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Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Einführung der Richtlinien für den Entwurf, die konstruktive Ausbildung und Ausstattung von Ingenieurbauten (RE-ING); ARS Nr. 11/2017
Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Einführung der Richtlinien für den Entwurf, die konstruktive Ausbildung und Ausstattung von Ingenieurbauten (RE-ING); ARS Nr. 11/2017
vom 18. Oktober 2017
(ABl./17, [Nr. 44], S.967)
Der Runderlass richtet sich an
- die Straßenbaubehörde des Landes Brandenburg
- die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg.
Die Richtlinien sind eine Zusammenfassung bisheriger Allgemeiner Rundschreiben Straßenbau im Entwurfsbereich des Brücken-, Tunnel- und Ingenieurbaus. Die RE-ING gelten für Planung, Entwurf, konstruktive Ausbildung und Ausstattung von Ingenieurbauten gemäß DIN 1076.
In einem ersten Schritt werden die Teile 1, 2 und 8 eingeführt. Die übrigen Teile befinden sich in Vorbereitung.
Ein Erfahrungsbericht der Straßenbaubehörde des Landes Brandenburg wird bis zum 30. Mai 2018 erbeten. Weitere Hinweise zur Anwendung sind dem allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nr. 11/2017 zu entnehmen.
Das Allgemeine Rundschreiben Straßenbau Nr. 11/2017 wird für den Bereich der Bundesfern- und Landesstraßen eingeführt. Für die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg wird die Anwendung empfohlen.
Hiermit werden die Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nr. 12/1991, 08/1994, 02/1995, 14/1995, 33/1995, 25/1996, 18/1997 und 20/1998, eingeführt mit Rundschreiben Straßenbau Nr. 34/1999 des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr, Abteilung 5 vom 1. Oktober 1999 (im Amtsblatt nicht veröffentlicht), aufgehoben.
Hiermit wird das Allgemeine Rundschreiben Straßenbau Nr. 23/1993, eingeführt mit Schreiben des Brandenburgischen Landesamtes für Verkehr und Straßenbau vom 31. März 1994, aufgehoben.
Hiermit wird das Allgemeine Rundschreiben Straßenbau Nr. 07/2012, eingeführt mit Rundschreiben Straßenbau Nr. 11/2012 des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft, Abteilung 4 vom 13. September 2012 (ABl. S. 1495), aufgehoben.