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Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung
Dynamisierungsfaktoren nach § 181 Abs. 4 SGB VI für die Durchführung der Nachversicherung im Jahre 2006
Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung
Dynamisierungsfaktoren nach § 181 Abs. 4 SGB VI für die Durchführung der Nachversicherung im Jahre 2006
vom 29. Juni 2006
Außer Kraft getreten durch Bekanntmachung vom 10. Mai 2012
(ABl./12, [Nr. 22], S.827)
Die beigefügte Kopie aus dem Gemeinsamen Ministerialblatt der Bundesministerien (GMBl 2006 S. 45) mit der Bekanntmachung des Bundesministeriums des Innern vom 6. Dezember 2005 über die Dynamisierungsfaktoren nach § 181 Abs. 4 SGB VI für die Durchführung der Nachversicherung im Jahre 2006 sowie eine gesonderte Tabelle mit den Dynamisierungsfaktoren wird mit der Bitte um Kenntnisnahme bekannt gegeben.