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Nachweis der Nutzungsarten und Klassifizierungen im Liegenschaftskataster (Nutzungsartenerlass)

Nachweis der Nutzungsarten und Klassifizierungen im Liegenschaftskataster (Nutzungsartenerlass)
vom 22. Februar 2013

Außer Kraft getreten am 27. November 2019 durch Nutzungsartenerlass vom 27. November 2019

Erlass des Ministeriums des Innern
Aktenzeichen 13- 573-31

1 Allgemeine Grundsätze

1.1 Ziel und Zweck
1.2 Definition
1.3 Zuständigkeiten
1.4 Aktualität

2 Erhebungsgrundsätze

2.1 Umfang und Tiefengliederung
2.2 Abgrenzung der Abschnitte/Objekte
2.3 Erhebungseinheit
2.4 Dominanzprinzip
2.5 Erfassungsuntergrenze

3 Erhebungsmethoden

3.1 Erhebung mittels DOP
3.2 Örtliche Erhebung
3.3 Messungsbegleitende Erhebung
3.4 Daten anderer Stellen

4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 1 Verzeichnis der Nutzungsarten
Anlage 2 Verzeichnis der Klassifizierungen

Die Verwaltungsvorschrift regelt den Nachweis der Nutzungsarten gemäß § 11 des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Vermessungsgesetz - BbgVermG) vom 27.05.2009 - (GVBl. I S. 166), geändert durch Artikel 2 des INSPIRE- Umsetzungsgesetzes vom 13.04.2010 (GVBl. I 2010, Nr. 17).

1 Allgemeine Grundsätze

1.1 Ziel und Zweck

Die Verwaltungsvorschrift regelt die Erhebung der Nutzungsarten und der Klassifizierung der Flächen der öffentlich rechtlichen Festlegungen für eine landesweit einheitliche Führung im Liegenschaftskataster.

1.2 Definition

Die Nutzungsarten beschreiben die zum Zeitpunkt der Erhebung vorgefundene tatsächliche Bodennutzung bzw. die durch die Art der Bodenbedeckung, der vorhandenen Gebäude oder baulichen Anlagen anzunehmende tatsächliche Nutzung. Kurzzeitige anderweitige Nutzungen bleiben dabei unberücksichtigt.

Die Klassifizierungen sind öffentlich rechtliche Festlegungen die von den zuständigen Stellen auf der Grundlage gesetzlicher Bestimmungen festgelegt werden.

1.3 Zuständigkeiten

Für die Erhebung der Nutzungsarten sind grundsätzlich die Katasterbehörden und die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure zuständig. Im Rahmen von Liegenschaftsvermessungen liegt für deren Bereich die Erhebung in der Verantwortung der jeweiligen Vermessungsstelle.

Die Führung der Klassifizierung erfolgt nachrichtlich durch die Katasterbehörden.

1.4 Aktualität

Die Überprüfung der Nutzungsarten und Klassifizierungen innerhalb eines Turnus von drei Jahren (Grundaktualität) sind zu gewährleisten. Bei Bedarf wird die Aktualität der Nutzungsart an den Anforderungen der verwendenden Personen und Stellen ausgerichtet.

2 Erhebungsgrundsätze

2.1 Umfang und Tiefengliederung

Die Nutzungsarten und die Klassifizierungen sind im Umfang und der Gliederung der Anlagen 1 und 2 zu erheben.

2.2 Erhebungseinheit

Für die Nutzungsarten und die Klassifizierungen sind entsprechend ihrer tatsächlichen räumlichen Ausdehnung Objekte zu bilden. Diese sind an der Flurgrenze zu begrenzen.

2.3 Erfassungsuntergrenze

Für Objekte der Nutzungsarten und Klassifizierung liegt die Erfassungsuntergrenze je Erhebungseinheit in der Regel bei 100 , in ländlichen Gebieten bei 300 m² auf das Flurstück bezogen. Kleinere Flächen sind der umgebenden vorherrschenden Nutzung zuzuordnen. Eine Ausnahme hiervon bilden Gräben und Bäche. Diese sind unabhängig von ihrer Flächengröße immer darzustellen.

2.4 Abgrenzung der Abschnitte/Objekte

Die Abgrenzung der Nutzungsarten und der Klassifizierungen ist generalisierend zu bestimmen; kleine Ein- und Ausbuchtungen sind zu vernachlässigen. Fällt die Abgrenzung der tatsächlichen Nutzung in die Nähe einer Flurstücksgrenze (< 1 m), ist ihre Geometrie identisch mit der Flurstücksgrenze festzulegen. Fachlich begründete Ausnahmen sind zulässig.

2.5 Dominanzprinzip

Innerhalb der Erhebungseinheit ist für die Vergabe der Nutzungsarten und Klassifizierung die vorherrschende Nutzung anzuhalten (Dominanzprinzip). Die Nutzungsart ist eine generalisierte Angabe; sie fasst die für eine bestimmte Nutzungsform typischen Merkmale zusammen. Einzelne Merkmale oder Bestandteile können deshalb in verschiedenen tatsächlichen Nutzungen auftreten. Das Dominanzprinzip ist nicht anzuwenden, wenn ein gemeinsamer funktioneller Charakter der verschiedenen tatsächlichen Nutzungen fehlt.

3 Erhebungsmethoden

Die Abgrenzungen der Nutzungsarten und Klassifizierung sind unter Berücksichtigung der Erhebungsgrundsätze nach Nummer 2 auf wirtschaftlichste Art und Weise zu bestimmen. Für die Erhebung der Nutzungsarten und Klassifizierung stehen die nachfolgenden Methoden zur Verfügung. Soweit Änderungen der tatsächlichen Nutzung den Digitalen Orthophotos (DOP) und/oder Daten anderer Stellen entnommen werden können, soll ein Feldvergleich unterbleiben. Die Katasterbehörden können zur Einhaltung der Spitzen- und Grundaktualität die Verfahren kombinieren.

3.1 Erhebung mittels DOP

Die DOP werden den Katasterbehörden von der Landesvermessung Geobasisinformation Brandenburg in der Regel mit einer Aktualität die nicht älter als drei Jahre ist, zur Verfügung gestellt. Durch ihre farbliche Darstellung und hohe Auflösung eignen sie sich zur Überprüfung und Erhebung der Nutzungsarten.

3.2 Örtliche Erhebung

Veränderungen der Nutzungsart und Klassifizierung können örtlich erhoben werden (Feldvergleich)

  1. für Objekte der Nutzungsarten, deren Aktualität aufgrund der Aktualität der DOP nicht gewährleistet werden kann und
  2. für Bereiche, bei denen die Nutzungsarten nicht aus den DOP bestimmt werden konnte (z. B. in Teilen der Ortslage).

3.3 Messungsbegleitende Erhebung

Bei Liegenschaftsvermessungen sind von der ausführenden Vermessungsstelle grundsätzlich für den Bereich der zu vermessenden Fläche im Antragsflurstück die Nutzungsarten zu überprüfen und ggf. Veränderungen zu erheben. Die Änderungen der tatsächlichen Nutzung sind im Vermessungsriss zu dokumentieren. Die Objektpunkte sind den Vermessungsschriften als NAS-Datensatz beizufügen.

3.4 Daten anderer Stellen

Informationen anderer Stellen sind, soweit sie geeignet sind, zur Aktualisierung der Nutzungsarten zu verwenden.

4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Der Erlass tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Gleichzeitig tritt der Nutzungsartenerlass vom 25. Januar 2008, zuletzt geändert durch Erlass vom 13. September 2011, außer Kraft.

Im Auftrag

Sattler

Dieses Dokument wurde am 22. Februar 2013 durch Herrn Lothar Sattler elektronisch schlussgezeichnet.

Anlage 1 Verzeichnis der Nutzungsarten

1 Allgemeines

Das Verzeichnis der Nutzungsarten enthält die zulässigen tatsächlichen Nutzungen mit ihren Definitionen und stellt den Zusammenhang zwischen der tatsächlichen Nutzung und den Objekt-, Attribut- und Wertearten des ALKIS-Objektartenkatalog dar.

2 Gliederung der tatsächlichen Nutzung

2.1 Nutzungsartenschlüssel

Die tatsächlichen Nutzungen sind nach dem fünfstelligen Nutzungsartenschlüssel gegliedert. Er fasst Objektart, Attributart und Werteart mit einer einheitlichen Bezeichnung für die Erhebung zusammen. Er ist in den Vermessungsschriften einzutragen.

Der Aufbau des Nutzungsartenschlüssels ist wie folgt:

1. Stelle Nutzungsartenbereich nach dem ALKIS-OK,

2. Stelle Nutzungsartengruppe nach dem ALKIS-OK,

3. - 5. Stelle Nutzungsart, mit 4. Stelle - Untergliederung erste Stufe und 5. Stelle - Untergliederung zweite Stufe.

2.2 Nutzungsartenbereich

Es werden vier Nutzungsartenbereiche unterschieden:

1    10000 - Siedlung
2    20000 - Verkehr
3    30000 - Vegetation und
4    40000 - Gewässer

Die Nutzungsartenbereiche können nicht als Nutzungsart vergeben werden; sie dienen der fachlichen Zuordnung der Nutzungsartengruppen und für Auswertungen.

2.3 Nutzungsartengruppen

Innerhalb der vier Nutzungsartenbereiche werden 26 Nutzungsartengruppen unterschieden. Sie entsprechen den nachfolgenden ALKIS-Objektarten:

SchlüsselObjektart / Bezeichnung
1 11000 Wohnbaufläche
2 12000 Industrie- und Gewerbefläche
3 13000 Halde
4 14000 Bergbaubetrieb
5 15000 Tagebau, Grube, Steinbruch
6 16000 Fläche gemischter Nutzung
7 17000 Fläche besonderer funktionaler Prägung
8 18000 Sport-, Freizeit- und Erholungsfläche
9 19000 Friedhof
10 21000 Straßenverkehr
11 22000 Weg
12 23000 Platz
13 24000 Bahnverkehr
14 25000 Flugverkehr
15 26000 Schiffsverkehr
16 31000 Landwirtschaft
17 32000 Wald
18 33000 Gehölz
19 34000 Heide
20 35000 Moor
21 36000 Sumpf
22 37000 Unland, Vegetationslose Fläche
23 41000 Fließgewässer
24 42000 Hafenbecken
25 43000 Stehendes Gewässer
26 44000 Meer

2.4 Nutzungsarten

Eine tatsächliche Nutzung ist der jeweils tiefsten Untergliederung zuzuordnen. Ist dort eine Zuordnung nicht möglich, so ist die nächst höhere Untergliederung bis hin zur Nutzungsartengruppe zu vergeben.

NutzungsartenschlüsselBezeichnung DefinitionKennung ObjektartenkatalogErhebungshinweise
Nutzungsartenbereich Siedlung beinhaltet die bebauten und nicht bebauten Flächen, die durch die Ansiedlung von Menschen geprägt sind oder zur Ansiedlung beitragen.
11000 Wohnbaufläche
ist eine baulich geprägte Fläche einschließlich der mit ihr im Zusammenhang stehenden Freiflächen (z. B. Vorgärten, Ziergärten, Zufahrten, Stellplätze und Hofraumflächen), die ausschließlich oder vorwiegend dem Wohnen dienen.
41001 Die unbebauten Flächen gelten gewöhnlich als der Bebauung untergeordnet, wenn sie das 10fache der bebauten Fläche nicht überschreiten. Hausgärten bis zu 0,1 ha, im übrigen Flächen bis zu 0,2 ha gelten bei obiger Nutzung als der Bebauung untergeordnet.
12000 Industrie- und Gewerbefläche
ist eine bauliche Fläche, die vorwiegend industriellen oder gewerblichen Zwecken dient.
41002 Die unbebauten Flächen gelten gewöhnlich als der Bebauung untergeordnet, wenn sie das 10fache der bebauten Fläche nicht überschreiten.
12100 Industrie und Gewerbe
bezeichnet Flächen, auf denen vorwiegend Industrie- und Gewerbebetriebe vorhanden sind. Darin sind Gebäude- und Freiflächen und die Betriebsfläche Lagerplatz enthalten
41002
FKT-1700
12190 Werft
ist eine Betriebsfläche mit Bauwerken und sonstigen Einrichtungen zum Bau oder zur Reparatur von Schiffen.
41002
FKT-1790
12200 Handel und Dienstleistung
bezeichnet eine Fläche, auf der vorwiegend Gebäude stehen, in denen Handels- und/oder Dienstleistungsbetriebe ansässig sind.
41002
FKT-1400
12240 Handel
bezeichnet Anlagen mit Einzelhandels- und Dienstleistungsbetrieben, die durch einheitliche Verwaltung, auf das Einzugsgebiet abgestimmter Anbieter und durch große Parkplatzflächen geprägt sind.
41002
FKT-1440
12250 Ausstellung, Messe
bezeichnet eine Fläche mit Ausstellungshallen und sonstigen Einrichtungen zur Präsentation von Warenmustern.
41002
FKT-1450
12290 Gärtnerei
bezeichnet eine Fläche mit Gebäuden, Gewächshäusern und sonstigen Einrichtungen, zur Aufzucht von Blumen und Gemüsepflanzen.
41002
FKT-1490
12300 Versorgungsanlage
bezeichnet eine Fläche, auf der vorwiegend Anlagen und Gebäude zur Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität, Wärme und Wasser vorhanden sind.
41002
FKT-2500
12310 Förderanlage
bezeichnet eine Fläche mit Einrichtungen zur Förderung von Erdöl, Erdgas, Sole, Kohlensäure oder Erdwärme aus dem Erdinneren.
41002
FKT-2510
12311 Förderanlage - Erdöl
Erdöl ist ein flüssiges und brennbares Kohlenwasserstoffgemisch. das gefördert wird.
41002
FKT-2510
FGT- 1000
12312 Förderanlage - Erdgas
Erdgas ist ein in der Erdkruste vorkommendes brennbares Naturgas, das gefördert wird.
41002
FKT-2510
FGT- 2000
12320 Wasserwerk
bezeichnet eine Fläche mit Bauwerken und sonstigen Einrichtungen zur Gewinnung und/ oder zur Aufbereitung von Wasser.
41002
FKT-2520
12330 Kraftwerk
bezeichnet eine Fläche mit Bauwerken und sonstigen Einrichtungen zur Erzeugung von elektrischer Energie.
41002
FKT-2530
12340 Umspannstation
bezeichnet eine Fläche mit Gebäuden und sonstigen Einrichtungen, um Strom auf eine andere Spannungsebene zu transformieren.
41002
FKT-2540
12350 Raffinerie
bezeichnet eine Fläche mit Bauwerken und sonstigen Einrichtungen zur Aufbereitung von Erdöl.
41002
FKT-2550
12370 Heizwerk
bezeichnet eine Fläche mit Bauwerken und sonstigen Einrichtungen zur Erzeugung von Wärmeenergie zu Heizzwecken.
41002
FKT-2570
12400 Entsorgung
bezeichnet eine Fläche, auf der vorwiegend Anlagen und Gebäude zur Verwertung und Entsorgung von Abwasser und festen Abfallstoffen vorhanden sind.
41002
FKT-2600
12410 Kläranlage, Klärwerk
bezeichnet eine Fläche mit Bauwerken und sonstigen Einrichtungen zur Reinigung von Abwasser.
41002
FKT-2610
12420 Abfallbehandlungsanlage
bezeichnet eine Fläche mit Bauwerken und sonstigen Einrichtungen, auf der Abfälle mit chemisch/physikalischen und biologischen oder thermischen Verfahren oder Kombinationen dieser Verfahren behandelt werden.
41002
FKT-2620
12430 Deponie (oberirdisch)
bezeichnet eine Fläche, auf der oberirdisch Abfallstoffe gelagert werden.
41002
FKT-2630
12440 Deponie (untertägig)
bezeichnet eine oberirdisch Betriebsfläche, unter der untertägig Abfallstoffe gelagert werden.
41002
FKT-2640
13000 Halde
st eine Fläche, auf der Material langfristig gelagert wird.
41003
14000 Bergbaubetrieb
ist eine Fläche, die für die Förderung des Abbaugutes unter Tage genutzt wird.
41004
14011 Ton
ist eine Fläche, die für die Förderung von Ton unter Tage genutzt wird.
41004
AGT-1001
14012 Kalk, Kalktuff, Kreide
ist eine Fläche, die für die Förderung von Kalk, Kalktuff, Kreide unter Tage genutzt wird.
41004
AGT-1007
14023 Kalkstein
ist eine Fläche, die für die Förderung von Kalkstein unter Tage genutzt wird.
41004
AGT-2005
14031 Eisen
ist eine Fläche, die für die Förderung von Eisen unter Tage genutzt wird.
41004
AGT-3001
15000 Tagebau, Grube, Steinbruch
ist eine Fläche, auf der oberirdisch Bodenmaterial abgebaut wird.
41005
15011 Tagebau, Grube, Steinbruch - Ton
Ton ist ein Abbaugut, das aus gelblichem bis grauem Lockergestein besteht und durch Verwitterung älterer Gesteine entsteht.
41005
AGT-1001
15014 Tagebau, Grube, Steinbruch - Lehm
Lehm ist ein Abbaugut, das durch Verwitterung entstanden ist und aus gelb bis braun gefärbtem sandhaltigem Ton besteht.
41005
AGT -1004
15017 Tagebau, Grube, Steinbruch - Kalk
ist ein Abbaugut, das aus vom Wasser rund geschliffenen Gesteinsbrocken besteht
41005
AGT -1007
15018 Tagebau, Grube, Steinbruch - Sand
Sand ist ein Abbaugut, das aus kleinen, losen Mineralkörnern (häufig Quarz) besteht.
41005
AGT -1008
15019 Tagebau, Grube, Steinbruch - Kies, Kiessand
Kies, Kiessand ist ein Abbaugut, das aus vom Wasser rund geschliffenen Gesteinsbrocken besteht.
41005
AGT -1009
15022 Tagebau, Grube, Steinbruch - Quarzsand
Quarzsand ist ein Abbaugut, das zum größten Teil aus Quarzkörnern besteht.
41005
AGT -1012
15035 Tagebau, Grube, Steinbruch - Kalkstein
Kalkstein ist ein Abbaugut, das überwiegend aus Calciumcarbonat besteht.
41005
AGT - 2005
15041 Tagebau, Grube, Steinbruch - Grauwacke
Grauwacke ist ein Abbaugut, das aus Sandstein und Anteilen von Gesteinstrümmern besteht
41005
AGT -2010
15061 Tagebau, Grube, Steinbruch - Torf
Torf ist ein Abbaugut, das aus der unvollkommenen Zersetzung abgestorbener pflanzlicher Substanz unter Luftabschluss in Mooren entstanden ist.
41005
AGT -4010
15063 Tagebau, Grube, Steinbruch - Braunkohle
Braunkohle ist ein fossiler Brennstoff.
41005
AGT -4021
16000 Fläche gemischter Nutzung
ist eine bebaute Fläche einschließlich der mit ihr im Zusammenhang stehenden Freifläche (Hofraumfläche, Hausgarten), auf der keine Art der baulichen Nutzung vorherrscht. Solche Flächen sind insbesondere ländlich-dörflich geprägte Flächen mit land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, Wohngebäuden u. a. sowie städtisch geprägte Kerngebiete mit Handelsbetrieben und zentralen Einrichtungen für die Wirtschaft und die Verwaltung.
41006
17000 Fläche besonderer funktionaler Prägung
ist eine baulich geprägte Fläche einschließlich der mit ihr im Zusammenhang stehenden Freifläche, auf denen vorwiegend Gebäude und/oder Anlagen zur Erfüllung öffentlicher Zwecke oder historische Anlagen vorhanden sind.
41007
FKT - 1100
17110 Verwaltung
bezeichnet eine Fläche auf der vorwiegend Gebäude der öffentlichen Verwaltung, z. B. Rathaus, Gericht, Kreisverwaltung stehen.
41007
FKT - 1100
17120 Bildung und Forschung
bezeichnet eine Fläche, auf der vorwiegend Gebäude stehen, in denen geistige, kulturelle und soziale Fähigkeiten vermittelt werden und/oder wissenschaftliche Forschung betrieben wird (z. B. Schulen, Universitäten, Forschungsinstitute).
41007
FKT - 1120
17130 Kultur
bezeichnet eine Fläche auf der vorwiegend Anlagen und Gebäude für kulturelle Zwecke, z. B. Konzert- und Museumsgebäude, Bibliotheken, Theater, Schlösser und Burgen sowie Rundfunk- und Fernsehgebäude stehen.
41007
FKT - 1130
17140 Religiöse Einrichtung 41007
FKT - 1140
17150 Gesundheit, Kur
bezeichnet eine Fläche auf der vorwiegend Gebäude des Gesundheitswesens stehen, z. B. Krankenhäuser, Heil- und Pflegeanstalten.
41007
FKT - 1150
17160 Soziales
bezeichnet eine Fläche auf der vorwiegend Gebäude des Sozialwesens stehen, z. B. Kindergärten, Jugend- und Senioreneinrichtungen, Freizeit-, Fremden- und Obdachlosenheime.
41007
FKT - 1160
17170 Sicherheit und Ordnung
bezeichnet eine Fläche auf der vorwiegend Anlagen und Gebäude der Polizei, der Bundeswehr, der Feuerwehr und der Justizvollzugsbehörden stehen.
41007
FKT - 1170
17300 Historische Anlage
bezeichnet eine Fläche, auf der sich historische Anlagen (z. B. Turm, Stadtmauer, Ruine) befinden.
41007
FKT - 1300
18000 Sport-, Freizeit- und Erholungsfläche
ist eine bebaute oder unbebaute Fläche, die dem Sport, der Freizeitgestaltung oder der Erholung dient.
41008
18100 Sportanlage
ist eine Fläche mit Bauwerken und Einrichtungen, die zur Ausübung von (Wettkampf-) Sport und für Zuschauer bestimmt ist.
41008
FKT - 4100
18110 Golfplatz
ist eine Fläche mit Bauwerken und Einrichtungen, die zur Ausübung des Golfsports genutzt wird.
41008
FKT - 4110
18200 Freizeitanlage
ist eine Fläche mit Bauwerken und Einrichtungen, die zur Freizeitgestaltung bestimmt ist.
41008
FKT - 4200
18210 Zoo
ist ein Gelände mit Tierschauhäusern und umzäunten Gehegen, auf dem Tiere gehalten und gezeigt werden.
41008
FKT - 4210
18220 Safaripark, Wildpark
ist ein Gelände mit umzäunten Gehegen, in denen Tiere im Freien gehalten und gezeigt werden.
41008
FKT - 4220
18230 Freizeitpark
ist ein Gelände mit Karussells, Verkaufs- und Schaubuden und/oder Wildgattern, das der Freizeitgestaltung dient.
41008
FKT - 4230
18240 Freilichttheater
ist eine Anlage mit Bühne und Zuschauerbänken für Theateraufführungen im Freien
41008
FKT - 4240
18250 Freilichtmuseum
ist eine volkskundliche Museumsanlage, in der Wohnformen oder historische Betriebsformen in ihrer natürlichen Umgebung im Freien dargestellt sind.
41008
FKT - 4250
18260 Autokino, Freilichtkino
ist ein Lichtspieltheater im Freien, in dem der Film im Allgemeinen vom Auto aus gesehen wird.
41008
FKT - 4260
18310 Wochenend- und Ferienhausfläche
bezeichnet eine extra dafür ausgewiesene Fläche auf der vorwiegend Wochenend- und Ferienhäuser stehen dürfen.
41008
FKT - 4310
18320 Schwimmbad, Freibad
ist eine Anlage mit Schwimmbecken oder Anlage an Ufern von Gewässern für den Badebetrieb und Schwimmsport
41008
FKT - 4320
18330 Campingplatz
ist eine Fläche für den Aufbau einer größeren Zahl von Zelten oder zum Abstellen und Benutzen von Wohnwagen mit ortsfesten Anlagen und Einrichtungen.
41008
FKT - 4330
18400 Grünanlage
ist eine Anlage mit Bäumen, Sträuchern, Rasenflächen, Blumenrabatten und Wegen, die vor allem der Erholung und Verschönerung des Stadtbilds dient.
41008
FKT - 4400
18420 Park
ist eine landschaftsgärtnerisch gestaltete Grünanlage, die der Repräsentation und der Erholung dient.
41008
FKT - 4420
18440 Kleingarten
(Schrebergarten) ist eine Anlage von Gartengrundstücken, die von Vereinen verwaltet und verpachtet wird
41008
FKT - 4440
19000 Friedhof
i
st eine Fläche, auf der Tote bestattet sind.
41009
Nutzungsartenbereich Verkehr
enthält die bebauten und nicht bebauten Flächen, die dem Verkehr dienen.
21000 Straßenverkehr
umfasst alle für die bauliche Anlage Straße erforderlichen sowie dem Straßenverkehr dienenden bebauten und unbebauten Flächen.
42001 Zu den als Straßenverkehr nachzuweisenden Flächen gehören gewöhnlich auch die Trenn-, Seiten- und Schutzstreifen, Brücken, Gräben und Böschungen, Park­streifen und ähnliche Einrichtungen.
22000 Weg
umfasst alle Flächen, die zum Befahren und/oder Begehen vorgesehen sind. Zur Wegfläche gehören auch Seitenstreifen und Gräben zur Wegentwässerung
42006 Zu den als Weg nachzuweisenden Flächen gehören gewöhnlich auch die Trenn-, Seiten- und Schutzstreifen, Brücken, Gräben und Böschungen, Park­streifen und ähnliche Einrichtungen.
23000 Platz
ist eine Verkehrsfläche in Ortschaften oder eine ebene, befestigte oder unbefestigte Fläche, die bestimmten Zwecken dient (z. B. für Verkehr, Märkte, Festveranstaltungen).
42009
23010 Fußgängerzone
Fußgängerzone ist ein dem Fußgängerverkehr vorbehaltener Bereich, in dem ausnahmsweise öffentlicher Personenverkehr, Lieferverkehr oder Fahrradverkehr zulässig sein kann.
42009
FKT-5130
23020 Parkplatz
ist eine zum vorübergehenden Abstellen von Fahrzeugen bestimmte Fläche.
42009
FKT-5310
23030 Rastplatz
ist eine Anlage zum Halten, Parken oder Rasten der Verkehrsteilnehmer mit unmittelbarem Anschluss zur Straße ohne Versorgungseinrichtung, ggf. mit Toiletten.
42009
FKT-5320
23040 Raststätte
Raststätte ist eine Anlage an Verkehrsstraßen mit Bauwerken und Einrichtungen zur Versorgung und Erholung von Reisenden.
42009
FKT-5330
23060 Festplatz
Festplatz ist eine Fläche, auf der zeitlich begrenzte Festveranstaltungen stattfinden.
42009
FKT-5350
24000 Bahnverkehr
umfasst alle für den Schienenverkehr erforderlichen Flächen und die dem Schienenverkehr dienenden bebauten und unbebauten Flächen.
42010 Hierzu gehören
1. der Bahnkörper mit Gleisanlagen, Böschungen, Brücken, Gräben und Schutzstreifen sowie die Bahnsteige,
2. Ladestraßen, Laderampen, Lagerplätze u. dgl.
3. Die auf der freien Strecke befindlichen Flächen mit Wärterhäuschen, Blockhäuschen, Transformatoren u. dergleichen.
25000 Flugverkehr
umfasst die baulich geprägte Fläche und die mit ihr in Zusammenhang stehende Freifläche, die ausschließlich oder vorwiegend dem Flugverkehr dient.
42015
25050 Segelfluggelände
ist eine Fläche, die in der ICAO als Segelfluggelände ausgewiesen ist.
42015
ART-5550
26000 Schiffsverkehr
umfasst die baulich geprägte Fläche und die mit ihr in Zusammenhang stehende Freifläche, die ausschließlich oder vorwiegend dem Schiffsverkehr dient.
42016
26010 Hafenanlage (Landfläche)
bezeichnet die Fläche innerhalb von “Hafen“, die nicht von Wasser bedeckt ist und die ausschließlich zum Betrieb des Hafens dient.
42016
FKT-5610
26020 Schleuse (Landfläche) 42016
FKT-5620
Nutzungsartenbereich Vegetation
umfasst alle Flächen außerhalb der Ansiedlungen, die durch land- oder forstwirtschaftliche Nutzung, durch natürlichen Bewuchs oder dessen Fehlen geprägt sind.
31000 Landwirtschaft
ist eine Fläche für den Anbau von Feldfrüchten sowie eine Fläche, die beweidet und gemäht werden kann, einschließlich der mit besonderen Pflanzen angebauten Fläche.
43001
31100 Ackerland
ist eine Fläche für den Anbau von Feldfrüchten (z. B. Getreide, Hülsenfrüchte, Hackfrüchte) und Beerenfrüchte (z. B. Erdbeeren).
43001
VEG-1010
31120 Hopfen
ist eine mit speziellen Vorrichtungen ausgestattete Agrarfläche für den Anbau von Hopfen.
43001
VEG-1012
31200 Grünland
ist eine Grasfläche, die gemäht oder beweidet wird.
43001
VEG-1020
31210 Streuobstwiese
beschreibt den Bewuchs einer Grünlandfläche mit Obstbäumen
43001
VEG-1021
31300 Gartenland
ist eine Fläche für den Anbau von Gemüse, Obst und Blumen sowie für die Aufzucht von Kulturpflanzen.
43001
VEG-1030
Hierzu gehören auch Obstanlagen, Baumschulen und die besonders auszu­weisenden Hausgärten, jedoch nicht Parks.
31310 Baumschule
ist eine Fläche, auf der Holzgewächse aus Samen, Ablegern oder Stecklingen unter mehrmaligem Umpflanzen (Verschulen) gezogen werden.
43001
VEG-1031
31400 Weingarten
ist eine mit speziellen Vorrichtungen ausgestattete Agrarfläche auf der Weinstöcke angepflanzt sind.
43001
VEG-1040
31510 Obstbaumplantage
„Obstbaumplantage“ ist eine landwirtschaftliche Fläche, die ausschließlich mit Obstbäumen bepflanzt ist.
43001
VEG-1051
31600 Brachland
ist eine Fläche der Landwirtschaft, die seit längerem nicht mehr zu Produktionszwecken genutzt wird und auf der Verholzung und Verbuschung eingesetzt hat.
43001
VEG-1200
32000 Wald
ist eine Fläche, die mit Forstpflanzen (Waldbäume und Waldsträucher) bestockt ist.
43002
32100 Laubholz
beschreibt den Bewuchs einer Vegetationsfläche mit Laubbäumen.
43002
VEG-1100
32200 Nadelholz
beschreibt den Bewuchs einer Vegetationsfläche mit Nadelbäumen.
43002
VEG-1200
32300 Laub- und Nadelholz
beschreibt den Bewuchs einer Vegetationsfläche mit Laub- und Nadelbäumen.
43002
VEG-1300
33000 Gehölz
ist eine Fläche, die mit einzelnen Bäumen, Baumgruppen, Büschen, Hecken und Sträuchern bestockt ist.
43003
34000 Heide
ist eine meist sandige Fläche mit typischen Sträuchern, Gräsern und geringwertigem Baumbestand.
43004
35000 Moor
ist eine unkultivierte Fläche, deren obere Schicht aus vertorften oder zersetzten Pflanzenresten besteht.
43005
36000 Sumpf
ist ein wassergesättigtes, zeitweise unter Wasser stehendes Gelände.
43006
37000 Unland, Vegetationslose Fläche
ist eine Fläche, die dauerhaft landwirtschaftlich nicht genutzt wird, wie z. B. nicht aus dem Geländerelief herausragende Felspartien, Sand- oder Eisflächen, Uferstreifen längs von Gewässern und Sukzessionsflächen.
43007
37012 Vegetationslose Fläche, Steine
bedeutet, dass die Erdoberfläche mit Gesteinen bedeckt ist.
43007
FKT-1000
OFM-1020
37013 Vegetationslose Fläche, Geröll
bedeutet, dass die Erdoberfläche mit Geröll bedeckt ist.
43007
FKT-1000
OFM-1030
37014 Vegetationslose Fläche, Sand
bedeutet, dass die Erdoberfläche mit kleinen, losen Gesteinskörnern bedeckt ist.
43007
FKT-1000
OFM-1040
Nutzungsartenbereich Gewässer
Umfasst die mit Wasser bedeckten Flächen
41000 Fließgewässer
a) ist ein geometrisch begrenztes, oberirdisches, auf dem Festland fließendes Gewässer, das die Wassermengen sammelt, die als Niederschläge auf die Erdoberfläche fallen oder in Quellen austreten, und in ein anderes Gewässer, ein Meer oder in einen See transportiert oder
b) in einem System von natürlichen oder künstlichen Bodenvertiefungen verlaufendes Wasser, das zur Be- und Entwässerung an- oder abgeleitet wird oder
c) ein geometrisch begrenzter, für die Schifffahrt angelegter künstlicher Wasserlauf, der in einem oder in mehreren Abschnitten die jeweils gleiche Höhe des Wasserspiegels besitzt.
44001
42000 Hafenbecken
ist ein natürlicher oder künstlich angelegter oder abgetrennter Teil eines Gewässers, in dem Schiffe be- und entladen werden.
44005
43000 Stehendes Gewässer
ist eine natürliche oder künstliche mit Wasser gefüllte, allseitig umschlossene Hohlform der Landoberfläche ohne unmittelbaren Zusammenhang mit “Meer“.
44006
44000 Meer
ist die das Festland umgebende Wasserfläche.
44007

Anlage 2 Verzeichnis der Klassifizierungen

1 Allgemeines

Die Klassifizierungen sind entsprechend dem Verzeichnis der Klassifizierung nachrichtlich zu führen. Sie sind das Ergebnis öffentlich-rechtlicher Festlegungen.

2 Gliederung der Klassifizierungen

2.1 Es werden die Klassifizierungsgruppen unterschieden

71001 - Klassifizierung nach Straßenrecht (Straßenflächen),
71002 - Klassifizierung nach Wasserrecht (Gewässerflächen),
72001 - Bodenschätzung

2.2 Ordnungsmerkmal der Klassifizierungen

Die Klassifizierungen mit ihren Bezeichnungen und Definitionen erhalten als Ordnungsmerkmal

  • die Objektart (Kennung),
  • die Attributart (Kennung - Abkürzung) und
  • die Werteart (Bezeichner - Wert)

des ALKIS-Objektartenkataloges.

2.3 Klassifizierungen

Bezeichnung /DefinitionKennung
Objektartenkatalog
Erhebungshinweise
Straßenflächen
Bundesautobahn 71001
ADF-1110
Bundesstraße 71001
ADF-1120
Landes- oder Staatsstraße 71001
ADF-1130
Kreisstraße 71001
ADF-1140
Gemeindestraße 71001
ADF-1150
Sonstige öffentliche Straße 71001
ADF-1180
Gewässerflächen
Gewässer I. Ordnung - Bundeswasserstraße 71003
ADF-1310
Gewässer I. Ordnung - nach Landesrecht 71003
ADF-1320
Gewässer II. Ordnung 71003
ADF-1330
Bodenschätzung
Ackerland (A) 72001
KUL-1000
Acker-Grünland (AGr) 72001
KUL-2000
Grünland (Gr) 72001
KUL-3000
Grünland-Acker (GrA) 72001
KUL-4000
Sand (S) 72001
KN1-1100
Anlehmiger Sand (Sl) 72001
KN1-1200
Lehmiger Sand (lS) 72001
KN1-2100
Stark lehmiger Sand (SL) 72001
KN1-2200
Lehm (L) 72001
KN1-3100
Sandiger Lehm (sL) 72001
KN1-3200
Ton (T) 72001
KN1-4100
Schwerer Lehm (LT) 72001
KN1-4200
Moor (Mo) 72001
KN1-5000
Sand, Moor (SMo) 72001
KN1-6110
Lehm, Moor (LMo) 72001
KN1-6130
Ton, Moor (TMo) 72001
KN1-6140
Moor,Sand (MoS) 72001
KN1-6210
Moor, Lehm (MoL) 72001
KN1-6230
Moor, Ton (MoT) 72001
KN1-6240
Sand auf sandigem Lehm (S/sL) 72001
KN1-7110
Sand auf Lehm (S/L) 72001
KN1-7120
Sand auf schwerem Lehm (S/LT) 72001
KN1-7130
Sand auf Ton (S/T) 72001
KN1-7140
Anlehmiger Sand auf Lehm (Sl/L) 72001
KN1-7210
Anlehmiger Sand auf schwerem Lehm (Sl/LT) 72001
KN1-7220
Anlehmiger Sand auf Ton (Sl/T) 72001
KN1-7230
Lehmiger Sand auf schwerem Lehm (lS/LT) 72001
KN1-7310
Lehmiger Sand auf Ton (lS/T) 72001
KN1-7330
Stark lehmiger Sand auf Ton (SL/T) 72001
KN1-7400
Ton auf stark lehmigen Sand (T/SL) 72001
KN1-7510
Ton auf lehmigen Sand (T/lS) 72001
KN1-7520
Ton auf anlehmigen Sand (T/Sl) 72001
KN1-7530
Ton auf Sand (T/S) 72001
KN1-7540
Schwerer Lehm auf lehmigen Sand (LT/lS) 72001
KN1-7610
Schwerer Lehm auf anlehmigen Sand (LT/Sl) 72001
KN1-7620
Schwerer Lehm auf Sand (LT/S) 72001
KN1-7630
Lehm auf anlehmigen Sand (L/Sl) 72001
KN1-7710
Lehm auf Sand (L/S) 72001
KN1-7720
Sandiger Lehm auf Sand (sL/S) 72001
KN1-7800
Sand auf Moor (S/Mo) 72001
KN1-8110
Lehmiger Sand auf Moor (lS/Mo) 72001
KN1-8120
Lehm auf Moor (L/Mo) 72001
KN1-8130
Ton auf Moor (T/Mo) 72001
KN1-8140
Moor auf Sand (Mo/S) 72001
KN1-8210
Moor auf lehmigen Sand (Mo/lS) 72001
KN1-8220
Moor auf Lehm (Mo/L) 72001
KN1-8230
Moor auf Ton (Mo/T) 72001
KN1-8240
Zustandsstufe (1) 72001
KN2-1100
Zustandsstufe (2) 72001
KN2-1200
Zustandsstufe (3) 72001
KN2-1300
Zustandsstufe (4) 72001
KN2-1400
Zustandsstufe (5) 72001
KN2-1500
Zustandsstufe (6) 72001
KN2-1600
Zustandsstufe (7) 72001
KN2-1700
Bodenstufe (I) 72001
KN2-2100
Bodenstufe (II) 72001
KN2-2200
Bodenstufe (III) 72001
KN2-2300
Diluvium (D) 72001
KN3-1000
Diluvium über Alluvium (DAl) 72001
KN3-1100
Diluvium über Löß (DLö) 72001
KN3-1200
Diluvium über Verwitterung (DV) 72001
KN3-1300
Diluvium gesteinig (Dg) 72001
KN3-1400
Diluvium gesteinig über Alluvium (DgAl) 72001
KN3-1410
Diluvium gesteinig über Löß (DgLö) 72001
KN3-1420
Diluvium gesteinig über Verwitterung (DgV) 72001
KN3-1430
Löß (Lö) 72001
KN3-2000
Löß über Diluvium (LöD) 72001
KN3-2100
Löß über Alluvium (LöAl) 72001
KN3-2200
Löß über Verwitterung (LöV) 72001
KN3-2300
Alluvium (Al) 72001
KN3-3000
Alluvium über Diluvium (AlD) 72001
KN3-3100
Alluvium über Löß (AlLö) 72001
KN3-3200
Alluvium über Verwitterung (AlV) 72001
KN3-3300
Alluvium gesteinig (Alg) 72001
KN3-3400
Alluvium gesteinig über Diluvium (AlgD) 72001
KWV-3410
Verwitterung (V) 72001
KN3-4000
Verwitterung über Diluvium (VD) 72001
KN3-4100
Verwitterung über Alluvium (VAl) 72001
KN3-4200
Verwitterung über Löß (VLö) 72001
KN3-4300
Verwitterung Gesteinsböden (Vg) 72001
KN3-4400
Verwitterung Gesteinsböden über Diluvium (VgD) 72001
KN3-4410
Entstehungsart nicht erkennbar (-) 72001
KN3-5000
Klimastufe 8° C und darüber (a) 72001
KN3-6100
Klimastufe 7, 9° - 7, 0° C (b) 72001
KN3-6200
Klimastufe 6, 9° - 5, 7° C (c) 72001
KN3-6300
Klimastufe 5, 6° C und darunter (d) 72001
KN3-6400
Wasserstufe (1) 72001
KN3-7100
Wasserstufe (2) 72001
KN3-7200
Wasserstufe (3) 72001
KN3-7300
Wasserstufe (4) 72001
KN3-7400
Wasserstufe (4 -) 72001
KN3-7410
Wasserstufe (5) 72001
KN3-7500
Wasserstufe (5 -) 72001
KN3-7510
Jahreszahl 72001
JAH
Bodenzahl oder Grünlandgrundzahl 72001
WE1
Ackerzahl oder Grünlandzahl 72001
WE2
Nass zu viel Wasser (Wa+) 72001
SON-1100
Trocken zu wenig Wasser (Wa-) 72001
SON-1200
Besonders günstige Wasserverhältnisse (Wa gt) 72001
SON-1300
Rieselwasser künstliche Bewässerung (RiWa) 72001
SON-1400
Unbedingtes Wiesenland (W) 72001
SON-2100
Streuwiese (Str) 72001
SON-2200
Hutung (Hu) 72001
SON-2300
Acker-Hackrain (A-Hack) 72001
SON-2400
Grünland-Hackrain (Gr-Hack) 72001
SON-2500
Garten (G) 72001
SON-2600
Neukultur (N) 72001
SON-3000
Tiefkultur (T) 72001
SON-4000

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