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Öffentliche Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet

Öffentliche Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet
vom 26. Januar 2004
(JMBl/04, [Nr. 2], S.6)

Auf Grund des § 9 Abs. 1 Satz 1 der Insolvenzordnung vom 5. Oktober 1994 (BGBl. I S. 2866), der zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2710) geändert worden ist, in Verbindung mit der Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet vom 12. Februar 2002 (BGBl. I S. 677) wird angeordnet:

  1. Die nach der Insolvenzordnung vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen, die zurzeit im Amtlichen Anzeiger - Beilage zum Amtsblatt für Brandenburg - veröffentlicht werden, werden ab 1. März 2004 im Internet veröffentlicht.
    Die Internet-Adresse lautet: www.insolvenzen.brandenburg.de
  2. Für eine Übergangszeit von einem Monat, das heißt vom 1. März 2004 bis 31. März 2004, können öffentliche Bekanntmachungen in Insolvenzsachen sowohl im Internet als auch im Amtlichen Anzeiger - Beilage zum Amtsblatt für Brandenburg - erfolgen.
  3. Ab 1. April 2004 erfolgen die öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzsachen ausschließlich im Internet.
  4. Die Löschungsfrist richtet sich nach § 3 der Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet.
  5. Diese Allgemeine Verfügung tritt am 1. März 2004 in Kraft.

Potsdam, den 26. Januar 2004

Die Ministerin der Justiz und für Europaangelegenheiten

Barbara Richstein