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Mindestversorgungsbezüge und Mindesthöchstgrenzen

Mindestversorgungsbezüge und Mindesthöchstgrenzen
vom 10. Oktober 2003

Außer Kraft getreten durch Bekanntmachung vom 10. Mai 2012
(ABl./12, [Nr. 22], S.827)

Die Mindestversorgungsbezüge und Mindesthöchstgrenzen, die sich ab 1. Januar 2003 (Ost) bzw. ab 1. April 2003 (West) nach dem Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 2003/2004 sowie zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (Bundesbesoldungs- und versorgungsanpassungsgesetz 2003/2004 - BBV AnpG 2003/2004) vom 10. September 2003 (BGBl. I S. 1798 ergeben, werden in den Anlagen bekannt gegeben.

Nach dem o. g. Gesetz ist für die Besoldungsgruppe B 11 lediglich die Anpassung des Familienzuschlags vorgesehen. Die Anpassung des Familienzuschlags ist keine Anpassung im Sinne von § 69e Abs. 3 BeamtVG.

Um Beachtung wird gebeten.

Anlagen