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Einführung von Planungsgrundlagen für die Straßenbauverwaltung des Landes Brandenburg - Fortschreibung der Grundsätze für Bau und Finanzierung von Radwegen im Zuge von Bundesstraßen in der Baulast des Bundes

Einführung von Planungsgrundlagen für die Straßenbauverwaltung des Landes Brandenburg - Fortschreibung der Grundsätze für Bau und Finanzierung von Radwegen im Zuge von Bundesstraßen in der Baulast des Bundes
vom 23. Juli 2020
(ABl./20, [Nr. 32], S.780)

Der Runderlass richtet sich an

  • die Straßenbaubehörde des Landes Brandenburg
  • die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg.

Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nummer 12/2020 vom 17. April 2020 hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur die „Fortschreibung der Grundsätze für Bau und Finanzierung von Radwegen an Bundesstraßen in der Baulast des Bundes“ bekannt gegeben, die Veröffentlichung ist im Verkehrsblatt vorgesehen. Die Grundsätze enthalten Anforderungen an die Anlage von Radwegen in der Baulast des Bundes, zur Einbeziehung anderer Straßen und Wege sowie zu Radschnellwegen und ersetzen die Ausgabe 2008.

Hiermit wird die „Fortschreibung der Grundsätze für Bau und Finanzierung von Radwegen an Bundesstraßen in der Baulast des Bundes, Ausgabe 2020“ für die im Zuständigkeitsbereich des Landes Brandenburg liegenden Bundes- und Landesstraßen verbindlich eingeführt. Für die im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, kreisfreien Städte sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg liegenden Straßen wird die Anwendung empfohlen.