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Erlass des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg über die Stiftung der Einsatzmedaille „Waldbrände 2022“

Erlass des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg über die Stiftung der Einsatzmedaille „Waldbrände 2022“
vom 7. Dezember 2022
(ABl./22, [Nr. 50], S.982)

I.
Stiftung

In dankbarer Anerkennung für die aufopferungsvolle Hilfe bei der Abwehr von Gefahren und der Beseitigung von Schäden anlässlich der Waldbrandbekämpfung bei Großschadensereignissen im Land Brandenburg im Jahr 2022 stifte ich die Einsatzmedaille „Waldbrände 2022“. Sie kann an alle Personen verliehen werden, die während der Großschadensereignisse in den Landkreisen Potsdam-Mittelmark, Elbe-Elster sowie Dahme-Spreewald im Land Brandenburg Dienst geleistet haben.

II.
Gestaltung und Trageweise

  1. Die Einsatzmedaille „Waldbrände 2022“ hat die Form einer runden bronzefarbenen Medaille. Auf ihrer Vorderseite sind der brandenburgische Adler mit dem Schriftzug Land Brandenburg, ein Hinweis auf das Ereignis und eine Dankesformel sowie auf ihrer Rückseite die betroffenen Regionen symbolisch dargestellt. Sie wird an einem rot-weißen Band auf der linken oberen Brustseite getragen.

  2. Die Medaille kann auch in verkleinerter Form (Miniaturausführung) getragen werden. Diese besteht aus einer Bandschnalle, rot-weiß bezogen mit aufgesetzter Miniatur. Auf der Miniatur ist die Vorderseite der Medaille dargestellt.

III.
Verleihung

  1. Die Medaille verleihe ich an Personen, die im Jahr 2022 bei der Waldbrandbekämpfung der Großschadensereignisse im Land Brandenburg in den Landkreisen Elbe-Elster, Potsdam-Mittelmark sowie Dahme-Spreewald aktive Hilfe geleistet haben.

  2. Für die Verleihung gelten folgende Voraussetzungen:

    1. Die Medaille wird für mindestens einen ganztägigen Einsatz verliehen. Der Einsatz muss nicht zusammenhängend geleistet worden sein. In Einzelfällen ist eine Abweichung von dieser Voraussetzung möglich, wenn dies der Art und den Umständen des Einsatzes nach gerechtfertigt erscheint. Die Hilfe muss als persönlicher Einsatz geleistet worden sein und in sachlichem und zeitlichem Zusammenhang mit den Großschadensereignissen gestanden haben.
    2. Der Einsatz muss vor Ort oder in den einschlägigen Katastrophenschutzstäben/Lagezentren oder Integrierten Regionalleitstellen erfolgt sein.

  3. Die Ausgezeichneten erhalten neben der Medaille eine Verleihungsurkunde mit der Unterschrift des Ministerpräsidenten und dem großen Dienstsiegel.

  4. Die Medaille geht in das Eigentum der Ausgezeichneten über.

IV.
Vorschlagsberechtigung

  1. Vorschlagsberechtigt für die Verleihung der Medaille sind für ihre Geschäftsbereiche die obersten Landesbehörden, die unteren Katastrophenschutzbehörden und die Landesverbände der Hilfsorganisationen sowie des Technischen Hilfswerks.

  2. Für Angehörige der Bundeswehr und der Bundespolizei ist die Staatskanzlei zuständig.

  3. Für Angehörige der Feuerwehren und alle übrigen freiwilligen Helferinnen und Helfer sind die unteren Katastrophenschutzbehörden zuständig.

  4. Anregungen für eine Verleihung sind an die zuständigen Vorschlagsberechtigten einzureichen.

  5. Die Vorschlagsberechtigten prüfen selbst, ob die Voraussetzung für die Verleihung der Medaille erfüllt ist. Dabei kann in Zweifelsfällen großzügig verfahren werden, wenn der jeweilige Tatbestand dies rechtfertigt. Doppeleinreichungen sind zu vermeiden.

    Die Vorschläge sind insgesamt kurz und nicht im Einzelnen zu begründen. Bei Abweichungen von den unter Nummer III.2 genannten Voraussetzungen ist der jeweilige Vorschlag ausführlich zu begründen.

  6. Die Vorschlagsberechtigten prüfen die Anregungen und reichen die Vorschläge listenmäßig in zweifacher Ausfertigung bei der Staatskanzlei ein.

    Die Verleihungsvorschläge müssen des Weiteren folgende Angaben enthalten:

    1. Familienname, gegebenenfalls akademischer Grad
    2. Vorname(n)
    3. Geburtsdatum
    4. gegebenenfalls Dienstgrad/Amtsbezeichnung
    5. Adresse (Hauptwohnsitz)
    6. gegebenenfalls Dienststelle
    7. Uniformträger/zivile Personen.

  7. Die Bestimmungen des Brandenburgischen Datenschutz­gesetzes (§ 30, Öffentliche Auszeichnungen und Ehrungen) sind zu beachten.

V.
Verfahren

Die Staatskanzlei teilt den Vorschlagsberechtigten unter Beifügung der Medaillen und Urkunden die Namen der Ausgezeichneten mit. Für die Fertigung der Verleihungsurkunden gilt das Muster der Anlage.

Stichtag für die Einreichung der Vorschläge bei der Staatskanzlei ist der 30. Juni 2023.

Die Vorschlagsberechtigten veranlassen die Aushändigung der Auszeichnung in würdiger Form.

Der Erlass wird im Amtsblatt für Brandenburg bekannt gemacht.

VI.
Inkrafttreten

Dieser Erlass tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.

Potsdam, 7. Dezember 2022

Der Ministerpräsident des Landes Brandenburg
Dr. Dietmar Woidke 

Anlagen

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