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Richtlinien für die Planfeststellung nach dem Bundesfernstraßengesetz (Planfeststellungsrichtlinien 2015 - PlafeR 15)

Richtlinien für die Planfeststellung nach dem Bundesfernstraßengesetz (Planfeststellungsrichtlinien 2015 - PlafeR 15)
vom 29. Juli 2015
(ABl./15, [Nr. 32], S.714)

Außer Kraft getreten am 19. August 2020 durch Erlass des MIL vom 29. Juli 2015
(ABl./15, [Nr. 32], S.714)

Der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur hat die Anwendung der überarbeiteten Planfeststellungsrichtlinien mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 10/2015 - StB 15/7162.2/6-01/2434285 für die Bundesfernstraßen angeordnet und für die anderen Straßen, soweit Landesrecht mit Bundesrecht übereinstimmt, empfohlen. Das ARS Nr. 14/2007 vom 4. Januar 2008 bezüglich der PlafeR 07 wurde aufgehoben. Die überarbeiteten Planfeststellungsrichtlinien 2015 werden im Verkehrsblatt veröffentlicht. Die ARS und die Neufassung der Planfeststellungsrichtlinien werden auf der ­Internetseite des BMVI eingestellt.

Die vorliegende Neufassung der Richtlinien berücksichtigt die praktischen Erfahrungen mit den bisherigen Richtlinien und die inzwischen geltende Gesetzeslage. Insbesondere die Änderungen durch das Gesetz zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Vereinheitlichung von Planfeststellungsverfahren (PlVereinhG) vom 31. Mai 2013 wurde berücksichtigt und entsprechende Regelungen zum Beispiel für die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung erarbeitet beziehungsweise Muster entsprechend überarbeitet (zum Beispiel Hinweis auf Internet­bekanntmachung nach § 27a VwVfG).

Für Verfahren, die aufgrund der Übergangsregelung des § 11 Absatz 2 des Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetzes (VerkPBG) noch nach den Regelungen des VerkPBG zu Ende zu führen sind, enthält das ARS Nr. 10/2015 unter Abschnitt VI. einen Hinweis auf Besonderheiten bezüglich der Anwendung des Musters Nummer 46 der PlafeR 15.

Hiermit werden die Planfeststellungsrichtlinien 2015 im Land Brandenburg für den Bereich der Bundesfernstraßen eingeführt. Für den Bereich des Brandenburgischen Straßengesetzes werden diese, soweit die Bestimmungen des Landesstraßen­gesetzes denen des Bundesfernstraßengesetzes entsprechen, ebenfalls eingeführt. Die Planfeststellungsrichtlinien 2015 sind bei der Durchführung von Planfeststellungsverfahren ­anzuwenden.

Für die im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, kreisfreien Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg liegenden Straßen wird die Anwendung empfohlen.

Das ARS Nr. 10/2015 und die novellierte PlafeR 2015 können auf den Seiten des BMVI unter folgendem Link im Internet eingesehen werden:

http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/VerkehrUndMobilitaet/Strasse/planfeststellungsrichtilinien.html?nn=35602

Dieser Einführungserlass wird im Amtsblatt für Brandenburg veröffentlicht und in das elektronische „Brandenburgische ­Vorschriftensystem“ (BRAVORS) unter der Internetseite www.landesrecht.brandenburg.de eingestellt.

Dieser Erlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt für Brandenburg in Kraft.

Gemäß § 30 GGO für die Ministerien des Landes Brandenburg vom 18. August 2006 wird die Geltung dieses Erlasses auf einen Zeitraum von fünf Jahren ab Inkrafttreten befristet.