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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung Anlagen (2)

Erlass des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz zur Bekanntmachung der Erhaltungsziele nach § 26b Absatz 3 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes und zur Bewirtschaftung des Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung "Mühlbach-Beeke"


vom 24. August 2009
(ABl./09, [Nr. 37], S.1868)

Dieser Erlass regelt auf der Grundlage des § 26b Absatz 3 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes (BbgNatSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Mai 2004 (GVBl. I S. 350) die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung von Artikel 6 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206 vom 22.7.1992, S. 7), zuletzt geändert durch die Richtlinie 97/62/EG vom 27. Oktober 1997 (ABl. L 305 vom 8.11.1997, S. 42) - Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie). Er legt die unter Nummer 3 genannten Erhaltungsziele fest sowie die erforderlichen Erhaltungsmaßnahmen und deren Umsetzungsinstrumente in Anlage 2. Die Umsetzung ist durch die zuständigen Behörden zu gewährleisten.

1 Bewirtschaftungsgegenstand

Die in Anlage 1 (Übersichtsskizze) näher bezeichnete Fläche im Landkreis Uckermark wurde als Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH-Gebiet) mit der Bezeichnung “Mühlbach-Beeke“ und der Gebietsnummer DE 2549-304 in die Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung der Europäischen Kommission aufgenommen.

Das Gebiet hat eine Größe von rund 177 Hektar und umfasst Flächen in folgenden Fluren:

Gemeinde:Gemarkung:Flur:
Uckerland Milow 2 bis 4
  Nechlin 1, 2
  Werbelow 1 bis 3
  Wilsickow 1 bis 3

Über die Grenze des FFH-Gebietes hinaus sind unmittelbar angrenzende Flächen als Pufferflächen in den Geltungsbereich des Erlasses einbezogen worden, deren Nutzung einen erheblichen ökologischen Einfluss auf das FFH-Gebiet ausüben kann. Diese Pufferflächen sind in der Karte der FFH-Lebensraumtypen und in den Liegenschaftskarten dargestellt. Die Grenze des Geltungsbereiches dieses Erlasses ist in der Übersichtsskizze (Anlage 1), in der Biotoptypenkarte im Maßstab 1 : 10 000, der Karte der FFH-Lebensraumtypen (LRT) im Maßstab 1 : 10 000 und der Zielkarte im Maßstab 1 : 10 000 sowie in Liegenschaftskarten (Blatt 1 bis 7) eingezeichnet. In der Karte der Lebensraumtypen ist die Grenze des FFH-Gebietes eingezeichnet. Als Grenze gilt der innere Rand dieser Linie. Maßgeblich ist die Einzeichnung in den Liegenschaftskarten. Die Karten sind mit einer Flurstücksliste beim Landesumweltamt in Potsdam, beim Landkreis Uckermark als untere Naturschutzbehörde in Prenzlau, beim Landesbetrieb Forst Brandenburg, Betriebsteil Templin in Templin und in der Amtsverwaltung Lübbenow von jedermann während der Dienstzeiten einsehbar.

2 Beschreibung des Fauna-Flora-Habitat-Gebietes

Das FFH-Gebiet “Mühlbach-Beeke“ befindet sich in der nördlichen Uckermark im Südostteil der naturräumlichen Haupteinheit “Rückraum der Mecklenburgisch-Brandenburger Seenplatte“ und umfasst den Talraum des Strasburger Mühlbachs zwischen Jahnkeshof und Bahnhof Nechlin mit dem Mündungsabschnitt der Beeke.

Das Fließgewässer führt durch ein in der letzten Eiszeit geformtes Tal, das die umgebende, von mergeligen Böden dominierte Grundmoränenlandschaft mit einer Tiefe von 10 bis 20 Metern durchschneidet. Der Talraum ist überwiegend vermoort. Fluviatile Sande bleiben weitgehend auf den Oberlauf des Gewässers beschränkt.

Das Gebiet wird aktuell nur noch in geringem Umfang landwirtschaftlich genutzt. Ehemalige Feuchtwiesen unterliegen einer zum Teil weit fortgeschrittenen Sukzession zu Landröhrichten, Bruch- und Auenwäldern. In einer großflächig strukturarmen von Ackerbau geprägten Agrarlandschaft übernimmt das FFH-Gebiet für die Tier- und Pflanzenwelt eine bedeutende Rückzugs-, Ausbreitungs- und Verbundfunktion.

3 Erhaltungsziele

Ziel ist die Erhaltung und Entwicklung des Mühlbachs und der Beeke als Flüsse der planaren Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion (Fließgewässergesellschaften).

Ziel ist weiterhin die Entwicklung und Wiederherstellung der natürlich eutrophen Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions, der Subpannonischen Steppen-Trockenrasen (Festucetalia vallesiacae), der feuchten Hochstaudenfluren der planaren Stufe, der Auenwälder mit Alnus glutinosa (Schwarzerle) und Fraxinus excelsior (Gemeine Esche) [Alno padion], der mitteleuropäischen Stieleichenwälder oder Hainbuchenwälder (Carpinion betuli) [Stellario Carpinetum] sowie die Erhaltung und Entwicklung der Vorkommen des Fischotters (Lutra lutra) und des Bachneunauges (Lampetra planeri).

4 Beschreibung, Bewertung und ökologische Erfordernisse der Lebensraumtypen (LRT) nach Anhang I und der Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie

Natürlich eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions, LRT-Nummer 3150, Größe cirka 0,3 Hektar, Erhaltungszustand C

Nordwestlich von Nechlin befindet sich ein vom Mühlbach abgetrennter naturnah ausgeprägter Altarm. Beschleunigt durch anthropogene Nährstoffeinträge ist die Verlandung bereits weit fortgeschritten.

Das Gewässer ist der freien Sukzession zu überlassen. Der Verlandungsprozess soll durch Anhebung der Gewässersohle im Mühlbach (Durchspülung bei erhöhten Abflüssen im Fließgewässer) sowie durch Minimierung von nutzungsbedingten Nährstoffeinträgen aus angrenzenden Grünlandflächen verlangsamt werden.

Der Lebensraumtyp ist nach § 32 BbgNatSchG geschützt.

Fluss der planaren Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion,LRT-Nummer 3260, Größe cirka 6 Hektar, Erhaltungszustand B

Der rund 11 Kilometer lange Abschnitt des Mühlbachs weist bei einer Höhendifferenz von fast 22 Metern abschnittsweise eine hohe Fließgeschwindigkeit und eine günstige Sauerstoffversorgung auf. Im Gebiet erfolgt eine zusätzliche Speisung durch Hangwasser. Das Gewässer verfügt weitgehend über ein naturnahes von Erosions- und Sedimentationsprozessen geformtes Bett mit einer von den Strömungsverhältnissen bestimmten differenzierten Substratverteilung. Allerdings wurde die Sohle des Mühlbachs in weit zurückliegender Vergangenheit zur Entwässerung der Aue vertieft und der Lauf auf kurzen Abschnitten begradigt. Eine Verbauung der Ufer und der Sohle ist bis auf kurze Abschnitte im Bereich von Durchlässen nicht erfolgt. Eine Gewässerunterhaltung des Bachbettes wurde in den vergangenen Jahren nur punktuell an den Durchlässen sowie in Bereichen noch stattfindender Grünlandnutzung vorgenommen. Beschattete und unbeschattete Gewässerabschnitte wechseln sich aufgrund vorhandener gewässerbegleitender Gehölzbestände ab. Im Mühlbach kommen typische Fließgewässerfische vor, wie die in Brandenburg bedrohten Arten Gründling, Schmerle, Bach- und Meerforelle. Seit dem Jahr 2000 wurde der Mühlbach nicht mehr beangelt.

Für das gesamte FFH-Gebiet und möglichst auch für den Bereich oberhalb des FFH-Gebietes ist auf gewässernahen Ackerflächen und intensiv genutzten Grünlandflächen eine Pufferzone zur Minimierung der landwirtschaftlichen Stoffeinträge in die Fließgewässer einzurichten. Vorhandene und gegebenenfalls widerrechtliche Einleitungen, zum Beispiel in das Fließ mündende Drainage- und Abwasserrohre, sind zu beseitigen. Wo dies nicht möglich ist, sind Maßnahmen zur Reduzierung der Stofffracht zu ergreifen, welche die kritische Nährstoffbelastung des Mühlbachs verringern. Eine entscheidende Erhaltungsmaßnahme stellt die durchgängige Sohlanhebung zur Wiederherstellung eines naturnahen Auengrundwasserstandes dar. Eine weitere Zersetzung des Auenniedermoors durch Nährstoffausträge in die Fließgewässer soll so reduziert werden. Bei Durchführung entsprechender Maßnahmen sind die Erhaltungsziele des Bachneunauges zu berücksichtigen.

Die chemisch-biologische Gewässergüte des Fließgewässers ist mindestens in der Güteklasse 2 (mäßig belastet) zu halten oder zu entwickeln.

Der Lebensraumtyp ist nach § 32 BbgNatSchG geschützt.

Subpannonische Steppen-Trockenrasen (Festucetalia vallesiacae), LRT-Nummer 6240, Größe circa 0,2 Hektar, Erhaltungszustand C

Nördlich von Werbelow befindet sich am Niederungsrand auf einer steilen Kuppe ein subpannonischer Steppen-Trockenrasen. Der Bestand liegt isoliert in der ackerbaulich genutzten Umgebung und wird nur sporadisch gepflegt. Die Vegetation ist aufgrund von Sukzessionsprozessen und Stoffeinträgen aus angrenzenden Ackerflächen bereits stark überprägt. Durch Vorkommen von Arten mit kontinentalem Verbreitungsschwerpunkt, wie die Sibirische Glockenblume (Campanula sibirica), besitzt die Fläche eine hohe pflanzengeografische Bedeutung.

Als Minimum an Erhaltungspflege ist die periodische Beräumung der Gehölzsukzession anzusehen. Optimal wäre eine Beweidung durch eine Schaf- und Ziegenherde oder eine Mahd mit anschließender Mähgutentfernung. Zur angrenzenden Ackerfläche soll eine Pufferfläche eingerichtet werden. Südlich der Fläche soll ein gegenwärtig brachliegender westexponierter Hangbereich in die Pflege miteinbezogen und zu diesem Lebensraum entwickelt werden.

Der Lebensraumtyp ist nach § 32 BbgNatSchG geschützt.

Feuchte Hochstaudenfluren der planaren Stufe, LRT-Nummer 6430, Größe circa 2,5 Hektar, Erhaltungszustand C

Dieser LRT ist nur in den Quellzonen und abschnittsweise als Saum entlang des Bachlaufs gut ausgebildet. Die fortgesetzte Nährstofffreisetzung in angrenzenden entwässerten Niedermoorgebieten begünstigt vielerorts die lebensraumuntypische Dominanz von stickstoffliebenden Pflanzen wie Brennnessel (Urtica dioica) oder Kleb-Labkraut (Galium aparine). Zudem behindert die Massenausbreitung der neu eingebürgerten Art Drüsiges Springkraut (Impatiens glandulifera) eine lebensraumtypische Ausprägung.

Die Standortbedingungen entlang der Gewässerufer sind mit der Sohlanhebung des Mühlbaches zu verbessern. Eine regelmäßige Nutzung der ufernahen Bereiche durch Beweidung und Mahd ist zu vermeiden. Die flächigen Vorkommen des Lebensraumtyps in den Quellzonen können wieder in eine extensive Grünlandnutzung überführt werden.

Der Lebensraumtyp ist nach § 32 BbgNatSchG geschützt.

Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae), LRT-Nummer 91E0, Größe circa 27,3 Hektar, Erhaltungszustand C

Dieser LRT ist im Gebiet weit verbreitet und in den Niederungsbereichen vielfach aus brachgefallenen Feuchtwiesen hervorgegangen. Der Starkholzanteil in den Beständen ist meist gering. Örtlich befinden sich in unmittelbarer Gewässernähe einige Altbäume. Die Baumschicht ist teilweise durch das Vorkommen der gebietsfremden Grau-Erle (Alnus incana) beeinträchtigt. Eine typisch ausgeprägte Bodenvegetation bleibt größtenteils auf quellwasserbeeinflusste Bestände beschränkt. Sonst dominieren stickstoffliebende Arten. Diese verdanken ihr übermäßiges Vorkommen der anthropogenen Eintiefung des Mühlenfließes und der damit verbundenen Niedermoordegradierung. Eine weitere Überprägung hat das massenhaft eingewanderte gebietsfremde Drüsige Springkraut verursacht.

Es kann eine den Lebensraum erhaltende forstliche Bewirtschaftung erfolgen, bei der vor allem standortstypische Baumarten wie Rot-Erle (Alnus glutinosa) oder Gemeine Esche (Fraxinus excelsior) gefördert werden sollen. Es sollen naturnahe Waldinnen- und Waldrandstrukturen mit einem angemessenen Alt-und Totholzanteil entwickelt werden. Die Bewirtschaftung hat in den empfindlichen Feuchtbereichen besonders bodenschonend zu erfolgen.

Der Lebensraumtyp ist nach § 32 BbgNatSchG geschützt.

Stieleichen- oder Hainbuchenwald (Carpinion betuli) [Stellario-Carpinetum], LRT 9160, Größe circa 5 Hektar, Erhaltungszustand C

Im Gebiet kommen Eichen-Hainbuchenwälder (Stellario-Carpinetum) auf größerer Fläche auf einer Kuppe in der Niederung nördlich von Werbelow, am Mühlengraben östlich von Werbelow und auf Ost-Hängen oberhalb der Beeke vor. Die Wälder weisen mittelalte Mischbestände auf. Bis auf den aus dem Gutspark Werbelow hervorgegangenen strukturreichen Waldbestand fehlen Althölzer weitestgehend. Auffällig ist ein hoher Anteil von Edellaubholzarten, wie die Gemeine Esche (Fraxinus excelsior) und verschiedene Ahorn- und Ulmenarten (Acer spp., Ulmus spp.). Weiterhin kommt die Winter-Linde (Tilia cordata) vor. Nördlich von Werbelow ist auch die Rotbuche (Fagus sylvatica) am Bestandesaufbau beteiligt. Die Ausprägung wird stellenweise durch das Vorkommen von lebensraum-fremden Baumarten wie der Robinie (Robinia pseudoacacia) beeinträchtigt. Die Bodenvegetation ist meist stärker überformt und wird überwiegend von stickstoffliebenden Arten bestimmt.

Es kann eine den Lebensraum erhaltende forstliche Bewirtschaftung erfolgen, die vor allem standortstypische Baumarten wie Stiel-Eiche (Quercus robur), Hainbuche (Carpinus betulus) sowie die genannten Edellaubhölzer fördert. Es sollen naturnahe Waldinnen- und Waldrandstrukturen mit einem angemessenen Alt- und Totholzanteil entwickelt werden.

Der Lebensraumtyp ist nach § 32 BbgNatSchG geschützt.

Fischotter (Lutra lutra), Erhaltungszustand C

Der Fischotter benötigt großflächig vernetzte semiaquatische Lebensräume. Die im Gebiet lebende Population steht mit dem weiteren Verbreitungsgebiet in der Uckermark im Verbund. In den nördlich angrenzenden Bereichen in Mecklenburg wurden Fischotter in den 1990er Jahren nicht nachgewiesen. Zur Erhaltung des Habitates ist die derzeitige Gewässerdynamik im Gebiet beizubehalten und weiter zu fördern. Die weitere Zerschneidung von Migrationskorridoren durch Verkehrstrassen oder Ufer- und Sohlbefestigungen ist zu vermeiden. Die Brückenbereiche sind entsprechend dem Artenschutzprogramm für den Fischotter durchgängig zu gestalten. Bei der Bau- und Fallenjagd soll eine Gefährdung der Tierart ausgeschlossen werden. Die Uferbereiche sind in naturnahem und störungsarmem Zustand zu erhalten.

Die Tierart unterliegt dem Jagdrecht (ganzjährige Schonung) und ist nach § 42 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) geschützt.

Bachneunauge (Lampetra planeri), Erhaltungszustand C

Neben den bereits erwähnten Fischarten spiegelt das Vorkommen des Bachneunauges die naturnahe Morphologie des Mühlbaches, die Hydrodynamik und den Wechsel von sandig-kiesigem und feinsandig-schlammigem Substrat wieder. Es handelt sich hier um ein isoliertes Restvorkommen. Ziel ist die Erhaltung und Entwicklung eines naturnahen, linear durchgängigen, lebhaft strömenden, sauberen Baches mit lockerem, sandigem bis feinkiesigem Sohlsubstrat (Laichbereich) und ruhigen Bereichen mit Schlammauflage (Larvenhabitat). Dazu ist die organische Gewässerverschmutzung und der sonstige Stoffeintrag zu reduzieren. Eine großflächige Sohlräumung ist zu unterlassen. Ein überhöhter Prädationsdruck beispielsweise durch Aalbesatz ist vor allem zugunsten der mehrjährigen Larven des Bachneunauges zu vermeiden.

Die Tierart ist nach § 42 BNatSchG geschützt.

Erhaltungszustand

A - hervorragender Erhaltungszustand
B - guter Erhaltungszustand
C - durchschnittlicher oder beschränkter Erhaltungszustand

5 Bestand und Bewertung der

  • nach § 32 BbgNatSchG geschützten Biotope,

  • Biotope, die Einfluss auf die in Nummer 4 aufgeführten Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie und Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie haben,

  • Lebensräume der Arten nach Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie und Anhang IV der FFH-Richtlinie

Kleingewässer und Gräben

Nördlich von Jankeshof liegen zwei künstlich angelegte Kleingewässer. Es soll keine Änderung in Art und Umfang der Nutzung erfolgen, um die Gewässer in ihrer natürlichen Entwicklung nicht weiter zu beeinflussen.

In der Umgebung der Ortslagen Wilsikow und Werbelow und südöstlich von Nechlin kommen Gräben vor. Sie sollen möglichst geschlossen werden oder durch Sohlschwellen in ihrer Entwässerungswirkung reduziert werden, ohne dabei oberliegende Landnutzungen zu beeinträchtigen.

Grünland frischer bis feuchter Standorte (teilweise nach § 32 BbgNatSchG geschützt)

Bei Werbelow kommt noch weitgehend extensiv genutztes Grünland vor, nach Nechlin hin werden die Wiesen intensiver genutzt. Es handelt sich um nährstoffreiche Feuchtwiesen mit Übergängen zu Frischwiesen. Sie verfügen zum Teil über einen biotoptypischen Artenbestand. Eine extensive Grünlandbewirtschaftung sollte eingerichtet oder fortgeführt werden, um angrenzende Gewässer und ihre begleitenden Lebensräume vor Stoffeinträgen zu schützen.

Feuchtbrachen, Landröhrichte (teilweise nach § 32 BbgNatSchG geschützt)

In den aufgelassenen Grünlandflächen haben sich vielfach relativ artenarme Landröhrichte und stellenweise Großseggenriede entwickelt. In den meisten Flächen haben stickstoffliebende Arten und das Drüsige Springkraut erheblichen Anteil am Bestandesaufbau. In den Niederungsrandbereichen mit Hangwassereinfluss und auf Quellzonen kommen dagegen noch gefährdete Arten basenreicher, mäßig nährstoffreicher Standorte wie Fieberklee (Meyanthes trifoliata) oder Rasen-Segge (Carex cespitosa) vor. Sofern eine extensive Grünlandnutzung nicht wiederaufgenommen wird, sollten die Flächen zum Schutz des Mühlbachs und der Beeke weiterhin der Sukzession überlassen bleiben.

Wald- und Forstflächen

Die sonstigen im Gebiet liegenden Waldbestände weisen eine stark heterogene Struktur auf. Sie reichen von grundwasserbestimmten Bruchwäldern bis zu naturnahen Eichen-Laubmischwäldern überwiegend jüngeren Alters. Insgesamt verfügen die Bestände über nährstoffreiche Bodenverhältnisse sowie einen mehr oder weniger hohen Anteil lebensraumfremder Pflanzenarten. Die Wälder übernehmen eine wichtige Pufferfunktion für die unter Nummer 4 genannten Lebensräume.

Es kann eine forstliche Bewirtschaftung erfolgen, die vor allem standortstypische Baumarten fördert. Es sollen naturnahe Waldinnen- und Waldrandstrukturen mit einem angemessenen Alt-und Totholzanteil entwickelt werden.

6 Umsetzung

Geeignete Maßnahmen zur Umsetzung der unter Nummer 3 aufgeführten Erhaltungsziele sind in der Anlage 2 aufgeführt. Unberührt bleiben Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen, die durch die zuständige Naturschutzbehörde angeordnet, zugelassen oder durchgeführt werden.

Für die Betreuung, Koordinierung und Kontrolle der Umsetzung des Bewirtschaftungserlasses ist die untere Naturschutzbehörde verantwortlich. Die Durchsetzung der einzelnen Erhaltungsmaßnahmen beziehungsweise deren Berücksichtigung im Vollzug obliegt der jeweilig zuständigen Fachbehörde, die hierüber die untere Naturschutzbehörde auf Anforderung informiert.

7 Inkrafttreten

Dieser Erlass tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.

Anlagen