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Erlass zur Organisation der Brandenburgischen Landeszentrale für politische Bildung

Erlass zur Organisation der Brandenburgischen Landeszentrale für politische Bildung
vom 2. Dezember 2019
(Abl. MBJS/19, [Nr. 35], S.512)

geändert durch Berichtigung vom 2. Dezember 2019
(Abl. MBJS/20, [Nr. 6], S.82)

  1. Im Geschäftsbereich des für politische Bildung zuständigen Ministeriums wird auf der Grundlage des Kabinettbeschlusses vom 5. Dezember 2006 die Brandenburgische Landeszentrale für politische Bildung (BLZpB) als Einrichtung des Landes gemäß § 9 Abs. 1 Landesorganisationsgesetz vom 24. Mai 2004 (GVBl. I S. 186), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 10. Juli 2014  (GVBl. I/14 Nr. 28) errichtet.
  2. Die Brandenburgische Landeszentrale für politische Bildung hat ihren Sitz in Potsdam.
  3. Die Brandenburgische Landeszentrale für politische Bildung hat die Aufgaben
    • die politische Bildung und die politische Kultur im Land Brandenburg mit dem Ziel zu fördern, die Bürgerinnen und Bürger in ihrer Bereitschaft zur Wahrnehmung demokratischer Verantwortung in Staat und Gesellschaft zu unterstützen;
    • die Herausbildung eines aktiven Demokratiebewusstseins und das Engagement für die europäische Idee, für die Bewältigung globaler Probleme, für die Bewahrung der natürlichen Umwelt und für die Sicherung des Friedens zu stärken;
    • Maßnahmen der politischen Bildung von Trägern der politischen Bildungsarbeit im Land Brandenburg nach der geltenden Richtlinie zu fördern.
  4. Die Brandenburgische Landeszentrale für politische Bildung wird durch ein Kuratorium unterstützt. Es achtet auf die Überparteilichkeit der Arbeit und berät die Landeszentrale bei der Planung und Durchführung der Aufgaben.

    Mitglieder des Kuratoriums sind jeweils eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter der im Landtag vertretenen Fraktionen, je eine Vertreterin oder ein Vertreter des kommunalen Bereichs und der Wissenschaft sowie die Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident oder eine von ihr/ihm benannte Vertretung und die/der für politische Bildung zuständige Staatsekretärin/Staatsekretär oder eine von ihr/ihm benannte Vertretung. Die Abgeordneten werden vom Landtag gewählt. Die Vertretungen der Kommunen und der Wissenschaft werden auf Vorschlag der kommunalen Spitzenverbände bzw. der Brandenburgischen Landesrektorenkonferenz von der/dem für politische Bildung zuständigen Ministerin/Minister berufen. Die Leiterin oder der Leiter der Brandenburgischen Landeszentrale für politische Bildung berichtet dem Kuratorium über die laufende Arbeit und die geplanten Vorhaben. Sie/Er ist verpflichtet, jederzeit Auskünfte zu der Arbeit der Landeszentrale für politische Bildung zu geben.
  5. Die Brandenburgische Landeszentrale für politische Bildung arbeitet mit der/dem Beauftragten des Landes Brandenburg zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur in besonderer Weise vertrauensvoll zusammen.
  6. Die Brandenburgische Landeszentrale für politische Bildung untersteht der Dienst- und Fachaufsicht des für politische Bildung zuständigen Ministeriums. Der Leiterin oder dem Leiter wird ein direktes Vortragsrecht bei der Staatssekretärin oder dem Staatssekretär eingeräumt.
  7. Die administrative Unterstützung erfolgt durch die Zentralabteilung des für politische Bildung zuständigen Ministeriums.
  8. Dieser Erlass tritt mit Veröffentlichung im Amtsblatt des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport in Kraft. Gleichzeitig tritt der Erlass des Ministers für Bildung, Jugend und Sport vom 26. Januar 2010 außer Kraft.

Potsdam, den 2. Dezember 2019

Die Ministerin für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg

Britta Ernst