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Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Richtlinien für die projektunabhängige Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen im Bundesfernstraßenbau (R BKS)

Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Richtlinien für die projektunabhängige Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen im Bundesfernstraßenbau (R BKS)
vom 12. Juni 2026
(ABl./26, [Nr. 26], S.554)

Der Runderlass richtet sich an die Straßenbaubehörde des Landes Brandenburg.

Mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 08/2024 vom 5. März 2024 hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) die „Richtlinien für die projektunabhängige Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen im Bundesfernstraßenbau (R BKS)“ bekannt gegeben.

Aufgrund der allgemein geringen Flächenverfügbarkeit kann es erforderlich sein, für Kompensationsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem geplanten Bau von Bundesfernstraßen frühzeitig Flächen oder Maßnahmen zu bevorraten. Die R BKS dienen dem Zweck, eine Bevorratung durch die Straßenbauverwaltung auch unabhängig von einzelnen Projekten frühzeitig zu ermöglichen. Durch diese projektunabhängige Bevorratung sollen Verzögerungen bei der Planung und Realisierung von Baumaßnahmen an Bundesfernstraßen reduziert werden.

Auf die Regelungen der Verordnung zur Durchführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in Maßnahmen- und Flächenpools in Brandenburg (Flächenpoolverordnung - FPV) vom 24. Februar 2009 wird hingewiesen.

Hiermit werden die R BKS für den Bereich der Bundesstraßen eingeführt. Die R BKS sind auch für die projektunabhängige Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen für Landesstraßen - mit Ausnahme der Nummern 3.6 bis 3.8 und 5.6 - sinngemäß anzuwenden.

Der Runderlass wird im Amtsblatt für Brandenburg veröffentlicht und in das elektronische „Brandenburgische Vorschriftensystem“ (BRAVORS) unter der Internetadresse www.landesrecht.brandenburg.de eingestellt.

Dieser Erlass tritt mit seiner Veröffentlichung im Amtsblatt für Brandenburg in Kraft.

Der Runderlass „Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Richtlinien für die projektunabhängige Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen im Bundesfernstraßenbau (R BKS)“ vom 14. Januar 2025 (ABl. S. 75) wird aufgehoben.