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Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen (MiStra)

Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen (MiStra)
vom 3. August 2022
(JMBl/22, [Nr. 8], S.83)

I.

Die Landesjustizverwaltungen und das Bundesministerium der Justiz haben eine Neufassung der Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen (MiStra) in der ab 1. August 2022 geltenden Fassung vom 10. Mai 2022 vereinbart.

Der Text der Anordnung ist in der geänderten Fassung im Bundesanzeiger am 20. Juli 2022 veröffentlicht worden. Er wird unter dem Link www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de abrufbar sein.

II.

Diese Allgemeine Verfügung tritt mit Wirkung vom 1. August 2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Allgemeine Verfügung des Ministers der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz vom 23. April 2019 (JMBl. S. 42) außer Kraft.

Potsdam, den 3. August 2022

Die Ministerin der Justiz

Susanne Hoffmann