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Mahnung und Vollstreckung
Arten der Hauptforderung

Mahnung und Vollstreckung
Arten der Hauptforderung

vom 14. September 2005

Außer Kraft getreten am 14. November 2022 durch Erlass vom 14. November 2022

Mein Schreiben vom 27.02.1997; Az.: 28-H 2305-15/97
Mein Schreiben vom 14.11.1997; Az.: 28-H 2305-15/97
Mein Schreiben vom 17.06.1998; Az.: 28-H 2090-01/98 

Anlage

Nach Prüfung der geltenden Arten der Hauptforderung zwecks der Mahnung und Vollstreckung im Verfahrens Profiskal übersende ich Ihnen eine aktualisierte Übersicht.

Die Stammdaten in Profiskal werden zentral im LDS mit der Umstellung auf die neue Version im Oktober 2005 aktualisiert. Annahmeanordnungen, die mit laut der Übersicht nicht mehr gültigen Art der Hauptforderung erfasst wurden, bleiben hiervon unberührt und laufen mit dem derzeitigen Status aus.

Ich bitte die Übersicht zeitnah zu verwenden und Ihren nachgeordneten Bereich darüber zu informieren. Ab dem 01. November 2005 treten die im Bezug genannten Erlasse außer Kraft.

Anlage

Arten der Hauptforderung (Stand: September 2005)

OR Öffentlich - rechtliche Forderungen
GB Öffentlich - rechtliche Forderung entsprechend VV Nr. 6.2 zu § 59 LHO
OB Forderungen gegenüber österreichischen Bürgern
  Merkmale: Hier erfolgt die Mahnung und Vollstreckung auf Grund des bestehenden Abkommens zwischen den Ländern.
JP Forderungen gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts (Körperschaften, Gemeinden, Gemeindeverbände, Stiftungen, Anstalten)
BB Forderungen gegenüber Bundesbehörden
LB Forderungen gegenüber Landesbehörden
ZG Zwangsgeld
  Merkmale: Entsprechend § 20 Verwaltungsvollstreckungsgesetz ist bei nicht fristgemäßer Zahlung sofort zu vollstrecken
R2 Forderungen mit vereinbarter Ratenzahlung bei öffentlich rechtlichen Forderungen
  Merkmale: Entsprechend Nr. 1.3 VV zu § 59 LHO Restforderung wird sofort fällig, wenn zwei Raten nicht bezahlt wurden
SG Sozialgerichtsbarkeit
  Merkmale: Gebühren von Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts für Streitsachen.Grundlage ist die Justizbeitreibungsordnung.
PR Privatrechtliche Forderungen
  Merkmale: Die überfälligen Forderungen werden einmal gemahnt. Bei Nichtbezahlung wird die Dienststelle informiert, um einen vollstreckbaren Titel bei Gericht zu erwirken.
  Gilt auch für juristische Personen wenn privatrechtliche Forderungen vorliegen.

Diese Arten der Hauptforderung sind ab sofort verbindlich.

Eventuell notwendige Ergänzungen sind mit dem MdF (Kassenreferat) abzustimmen.