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Nachweis der Nutzungsarten und Klassifizierungen im Liegenschaftskataster (Nutzungsartenerlass)
Nachweis der Nutzungsarten und Klassifizierungen im Liegenschaftskataster (Nutzungsartenerlass)
vom 22. Februar 2013
Außer Kraft getreten am 27. November 2019 durch Nutzungsartenerlass vom 27. November 2019
Erlass des Ministeriums des Innern
Aktenzeichen 13- 573-31
1 Allgemeine Grundsätze
1.1 Ziel und Zweck
1.2 Definition
1.3 Zuständigkeiten
1.4 Aktualität
2 Erhebungsgrundsätze
2.1 Umfang und Tiefengliederung
2.2 Abgrenzung der Abschnitte/Objekte
2.3 Erhebungseinheit
2.4 Dominanzprinzip
2.5 Erfassungsuntergrenze
3 Erhebungsmethoden
3.1 Erhebung mittels DOP
3.2 Örtliche Erhebung
3.3 Messungsbegleitende Erhebung
3.4 Daten anderer Stellen
4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage 1 Verzeichnis der Nutzungsarten
Anlage 2 Verzeichnis der Klassifizierungen
Die Verwaltungsvorschrift regelt den Nachweis der Nutzungsarten gemäß § 11 des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Vermessungsgesetz - BbgVermG) vom 27.05.2009 - (GVBl. I S. 166), geändert durch Artikel 2 des INSPIRE- Umsetzungsgesetzes vom 13.04.2010 (GVBl. I 2010, Nr. 17).
1 Allgemeine Grundsätze
1.1 Ziel und Zweck
Die Verwaltungsvorschrift regelt die Erhebung der Nutzungsarten und der Klassifizierung der Flächen der öffentlich rechtlichen Festlegungen für eine landesweit einheitliche Führung im Liegenschaftskataster.
1.2 Definition
Die Nutzungsarten beschreiben die zum Zeitpunkt der Erhebung vorgefundene tatsächliche Bodennutzung bzw. die durch die Art der Bodenbedeckung, der vorhandenen Gebäude oder baulichen Anlagen anzunehmende tatsächliche Nutzung. Kurzzeitige anderweitige Nutzungen bleiben dabei unberücksichtigt.
Die Klassifizierungen sind öffentlich rechtliche Festlegungen die von den zuständigen Stellen auf der Grundlage gesetzlicher Bestimmungen festgelegt werden.
1.3 Zuständigkeiten
Für die Erhebung der Nutzungsarten sind grundsätzlich die Katasterbehörden und die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure zuständig. Im Rahmen von Liegenschaftsvermessungen liegt für deren Bereich die Erhebung in der Verantwortung der jeweiligen Vermessungsstelle.
Die Führung der Klassifizierung erfolgt nachrichtlich durch die Katasterbehörden.
1.4 Aktualität
Die Überprüfung der Nutzungsarten und Klassifizierungen innerhalb eines Turnus von drei Jahren (Grundaktualität) sind zu gewährleisten. Bei Bedarf wird die Aktualität der Nutzungsart an den Anforderungen der verwendenden Personen und Stellen ausgerichtet.
2 Erhebungsgrundsätze
2.1 Umfang und Tiefengliederung
Die Nutzungsarten und die Klassifizierungen sind im Umfang und der Gliederung der Anlagen 1 und 2 zu erheben.
2.2 Erhebungseinheit
Für die Nutzungsarten und die Klassifizierungen sind entsprechend ihrer tatsächlichen räumlichen Ausdehnung Objekte zu bilden. Diese sind an der Flurgrenze zu begrenzen.
2.3 Erfassungsuntergrenze
Für Objekte der Nutzungsarten und Klassifizierung liegt die Erfassungsuntergrenze je Erhebungseinheit in der Regel bei 100 m², in ländlichen Gebieten bei 300 m² auf das Flurstück bezogen. Kleinere Flächen sind der umgebenden vorherrschenden Nutzung zuzuordnen. Eine Ausnahme hiervon bilden Gräben und Bäche. Diese sind unabhängig von ihrer Flächengröße immer darzustellen.
2.4 Abgrenzung der Abschnitte/Objekte
Die Abgrenzung der Nutzungsarten und der Klassifizierungen ist generalisierend zu bestimmen; kleine Ein- und Ausbuchtungen sind zu vernachlässigen. Fällt die Abgrenzung der tatsächlichen Nutzung in die Nähe einer Flurstücksgrenze (< 1 m), ist ihre Geometrie identisch mit der Flurstücksgrenze festzulegen. Fachlich begründete Ausnahmen sind zulässig.
2.5 Dominanzprinzip
Innerhalb der Erhebungseinheit ist für die Vergabe der Nutzungsarten und Klassifizierung die vorherrschende Nutzung anzuhalten (Dominanzprinzip). Die Nutzungsart ist eine generalisierte Angabe; sie fasst die für eine bestimmte Nutzungsform typischen Merkmale zusammen. Einzelne Merkmale oder Bestandteile können deshalb in verschiedenen tatsächlichen Nutzungen auftreten. Das Dominanzprinzip ist nicht anzuwenden, wenn ein gemeinsamer funktioneller Charakter der verschiedenen tatsächlichen Nutzungen fehlt.
3 Erhebungsmethoden
Die Abgrenzungen der Nutzungsarten und Klassifizierung sind unter Berücksichtigung der Erhebungsgrundsätze nach Nummer 2 auf wirtschaftlichste Art und Weise zu bestimmen. Für die Erhebung der Nutzungsarten und Klassifizierung stehen die nachfolgenden Methoden zur Verfügung. Soweit Änderungen der tatsächlichen Nutzung den Digitalen Orthophotos (DOP) und/oder Daten anderer Stellen entnommen werden können, soll ein Feldvergleich unterbleiben. Die Katasterbehörden können zur Einhaltung der Spitzen- und Grundaktualität die Verfahren kombinieren.
3.1 Erhebung mittels DOP
Die DOP werden den Katasterbehörden von der Landesvermessung Geobasisinformation Brandenburg in der Regel mit einer Aktualität die nicht älter als drei Jahre ist, zur Verfügung gestellt. Durch ihre farbliche Darstellung und hohe Auflösung eignen sie sich zur Überprüfung und Erhebung der Nutzungsarten.
3.2 Örtliche Erhebung
Veränderungen der Nutzungsart und Klassifizierung können örtlich erhoben werden (Feldvergleich)
- für Objekte der Nutzungsarten, deren Aktualität aufgrund der Aktualität der DOP nicht gewährleistet werden kann und
- für Bereiche, bei denen die Nutzungsarten nicht aus den DOP bestimmt werden konnte (z. B. in Teilen der Ortslage).
3.3 Messungsbegleitende Erhebung
Bei Liegenschaftsvermessungen sind von der ausführenden Vermessungsstelle grundsätzlich für den Bereich der zu vermessenden Fläche im Antragsflurstück die Nutzungsarten zu überprüfen und ggf. Veränderungen zu erheben. Die Änderungen der tatsächlichen Nutzung sind im Vermessungsriss zu dokumentieren. Die Objektpunkte sind den Vermessungsschriften als NAS-Datensatz beizufügen.
3.4 Daten anderer Stellen
Informationen anderer Stellen sind, soweit sie geeignet sind, zur Aktualisierung der Nutzungsarten zu verwenden.
4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Der Erlass tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Gleichzeitig tritt der Nutzungsartenerlass vom 25. Januar 2008, zuletzt geändert durch Erlass vom 13. September 2011, außer Kraft.
Im Auftrag
Sattler
Dieses Dokument wurde am 22. Februar 2013 durch Herrn Lothar Sattler elektronisch schlussgezeichnet.
Anlage 1 Verzeichnis der Nutzungsarten
1 Allgemeines
Das Verzeichnis der Nutzungsarten enthält die zulässigen tatsächlichen Nutzungen mit ihren Definitionen und stellt den Zusammenhang zwischen der tatsächlichen Nutzung und den Objekt-, Attribut- und Wertearten des ALKIS-Objektartenkatalog dar.
2 Gliederung der tatsächlichen Nutzung
2.1 Nutzungsartenschlüssel
Die tatsächlichen Nutzungen sind nach dem fünfstelligen Nutzungsartenschlüssel gegliedert. Er fasst Objektart, Attributart und Werteart mit einer einheitlichen Bezeichnung für die Erhebung zusammen. Er ist in den Vermessungsschriften einzutragen.
Der Aufbau des Nutzungsartenschlüssels ist wie folgt:
1. Stelle Nutzungsartenbereich nach dem ALKIS-OK,
2. Stelle Nutzungsartengruppe nach dem ALKIS-OK,
3. - 5. Stelle Nutzungsart, mit 4. Stelle - Untergliederung erste Stufe und 5. Stelle - Untergliederung zweite Stufe.
2.2 Nutzungsartenbereich
Es werden vier Nutzungsartenbereiche unterschieden:
1 10000 - Siedlung
2 20000 - Verkehr
3 30000 - Vegetation und
4 40000 - Gewässer
Die Nutzungsartenbereiche können nicht als Nutzungsart vergeben werden; sie dienen der fachlichen Zuordnung der Nutzungsartengruppen und für Auswertungen.
2.3 Nutzungsartengruppen
Innerhalb der vier Nutzungsartenbereiche werden 26 Nutzungsartengruppen unterschieden. Sie entsprechen den nachfolgenden ALKIS-Objektarten:
Schlüssel | Objektart / Bezeichnung | |
---|---|---|
1 | 11000 | Wohnbaufläche |
2 | 12000 | Industrie- und Gewerbefläche |
3 | 13000 | Halde |
4 | 14000 | Bergbaubetrieb |
5 | 15000 | Tagebau, Grube, Steinbruch |
6 | 16000 | Fläche gemischter Nutzung |
7 | 17000 | Fläche besonderer funktionaler Prägung |
8 | 18000 | Sport-, Freizeit- und Erholungsfläche |
9 | 19000 | Friedhof |
10 | 21000 | Straßenverkehr |
11 | 22000 | Weg |
12 | 23000 | Platz |
13 | 24000 | Bahnverkehr |
14 | 25000 | Flugverkehr |
15 | 26000 | Schiffsverkehr |
16 | 31000 | Landwirtschaft |
17 | 32000 | Wald |
18 | 33000 | Gehölz |
19 | 34000 | Heide |
20 | 35000 | Moor |
21 | 36000 | Sumpf |
22 | 37000 | Unland, Vegetationslose Fläche |
23 | 41000 | Fließgewässer |
24 | 42000 | Hafenbecken |
25 | 43000 | Stehendes Gewässer |
26 | 44000 | Meer |
2.4 Nutzungsarten
Eine tatsächliche Nutzung ist der jeweils tiefsten Untergliederung zuzuordnen. Ist dort eine Zuordnung nicht möglich, so ist die nächst höhere Untergliederung bis hin zur Nutzungsartengruppe zu vergeben.
Nutzungsartenschlüssel | Bezeichnung Definition | Kennung Objektartenkatalog | Erhebungshinweise |
---|---|---|---|
Nutzungsartenbereich Siedlung beinhaltet die bebauten und nicht bebauten Flächen, die durch die Ansiedlung von Menschen geprägt sind oder zur Ansiedlung beitragen.
|
|||
11000 | Wohnbaufläche ist eine baulich geprägte Fläche einschließlich der mit ihr im Zusammenhang stehenden Freiflächen (z. B. Vorgärten, Ziergärten, Zufahrten, Stellplätze und Hofraumflächen), die ausschließlich oder vorwiegend dem Wohnen dienen. |
41001 | Die unbebauten Flächen gelten gewöhnlich als der Bebauung untergeordnet, wenn sie das 10fache der bebauten Fläche nicht überschreiten. Hausgärten bis zu 0,1 ha, im übrigen Flächen bis zu 0,2 ha gelten bei obiger Nutzung als der Bebauung untergeordnet. |
12000 | Industrie- und Gewerbefläche ist eine bauliche Fläche, die vorwiegend industriellen oder gewerblichen Zwecken dient. |
41002 | Die unbebauten Flächen gelten gewöhnlich als der Bebauung untergeordnet, wenn sie das 10fache der bebauten Fläche nicht überschreiten. |
12100 | Industrie und Gewerbe bezeichnet Flächen, auf denen vorwiegend Industrie- und Gewerbebetriebe vorhanden sind. Darin sind Gebäude- und Freiflächen und die Betriebsfläche Lagerplatz enthalten |
41002 FKT-1700 |
|
12190 | Werft ist eine Betriebsfläche mit Bauwerken und sonstigen Einrichtungen zum Bau oder zur Reparatur von Schiffen. |
41002 FKT-1790 |
|
12200 | Handel und Dienstleistung bezeichnet eine Fläche, auf der vorwiegend Gebäude stehen, in denen Handels- und/oder Dienstleistungsbetriebe ansässig sind. |
41002 FKT-1400 |
|
12240 | Handel bezeichnet Anlagen mit Einzelhandels- und Dienstleistungsbetrieben, die durch einheitliche Verwaltung, auf das Einzugsgebiet abgestimmter Anbieter und durch große Parkplatzflächen geprägt sind. |
41002 FKT-1440 |
|
12250 | Ausstellung, Messe bezeichnet eine Fläche mit Ausstellungshallen und sonstigen Einrichtungen zur Präsentation von Warenmustern. |
41002 FKT-1450 |
|
12290 | Gärtnerei bezeichnet eine Fläche mit Gebäuden, Gewächshäusern und sonstigen Einrichtungen, zur Aufzucht von Blumen und Gemüsepflanzen. |
41002 FKT-1490 |
|
12300 | Versorgungsanlage bezeichnet eine Fläche, auf der vorwiegend Anlagen und Gebäude zur Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität, Wärme und Wasser vorhanden sind. |
41002 FKT-2500 |
|
12310 | Förderanlage bezeichnet eine Fläche mit Einrichtungen zur Förderung von Erdöl, Erdgas, Sole, Kohlensäure oder Erdwärme aus dem Erdinneren. |
41002 FKT-2510 |
|
12311 | Förderanlage - Erdöl Erdöl ist ein flüssiges und brennbares Kohlenwasserstoffgemisch. das gefördert wird. |
41002 FKT-2510 FGT- 1000 |
|
12312 | Förderanlage - Erdgas Erdgas ist ein in der Erdkruste vorkommendes brennbares Naturgas, das gefördert wird. |
41002 FKT-2510 FGT- 2000 |
|
12320 | Wasserwerk bezeichnet eine Fläche mit Bauwerken und sonstigen Einrichtungen zur Gewinnung und/ oder zur Aufbereitung von Wasser. |
41002 FKT-2520 |
|
12330 | Kraftwerk bezeichnet eine Fläche mit Bauwerken und sonstigen Einrichtungen zur Erzeugung von elektrischer Energie. |
41002 FKT-2530 |
|
12340 | Umspannstation bezeichnet eine Fläche mit Gebäuden und sonstigen Einrichtungen, um Strom auf eine andere Spannungsebene zu transformieren. |
41002 FKT-2540 |
|
12350 | Raffinerie bezeichnet eine Fläche mit Bauwerken und sonstigen Einrichtungen zur Aufbereitung von Erdöl. |
41002 FKT-2550 |
|
12370 | Heizwerk bezeichnet eine Fläche mit Bauwerken und sonstigen Einrichtungen zur Erzeugung von Wärmeenergie zu Heizzwecken. |
41002 FKT-2570 |
|
12400 | Entsorgung bezeichnet eine Fläche, auf der vorwiegend Anlagen und Gebäude zur Verwertung und Entsorgung von Abwasser und festen Abfallstoffen vorhanden sind. |
41002 FKT-2600 |
|
12410 | Kläranlage, Klärwerk bezeichnet eine Fläche mit Bauwerken und sonstigen Einrichtungen zur Reinigung von Abwasser. |
41002 FKT-2610 |
|
12420 | Abfallbehandlungsanlage bezeichnet eine Fläche mit Bauwerken und sonstigen Einrichtungen, auf der Abfälle mit chemisch/physikalischen und biologischen oder thermischen Verfahren oder Kombinationen dieser Verfahren behandelt werden. |
41002 FKT-2620 |
|
12430 | Deponie (oberirdisch) bezeichnet eine Fläche, auf der oberirdisch Abfallstoffe gelagert werden. |
41002 FKT-2630 |
|
12440 | Deponie (untertägig) bezeichnet eine oberirdisch Betriebsfläche, unter der untertägig Abfallstoffe gelagert werden. |
41002 FKT-2640 |
|
13000 | Halde st eine Fläche, auf der Material langfristig gelagert wird. |
41003 | |
14000 | Bergbaubetrieb ist eine Fläche, die für die Förderung des Abbaugutes unter Tage genutzt wird. |
41004 | |
14011 | Ton ist eine Fläche, die für die Förderung von Ton unter Tage genutzt wird. |
41004 AGT-1001 |
|
14012 | Kalk, Kalktuff, Kreide ist eine Fläche, die für die Förderung von Kalk, Kalktuff, Kreide unter Tage genutzt wird. |
41004 AGT-1007 |
|
14023 | Kalkstein ist eine Fläche, die für die Förderung von Kalkstein unter Tage genutzt wird. |
41004 AGT-2005 |
|
14031 | Eisen ist eine Fläche, die für die Förderung von Eisen unter Tage genutzt wird. |
41004 AGT-3001 |
|
15000 | Tagebau, Grube, Steinbruch ist eine Fläche, auf der oberirdisch Bodenmaterial abgebaut wird. |
41005 | |
15011 | Tagebau, Grube, Steinbruch - Ton Ton ist ein Abbaugut, das aus gelblichem bis grauem Lockergestein besteht und durch Verwitterung älterer Gesteine entsteht. |
41005 AGT-1001 |
|
15014 | Tagebau, Grube, Steinbruch - Lehm Lehm ist ein Abbaugut, das durch Verwitterung entstanden ist und aus gelb bis braun gefärbtem sandhaltigem Ton besteht. |
41005 AGT -1004 |
|
15017 | Tagebau, Grube, Steinbruch - Kalk ist ein Abbaugut, das aus vom Wasser rund geschliffenen Gesteinsbrocken besteht |
41005 AGT -1007 |
|
15018 | Tagebau, Grube, Steinbruch - Sand Sand ist ein Abbaugut, das aus kleinen, losen Mineralkörnern (häufig Quarz) besteht. |
41005 AGT -1008 |
|
15019 | Tagebau, Grube, Steinbruch - Kies, Kiessand Kies, Kiessand ist ein Abbaugut, das aus vom Wasser rund geschliffenen Gesteinsbrocken besteht. |
41005 AGT -1009 |
|
15022 | Tagebau, Grube, Steinbruch - Quarzsand Quarzsand ist ein Abbaugut, das zum größten Teil aus Quarzkörnern besteht. |
41005 AGT -1012 |
|
15035 | Tagebau, Grube, Steinbruch - Kalkstein Kalkstein ist ein Abbaugut, das überwiegend aus Calciumcarbonat besteht. |
41005 AGT - 2005 |
|
15041 | Tagebau, Grube, Steinbruch - Grauwacke Grauwacke ist ein Abbaugut, das aus Sandstein und Anteilen von Gesteinstrümmern besteht |
41005 AGT -2010 |
|
15061 | Tagebau, Grube, Steinbruch - Torf Torf ist ein Abbaugut, das aus der unvollkommenen Zersetzung abgestorbener pflanzlicher Substanz unter Luftabschluss in Mooren entstanden ist. |
41005 AGT -4010 |
|
15063 | Tagebau, Grube, Steinbruch - Braunkohle Braunkohle ist ein fossiler Brennstoff. |
41005 AGT -4021 |
|
16000 | Fläche gemischter Nutzung ist eine bebaute Fläche einschließlich der mit ihr im Zusammenhang stehenden Freifläche (Hofraumfläche, Hausgarten), auf der keine Art der baulichen Nutzung vorherrscht. Solche Flächen sind insbesondere ländlich-dörflich geprägte Flächen mit land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, Wohngebäuden u. a. sowie städtisch geprägte Kerngebiete mit Handelsbetrieben und zentralen Einrichtungen für die Wirtschaft und die Verwaltung. |
41006 | |
17000 | Fläche besonderer funktionaler Prägung ist eine baulich geprägte Fläche einschließlich der mit ihr im Zusammenhang stehenden Freifläche, auf denen vorwiegend Gebäude und/oder Anlagen zur Erfüllung öffentlicher Zwecke oder historische Anlagen vorhanden sind. |
41007 FKT - 1100 |
|
17110 | Verwaltung bezeichnet eine Fläche auf der vorwiegend Gebäude der öffentlichen Verwaltung, z. B. Rathaus, Gericht, Kreisverwaltung stehen. |
41007 FKT - 1100 |
|
17120 | Bildung und Forschung bezeichnet eine Fläche, auf der vorwiegend Gebäude stehen, in denen geistige, kulturelle und soziale Fähigkeiten vermittelt werden und/oder wissenschaftliche Forschung betrieben wird (z. B. Schulen, Universitäten, Forschungsinstitute). |
41007 FKT - 1120 |
|
17130 | Kultur bezeichnet eine Fläche auf der vorwiegend Anlagen und Gebäude für kulturelle Zwecke, z. B. Konzert- und Museumsgebäude, Bibliotheken, Theater, Schlösser und Burgen sowie Rundfunk- und Fernsehgebäude stehen. |
41007 FKT - 1130 |
|
17140 | Religiöse Einrichtung | 41007 FKT - 1140 |
|
17150 | Gesundheit, Kur bezeichnet eine Fläche auf der vorwiegend Gebäude des Gesundheitswesens stehen, z. B. Krankenhäuser, Heil- und Pflegeanstalten. |
41007 FKT - 1150 |
|
17160 | Soziales bezeichnet eine Fläche auf der vorwiegend Gebäude des Sozialwesens stehen, z. B. Kindergärten, Jugend- und Senioreneinrichtungen, Freizeit-, Fremden- und Obdachlosenheime. |
41007 FKT - 1160 |
|
17170 | Sicherheit und Ordnung bezeichnet eine Fläche auf der vorwiegend Anlagen und Gebäude der Polizei, der Bundeswehr, der Feuerwehr und der Justizvollzugsbehörden stehen. |
41007 FKT - 1170 |
|
17300 | Historische Anlage bezeichnet eine Fläche, auf der sich historische Anlagen (z. B. Turm, Stadtmauer, Ruine) befinden. |
41007 FKT - 1300 |
|
18000 | Sport-, Freizeit- und Erholungsfläche ist eine bebaute oder unbebaute Fläche, die dem Sport, der Freizeitgestaltung oder der Erholung dient. |
41008 | |
18100 | Sportanlage ist eine Fläche mit Bauwerken und Einrichtungen, die zur Ausübung von (Wettkampf-) Sport und für Zuschauer bestimmt ist. |
41008 FKT - 4100 |
|
18110 | Golfplatz ist eine Fläche mit Bauwerken und Einrichtungen, die zur Ausübung des Golfsports genutzt wird. |
41008 FKT - 4110 |
|
18200 | Freizeitanlage ist eine Fläche mit Bauwerken und Einrichtungen, die zur Freizeitgestaltung bestimmt ist. |
41008 FKT - 4200 |
|
18210 | Zoo ist ein Gelände mit Tierschauhäusern und umzäunten Gehegen, auf dem Tiere gehalten und gezeigt werden. |
41008 FKT - 4210 |
|
18220 | Safaripark, Wildpark ist ein Gelände mit umzäunten Gehegen, in denen Tiere im Freien gehalten und gezeigt werden. |
41008 FKT - 4220 |
|
18230 | Freizeitpark ist ein Gelände mit Karussells, Verkaufs- und Schaubuden und/oder Wildgattern, das der Freizeitgestaltung dient. |
41008 FKT - 4230 |
|
18240 | Freilichttheater ist eine Anlage mit Bühne und Zuschauerbänken für Theateraufführungen im Freien |
41008 FKT - 4240 |
|
18250 | Freilichtmuseum ist eine volkskundliche Museumsanlage, in der Wohnformen oder historische Betriebsformen in ihrer natürlichen Umgebung im Freien dargestellt sind. |
41008 FKT - 4250 |
|
18260 | Autokino, Freilichtkino ist ein Lichtspieltheater im Freien, in dem der Film im Allgemeinen vom Auto aus gesehen wird. |
41008 FKT - 4260 |
|
18310 | Wochenend- und Ferienhausfläche bezeichnet eine extra dafür ausgewiesene Fläche auf der vorwiegend Wochenend- und Ferienhäuser stehen dürfen. |
41008 FKT - 4310 |
|
18320 | Schwimmbad, Freibad ist eine Anlage mit Schwimmbecken oder Anlage an Ufern von Gewässern für den Badebetrieb und Schwimmsport |
41008 FKT - 4320 |
|
18330 | Campingplatz ist eine Fläche für den Aufbau einer größeren Zahl von Zelten oder zum Abstellen und Benutzen von Wohnwagen mit ortsfesten Anlagen und Einrichtungen. |
41008 FKT - 4330 |
|
18400 | Grünanlage ist eine Anlage mit Bäumen, Sträuchern, Rasenflächen, Blumenrabatten und Wegen, die vor allem der Erholung und Verschönerung des Stadtbilds dient. |
41008 FKT - 4400 |
|
18420 | Park ist eine landschaftsgärtnerisch gestaltete Grünanlage, die der Repräsentation und der Erholung dient. |
41008 FKT - 4420 |
|
18440 | Kleingarten (Schrebergarten) ist eine Anlage von Gartengrundstücken, die von Vereinen verwaltet und verpachtet wird |
41008 FKT - 4440 |
|
19000 | Friedhof ist eine Fläche, auf der Tote bestattet sind. |
41009 | |
Nutzungsartenbereich Verkehr enthält die bebauten und nicht bebauten Flächen, die dem Verkehr dienen. |
|||
21000 | Straßenverkehr umfasst alle für die bauliche Anlage Straße erforderlichen sowie dem Straßenverkehr dienenden bebauten und unbebauten Flächen. |
42001 | Zu den als Straßenverkehr nachzuweisenden Flächen gehören gewöhnlich auch die Trenn-, Seiten- und Schutzstreifen, Brücken, Gräben und Böschungen, Parkstreifen und ähnliche Einrichtungen. |
22000 | Weg umfasst alle Flächen, die zum Befahren und/oder Begehen vorgesehen sind. Zur Wegfläche gehören auch Seitenstreifen und Gräben zur Wegentwässerung |
42006 | Zu den als Weg nachzuweisenden Flächen gehören gewöhnlich auch die Trenn-, Seiten- und Schutzstreifen, Brücken, Gräben und Böschungen, Parkstreifen und ähnliche Einrichtungen. |
23000 | Platz ist eine Verkehrsfläche in Ortschaften oder eine ebene, befestigte oder unbefestigte Fläche, die bestimmten Zwecken dient (z. B. für Verkehr, Märkte, Festveranstaltungen). |
42009 | |
23010 | Fußgängerzone Fußgängerzone ist ein dem Fußgängerverkehr vorbehaltener Bereich, in dem ausnahmsweise öffentlicher Personenverkehr, Lieferverkehr oder Fahrradverkehr zulässig sein kann. |
42009 FKT-5130 |
|
23020 | Parkplatz ist eine zum vorübergehenden Abstellen von Fahrzeugen bestimmte Fläche. |
42009 FKT-5310 |
|
23030 | Rastplatz ist eine Anlage zum Halten, Parken oder Rasten der Verkehrsteilnehmer mit unmittelbarem Anschluss zur Straße ohne Versorgungseinrichtung, ggf. mit Toiletten. |
42009 FKT-5320 |
|
23040 | Raststätte Raststätte ist eine Anlage an Verkehrsstraßen mit Bauwerken und Einrichtungen zur Versorgung und Erholung von Reisenden. |
42009 FKT-5330 |
|
23060 | Festplatz Festplatz ist eine Fläche, auf der zeitlich begrenzte Festveranstaltungen stattfinden. |
42009 FKT-5350 |
|
24000 | Bahnverkehr umfasst alle für den Schienenverkehr erforderlichen Flächen und die dem Schienenverkehr dienenden bebauten und unbebauten Flächen. |
42010 | Hierzu gehören 1. der Bahnkörper mit Gleisanlagen, Böschungen, Brücken, Gräben und Schutzstreifen sowie die Bahnsteige, 2. Ladestraßen, Laderampen, Lagerplätze u. dgl. 3. Die auf der freien Strecke befindlichen Flächen mit Wärterhäuschen, Blockhäuschen, Transformatoren u. dergleichen. |
25000 | Flugverkehr umfasst die baulich geprägte Fläche und die mit ihr in Zusammenhang stehende Freifläche, die ausschließlich oder vorwiegend dem Flugverkehr dient. |
42015 | |
25050 | Segelfluggelände ist eine Fläche, die in der ICAO als Segelfluggelände ausgewiesen ist. |
42015 ART-5550 |
|
26000 | Schiffsverkehr umfasst die baulich geprägte Fläche und die mit ihr in Zusammenhang stehende Freifläche, die ausschließlich oder vorwiegend dem Schiffsverkehr dient. |
42016 | |
26010 | Hafenanlage (Landfläche) bezeichnet die Fläche innerhalb von “Hafen“, die nicht von Wasser bedeckt ist und die ausschließlich zum Betrieb des Hafens dient. |
42016 FKT-5610 |
|
26020 | Schleuse (Landfläche) | 42016 FKT-5620 |
|
Nutzungsartenbereich Vegetation umfasst alle Flächen außerhalb der Ansiedlungen, die durch land- oder forstwirtschaftliche Nutzung, durch natürlichen Bewuchs oder dessen Fehlen geprägt sind. |
|||
31000 | Landwirtschaft ist eine Fläche für den Anbau von Feldfrüchten sowie eine Fläche, die beweidet und gemäht werden kann, einschließlich der mit besonderen Pflanzen angebauten Fläche. |
43001 | |
31100 | Ackerland ist eine Fläche für den Anbau von Feldfrüchten (z. B. Getreide, Hülsenfrüchte, Hackfrüchte) und Beerenfrüchte (z. B. Erdbeeren). |
43001 VEG-1010 |
|
31120 | Hopfen ist eine mit speziellen Vorrichtungen ausgestattete Agrarfläche für den Anbau von Hopfen. |
43001 VEG-1012 |
|
31200 | Grünland ist eine Grasfläche, die gemäht oder beweidet wird. |
43001 VEG-1020 |
|
31210 | Streuobstwiese beschreibt den Bewuchs einer Grünlandfläche mit Obstbäumen |
43001 VEG-1021 |
|
31300 | Gartenland ist eine Fläche für den Anbau von Gemüse, Obst und Blumen sowie für die Aufzucht von Kulturpflanzen. |
43001 VEG-1030 |
Hierzu gehören auch Obstanlagen, Baumschulen und die besonders auszuweisenden Hausgärten, jedoch nicht Parks. |
31310 | Baumschule ist eine Fläche, auf der Holzgewächse aus Samen, Ablegern oder Stecklingen unter mehrmaligem Umpflanzen (Verschulen) gezogen werden. |
43001 VEG-1031 |
|
31400 | Weingarten ist eine mit speziellen Vorrichtungen ausgestattete Agrarfläche auf der Weinstöcke angepflanzt sind. |
43001 VEG-1040 |
|
31510 | Obstbaumplantage „Obstbaumplantage“ ist eine landwirtschaftliche Fläche, die ausschließlich mit Obstbäumen bepflanzt ist. |
43001 VEG-1051 |
|
31600 | Brachland ist eine Fläche der Landwirtschaft, die seit längerem nicht mehr zu Produktionszwecken genutzt wird und auf der Verholzung und Verbuschung eingesetzt hat. |
43001 VEG-1200 |
|
32000 | Wald ist eine Fläche, die mit Forstpflanzen (Waldbäume und Waldsträucher) bestockt ist. |
43002 | |
32100 | Laubholz beschreibt den Bewuchs einer Vegetationsfläche mit Laubbäumen. |
43002 VEG-1100 |
|
32200 | Nadelholz beschreibt den Bewuchs einer Vegetationsfläche mit Nadelbäumen. |
43002 VEG-1200 |
|
32300 | Laub- und Nadelholz beschreibt den Bewuchs einer Vegetationsfläche mit Laub- und Nadelbäumen. |
43002 VEG-1300 |
|
33000 | Gehölz ist eine Fläche, die mit einzelnen Bäumen, Baumgruppen, Büschen, Hecken und Sträuchern bestockt ist. |
43003 | |
34000 | Heide ist eine meist sandige Fläche mit typischen Sträuchern, Gräsern und geringwertigem Baumbestand. |
43004 | |
35000 | Moor ist eine unkultivierte Fläche, deren obere Schicht aus vertorften oder zersetzten Pflanzenresten besteht. |
43005 | |
36000 | Sumpf ist ein wassergesättigtes, zeitweise unter Wasser stehendes Gelände. |
43006 | |
37000 | Unland, Vegetationslose Fläche ist eine Fläche, die dauerhaft landwirtschaftlich nicht genutzt wird, wie z. B. nicht aus dem Geländerelief herausragende Felspartien, Sand- oder Eisflächen, Uferstreifen längs von Gewässern und Sukzessionsflächen. |
43007 | |
37012 | Vegetationslose Fläche, Steine bedeutet, dass die Erdoberfläche mit Gesteinen bedeckt ist. |
43007 FKT-1000 OFM-1020 |
|
37013 | Vegetationslose Fläche, Geröll bedeutet, dass die Erdoberfläche mit Geröll bedeckt ist. |
43007 FKT-1000 OFM-1030 |
|
37014 | Vegetationslose Fläche, Sand bedeutet, dass die Erdoberfläche mit kleinen, losen Gesteinskörnern bedeckt ist. |
43007 FKT-1000 OFM-1040 |
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Nutzungsartenbereich Gewässer Umfasst die mit Wasser bedeckten Flächen |
|||
41000 | Fließgewässer a) ist ein geometrisch begrenztes, oberirdisches, auf dem Festland fließendes Gewässer, das die Wassermengen sammelt, die als Niederschläge auf die Erdoberfläche fallen oder in Quellen austreten, und in ein anderes Gewässer, ein Meer oder in einen See transportiert oder b) in einem System von natürlichen oder künstlichen Bodenvertiefungen verlaufendes Wasser, das zur Be- und Entwässerung an- oder abgeleitet wird oder c) ein geometrisch begrenzter, für die Schifffahrt angelegter künstlicher Wasserlauf, der in einem oder in mehreren Abschnitten die jeweils gleiche Höhe des Wasserspiegels besitzt. |
44001 | |
42000 | Hafenbecken ist ein natürlicher oder künstlich angelegter oder abgetrennter Teil eines Gewässers, in dem Schiffe be- und entladen werden. |
44005 | |
43000 | Stehendes Gewässer ist eine natürliche oder künstliche mit Wasser gefüllte, allseitig umschlossene Hohlform der Landoberfläche ohne unmittelbaren Zusammenhang mit “Meer“. |
44006 | |
44000 | Meer ist die das Festland umgebende Wasserfläche. |
44007 |
Anlage 2 Verzeichnis der Klassifizierungen
1 Allgemeines
Die Klassifizierungen sind entsprechend dem Verzeichnis der Klassifizierung nachrichtlich zu führen. Sie sind das Ergebnis öffentlich-rechtlicher Festlegungen.
2 Gliederung der Klassifizierungen
2.1 Es werden die Klassifizierungsgruppen unterschieden
71001 - Klassifizierung nach Straßenrecht (Straßenflächen),
71002 - Klassifizierung nach Wasserrecht (Gewässerflächen),
72001 - Bodenschätzung
2.2 Ordnungsmerkmal der Klassifizierungen
Die Klassifizierungen mit ihren Bezeichnungen und Definitionen erhalten als Ordnungsmerkmal
- die Objektart (Kennung),
- die Attributart (Kennung - Abkürzung) und
- die Werteart (Bezeichner - Wert)
des ALKIS-Objektartenkataloges.
2.3 Klassifizierungen
Bezeichnung /Definition | Kennung Objektartenkatalog | Erhebungshinweise |
---|---|---|
Straßenflächen | ||
Bundesautobahn | 71001 ADF-1110 |
|
Bundesstraße | 71001 ADF-1120 |
|
Landes- oder Staatsstraße | 71001 ADF-1130 |
|
Kreisstraße | 71001 ADF-1140 |
|
Gemeindestraße | 71001 ADF-1150 |
|
Sonstige öffentliche Straße | 71001 ADF-1180 |
|
Gewässerflächen | ||
Gewässer I. Ordnung - Bundeswasserstraße | 71003 ADF-1310 |
|
Gewässer I. Ordnung - nach Landesrecht | 71003 ADF-1320 |
|
Gewässer II. Ordnung | 71003 ADF-1330 |
|
Bodenschätzung | ||
Ackerland (A) | 72001 KUL-1000 |
|
Acker-Grünland (AGr) | 72001 KUL-2000 |
|
Grünland (Gr) | 72001 KUL-3000 |
|
Grünland-Acker (GrA) | 72001 KUL-4000 |
|
Sand (S) | 72001 KN1-1100 |
|
Anlehmiger Sand (Sl) | 72001 KN1-1200 |
|
Lehmiger Sand (lS) | 72001 KN1-2100 |
|
Stark lehmiger Sand (SL) | 72001 KN1-2200 |
|
Lehm (L) | 72001 KN1-3100 |
|
Sandiger Lehm (sL) | 72001 KN1-3200 |
|
Ton (T) | 72001 KN1-4100 |
|
Schwerer Lehm (LT) | 72001 KN1-4200 |
|
Moor (Mo) | 72001 KN1-5000 |
|
Sand, Moor (SMo) | 72001 KN1-6110 |
|
Lehm, Moor (LMo) | 72001 KN1-6130 |
|
Ton, Moor (TMo) | 72001 KN1-6140 |
|
Moor,Sand (MoS) | 72001 KN1-6210 |
|
Moor, Lehm (MoL) | 72001 KN1-6230 |
|
Moor, Ton (MoT) | 72001 KN1-6240 |
|
Sand auf sandigem Lehm (S/sL) | 72001 KN1-7110 |
|
Sand auf Lehm (S/L) | 72001 KN1-7120 |
|
Sand auf schwerem Lehm (S/LT) | 72001 KN1-7130 |
|
Sand auf Ton (S/T) | 72001 KN1-7140 |
|
Anlehmiger Sand auf Lehm (Sl/L) | 72001 KN1-7210 |
|
Anlehmiger Sand auf schwerem Lehm (Sl/LT) | 72001 KN1-7220 |
|
Anlehmiger Sand auf Ton (Sl/T) | 72001 KN1-7230 |
|
Lehmiger Sand auf schwerem Lehm (lS/LT) | 72001 KN1-7310 |
|
Lehmiger Sand auf Ton (lS/T) | 72001 KN1-7330 |
|
Stark lehmiger Sand auf Ton (SL/T) | 72001 KN1-7400 |
|
Ton auf stark lehmigen Sand (T/SL) | 72001 KN1-7510 |
|
Ton auf lehmigen Sand (T/lS) | 72001 KN1-7520 |
|
Ton auf anlehmigen Sand (T/Sl) | 72001 KN1-7530 |
|
Ton auf Sand (T/S) | 72001 KN1-7540 |
|
Schwerer Lehm auf lehmigen Sand (LT/lS) | 72001 KN1-7610 |
|
Schwerer Lehm auf anlehmigen Sand (LT/Sl) | 72001 KN1-7620 |
|
Schwerer Lehm auf Sand (LT/S) | 72001 KN1-7630 |
|
Lehm auf anlehmigen Sand (L/Sl) | 72001 KN1-7710 |
|
Lehm auf Sand (L/S) | 72001 KN1-7720 |
|
Sandiger Lehm auf Sand (sL/S) | 72001 KN1-7800 |
|
Sand auf Moor (S/Mo) | 72001 KN1-8110 |
|
Lehmiger Sand auf Moor (lS/Mo) | 72001 KN1-8120 |
|
Lehm auf Moor (L/Mo) | 72001 KN1-8130 |
|
Ton auf Moor (T/Mo) | 72001 KN1-8140 |
|
Moor auf Sand (Mo/S) | 72001 KN1-8210 |
|
Moor auf lehmigen Sand (Mo/lS) | 72001 KN1-8220 |
|
Moor auf Lehm (Mo/L) | 72001 KN1-8230 |
|
Moor auf Ton (Mo/T) | 72001 KN1-8240 |
|
Zustandsstufe (1) | 72001 KN2-1100 |
|
Zustandsstufe (2) | 72001 KN2-1200 |
|
Zustandsstufe (3) | 72001 KN2-1300 |
|
Zustandsstufe (4) | 72001 KN2-1400 |
|
Zustandsstufe (5) | 72001 KN2-1500 |
|
Zustandsstufe (6) | 72001 KN2-1600 |
|
Zustandsstufe (7) | 72001 KN2-1700 |
|
Bodenstufe (I) | 72001 KN2-2100 |
|
Bodenstufe (II) | 72001 KN2-2200 |
|
Bodenstufe (III) | 72001 KN2-2300 |
|
Diluvium (D) | 72001 KN3-1000 |
|
Diluvium über Alluvium (DAl) | 72001 KN3-1100 |
|
Diluvium über Löß (DLö) | 72001 KN3-1200 |
|
Diluvium über Verwitterung (DV) | 72001 KN3-1300 |
|
Diluvium gesteinig (Dg) | 72001 KN3-1400 |
|
Diluvium gesteinig über Alluvium (DgAl) | 72001 KN3-1410 |
|
Diluvium gesteinig über Löß (DgLö) | 72001 KN3-1420 |
|
Diluvium gesteinig über Verwitterung (DgV) | 72001 KN3-1430 |
|
Löß (Lö) | 72001 KN3-2000 |
|
Löß über Diluvium (LöD) | 72001 KN3-2100 |
|
Löß über Alluvium (LöAl) | 72001 KN3-2200 |
|
Löß über Verwitterung (LöV) | 72001 KN3-2300 |
|
Alluvium (Al) | 72001 KN3-3000 |
|
Alluvium über Diluvium (AlD) | 72001 KN3-3100 |
|
Alluvium über Löß (AlLö) | 72001 KN3-3200 |
|
Alluvium über Verwitterung (AlV) | 72001 KN3-3300 |
|
Alluvium gesteinig (Alg) | 72001 KN3-3400 |
|
Alluvium gesteinig über Diluvium (AlgD) | 72001 KWV-3410 |
|
Verwitterung (V) | 72001 KN3-4000 |
|
Verwitterung über Diluvium (VD) | 72001 KN3-4100 |
|
Verwitterung über Alluvium (VAl) | 72001 KN3-4200 |
|
Verwitterung über Löß (VLö) | 72001 KN3-4300 |
|
Verwitterung Gesteinsböden (Vg) | 72001 KN3-4400 |
|
Verwitterung Gesteinsböden über Diluvium (VgD) | 72001 KN3-4410 |
|
Entstehungsart nicht erkennbar (-) | 72001 KN3-5000 |
|
Klimastufe 8° C und darüber (a) | 72001 KN3-6100 |
|
Klimastufe 7, 9° - 7, 0° C (b) | 72001 KN3-6200 |
|
Klimastufe 6, 9° - 5, 7° C (c) | 72001 KN3-6300 |
|
Klimastufe 5, 6° C und darunter (d) | 72001 KN3-6400 |
|
Wasserstufe (1) | 72001 KN3-7100 |
|
Wasserstufe (2) | 72001 KN3-7200 |
|
Wasserstufe (3) | 72001 KN3-7300 |
|
Wasserstufe (4) | 72001 KN3-7400 |
|
Wasserstufe (4 -) | 72001 KN3-7410 |
|
Wasserstufe (5) | 72001 KN3-7500 |
|
Wasserstufe (5 -) | 72001 KN3-7510 |
|
Jahreszahl | 72001 JAH |
|
Bodenzahl oder Grünlandgrundzahl | 72001 WE1 |
|
Ackerzahl oder Grünlandzahl | 72001 WE2 |
|
Nass zu viel Wasser (Wa+) | 72001 SON-1100 |
|
Trocken zu wenig Wasser (Wa-) | 72001 SON-1200 |
|
Besonders günstige Wasserverhältnisse (Wa gt) | 72001 SON-1300 |
|
Rieselwasser künstliche Bewässerung (RiWa) | 72001 SON-1400 |
|
Unbedingtes Wiesenland (W) | 72001 SON-2100 |
|
Streuwiese (Str) | 72001 SON-2200 |
|
Hutung (Hu) | 72001 SON-2300 |
|
Acker-Hackrain (A-Hack) | 72001 SON-2400 |
|
Grünland-Hackrain (Gr-Hack) | 72001 SON-2500 |
|
Garten (G) | 72001 SON-2600 |
|
Neukultur (N) | 72001 SON-3000 |
|
Tiefkultur (T) | 72001 SON-4000 |