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Verwaltungsvorschriften über die Erstattung von Reisekosten der Mitglieder des Landesbeirates für Weiterbildung nach dem Brandenburgischen Weiterbildungsgesetz (VV-Reisekosten Landesbeirat für Weiterbildung)

Verwaltungsvorschriften über die Erstattung von Reisekosten der Mitglieder des Landesbeirates für Weiterbildung nach dem Brandenburgischen Weiterbildungsgesetz (VV-Reisekosten Landesbeirat für Weiterbildung)
vom 29. Juni 1995
(Abl. MBJS/95, [Nr. 11], S.407)

Außer Kraft getreten am 1. Januar 2013 durch Verwaltungsvorschrift vom 31. Juli 2012
(Abl. MBJS/12, [Nr. 7], S.291)

Auf Grund des § 29 in Verbindung mit § 13 Abs. 7 des Brandenburgischen Weiterbildungsgesetzes vom 15. Dezember 1993 (GVBl. I S. 498) bestimmt das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport im Einvernehmen mit dem Ministerium der Finanzen:

1 - Begriffsbestimmung

Mitglieder des Landesbeirates für Weiterbildung sind die nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 und Abs. 3 des Brandenburgischen Weiterbildungsgesetzes zu benennenden Personen.

2 - Reisekosten

(1) Mitglieder des Landesbeirates erhalten bei Reisen, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendig sind, Reisekostenvergütung nach den für Landesbeamte geltenden Vorschriften des Bundesreisekostengesetzes; die Reisekostenvergütung ist nach den für Beamte der Besoldungsgruppe A 15 geltenden Bestimmungen zu bemessen.

(2) Reisekostenvergütung wird nicht gewährt, wenn eine entsprechende Entschädigung von anderer Seite gewährt wird oder nach anderen Rechtsvorschriften zusteht.

(3) Stellvertreterinnen und Stellvertreter der Mitglieder des Landesbeirates wird Reisekostenvergütung nur gewährt, wenn sie als stimmberechtigtes Mitglied ihre Tätigkeit ausüben.

3 - Geltendmachung und Auszahlung

(1) Anträge auf Erstattung der Reisekostenvergütung sind - unter Angabe der Bankverbindung und Vorlage der Belege - an die Geschäftsstelle des Landesbeirates binnen eines Jahres nach Ende der Reise zu richten.

(2) Den Mitgliedern wird auf Antrag zum Jahresbeginn eine Bescheinigung über die im vorhergehenden Jahr gezahlten Reisekostenvergütungen für Einkommensteuerzwecke ausgestellt.

4 - Inkrafttreten

Diese Verwaltungsvorschriften treten mit Wirkung vom 1. Juli 1995 in Kraft.

Potsdam, den 29. Juni 1995

Die Ministerin für Bildung, Jugend und Sport

i. V. Dr. Gerd Harms