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Reisekostenprogramm "Reiko"
Fälligkeitstag in Auszahlungsanordnungen

Reisekostenprogramm "Reiko"
Fälligkeitstag in Auszahlungsanordnungen

vom 2. Juni 2006

Bericht des TFA vom 26. April 2006 (P/1700 - 1.31)

Anlässlich des Infobesuchs von AL 1 erläuterten die Kollegen des TFA den Ablauf der Reisekostenberechung durch Reiko. Derzeit werden die Auszahlungsanordnungen mit einer Fälligkeit von 5 Tagen ins HKR - Verfahren eingegeben, d. h., die Buchung auf dem Empfängerkonto erfolgt erst 5 Tage später.

Das TFA verweist insoweit auf einen Erlass des Kassenreferates vom Dezember 1998, der die Fälligkeitstage näher bestimmt. Da es sich vorliegend um gewöhnliche Überweisungen handelt, dürfte nach dem vorstehenden Erlass eine Fälligkeit von 3 Tagen maßgeblich sein. Das TFA legt ausweislich des o. g. Berichtes zwar diese 3 Tage zugrunde, unter Berücksichtigung von Postlaufzeiten werden letztlich aber 5 Tage Fälligkeit beachtet.

Die Recherche, ob der Erlass vom Kassenreferat auch heute noch Gültigkeit hat und was die angesprochenen Postlaufzeiten anbelangt, hat etwas Zeit in Anspruch genommen.

Im Ergebnis teilte Frau Ritter, Referat 27, mit, dass der Erlass aus dem Jahr 1998 noch in Kraft ist. Sie bestätigte auch eine Fälligkeit von 3 Werktagen, um sicherzustellen, dass das Geld auch tatsächlich am Fälligkeitstag auf dem Konto des Empfängers gutgeschrieben wird. Der erfolgende Zuschlag von 2 Tagen wegen Postlaufzeiten ist aus Sicht von Ref. 27 nicht nachvollziehbar, da die Übermittlung per Datentransfer erfolgt.