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Öffentliche Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet
Öffentliche Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet
vom 26. Januar 2004
(JMBl/04, [Nr. 2], S.6)
Auf Grund des § 9 Abs. 1 Satz 1 der Insolvenzordnung vom 5. Oktober 1994 (BGBl. I S. 2866), der zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2710) geändert worden ist, in Verbindung mit der Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet vom 12. Februar 2002 (BGBl. I S. 677) wird angeordnet:
- Die nach der Insolvenzordnung vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen, die zurzeit im Amtlichen Anzeiger - Beilage zum Amtsblatt für Brandenburg - veröffentlicht werden, werden ab 1. März 2004 im Internet veröffentlicht.
Die Internet-Adresse lautet: www.insolvenzen.brandenburg.de - Für eine Übergangszeit von einem Monat, das heißt vom 1. März 2004 bis 31. März 2004, können öffentliche Bekanntmachungen in Insolvenzsachen sowohl im Internet als auch im Amtlichen Anzeiger - Beilage zum Amtsblatt für Brandenburg - erfolgen.
- Ab 1. April 2004 erfolgen die öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzsachen ausschließlich im Internet.
- Die Löschungsfrist richtet sich nach § 3 der Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet.
- Diese Allgemeine Verfügung tritt am 1. März 2004 in Kraft.
Potsdam, den 26. Januar 2004
Die Ministerin der Justiz und für Europaangelegenheiten
Barbara Richstein