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Anordnung über Mitteilungen in Zivilsachen (MiZi)
Anordnung über Mitteilungen in Zivilsachen (MiZi)
vom 26. November 2024
(JMBl/25, [Nr. 1], S.2)
I.
Die Landesjustizverwaltungen und das Bundesministerium der Justiz haben die Neufassung der am 1. Juni 1998 in Kraft getretenen Neufassung der Anordnung über Mitteilungen in Zivilsachen (MiZi), die zuletzt durch Allgemeine Verfügung vom 4. August 2023 (JMBl. S. 142) geändert worden ist, vereinbart. Der Text der Neufassung ist im Bundesanzeiger am 23. Dezember 2024 veröffentlicht worden.
Von einem Abdruck des Wortlauts der Neufassung wird im Hinblick auf die Veröffentlichung im Bundesanzeiger abgesehen. Auf die dort veröffentlichte Neufassung wird inhaltlich Bezug genommen.
Die Neufassung der Anordnung über Mitteilungen in Zivilsachen (MiZi) tritt für das Land Brandenburg am 1. Januar 2025 in Kraft. Sie wird unter dem Link www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de abrufbar sein.
II.
Zukünftig im Bundesanzeiger veröffentlichte Änderungen der Anordnung über Mitteilungen in Zivilsachen (MiZi) sind für das Land Brandenburg verbindlich.
Auch von einem Abdruck des Wortlauts der zukünftigen Änderungen wird im Hinblick auf die Veröffentlichungen im Bundesanzeiger abgesehen. Auf die dort veröffentlichten Änderungen wird inhaltlich Bezug genommen. Die jeweils aktuelle Fassung der Anordnung über Mitteilungen in Zivilsachen (MiZi) ist unter dem Link www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de abrufbar.
III.
Diese Allgemeine Verfügung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. Gleichzeitig wird die Allgemeine Verfügung des Ministers der Justiz und für Bundes- und Europaangelegenheiten vom 13. Mai 1998 (JMBl. Sondernummer 2; 1432-I.004), die zuletzt durch Allgemeine Verfügung vom 4. August 2023 (JMBl. S. 142) geändert worden ist, aufgehoben.
Potsdam, den 26. November 2024
Die Ministerin der Justiz
In Vertretung
Dr. Leiwesmeyer