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Organisationsverfügung zur Auflösung der ID Stellen der staatlichen Schulämter

Organisationsverfügung zur Auflösung der ID Stellen der staatlichen Schulämter
vom 26. November 2010
(Abl. MBJS/10, [Nr. 10], S.368)

Außer Kraft getreten am 1. Oktober 2014 durch Bekanntmachung vom 23. März 2016
(Abl. MBJS/16, [Nr. 9], S.193)

Infolge der zum 1. November 2008 erfolgten Einrichtung des „Kompetenzzentrums IT-Fachverfahren (Schulbereich)“  - nachfolgend „KIT“ genannt - ergehen folgende Festlegungen:

  1. Die ID-Stellen der staatlichen Schulämter werden aufgelöst.
  2. Die bisher von den ID-Stellen wahrgenommenen Aufgaben im Bereich des Technologie- und Datenmanagements werden  in das KIT verlagert.  Das Personal der ID-Stellen ist – unter Berücksichtigung der zu vollziehenden Einzelmaßnahmen und des teilweise Personalübergangs an den Zentralen IT-Dienstleister Brandenburg (ZIT) – entsprechend zu versetzen.  Sofern der Dienst weiterhin regelmäßig am bisherigen Dienstort verrichtet wird, gilt dieser als Nebenstelle des KIT.

    Im Bedarfsfall erfolgt, insbesondere zur Aufrechterhaltung schulamtsspezifischer Verfahren, eine vorübergehende Abordnung von Beschäftigten zu ihrer bisherigen Dienststelle.
  3. Das KIT ist eine Organisationseinheit des Staatlichen Schulamtes Wünsdorf und befindet sich an dessen Sitz.
  4. Die organisatorische Eingliederung ergibt sich aus dem Organigramm des Staatlichen Schulamtes Wünsdorf, das der Genehmigung  des für Schule zuständigen Ministeriums  bedarf. Die Aufgabenverteilung und Zuständigkeiten ergeben sich aus dem Geschäftsverteilungsplan des Staatlichen Schulamtes Wünsdorf.
  5. Die Leiterin/Der Leiter des Staatlichen Schulamtes Wünsdorf nimmt die Dienstvorgesetztenfunktion über die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des KIT wahr.  Die Fachvorgesetztenfunktion gegenüber der/dem Leiterin/Leiter des KIT wird vom für Schule zuständigen Ministerium ausgeübt. Die Leiterin/Der Leiter  des KIT ist Fachvorgesetze/r  ihrer/seiner  Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
  6. Das KIT nimmt  - soweit nicht in der Zuständigkeit des Zentralen IT-Dienstleisters Brandenburg liegend - eine Dienstleistungsfunktion im Bereich der Unterstützung der ressortspezifischen Fachverfahren vorrangig für das für Schule zuständige Ministerium und für die staatlichen Schulämtern wahr. Hinsichtlich der Ausstattung, Betreuung, des Aufbaus und der Weiterentwicklung schulamtsspezifischer Fachverfahren obliegen dem KIT u. a. folgende Aufgaben:
    • Beratung und Unterstützung der Fachaufsicht bei der strategischen Planung und Weiterentwicklung des Schulinformationssystems, einschließlich der Beobachtung des „Standes der Technik und Technologie“;
    • Operative Gesamtprojektleitung laufender und neu zu planender Projekte im Rahmen des weiteren Ausbaus des Schulinformationssystems;
    • Sicherstellung eines effizienten Datenmanagements durch zukunftsorientierte Verzahnung bestehender und neuer IT gestützter Fachverfahren;
    • Aufbau und Betrieb von qualitätssichernden IT-Software-Architekturen;
    • Konzeption, Aufbau und Weiterentwicklung komplexer IT gestützter Fachverfahren für den Verwaltungsbereich von Schule und Schulämtern;
    • Organisation einer effizienten und anwenderorientierten Betreuung der Fachverfahren,
    • Planung und Koordinierung des IT-Einsatzes in den Schulämtern, sowie Koordinierung der Zusammenarbeit mit dem zentralen IT-Dienstleister einschließlich der Beschaffungsmaßnahmen;
    • Planung, Steuerung und Kontrolle der  Sicherheit der IT gestützten Fachverfahren.
  7. Zur Sicherstellung einheitlicher Standards und Verfahren haben sich die staatlichen Schulämter über einen zentralen Ansprechpartner bei Bedarf an Hard- und Software, insbesondere bei neuen IT-spezifischen Anwendungen, grundsätzlich an das KIT zu wenden.
  8. Die für die Aufgabenwahrnehmung anfallenden Ausgaben des KIT werden – einschließlich der Reisekosten – vom Staatlichen Schulamt Wünsdorf finanziert.  Ausgenommen hiervon sind die Kosten für den Arbeitsplatz einschließlich Raummiete; diese sind von dem Schulamt zu tragen, in dem die Beschäftigten des KIT ihren Dienst verrichten.
  9. Die Organisationsverfügung tritt mit Wirkung  am 1. Dezember 2010 in Kraft.

Potsdam, 26. November 2010

Der Minister für Bildung, Jugend und Sport

In Vertretung
Burkhard Jungkamp