 2006 wird auf Vorschlag der Wirtschaftsprüferkammer eine Anhebung der zum 1. Januar 2005 festgesetzten Gebühren vorgenommen.

In den vergangenen Jahren (bis 2004) konnte zur Festsetzung der Gebührensätze auf tarifvertragliche Vereinbarungen auf Prozentbasis zurückgegriffen werden. Gehaltserhöhungen im öffentlichen Dienst für die Jahre 2005 bis 2007 beschränken sich jedoch lediglich auf Einmalzahlungen von rund je 300 €. Daher wird nunmehr das durchschnittliche Jahresgehalt eines Bediensteten des öffentlichen Dienstes in Höhe von 30.000 € als Grundlage für die Berechnung der Erhöhung der Stundensätze herangezogen.

Bei dem zugrunde gelegten Jahresdurchschnittsgehalt ergibt sich aus der Einmalzahlung eine Erhöhung um 1%. Die Inflationsrate für das Jahr 2005 wird mit 2,5% beziffert. Daraus ergibt sich eine Gesamterhöhung der Stundensätze um 1,3%.

Die Anpassung der Gebührensätze für das Jahr 2005 erfolgte unter der Maßgabe, dass in 2006 die Sätze rückwirkend für 2005 nach oben angepasst werden, sollte der Tarifabschluss über der prognostizierten Zuwachsrate liegen. Wenn der Tarifabschluss jedoch nicht die von der Wirtschaftsprüferkammer angenommene Erhöhung erreichen sollte, wäre eine entsprechende Absenkung der Gebührensätze vorzunehmen.

Da die vorgenommene Prognose von 1% Gehaltserhöhung für 2005 durch die Einmalzahlung i. H. v. 300 € rechnerisch erreicht worden ist, braucht eine rückwirkende Anpassung der Gebührensätze sowohl nach oben als auch nach unten nicht vorgenommen werden.

Die Stundensätze der Gebühren für die Pflichtprüfung kommunaler Unternehmen werden demnach wie folgt festgesetzt:

Stufe 1: Wirtschaftsprüfer 90,90 €
Stufe 2: Steuerberater, Rechtsanwälte, vereidigte Buchprüfer, erfahrene Prüfer mit mindestens zweijähriger Berufserfahrung, EDV-Prüfer, sonstige sachverständige Gutachter 70,20 €
Stufe 3: Prüfer, Prüfungsassistenten mit weniger als zwei Jahren Berufserfahrung 53,35 €

Im Hinblick auf verschiedene Nachfragen weise ich ergänzend auf Folgendes hin:

Trotz Aufhebung des Runderlasses III Nr. 50/1994 mit Erlass Nr. 11/2001 vom 14.11.2001 können alle übrigen Regelungen des Runderlasses weiterhin als sachgerechter Bewertungs- und Prüfungsmaßstab herangezogen werden. Dabei bemisst sich allerdings die Zeitgebühr für die Vornahme der notwendigen Prüfungshandlungen am Prüfungsort, für die Berichtabfassung und für den Zeitaufwand für Besprechungen seit dem Jahr 2000 nicht mehr je Tagewerk, sondern nach Stundensätzen.

Ich bitte die Herren Landräte, die Ihrer Rechtsaufsicht unterliegenden kreisangehörigen Gemeinden, Ämter und die nach Eigenbetriebsrecht arbeitenden Zweckverbände hierüber zu unterrichten.

Im Auftrag

gez. Hoffmann