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Merkblatt für die Reinigung von Straßen
Merkblatt für die Reinigung von Straßen
vom 28. Januar 2025
(ABl./25, [Nr. 8], S.147)
Der Runderlass richtet sich an
- die Straßenbaubehörde des Landes Brandenburg
- die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg.
Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nummer 20/2020 vom 19. November 2020 hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) das „Merkblatt für die Reinigung von Straßen“ bekanntgegeben. Das „Merkblatt für die Reinigung von Straßen“, Ausgabe 2020, wurde vom Arbeitskreis „Reinigung von Straßen außerhalb von Ortsdurchfahrten“ des Arbeitsausschusses „Straßenbetriebsdienst“ der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e. V. (FGSV) erarbeitet.
Das Merkblatt behandelt die Reinigung von Straßen, Geh- und Radwegen, Entwässerungseinrichtungen, Bauwerken und der Straßenausstattung sowie die Abfallbeseitigung entlang der Strecke und auf Rastanlagen.
Hiermit wird das „Merkblatt für die Reinigung von Straßen“ für den Bereich der Bundes- und Landesstraßen im Land Brandenburg eingeführt.
Für die im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, kreisfreien Städte sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg liegenden Straßen wird die Anwendung empfohlen.
Die Ausgabe 2020 des Merkblattes ersetzt das „Merkblatt für den Unterhaltungs- und Betriebsdienst an Straßen - Teil: Reinigung von Straßen außerhalb von Ortsdurchfahrten“, Ausgabe 1999 (FGSV 390/2).