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Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Richtlinien für das Aufstellen von Bauwerksentwürfen für Ingenieurbauten (RAB-ING)

Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Richtlinien für das Aufstellen von Bauwerksentwürfen für Ingenieurbauten (RAB-ING)
vom 11. Juli 2016
(ABl./16, [Nr. 30], S.794)

Der Runderlass richtet sich an

  • die Straßenbaubehörde des Landes Brandenburg
  • die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg.

Die inhaltlich überarbeiteten Richtlinien (RAB-ING) ersetzen die bisherigen Richtlinien für das Aufstellen von Bauwerksentwürfen (RAB-Brü).

Aufgrund der Einführung der Eurocodes, der Richtlinie zur Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand (Nachrechnungsrichtlinie), der Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV-ING) sowie der Einführung der Anweisungen zur Kostenermittlung und zur Veranschlagung von Straßenbaumaßnahmen (AKVS) wurden die Neufassung und Erweiterung der Richtlinien erforderlich.

Hiermit wird die RAB-ING für den Bereich der Bundesfern- und Landesstraßen eingeführt. Für die im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, kreisfreien Städte sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg liegenden Straßen wird die Anwendung empfohlen.

Die Anwendung des RAB-BRÜ, eingeführt mit Runderlass des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr, Abteilung 5, Nr. 34/1999 vom 1. November 1999 (im Amtsblatt nicht veröffentlicht), wird aufgehoben.

Die RAB-ING werden zukünftig als Loseblattsammlung auf den Internetseiten der Bundesanstalt für Straßenwesen (www.bast.de) unter dem Pfad „Brücken- und Ingenieurbau RAB-ING“ veröffentlicht und sind nach den „Austauschanweisungen“ des Bundes zu aktualisieren.

Die Straßenbaubehörde des Landes Brandenburg und die DEGES werden gebeten, die Erfahrungen mit der Anwendung der RAB-ING sorgfältig zu erfassen und jeweils einen Erfahrungsbericht bis zum 31. Oktober 2017 dem Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung, Referat 45 vorzulegen. Hinweise der Landkreise und kreisfreien Städte werden bei Bedarf ebenfalls zur Kenntnis genommen.