Erlass des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz und des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft zur Bekanntmachung der Erhaltungsziele nach § 32 Absatz 4 des Bundesnaturschutzgesetzes und zur Bewirtschaftung des Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung "Michelsdorfer Mühlberg"
Dieser Erlass regelt auf der Grundlage des § 32 Absatz 4 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung von Artikel 6 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206 vom 22.7.1992, S. 7), zuletzt geändert durch die Richtlinie 2006/105/EG vom 20. November 2006 (ABl. L 363 vom 20.12.2006, S. 368) - Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie). Er legt die unter Nummer 3 genannten Erhaltungsziele fest sowie die erforderlichen Erhaltungsmaßnahmen und deren Umsetzungsinstrumente in Anlage 2. Die Umsetzung ist durch die zuständigen Behörden zu gewährleisten.
1 Bewirtschaftungsgegenstand
Die in Anlage 1 (Übersichtsskizze) näher bezeichnete Fläche im Landkreis Potsdam-Mittelmark wurde als FFH-Gebiet mit der Bezeichnung “Michelsdorfer Mühlberg“ und der Gebietsnummer DE 3642-304 in die Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung der Europäischen Kommission aufgenommen.
Das Gebiet hat eine Größe von rund 11 Hektar und umfasst Flächen in folgender Flur:
Gemeinde | Gemarkung | Flur |
---|---|---|
Kloster Lehnin | Michelsdorf | 4. |
Die Grenze des Geltungsbereiches dieses Erlasses ist mit durchgezogener Linie in der Übersichtsskizze (Anlage 1) und im Maßstab 1 : 10 000 in der Biotoptypenkarte, der Karte der FFH-Lebensraumtypen (LRT) und der Zielkarte sowie in der Liegenschaftskarte eingezeichnet. Als Grenze gilt der innere Rand dieser Linie. Maßgeblich ist die Einzeichnung in der Liegenschaftskarte. Diese Karten sind mit einer Flurstücksliste beim Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz in Potsdam, beim Landkreis Potsdam-Mittelmark als untere Naturschutzbehörde, beim Landesbetrieb Forst Brandenburg und in der Amtsverwaltung Kloster Lehnin von jedermann während der Dienstzeiten einsehbar.
2 Beschreibung des Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung
Das FFH-Gebiet “Michelsdorfer Mühlberg“ grenzt unmittelbar nordöstlich an die Ortslage Michelsdorf, ist zu großen Teilen von Acker umgeben und lässt sich dem Naturraum “Lehniner Land“ mit flachwelligen Grundmoränenplatten und Talsandflächen zuordnen. Hier sind Schmelzwassersedimente der Vorschüttphase der Weichsel-Kaltzeit zu finden. Das Gebiet zeichnet sich durch einen Reliktstandort kalkreicher Sandtrockenrasen mit bedeutenden Vorkommen von Florenelementen der kontinentalen Trockenrasen aus.
Die Vorkommen kontinental verbreiteter Pflanzenarten im Gebiet bilden gemeinsam mit weiteren Vorkommen im Raum der Mittleren Havel das Bindeglied zwischen den Hauptvorkommen in den Trockengebieten entlang der Oder einerseits und dem Hohen Fläming sowie Mitteldeutschland andererseits.
3 Erhaltungsziele
Ziel ist die Erhaltung und Entwicklung
der Grasnelkenflur und Blauschillergrasrasen als trockener, kalkreicher Sandrasen - prioritärer Lebensraumtyp nach Anhang I der FFH-Richtlinie.
4 Beschreibung, Bewertung und ökologische Erfordernisse der LRT nach Anhang I der FFH-Richtlinie
Trockene, kalkreiche Sandrasen, LRT-Nummer 6120, Größe: 0,9 Hektar, davon 0,5 Hektar Erhaltungszustand B und 0,4 Hektar Erhaltungszustand C
Der kalkreiche Sandtrockenrasen mit dem Erhaltungszustand B kommt direkt im Bereich der Mühlbergerhebung vor. Floristisch zu verzeichnen sind hier insbesondere gemäß Bundesartenschutzverordnung geschützte Arten, wie Gemeine Grasnelke (Armeria elongata) und Sand-Strohblume (Helichrysum arenaria) sowie die Rote-Liste-Arten Karthäuser-Nelke (Dianthus carthusianorum), Blaugrünes Schillergras (Koeleria glauca), Steppen-Lieschgras (Phleum phleoides), Hügelmeister (Asperula cynanchica) und Ohrlöffel-Leimkraut (Silene otitis).
Faunistisch erwähnenswert sind die Rote-Liste-Arten Blauflüglige Ödlandschrecke (Oedipoda caerulescens), Heidegrashüpfer (Stenobothrus lineatus) und der gefährdete Schwalbenschwanz (Papilio machaon).
Südlich des Weges, der das Gebiet unterhalb der Mühlbergkuppe von West nach Ost durchquert, befindet sich ein weiterer Sandtrockenrasen mit dem Erhaltungszustand C.
In Anlehnung an historische Nutzungsformen sollen unter anderem Voraussetzungen für eine erfolgreiche Reproduktion der Trockenrasen-Arten geschaffen werden. Notwendig hierfür ist die Verhinderung von Nährstoffeinträgen sowie die Förderung des Nährstoffaustrages über eine extensive Beweidung oder Mahd. Eine Verbuschung und ein weiteres Hineinwandern der Robinie sollten durch Zurücknahmen der Gehölzbestockungen unterdrückt werden.
Erhaltungszustand
A - hervorragender Erhaltungszustand
B - guter Erhaltungszustand
C - durchschnittlicher oder beschränkter Erhaltungszustand
5 Bestand und Bewertung der nach § 30 BNatSchG in Verbindung mit § 32 BbgNatSchG geschützten Biotope, der Biotope, die Einfluss auf die in Nummer 3 aufgeführten LRT nach Anhang I der FFH-Richtlinie haben, sowie der Lebensräume der Arten nach Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie und Anhang IV der FFH-Richtlinie
Aufgelassene Streuobstwiese
Im Gebiet liegt westlich der Mühlberg-Anhöhe eine aufgelassene Streuobstwiese mit Pfirsich und Kirsche. Die Pflege sollte durch extensive Grünlandnutzung, einen vorsichtigen Pflegeschnitt an den vorhandenen Bäumen und gegebenenfalls Ersatz bei Ausfall der Obstgehölze erfolgen. Weiterhin sollten aufkommende sonstige Gehölze, zum Beispiel Robinie, Holunder, Aspe, in regelmäßigen Abständen entnommen werden.
Besenginsterheide auf Sandtrockenrasen
Auf dem nordöstlich angrenzenden Hangbereich des Mühlbergs geht die Vegetation von einem Trockenrasen in eine Besenginsterheide über, die unmittelbar bis an die Ackerbrache heranreicht
Dieser recht wertvolle Biotop sollte in regelmäßigen Abständen gepflegt werden. Der Besenginster und aufkommende Gehölze sollten in Abständen heruntergeschnitten und von der Fläche entfernt werden. Weitere gezielte Pflegemaßnahmen können Beweidung und Flämmen sein.
Eichenvorwald auf trockenem Standort mit Dominanz der Drahtschmiele in der Krautschicht
Im nördlichen Bereich des Mühlbergs tritt ein Eichenvorwald auf. Hier sollte eine Hutewaldnutzung zur Erzielung eines lichten, weiträumig mit breitkronigen Eichen bestandenen Weidewaldes zur Förderung der Trockenrasengesellschaften sowie Mischungsregulierung zugunsten der Baumarten der natürlichen Waldgesellschaft als Pflegemaßnahmen angestrebt werden.
Pionier- und Halbtrockenrasen
Eine Kiesgrube, die sich im Zentralbereich des FFH-Gebietes befindet, ist im Wesentlichen mit Pionier- und Halbtrockenrasen ausgestattet. Die westlich und südlich exponierten Hänge sind auf Grund intensiver Sonneneinstrahlung besonders ausgeprägt. Hier sollten die Entnahme der einzelnen Kiefern sowie die Entfernung des Grasschnitts, der Grünabfälle und des Hausmülls einen Pflegeeffekt erzielen. Die dort festgestellte Motocross-Nutzung ist im Rahmen zu halten - sie dient gleichzeitig aber auch einer Offenhaltung.
Forsten
Forsten befinden sich hauptsächlich im südlichen Teil des Gebietes. Bestandesbildend sind Gemeine Kiefer, Gemeine Birke und teilweise Rot-Eiche. Bei Verjüngungsmaßnahmen ist auf das Einbringen von Baumarten der potenziell natürlichen Vegetation abzuzielen, die Bewirtschaftung sollte möglichst extensiv erfolgen. Das Herauspflegen von Einzelbäumen, eine starke Durchforstung und die Reduzierung des Unterwuchses sollen die Ausprägung der gebietsspezifischen Bodenvegetation durch die Verbesserung der Belichtungsverhältnisse positiv beeinflussen.
Baumreihen, Baumgruppen
Die Gehölze sollten erhalten werden. Bei Nachpflanzungen sollten standorttypische Gehölze heimischer Herkunft verwendet werden.
Frischweide, Frischwiese
Die im nordöstlichen Teil des Gebietes gelegenen Frischweiden und -wiesen sollten extensiv bewirtschaftet beziehungsweise gepflegt werden.
Ackerbrache
Die Ackerbrache im Westen des Gebiets am Ort Michelsdorf sollte dauerhaft stillgelegt und in extensives Grünland umgewandelt werden.
6 Umsetzung
Geeignete Maßnahmen zur Umsetzung der unter Nummer 3 aufgeführten Erhaltungsziele sind in der Anlage 2 aufgeführt. Unberührt bleiben Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen, die durch die zuständige Naturschutzbehörde angeordnet, zugelassen oder durchgeführt werden.
Für die Betreuung, Koordinierung und Kontrolle der Umsetzung des Bewirtschaftungserlasses ist die untere Naturschutzbehörde verantwortlich. Die Durchsetzung der einzelnen Erhaltungsmaßnahmen beziehungsweise deren Berücksichtigung im Vollzug obliegt der jeweilig zuständigen Fachbehörde, die hierüber die untere Naturschutzbehörde auf Anforderung informiert.
7 Inkrafttreten
Dieser Erlass tritt am Tage nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt für Brandenburg in Kraft.