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Richtlinien für die Benutzung der Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes (Nutzungsrichtlinien 2020)

Richtlinien für die Benutzung der Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes (Nutzungsrichtlinien 2020)
vom 3. September 2024
(ABl./24, [Nr. 37], S.797)

Der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur führte mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 07/2020 vom 14. März 2020 die „Richtlinien für die Benutzung der Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes“ (Nutzungsrichtlinien 2020) ein. Die Nutzungsrichtlinien 2020 sind auf der Homepage des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr unter www.bmdv.bund.de veröffentlicht.

Es wird gebeten, die Nutzungsrichtlinien 2020 für den Bereich der Bundesstraßen in Auftragsverwaltung zu beachten. Im Interesse der einheitlichen Handhabung sind sie auch für den Bereich der Landesstraßen entsprechend anzuwenden. Für die im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, kreisfreien Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg liegenden Straßen wird die entsprechende Anwendung empfohlen.

Das den Nutzungsrichtlinien 2020 zugrundeliegende Telekommunikationsgesetz vom 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1190) wurde in der Zwischenzeit durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinien (EU) 2018/1972 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (Neufassung) und zur Modernisierung des Telekommunikationsrechts (Telekommunikationsmodernisierungsgesetz) vom 23. Juni 2021 (BGBl. I S. 1858) außer Kraft gesetzt. Aktuell gilt das Telekommunikationsgesetz vom 23. Juni 2021 (BGBl. I S. 1858), das zuletzt durch Artikel 35 des Gesetzes vom 6. Mai 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 149) geändert worden ist. Es wird darauf hingewiesen, dass Teil E „Telekommunikationslinien“ der Nutzungsrichtlinien 2020 bisher nicht an die aktuelle Rechtslage angepasst worden ist.

Dieser Erlass wird im Amtsblatt für Brandenburg veröffentlicht und in das elektronische „Brandenburgische Vorschriftensystem“ (BRAVORS) unter der Internetseite www.landesrecht.brandenburg.de eingestellt. Dieser Erlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Der Einführungserlass bezüglich der Nutzungsrichtlinien vom 2. August 2019 (ABl. S. 818) ist aufgrund seiner Befristung außer Kraft getreten.

Die Geltung dieses Erlasses ist entgegen § 30 Absatz 6 der Gemeinsamen Geschäftsordnung für die Ministerien des Landes Brandenburg vom 15. März 2016 unbefristet.