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Organisationserlass des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur zur Integration der Landesfachstelle für Archive und Öffentliche Bibliotheken in die Fachhochschule Potsdam
Organisationserlass des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur zur Integration der Landesfachstelle für Archive und Öffentliche Bibliotheken in die Fachhochschule Potsdam
vom 2. März 2016
(ABl./16, [Nr. 12], S.326)
Gemäß § 1 Absatz 1, § 9 Absatz 3 und § 13 Absatz 3 des Gesetzes über die Organisation der Landesverwaltung (Landesorganisationsgesetz - LOG) vom 24. Mai 2004 (GVBl. I S. 186), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 10. Juli 2014 (GVBl. I Nr. 28) geändert worden ist, sowie § 3 Absatz 8 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes vom 28. April 2014 (GVBl. I Nr. 18), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 1. Juli 2015 (GVBl. I Nr. 18) geändert worden ist, in Verbindung mit der Verordnung über die Übertragung zusätzlicher Aufgaben auf die Hochschulen des Landes Brandenburg im Archiv- und Bibliotheksbereich (Archiv- und Bibliotheksaufgabenübertragungsverordnung - ABÜV) vom 1. Februar 2016 (GVBl. II Nr. 3), welche zum 1. März 2016 in Kraft tritt, ordnet die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur an:
I.
Sitz der Landesfachstelle
Die Landesfachstelle für Archive und Öffentliche Bibliotheken im Brandenburgischen Landeshauptarchiv (LFS) wird nach ihrer Herauslösung aus dem Brandenburgischen Landeshauptarchiv (BLHA) eine wissenschaftliche Einrichtung der Fachhochschule Potsdam werden. Auf der Grundlage der ABÜV wird sie alle ihr übertragenen Aufgaben am Sitz der Fachhochschule Potsdam erfüllen.
II.
Aufgaben
(1) Es werden solche Aufgaben übertragen, die den Aufbau oder die landesweite Förderung fachlicher Standards zum Ziel haben oder der Fortentwicklung des gesamten Archiv- und Öffentlichen Bibliothekswesens im Land Brandenburg dienen. Dazu gehören auch die Aufgaben, die den Wissenstransfer zwischen Hochschule und archivischer und bibliothekarischer Praxis im Land Brandenburg unterstützen.
(2) Aufgaben der Fachhochschule Potsdam im Bereich der Archive im Sinne des § 2 Absatz 1 Nummer 1 und 2 ABÜV sind insbesondere die
Erarbeitung, Durchführung und fachliche Begleitung von übergreifenden Modellkonzeptionen und Modellprojekten sowie der Wissenstransfer auf dem Gebiet des Archivmanagements unter Berücksichtigung neuer luK-Technologien in den Bereichen Überlieferungsbildung, Verwahrung und Sicherung sowie Erschließung, Benutzung und Präsentation des Archivguts.
(3) Aufgaben der Fachhochschule Potsdam im Bereich der Öffentlichen Bibliotheken im Sinne des § 2 Absatz 1 Nummer 1 ABÜV sind insbesondere die
Erarbeitung, Durchführung und fachliche Begleitung von übergreifenden Modellkonzeptionen und Modellprojekten auf den Gebieten Bibliotheksmanagement, Kooperation mit Trägern und Fachgremien in der kulturellen und allgemeinen Bildung einschließlich der Koordinierung von Landes- und Bundesprogrammen, Einführung neuer IuK-Technologien sowie Bibliotheksbau und -ausstattung.
Aufgaben der Fachhochschule Potsdam im Bereich der öffentlichen Bibliotheken im Sinne von § 2 Absatz 1 Nummer 2 ABÜV sind insbesondere die
Förderung der Kooperation von Öffentlichen Bibliotheken durch landesübergreifende Projekte sowie die Mitwirkung in überregionalen Infrastrukturen durch Einbindung vor allem in fachlichen Verbünden. Beispielhaft für diese Verbünde ist derzeit vor allem der Verbund der Öffentlichen Bibliotheken des Landes Brandenburg (VÖB) im Kooperativen Bibliotheksverbund Berlin-Brandenburg (KOBV) beim Leihverkehr und bei Digitalisierungsvorhaben zu nennen.
III.
Personal
Das aktuell vorhandene Personal der LFS wird in den Personalkörper der Fachhochschule Potsdam integriert.
Die Beschäftigten nehmen ab dem 1. März 2016 Aufgaben der Fachhochschule Potsdam wahr.
IV.
Leistungen des Landes
Die Personal- und Sachkosten, die durch die Übernahme der zusätzlichen Aufgaben und des Personalkörpers der LFS entstehen, sind im Landeshaushaltsplan 2015/2016 in Kapitel 06 100 in der Titelgruppe 76 veranschlagt. Entsprechende Mittel werden auch zukünftig in den Landeshaushaltsplan eingestellt.
V.
Kooperation BLHA - FHP
Archivberatung und Archivpflege sind gemäß § 14 Absatz 5 des Brandenburgischen Archivgesetzes Aufgaben des BLHA. Hierbei kooperiert es mit der LFS in der Hochschule. Über die Art und Weise der künftigen Zusammenarbeit schließen das BLHA und die Hochschule eine Vereinbarung. Die oben unter II. dargestellten und der LFS übertragenen Aufgaben bleiben dabei unberührt.
VI.
Aufsicht
(1) Das MWFK nimmt die Rechtsaufsicht über die Aufgabenerfüllung wahr.
(2) Gemäß § 3 Absatz 2 der ABÜV nimmt das MWFK die Fachaufsicht wahr, soweit auch Aufgaben einer „Zuständigen Stelle“ im Sinne von Bundes- oder Landesrecht übertragen worden sind.
(3) Die Hochschule berichtet dem MWFK jährlich über die Aufgabenwahrnehmung. Der Berichtspflicht ist Genüge getan, wenn die Hochschule ihren allgemeinen Berichten an das MWFK Erläuterungen zur hier angeordneten Aufgabenwahrnehmung beifügt.
(4) Die Hochschule gibt ihre Berichte über die Aufgabenwahrnehmung durch die LFS dem BLHA im Rahmen der beiderseitigen Kooperation zur Kenntnis.
(5) Die Hochschule evaluiert diese Integration in der 2. Jahreshälfte 2017. Über das Ergebnis der Evaluierung wird sie dem MWFK berichten. Über eine gegebenenfalls erforderliche Nachsteuerung wird das MWFK auf Antrag der Hochschule entscheiden.
VII.
Satzung der Hochschule
Gemäß § 2 Absatz 3 ABÜV gestaltet die Fachhochschule Potsdam die Einzelheiten der Aufgabenwahrnehmung durch Satzung aus. Die Hochschule übergibt ein Exemplar der gültigen Satzung an die für Kultur zuständige oberste Landesbehörde.
VIII.
Inkrafttreten
Der Organisationserlass tritt mit Wirkung vom 1. März 2016 in Kraft.