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Mahnung und Vollstreckung
Arten der Hauptforderung
Mahnung und Vollstreckung
Arten der Hauptforderung
vom 14. September 2005
Außer Kraft getreten am 14. November 2022 durch Erlass vom 14. November 2022
Mein Schreiben vom 27.02.1997; Az.: 28-H 2305-15/97
Mein Schreiben vom 14.11.1997; Az.: 28-H 2305-15/97
Mein Schreiben vom 17.06.1998; Az.: 28-H 2090-01/98
Anlage
Nach Prüfung der geltenden Arten der Hauptforderung zwecks der Mahnung und Vollstreckung im Verfahrens Profiskal übersende ich Ihnen eine aktualisierte Übersicht.
Die Stammdaten in Profiskal werden zentral im LDS mit der Umstellung auf die neue Version im Oktober 2005 aktualisiert. Annahmeanordnungen, die mit laut der Übersicht nicht mehr gültigen Art der Hauptforderung erfasst wurden, bleiben hiervon unberührt und laufen mit dem derzeitigen Status aus.
Anlage
Arten der Hauptforderung (Stand: September 2005)
OR | Öffentlich - rechtliche Forderungen | |
GB | Öffentlich - rechtliche Forderung entsprechend VV Nr. 6.2 zu § 59 LHO | |
OB | Forderungen gegenüber österreichischen Bürgern | |
Merkmale: | Hier erfolgt die Mahnung und Vollstreckung auf Grund des bestehenden Abkommens zwischen den Ländern. | |
JP | Forderungen gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts (Körperschaften, Gemeinden, Gemeindeverbände, Stiftungen, Anstalten) | |
BB | Forderungen gegenüber Bundesbehörden | |
LB | Forderungen gegenüber Landesbehörden | |
ZG | Zwangsgeld | |
Merkmale: | Entsprechend § 20 Verwaltungsvollstreckungsgesetz ist bei nicht fristgemäßer Zahlung sofort zu vollstrecken | |
R2 | Forderungen mit vereinbarter Ratenzahlung bei öffentlich rechtlichen Forderungen | |
Merkmale: | Entsprechend Nr. 1.3 VV zu § 59 LHO Restforderung wird sofort fällig, wenn zwei Raten nicht bezahlt wurden | |
SG | Sozialgerichtsbarkeit | |
Merkmale: | Gebühren von Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts für Streitsachen.Grundlage ist die Justizbeitreibungsordnung. | |
PR | Privatrechtliche Forderungen | |
Merkmale: | Die überfälligen Forderungen werden einmal gemahnt. Bei Nichtbezahlung wird die Dienststelle informiert, um einen vollstreckbaren Titel bei Gericht zu erwirken. | |
Gilt auch für juristische Personen wenn privatrechtliche Forderungen vorliegen. |
Diese Arten der Hauptforderung sind ab sofort verbindlich.
Eventuell notwendige Ergänzungen sind mit dem MdF (Kassenreferat) abzustimmen.