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Runderlass in kommunalen Angelegenheiten, MI, Nr. 1/2004
Erhöhung der Gebühren für die Jahresabschlussprüfung kommunaler Eigenbetriebe und nach Eigenbetriebsrecht arbeitender Zweckverbände

Runderlass in kommunalen Angelegenheiten, MI, Nr. 1/2004
Erhöhung der Gebühren für die Jahresabschlussprüfung kommunaler Eigenbetriebe und nach Eigenbetriebsrecht arbeitender Zweckverbände

vom 2. Februar 2004

Außer Kraft getreten am 13. November 2013 durch Aufhebungsrunderlass Nr. 2/2013 vom 13. November 2013

Ab 1. Januar 2004 wird auf der Grundlage des Tarifabschlusses aus dem Jahr 2002 und der Inflationsrate 2003 ein Aufschlag auf die zum 1. Januar 2003 festgesetzten Gebühren für die 2004 festzulegenden Gebührensätze vorgenommen.

Die Stundensätze der Gebühren für die Pflichtprüfung kommunaler Unternehmen werden wie folgt festgesetzt:

Stufe 1: Wirtschaftsprüfer 88,70 €
Stufe 2: Steuerberater, Rechtsanwälte, vereidigte Buchprüfer, erfahrene Prüfer mit mindestens zweijähriger Berufserfahrung, EDV-Prüfer, sonstige sachverständige Gutachter 68,50 €
Stufe 3: Prüfer, Prüfungsassistenten mit weniger als zwei Jahren Berufserfahrung 52,10 €

Im Hinblick auf verschiedene Nachfragen weise ich ergänzend auf folgendes hin:

Trotz Aufhebung des Runderlasses III Nr. 50/1994 mit Erlass Nr. 11/2001 vom 14.11.2001 können alle übrigen Regelungen des Runderlasses weiterhin als sachgerechter Bewertungs- und Prüfungsmaßstab herangezogen werden. Dabei bemisst sich allerdings die Zeitgebühr für die Vornahme der notwendigen Prüfungshandlungen am Prüfungsort, für die Berichtabfassung und für den Zeitaufwand für Besprechungen seit dem Jahr 2000 nicht mehr je Tagewerk, sondern nach Stundensätzen.

Ich bitte die Herren Landräte die ihrer Rechtsaufsicht unterliegenden kreisangehörigen Gemeinden, Ämter und die nach Eigenbetriebsrecht arbeitenden Zweckverbände hierüber zu unterrichten.

Im Auftrag

gez. Hoffmann