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Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Ergänzungen der Richtlinien für die rechnerische Dimensionierung von Betondecken im Oberbau von Verkehrsflächen, Ausgabe 2009 (RDO Beton 09)

Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Ergänzungen der Richtlinien für die rechnerische Dimensionierung von Betondecken im Oberbau von Verkehrsflächen, Ausgabe 2009 (RDO Beton 09)
vom 20. Januar 2021
(ABl./21, [Nr. 5], S.143)

Der Runderlass richtet sich an

  • die Straßenbaubehörde des Landes Brandenburg
  • die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg.

Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nummer 21/2010 vom 27. August 2010 hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die „Richtlinien für die rechnerische Dimensionierung von Betondecken im Oberbau von Verkehrsflächen, Ausgabe 2009 (RDO Beton 09)“ bekannt gegeben. Das Regelwerk wurde mit Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft, Abteilung 4, Nummer 23/2010 - Verkehr - vom 22. Dezember 2010 (ABl. 2011
S. 160) für den Bereich der Bundesfernstraßen und Landes­straßen im Land Brandenburg eingeführt.

Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nummer 18/2020 vom 27. Oktober 2020 hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur nach zehnjähriger Anwendungszeit der RDO Beton 09 Ergänzungen und Präzisierungen bekannt gegeben.

Neben der Anwendung bei Projekten im Rahmen von Öffentlich-Privaten Partnerschaften (ÖPP) sowie bei Funktionsbauverträgen ist die Anwendung der RDO Beton 09, mit Ergänzungen und Präzisierungen, im Rahmen konventioneller Bauverträge möglich, wenn die „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Betondecken im Oberbau von Verkehrsflächen, Ausgabe 2020 (ZTV RDO Beton-StB 20)“ dem Bauvertrag zugrunde gelegt werden.

Neubaustrecken und Strecken mit grundhafter Erneuerung sollen in der Belastungsklasse (Bk) 100 ab einer B-Zahl von 70 Millionen bei zweistreifigen beziehungsweise 85 Millionen bei dreistreifigen Richtungsfahrbahnen und/oder bei Plattengeometrien, die nicht durch die „Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen, Ausgabe 2012 (RStO 12)“ abgedeckt werden, in der Planungs- beziehungsweise Bauvorbereitungsphase mit Hilfe der RDO Beton dimensioniert werden.

Die RDO Beton können auch für Straßen außerhalb des Bundesfernstraßennetzes sowie für andere Verkehrsflächen (zum Beispiel Parkplätze, Kreisverkehre, Busverkehrsflächen und Ähnliches) angewendet werden.

Ergänzend ist zu beachten, dass bis zum Vorliegen von Erfahrungen zur sicheren Erreichbarkeit höherer Spaltzugfestigkeiten bei der Ermittlung der erforderlichen charakteristischen Deckendicke nur charakteristische Spaltzugfestigkeiten bis 3,3 N/mm² anzusetzen sind. Bei kleineren Baumaßnahmen sind im Bauvertrag vorzugsweise Mindestwerte anstelle von Quantilwerten zu vereinbaren.

Hiermit werden die Ergänzungen der „Richtlinien für die rechnerische Dimensionierung von Betondecken im Oberbau von Verkehrsflächen, Ausgabe 2009 (RDO Beton 09)“ für die im Zuständigkeitsbereich des Landes Brandenburg liegenden Bundesfernstraßen und Landesstraßen verbindlich eingeführt. Für die im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, kreisfreien Städte sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg liegenden Straßen wird die Anwendung empfohlen.

Das Regelwerk ist bei der FGSV-Verlag GmbH, Wesselinger Straße 17, 50999 Köln zu beziehen.