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Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung
Dynamisierungsfaktoren nach § 181 Abs. 4 SGB VI für die Durchführung der Nachversicherung im Jahre 2006
Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung
Dynamisierungsfaktoren nach § 181 Abs. 4 SGB VI für die Durchführung der Nachversicherung im Jahre 2006
vom 29. Juni 2006
Die beigefügte Kopie aus dem Gemeinsamen Ministerialblatt der Bundesministerien (GMBl 2006 S. 45) mit der Bekanntmachung des Bundesministeriums des Innern vom 6. Dezember 2005 über die Dynamisierungsfaktoren nach § 181 Abs. 4 SGB VI für die Durchführung der Nachversicherung im Jahre 2006 sowie eine gesonderte Tabelle mit den Dynamisierungsfaktoren wird mit der Bitte um Kenntnisnahme bekannt gegeben.