Hinweis: brandenburg.de hat seine Internet-Seiten auf barrierefreien Zugriff optimiert und verwendet deshalb standardisiertes CSS (Stylesheets). Sollte Ihr Browser dieses nicht korrekt anzeigen, unterstützt er nicht die üblichen Webstandards. Weitere Informationen finden Sie hier.

Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

A | A | A |
Aktuelle Fassung Änderungshistorie

Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Naturschutz und Landschaftspflege


vom 5. August 1997
(ABl./97, [Nr. 38], S.824)

zuletzt geändert durch Runderlass des MIL vom 4. Mai 2016
(ABl./16, [Nr. 34], S.859)

Die in der Anlage 1 aufgeführten Richtlinien für den Bereich Umweltschutz bei der Straßenplanung und beim Straßenbau wurden durch den Bundesminister für Verkehr (BMV) durch Allgemeine Rundschreiben Straßenbau (ARS) zur Anwendung auf Bundesfernstraße eingeführt.

Die ARS des BMV wurden im Verkehrsblatt veröffentlicht. Die Richtlinien sind, sofern nicht anders angegeben, bei den Geschäftsstellen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e. V., 50996 Köln, Konrad-Adenauer-Str. 13, Tel.: (0221) 39 70 35, Fax: (0221) 39 37 47, oder 13187 Berlin, Parkstraße 16, zu beziehen.

Auf der Grundlage von § 45 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) vom 11. Juni 1992 führe ich die genannten Richtlinien für Landesstraßen und für Bundes- und Landesstraßen in kommunaler Baulast sowie für Kreisstraßen und im Einvernehmen mit dem für die Stadtentwicklung zuständigen Minister für Gemeindestraßen ein.

Auf die in der Anlage 2 aufgeführten Merkblätter für den Bereich Umweltschutz bei der Straßenplanung, Straßenbau und -betrieb hat der BMV mit ARS hingewiesen und deren Anwendung für Bundesfernstraßen empfohlen. Ich weise auf die Merkblätter ebenfalls hin und empfehle deren sinngemäße Anwendung für Landes-, Kreis- und Kommunalstraßen.

Die in der Anlage 3 aufgeführten Empfehlungen bzw. Hinweise für den Bereich Umweltschutz bei Straßenplanung und Straßenbau hat der BMV mit ARS bekanntgegeben und gebeten, bei Bundesfernstraßen danach zu verfahren. Ich gebe die Empfehlungen bzw. Hinweise ebenfalls bekannt und bitte, bei der Planung und dem Bau von Landes-, Kreis- und Kommunalstraßen sinngemäß danach zu verfahren.

Die in der Anlage 4 aufgeführten Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien (ZTV) hat der BMV mit ARS aufgeführt und gebeten, diese bei neu abzuschließenden Bauleistungs- und Lieferungsverträgen zugrunde zu legen. Im Hinblick auf die in den ZTV fixierten, allgemein anerkannten Regeln der Technik gebe ich die ZTV im Land Brandenburg bekannt und bitte, sie aus Gründen der Qualitätssicherung auch den Bauverträgen für Landesstraßen zugrunde zu legen. Für den Bereich der Kreis- und Gemeindestraßen wird die Anwendung empfohlen. Die Richtlinien sind bei der Aufstellung der Bauvertragsunterlagen und bei der Überwachung und Abnahme der Landschaftsbauarbeiten zu beachten.

Dieser Runderlass tritt mit seiner Veröffentlichung in Kraft.

Anlage 1

Richtlinien

  • Anmerkung: Anlage 1, Anstrich 1 und 2 wurden aufgehoben
    Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil: Landschaftspflege, Abschnitt 1: Landschaftspflegerische Begleitplanung (RAS-LP 1) - Ausgabe 1996 - ARS 26/1996
  • Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil: Landschaftspflege, Abschnitt 2: Landschaftspflegerische Ausführung (RAS-LP 2) - Ausgabe 1993 - ARS 39/1993
  • Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil: Landschaftsgestaltung, Abschnitt 3: Lebendverbau (RAS-LG 3) - Ausgabe 1983 - ARS 16/1983
  • Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil: Landschaftsgestaltung, Abschnitt 4: Landschaftsgestaltung, Schutz von Bäumen und Sträuchern im Bereich von Baustellen (RAS-LG 4) - Ausgabe 1986 - ARS 16/1986
  • Richtlinie für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wassergewinnungsgebieten (RiStWag) - Ausgabe 1982 - ARS 8/1982
    Hinweis: Diese Richtlinien ist bereits im Land Brandenburg eingeführt, wird wegen der Umweltrelevanz hier aber nachrichtlich erwähnt.

Anlage 2

Merkblätter

  • Merkblatt zum Amphibienschutz an Straßen (MAmS) - Ausgabe 1987 - ARS Nr. 1/1987
    (Eine Neufassung ist in Vorbereitung)
  • Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen - Ausgabe 1989
  • Merkblatt zu Umweltverträglichkeitsstudie in der Straßenplanung (MUVS) - ARS Nr. 9/1990
    (Eine Neufassung ist in Vorbereitung)
  • Merkblatt Alleen (MA-StB 92) - ARS 11/1992
    Hinweis: Dieses Merkblatt wurde bereits im Mai 1992 für Landesstraßen eingeführt. (Az.: MSWV IV.4 vom 18.05.1992)

    Zu beziehen bei:

    Verkehrsblatt-Verlage,
    Hohe Straße 9,
    44139 Dortmund,
    Tel.: (0180) 5 34 01 40,
    Fax: (0180) 5 34 01 20

  • Merkblatt für Baumpflegearbeiten an Straßen - Ausgabe 1994 - ARS 19/1994

Anlage 3

Empfehlungen und Hinweise

  • Hinweise zur Berücksichtigung des Naturschutzes und der Landschaftspflege beim Bundesfernstraßenbau (HNL-StB 87) - Ausgabe 1987 - ARS 5/1987
    Erschienen im Verkehrsblatt 41. Jahrgang, Heft 5/1987, S. 217-225
    (Eine Neufassung ist in Vorbereitung)
  • Empfehlungen zur Straßenbepflanzung in bebauten Gebieten - Ausgabe 1991 - Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Arbeitsgruppe Straßenentwurf

Anlage 4

Zusätzlich Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien (ZTV)

  • Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Landschaftsbauarbeiten im Straßenbau (ZTV-La-StB 92) - Ausgabe 1992 - ARS 8/1992
  • Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege und Baumsanierung (ZTV-Baumpflege) - Ausgabe 1992

    Zu beziehen bei:

    Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V., FLL
    Colmantstr. 32,
    53115 Bonn
    Tel.: (0228) 69 00 28,
    Fax: (0228) 69 00 29