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Währungsumstellung auf den Euro
Wirksamkeit von Abtretungsanzeigen, Verpfändungsanzeigen und Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse, die nach dem 31. Dezember 2001 eingehen
(Kurzinformation Verfahrensrecht, Ausgabe 25/01)

Währungsumstellung auf den Euro
Wirksamkeit von Abtretungsanzeigen, Verpfändungsanzeigen und Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse, die nach dem 31. Dezember 2001 eingehen
(Kurzinformation Verfahrensrecht, Ausgabe 25/01)

vom 28. November 2001

Werden nach dem 31. Dezember 2001 Abtretungs- bzw. Verpfändungsanzeigen oder Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse bei den Finanzbehörden eingereicht, in denen die abgetretenen, verpfändeten oder gepfändeten Steuererstattungsansprüche bzw. bei einer Pfändung - ggf. auch - der vollstreckbare Anspruch noch in DM angegeben werden, bitte ich folgendes zu beachten:

Grundsätzlich ist eine Betragsangabe in DM nach dem 31. Dezember 2001 nicht mehr geeignet, in Fällen der Teilabtretung bzw. Teilpfändung den Anspruch der Höhe nach zu beziffern.

Im Rahmen der Auslegung ist das von den Parteien gewollte jedoch so eindeutig, dass keine Rechtsunsicherheiten bestehen. Denn durch den gesetzlichen Umrechnungsfaktor von DM in Euro i. H. v. von 1,95583 ist die Höhe des (teil-) abgetretenen/gepfändeten Betrages fest bestimmt.