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Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Leitfaden für die Gestaltung von Ortsdurchfahrten in Brandenburg (OD-Leitfaden) - Ausgabe 2011
Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Leitfaden für die Gestaltung von Ortsdurchfahrten in Brandenburg (OD-Leitfaden) - Ausgabe 2011
vom 12. Dezember 2016
(ABl./17, [Nr. 1], S.3)
Der Runderlass richtet sich an
- die Straßenbaubehörde des Landes Brandenburg
- die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg.
Mit dem Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft, Abteilung 4, Nummer 13/2011 - Straßenentwurf vom 1. September 2011 (ABl. S. 1952) wurde der OD-Leitfaden für die im Zuständigkeitsbereich des Landes Brandenburg liegenden Straßen eingeführt.
Der Runderlass ist mit Ablauf des 31. August 2016 außer Kraft getreten.
Hiermit wird er in der Fassung des Runderlasses Nr. 13/2011 für den Bereich der Bundes- und Landesstraßen wieder eingeführt. Für die im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, kreisfreien Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg liegenden Straßen wird die Anwendung des OD-Leitfadens nach § 45 des Brandenburgischen Straßengesetzes als bautechnische Regelung erneut empfohlen.
Für den OD-Leitfaden besteht Überarbeitungsbedarf. Bis zum Vorliegen des evaluierten Leitfadens dient die Ausgabe 2011 weiterhin als Anleitung zur Gestaltung von Ortsdurchfahrten, speziell für Brandenburger Gegebenheiten. Grundlage für die Technische Planung eines Entwurfes sind weiterhin die Regelwerke des Bundes und die derzeit gültigen StVO-Regelungen.
Der Runderlass wird im Amtsblatt für Brandenburg und im Brandenburgischen Vorschriftensystem (BRAVORS) veröffentlicht.