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Rechtsberatende Tätigkeit der Berufsverbände ohne öffentlich-rechtlichen Charakter i. S. d. § 5 Abs. 1 Nr. 5 Körperschaftsteuergesetz (KStG)
Rechtsberatende Tätigkeit der Berufsverbände ohne öffentlich-rechtlichen Charakter i. S. d. § 5 Abs. 1 Nr. 5 Körperschaftsteuergesetz (KStG)
vom 29. September 2003
Die rechtsberatende Tätigkeit eines Berufsverbandes stellt einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb i. S. d. § 14 AO dar.
Die KSt-Referatsleiter der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder hatten sich mit der Frage beschäftigt, wie hoch das steuerliche Ergebnis des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs „Rechtsberatung“ ist. Die Erörterungen führten - unter Berücksichtigung der Erkenntnisse der Länder zur Einnahme-Ausgabesituation im Bereich Rechtsberatung bei den einzelnen Berufsverbänden - zu folgendem Ergebnis:
In dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb „Rechtsberatung“ fällt kein Gewinn an. Aus Vereinfachungsgründen wird das steuerliche Ergebnis des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs „Rechtsberatung“ pauschal mit 0 € angesetzt.