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Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Merkblatt für die Grünpflege an Straßen, Ausgabe 2025

Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Merkblatt für die Grünpflege an Straßen, Ausgabe 2025
vom 23. Februar 2026
(ABl./26, [Nr. 10], S.314)

Der Runderlass richtet sich an

  • die Straßenbaubehörde des Landes Brandenburg
  • die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg.

Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nummer 18/2025 vom 12. September 2025 hat das Bundesministerium für Verkehr (BMV) das „Merkblatt für die Grünpflege an Straßen“, Ausgabe 2025 amtlich bekannt gegeben (VkBl. 2025 S. 518).

Hiermit wird das „Merkblatt für die Grünpflege an Straßen“, Ausgabe 2025 für die im Zuständigkeitsbereich des Landes Brandenburg liegenden Bundesfernstraßen und Landesstraßen verbindlich eingeführt.

Für die im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, kreisfreien Städte sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg liegenden Straßen wird die Anwendung empfohlen.

Über die Erfahrungen mit der Anwendung des Merkblattes ist dem Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung bis zum 15. Dezember 2028 zu berichten.

Der Runderlass ersetzt bisherige Regelungen und Festlegungen im Zusammenhang mit der Anwendung des „Merkblattes für den Straßenbetriebsdienst, Teil: Grünpflege“, Ausgabe 2006.

Das „Merkblatt für die Grünpflege an Straßen“, Ausgabe 2025 ist bei der FGSV Verlag GmbH, Wesselinger Straße 17, 50999 Köln zu beziehen.