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Masterplan eGovernment der Landesregierung Brandenburg (Masterplan eGovernment)
Masterplan eGovernment der Landesregierung Brandenburg (Masterplan eGovernment)
vom 10. August 2004
Inhaltsverzeichnis
1. Leitbild eGovernment - Reformansatz der Landesregierung Brandenburg
2. Handlungsmaßgaben
2.1 Muss-Vorgaben
2.2 Soll-Vorgaben
2.3 Kann-Vorgaben
3. Projektauswahl und Ergebnisse
3.1 Einzelbetrachtung der Projekte
3.1.1 Quantitativer Nutzen
3.1.2 Qualitativer Nutzen
3.2 Ressortübergreifende Betrachtung der Projekte
3.3 Gesamtbewertung der Projekte und Leitprojektbildung
3.4 Infrastrukturen, Basiskomponenten und Schnittstellen
4.Vorstellung der Leitprojekte und Umsetzungsplanung
4.1 Infrastrukturen
4.2 Schnittstellen
4.3 Basiskomponenten und Verfahren mit ressortübergreifendem Charakter
4.4 Fachanwendungen
Masterplan eGovernment der Landesregierung Brandenburg
1. Leitbild eGovernment - Reformansatz der Landesregierung Brandenburg
Die Entwicklung zur Informationsgesellschaft des 21. Jahrhunderts kennzeichnet zunehmend auch die Anforderungen an die öffentliche Verwaltung. Bedingt durch den technischen Fortschritt und die sich stetig verändernden Rahmenbedingungen hat eGovernment eine bisher in der öffentlichen Verwaltung kaum bekannte Schnelllebigkeit verursacht. Dies erfordert eine neue Verwaltungskultur, die weniger auf die rechtsverbindliche Vorgabe detaillierter Einzelregelungen abstellt, sondern Leitfäden anbietet, welche die Umsetzung und Zusammenarbeit bei der Lösung von Problemlagen befördern. Die Akteure im eGovernment-Prozess müssen eGovernment in ihrer täglichen Arbeit „leben“ und kommunizieren, um das Land erfolgreich in die Zukunft zu führen. eGovernment ist ein zentrales Zukunftsprojekt zum Auf- und Ausbau leistungsfähiger Strukturen in der staatlichen und kommunalen Verwaltung. Dabei hat die Bereitstellung internetfähiger Dienstleistungen der Landesverwaltung auch auf elektronischem Wege eine hohe Bedeutung. Dies bedingt
- eine Optimierung der Verwaltungsabläufe,
- eine Verbesserung der Erreichbarkeit, der Auskunftsfähigkeit und der Transparenz auf Seiten der Verwaltung,
- eine Beförderung einer konsequenten Kunden- und Dienstleistungsorientierung, eine Entlastung der Mitarbeiter von Routinetätigkeiten und eine Erhöhung der Motivation,
- eine Realisierung von erheblichen Modernisierungs- und Einsparpotenzialen.
Auf Grund seiner Komplexität versteht die Landesregierung das eGovernment-Vorhaben als einen kontinuierlich fortschreitenden Prozess. Dementsprechend wird sie ihre Strategie ebenso wie ihr Leitbild laufend aktualisieren.
Maßgeblich für erfolgreiches eGovernment ist die systematische Vereinheitlichung oder Standardisierung gleichbleibender Bausteine für Verwaltungsschritte, die immer wieder zur Anwendung kommen und gleichförmig ablaufen. Diese führt zu erheblichen Synergieeffekten. Gleichzeitig wird die Austauschbarkeit der in der Verwaltung eingesetzten technischen Lösungen und der verwendeten Daten deutlich verbessert (Kompatibilität und Interoperabilität). Darüber hinaus muss die Sicherheit elektronischer Daten gewährleistet werden. Verschlüsselungsverfahren auf modernstem Stand sind erforderlich, um die Sicherheit im und die Akzeptanz für den elektronischen Rechtsverkehr zu stärken.
Die Landesregierung will mit der bereits verabschiedeten IT-Strategie erreichen, dass künftig für gleichbleibende Bausteine einheitliche oder standardisierte technische Lösungen (Basiskomponenten) eingesetzt werden. Maßgeblich ist dabei das jeweils beste bereits vorhandene Verfahren. Die Landesregierung hat in der IT-Strategie daneben festgelegt, welche technischen Standards für die Hard- und Software zum Tragen kommen sollen und wie eine dahingehende Entwicklung durch organisatorische Maßnahmen zur Beschaffung und Wartung in einem angemessenen Zeitraum sichergestellt wird. Für die so genannten Querschnittsverfahren, welche fachbezogen, aber ressortübergreifend zum Einsatz kommen oder kommen sollen, werden spezifische Regelungen getroffen.
Mit dem Masterplan beabsichtigt die Landesregierung demgegenüber die im Aktionsplan aufgezeigten Erkenntnisse in eine Festsetzung von Prioritäten für onlinefähige Dienstleistungen zu übertragen. Im Aktionsplan wird die Ausgangssituation dargestellt, eine Bedarfsanalyse durchgeführt und eGovernment in einen nationalen und internationalen Kontext gestellt. Daneben bildet er die Erkenntnisse zu notwendigen Begleitmaßnahmen ab: Er trifft Aussagen in Bezug auf die Prozessoptimierung, den rechtlichen Rahmen, die Personalentwicklung, die Finanzierung, den Aufbau von Netzwerken und die Öffentlichkeitsarbeit. Ebenso wird der Bedarf an Infrastrukturen einschließlich Schnittstellen, Basiskomponenten zuzüglich Verfahren mit ressortübergreifendem Charakter (Querschnittsverfahren) und Fachanwendungen aufgezeigt sowie deren Verknüpfungen abgebildet. Für die sich daraus ergebenden Maßnahmen werden Lösungswege beschrieben.
Zu Grunde liegt eine umfassende Analyse von eGovernment, die Erfahrungswerte des Bundes, anderer Bundesländer und der kommunalen Ebene gleichermaßen berücksichtigt, wie auch Erkenntnisse aus der Auswertung von Studien und Umfragen zum Thema eGovernment sowie den Erfahrungsaustausch mit Vertretern von Wirtschaft und Wissenschaft.
Im Ergebnis dieser Analyse will die Landesregierung eGovernment als einen entscheidenden Beitrag zu einer modernen öffentlichen Verwaltung ausbauen. eGovernment ist mithin ein wesentlicher Kernbaustein der Verwaltungsmodernisierung. Die Landesregierung sieht daher die Notwendigkeit, eGovernment in die Gesamtstrategie der Verwaltungsmodernisierung zu integrieren und interdisziplinär und damit im Sinne einer ganzheitlichen Sichtweise von Organisations-, Informations-, Personal- und Finanzmanagement zu entwickeln. Der IT-Einsatz hat den Prozess der Verwaltungsmodernisierung dabei durch geeignete und wirksame informations- und kommunikationstechnische Maßnahmen aktiv zu unterstützen. Rationalisierungspotenziale sind zu erschließen, um die Leistungsfähigkeit der Verwaltung auch angesichts der schwierigen Haushaltslage und der noch anstehenden Stelleneinsparungen zu erhalten und zu verbessern sowie die Flexibilität bei organisatorischen Veränderungen zu erhöhen.
Die Landesregierung will die mit der Technik gegebenen Chancen nutzen, um im überregionalen Standortwettbewerb zu bestehen und die Attraktivität Brandenburgs als Wirtschafts-, Technologie- und Ausbildungsstandort sowie als Wohn- und Lebensraum zu stärken. Sie sieht die Gefahr, dass Zukunftschancen des Landes Brandenburg verspielt werden könnten, wenn haushalterische Zwänge die Realisierung strategischer Planungen nicht mehr erlauben. Sie verfolgt das Ziel, mit dem Masterplan für Brandenburg und seinen Fortschreibungen den Anschluss an die IT-Entwicklung herzustellen und aufrechtzuerhalten, damit das Land nicht wesentliche Standortvorteile verliert. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass Personal-, Sach- und Investitionsausgaben der Landesverwaltung perspektivisch nachhaltig gesenkt werden müssen, um Spielräume für eine Stärkung der Wirtschaftskraft zu erhalten. Ein Schwerpunkt der 1. Auflage des Masterplans liegt daher auf dem Wirtschaftsstandort Brandenburg.
Daneben will die Landesregierung mit der umfassenden Einführung digitaler Verwaltungsprozesse den Bürokratieabbau vorantreiben und die Transparenz der öffentlichen Verwaltung erhöhen. Mit eGovernment bietet sich die Gelegenheit, Verwaltungsprozesse deutlich zu vereinfachen und kundenorientierter zu gestalten. eGovernment im Land Brandenburg muss die Zielstellung haben, für Wirtschaft und Bürger die Dienstleistungen der Verwaltung auf einfachem Weg, schnell und kostengünstig zugänglich zu machen. Den Verwaltungen untereinander muss eine Kommunikation ebenso ermöglicht werden.
Die Landesregierung will ihre eGovernment-Aktivitäten angesichts der demographischen Entwicklung forcieren. Die dem Masterplan eGovernment zu Grunde liegende Analyse belegt, dass die Region Berlin-Brandenburg große demographische Gegensätze in Bezug auf Lebensalter, berufliche Qualifikation und Einkommen vereint und der Gefahr einer daraus entstehenden digitalen Kluft in der Bevölkerung begegnet werden muss.
Zur Erreichung der eGovernment-Ziele will die Landesregierung die Verbindlichkeit des eGovernment-Vorhabens einschließlich der notwendigen Ressourcen sicherstellen (Finanzierungs- und Personal- bzw. Qualifizierungsbedarf). Dazu wird die Projektpalette der Landesverwaltung im Aktionsplan abgebildet. Bestimmte Projekte werden im Masterplan eGovernment ihrer Bedeutung entsprechend als so genannte Leitprojekte hervorgehoben. Dafür hat die Landesregierung eine erste Priorisierung von eGovernment-Lösungen vorgenommen und einen Umsetzungshorizont bis zum Jahr 2008 gewählt. Die Landesregierung beabsichtigt, die gesetzten Ziele sowie die Umsetzungsplanung im Rahmen der Fortschreibungen des Masterplans sowie des Aktionsplanes kontinuierlich zu konkretisieren. An alle Ressorts und die Staatskanzlei ergeht der Auftrag, aktiv an den Fortschreibungen mitzuwirken.
Auf Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse gibt sich die Landesregierung folgendes Leitbild:
Die Landesregierung bekennt sich zu eGovernment in seiner Komplexität. Sie sieht die eGovernment-Strategie (Dachstrategie), die eGovernment- und IT-Organisationsrichtlinie, die IT-Standards einschließlich der IT-Strategie, den Masterplan eGovernment und den ihm zu Grunde liegenden Aktionsplan eGovernment sowie die noch zu erarbeitende IT-Sicherheitsrichtlinie als Handlungsrahmen für die Umsetzung des eGovernment-Prozesses im Land Brandenburg. Die Landesregierung sieht die Notwendigkeit, Infrastrukturen und Basiskomponenten für ein effektives und effizientes Angebot von Online-Dienstleistungen bereitzustellen. Die betreffenden Voraussetzungen sind unter Beachtung der Kompatibilität und Interoperabilität der Komponenten und Systeme zu schaffen. Technologische Trends und Entwicklungen sind zu beachten, um Fehlallokationen der knappen Ressourcen zu vermeiden. Die Landesregierung legt mit dem Masterplan eGovernment und der IT-Strategie den Handlungsrahmen unter dem Vorbehalt der Haushaltslage bis 2008 fest. Sie geht dabei konform mit dem von der Ministerpräsidentenkonferenz am 17. Juni 2004 beschlossenen Zeithorizont, der die Bereitstellung aller onlinefähigen Verwaltungsdienstleistungen in Deutschland bis zum Jahr 2008 vorsieht. Die Landesregierung legt mit den Handlungsmaßgaben (Muss-, Soll-, Kann-Vorgaben) die eGovernment-Ziele fest. Sie sind durch kontinuierliche Fortschreibungen des Masterplans sowie des Aktionsplans weiterzuentwickeln. Das Erreichen der in den Handlungsmaßgaben festgelegten eGovernment-Ziele ist durch die Aufbereitung entsprechender Führungsinformationen für die strategische Planung zu unterstützen. Die Landesregierung unterstreicht die Erforderlichkeit des kontinuierlichen ressortübergreifenden Monitorings auf Grundlage der eGovernment- und IT-Organisationsrichtlinie. Die Landesregierung verfolgt mit den Handlungsmaßgaben das Ziel, die neuen Informationstechnologien effizient und umfassend in der öffentlichen Verwaltung einzusetzen. eGovernment versteht sie als einen Kernbaustein der Verwaltungsmodernisierung und bekennt sich zu einem ganzheitlichen Reformansatz für alle Bereiche der öffentlichen Verwaltung. In diesem Sinne strebt sie auch an, die elektronische Binnenstruktur der Verwaltung soweit nötig zu vereinheitlichen. Die Landesregierung will mit der 1. Auflage des Masterplans eGovernment als einen wichtigen Faktor im nationalen und internationalen Standortwettbewerb hervorheben, der einen entscheidenden Beitrag dazu leistet, die Attraktivität Brandenburgs als Wirtschaftsstandort zu steigern. |
2. Handlungsmaßgaben
Den im Leitbild festgeschriebenen Zielsetzungen trägt die Landesregierung durch folgende Handlungsmaßgaben Rechnung. Sie sind verbindlicher Maßstab für eine erfolgreiche Umsetzung von eGovernment im Land Brandenburg.
Soweit der Masterplan und die in ihm enthaltenen Projekte Aussagen mit kommunalen Bezügen aufweisen, begründen diese noch keine Verpflichtung des Landes und treffen keine abschließenden Regelungen.
2.1 Muss-Vorgaben
Die nachfolgenden Maßnahmen oder Grundsätze stellen eine zwingende Vorgabe dar, um eine erfolgreiche Umsetzung von eGovernment im Land Brandenburg sicherzustellen.
- Innerhalb der Landesverwaltung müssen die technischen Standards für eGovernment vorgegeben werden, um eine Kompatibilität und Interoperabilität von Prozessen und Dienstleistungen zwischen den Geschäftsbereichen sicherzustellen: Bei der Vorgabe technischer Standards müssen nationale und internationale Initiativen beachtet werden. Dies gilt gleichermaßen mit Blick auf anerkannte Standards und Architekturen für eGovernment-Anwendungen.
- Die Landesverwaltung muss die für ein abgestimmtes eGovernment erforderlichen Basiskomponenten und ressortübergreifenden Verfahren (Querschnittsverfahren), Infrastrukturen sowie Schnittstellen und Fachanwendungen und ihr Zusammenwirken definieren. Sie müssen in einem eGovernment-Architektur-Modell des Landes dargestellt werden.
- Das Ministerium des Innern muss die Konformität aller im Masterplan wie auch im Aktionsplan und ihren Fortschreibungen dargelegten Maßnahmen und Projekte hinsichtlich ihrer Umsetzungs- und Finanzplanung wie auch ihrer technischen Realisierung und zielgruppengerechten Ausrichtung einem nachhaltigen Monitoring unter Berücksichtigung der Zielsetzungen des eGovernment-Prozesses unterziehen.
- Das Ministerium des Innern muss im Rahmen der inhaltlichen Koordinierung des eGovernment verstärkt darauf hinwirken, dass Doppel- bzw. Parallelentwicklungen durch eGovernment- und IT-Projekte aufgezeigt und vermieden werden. Hierfür ist das ressortübergreifende Monitoring kontinuierlich durchzuführen.
- Der Landesausschuss eGovernment und IT muss über den weiteren Fortgang aller eGovernment-Leitprojekte (Umsetzungsverantwortung) entscheiden, soweit sie von abgestimmten Handlungsmaßgaben für die Projektdurchführung abweichen und diese Entwicklung durch die Leitstelle für eGovernment und IT nicht nachgesteuert werden kann. Dies betrifft insbesondere die Vermeidung von Projektüberschneidungen und Doppelarbeiten sowie die Sicherstellung des Erreichens der geplanten qualitativen und quantitativen Nutzensparameter. Die Leitstelle für eGovernment und IT legt dem Landesausschuss die entsprechenden Monitoring-Berichte halbjährlich vor.
- Die Landesverwaltung muss die Beschäftigten der Verwaltungen dafür gewinnen, sich aktiv in den eGovernment-Prozess einzubringen und an der Ausgestaltung des eGovernment-Vorhabens mitzuwirken: Über das Netzwerk Aus- und Fortbildung müssen Fortbildungs- und Schulungskonzepte entwickelt und umgesetzt werden, die eine qualifizierte Mitwirkung der Beschäftigten des Landes sicherstellen.
- Die Landesverwaltung muss die den onlinefähigen Dienstleistungen zu Grunde liegenden (Geschäfts-)Prozesse optimieren: Dafür müssen die Geschäftsprozesse in ihren Verfahrensschritten aufgearbeitet werden (Modellierung), um ein höchstmögliches Potenzial an identischen Verfahrensabläufen zu erkennen und diese zu bündeln.
- Die Landesverwaltung muss mit hoher Dringlichkeit den Aufbau von IT-Infrastrukturen und IT-Sicherheitsinfrastrukturen gewährleisten und diese vermitteln, um noch bestehende Vorbehalte gegen die Nutzung von Online-Dienstleistungen abzubauen.
- Die Landesverwaltung muss Online-Dienstleistungen, die im Rahmen nationaler oder internationaler Initiativen vereinbart und entwickelt wurden (z. B. in Deutschland Online), entsprechend ihres Verbindlichkeitsgrades für Brandenburg übernehmen. Neuentwicklungen dieser Dienstleistungen für Brandenburg bedürfen einer nachhaltigen Begründung dahingehend, warum nicht auf bestehende Lösungen zurückgegriffen wird.
- Das Ministerium des Innern muss auf eine sachgerechte Bündelung der Maßnahmen und Projekte hinwirken, die eine technisch und fachlich abgestimmte Entwicklung über die Grenzen der Geschäftsbereiche und Verwaltungsebenen befördert.
- Die Landesverwaltung muss die technische Realisierung und den Betrieb standardisierter Basiskomponenten und ressortübergreifender Verfahren (Querschnittsverfahren), der IT-Infrastrukturen und Schnittstellen in gemeinsamer Verantwortung aller Nutzer verwirklichen. Die Verteilung der finanziellen Lasten bedarf einer gesonderten Regelung.
- Die Ressorts und die Staatskanzlei müssen einzelne ressortspezifische eGovernment-Projekte in ihren Geschäftsbereichen unbeschadet der Beteiligung des Ministeriums der Finanzen in alleiniger Finanzverantwortung verwirklichen.
- Die Landesverwaltung muss ihr Handeln im eGovernment daran ausrichten, einer digitalen Kluft in der Gesellschaft entgegenzuwirken: Online-Angebote der Landesverwaltung müssen daher schrittweise auch über mobile oder stationäre Dienste vor Ort bereitgestellt werden, um die demographische Entwicklung zu begleiten und einen Beitrag zur Barrierefreiheit zu leisten.
- Die Landesverwaltung muss der Erwartungshaltung von Unternehmen und Bürgern mit dem Auf- und Ausbau von Informations- und Kommunikationsdiensten Rechnung tragen.
- Die Landesverwaltung muss in Bezug auf die Wirtschaft vordringlich branchenunabhängige Angebote forcieren.
- Innerhalb der Landesverwaltung muss die Implementierung betriebswirtschaftlicher Standard-Anwendungen einschließlich eines Geschäftsprozess- und Dokumentenmanagements mit Nachdruck fortentwickelt werden.
- Die Landesverwaltung muss ihre Online-Angebote über die Grenzen der Geschäftsbereiche hinweg auch über gemeinsame Portale anbieten.
- Das Ministerium des Innern muss die Bedarfslage der Zielgruppen von eGovernment in Zusammenarbeit mit den Ressorts und der Staatskanzlei ermitteln und in den Fortschreibungen des Masterplans und des Aktionsplans weiter konkretisieren.
- Das Ministerium des Innern muss den Masterplan wie auch den Aktionsplan eGovernment in gedruckter und elektronischer Form veröffentlichen, regelmäßig fortschreiben und aktiv nach außen vermitteln. Die Ressorts und die Staatskanzlei unterstützen dies und betreiben in eigener Zuständigkeit sowie im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel eine projektspezifische Öffentlichkeitsarbeit.
2.2 Soll-Vorgaben
Die nachfolgenden Maßnahmen oder Grundsätze sollen zur Unterstützung für eine erfolgreiche Umsetzung von eGovernment im Land Brandenburg als Maßstab genommen werden.
- Das Land Brandenburg soll im Rahmen der vom Land Berlin angebotenen Verwaltungsvereinbarung die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des eGovernment ausbauen.
- Das Ministerium des Innern soll den Aufbau von informellen Netzwerken mit den am eGovernment-Prozess Beteiligten fortsetzen.
- Das Ministerium des Innern soll bei Fortschreibungen des Masterplans wie auch des Aktionsplans zunehmend die kommunale Entwicklung berücksichtigen und so dem Masterplan wie auch dem Aktionsplan Wirkung über die Landesverwaltung hinaus zukommen lassen.
- Die Landesverwaltung Brandenburg soll in Abstimmung mit der Berliner Verwaltung in einem virtuellen Verbund gemeinsame Dienstleistungen anbieten und Basiskomponenten, soweit möglich, gemeinsam nutzen.
- Die Landesverwaltung soll sich bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit von eGovernment von einer ausschließlich projektspezifischen Betrachtung lösen: Sie soll auch eine Gesamtbewertung sämtlicher eGovernment-Maßnahmen (Infrastrukturen einschließlich Schnittstellen, Basiskomponenten zzgl. Verfahren mit ressortübergreifendem Charakter, Fachanwendungen) umfassen. Dabei sind insbesondere der mehrjährige Betriebssaldo bis hin zu einer Amortisation, nicht aber die Entwicklungskosten in den Mittelpunkt zu stellen.
- Die Landesverwaltung soll bei der Erschließung von Betriebs- und Finanzierungsmodellen ein besonderes Augenmerk auf eine Kooperation mit der Wirtschaft legen. eGovernment soll grundsätzlich nicht zu einer Verteuerung des Dienstleistungsangebotes führen.
- Die einzelnen Projektverantwortlichen sollen vorhabenbezogene Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen auf Basis der Empfehlungen zur Durchführung von Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen in der Bundesverwaltung (WiBe 21) am Projektanfang und am Projektende durchführen, um der Maßgabe des § 7 der Landeshaushaltsordnung (LHO) Rechnung zu tragen.
- Die Landesverwaltung soll die Möglichkeiten für eGovernment im europäischen Kontext evaluieren und ggf. erforderliche rechtliche und organisatorische Anpassungen für ein grenzüberschreitendes Zusammenarbeiten vollziehen.
2.3 Kann-Vorgaben
Die nachfolgenden Maßnahmen oder Grundsätze stellen eine Option dar, von der im Rahmen der Möglichkeiten Gebrauch gemacht werden kann, um eine erfolgreiche Umsetzung von eGovernment im Land Brandenburg sicherzustellen.
- Das Ministerium des Innern kann die Diskussion um eine verstärkte politische Unterstützung von eGovernment durch die Einrichtung der Funktion eines Chief Information Officer (CIO) weiter befördern.
- Das Ministerium des Innern kann in Abhängigkeit von entstehenden Fragestellungen die Einrichtung von Kompetenzcentern betreiben. Die Übertragung dieser Funktion erfolgt insbesondere auf bestehende Organisationseinheiten. Die Aufgabe von Kompetenzcentern besteht u. a. in der Begleitung der Behörden bei der Einführung und Umsetzung von eGovernment. Unterstützung kann beispielsweise in Rechtsfragen, bei der Aufarbeitung (Modellierung) von Geschäftsprozessen oder der Entwicklung von Betriebs- und Finanzierungsmodellen gewährt werden.
3. Projektauswahl und Ergebnisse
Die Landesregierung hat bei der Beurteilung der Projekte in der ersten Auflage des Masterplans bzw. des Aktionsplans vornehmlich folgenden Gesichtspunkten Rechnung getragen:
- einer höchstmöglichen Transparenz und Objektivität der Beurteilung,
- einer Kosten-Nutzen-Gegenüberstellung für die einzelnen Projekte unter betriebs- statt volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten (quantitativer Nutzen),
- einer Nutzwertanalyse für die einzelnen Projekte (qualitativer Nutzen) unter besonderer Gewichtung
- der Belange des Wirtschaftsstandortes Brandenburg und
- der politisch gesellschaftlichen Dringlichkeit,
- einer projektübergreifenden strategischen Koordination der Einzelprojekte.
Unter Berücksichtigung ihres Beschlusses vom 10. Februar 2003 (Dachstrategie) hat die Landesregierung im Masterplan bzw. Aktionsplan Leitprojekte nur noch insoweit neu ermittelt, als es sich nicht um die in der Dachstrategie ausgewiesenen Infrastrukturmaßnahmen einschließlich Schnittstellen und Basiskomponenten zuzüglich Verfahren mit ressortübergreifendem Charakter (Querschnittsverfahren) handelte. Diesen kommt bereits Leitprojektcharakter „sui generis“ zu. Ihrem Beschluss folgend hat die Landesregierung die prioritären onlinefähigen Dienstleistungen aus den Fachanwendungen ausgewählt und als Leitprojekte ausgewiesen. Die im Rahmen des Auswahlverfahrens ermittelten Basiskomponenten zuzüglich Verfahren mit ressortübergreifendem Charakter (Querschnittsverfahren) sowie Infrastrukturmaßnahmen einschließlich Schnittstellen sind im Rahmen der Fortschreibung in die IT-Strategie einzubeziehen.
3.1 Einzelbetrachtung der Projekte
Die entsprechende Beurteilung der Projekte aus der Landesverwaltung wurde durch die Anwendung einheitlicher Prüfschemata gewährleistet. Die Prüfschemata basieren auf nachstehenden Empfehlungen, die um einzelne Gesichtspunkte der Dachstrategie bzw. die Erkenntnisse anderer Bundesländer erweitert wurden. Diese sind im Anhang des Masterplans zusammengestellt:
- Empfehlungen zur Durchführung von Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen in der Bundesverwaltung, insbesondere beim Einsatz der IT der Koordinierungs- und Beratungsstelle der Bundesregierung für Informationstechnik in der Bundesverwaltung im Bundesministerium des Innern (WiBe 21) sowie
- Bewertungskriterien für potenziell online-fähige Dienstleistungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik.
3.1.1 Quantitativer Nutzen
Der Bewertung des quantitativen Nutzens lagen folgende Gesichtspunkte zu Grunde:
- Im Vordergrund sollten die langfristigen Auswirkungen der einzelnen Projekte stehen. Vor diesem Hintergrund wurde der Betriebssaldo, also die Differenz zwischen dem Aufwand für den Betrieb (Kosten) und dem Nutzen aus dem Betrieb (Einsparungen) über mehrere Jahre, als die wesentliche Größe für die finanzielle Beurteilung eines Projektes definiert.
- Soweit die WiBe 21 bei der Projektbewertung bereits zu Grunde gelegt worden war, konnten die entsprechenden Werte daraus abgeleitet werden.
- Im Übrigen bestand die Möglichkeit, entsprechende Werte aus vergleichbaren Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen gemäß § 7 der Landeshaushaltsordnung (LHO) abzuleiten.
- Die finanziellen Auswirkungen waren aus einer betriebswirtschaftlichen Sicht mit der Landesverwaltung als „Konzern“ aufzuzeigen. Volkswirtschaftliche Prognosen als nur indirekte oder mittelbare Potenziale wurden mangels hinreichender Aussagekraft vorliegender Daten nicht weiter vertieft.
Die insoweit abgeleiteten quantitativen Aussagen führen zu finanziellen Prognosen. Gleichwohl bleiben die Finanzdaten sachverständig zu würdigen und bedürfen einer kontinuierlichen Verdichtung und Verifizierung. Der voranschreitende eGovernment-Prozess muss dies leisten. Die entsprechenden Erkenntnisse müssen in die Fortschreibungen des Masterplans wie auch des Aktionsplans einfließen.
3.1.2 Qualitativer Nutzen
Der Bewertung des qualitativen Nutzens liegt eine Nutzwertanalyse zu Grunde. Anstelle von konkreten Euro-Beträgen war eine gefestigte Prognose über die Auswirkungen eines Projektes abzugeben. Der Anhang weist eine Darstellung des Verfahrens bezogen auf ein fiktives Beispiel auf.
3.2 Ressortübergreifende Betrachtung der Projekte
Zur Sicherstellung des Zieles, Doppelentwicklungen zu vermeiden und notwendige Verknüpfungen einzelner eGovernment-Vorhaben sicherzustellen, erfolgte ein Abgleich der gemeldeten Projekte mit Hilfe der angewendeten Prüfschemata.
Dabei lagen insbesondere folgende Gesichtspunkte zu Grunde:
- Für die Beurteilung von Doppelentwicklungen:
- die Möglichkeit der Mitnutzung des Projektergebnisses durch andere Fachverwaltungen,
- die Übertragbarkeit des Lösungsansatzes auf andere Behörden, Einrichtungen, Betriebe und Stellen der Landesverwaltung,
- die Möglichkeit des Rückgriffs auf eine technische Standardlösung.
- Für die Beurteilung von Verknüpfungen:
- die Verknüpfungsmöglichkeit mit anderen Projekten,
- die Einbindung des Projektes in übergeordnete Vorhaben,
- die Abhängigkeit des Projektes vom Fortschritt anderer Vorhaben,
- die Möglichkeit der Einbindung des Projektes in ein allgemeines Verwaltungsportal.
- Für die Beurteilung von Doppelentwicklungen und Verknüpfungen:
- das Erfordernis eines Verzeichnisdienstes,
- das Erfordernis der elektronischen Signatur,
- das Erfordernis eines rechtsverbindlichen Zeitstempels,
- das Erfordernis einer Verschlüsselung der Inhalts-, Bestands-, Nutzungs- und Verbindungsdaten,
- das Erfordernis der Online-Entgelterhebung.
Soweit auf Grundlage der Prüfkataloge mögliche Doppelentwicklungen festgestellt bzw. Verknüpfungen als möglich erachtet wurden, waren die betroffenen Projektträger aufgefordert, hierzu plausibel darzulegen. In den entsprechenden Fallkonstellationen wurde dem Landesausschuss für eGovernment und IT ein entsprechendes Votum zur Entscheidung über die Frage aufbereitet, ob diese Projekte weiterhin als Leitprojekte ausgewiesen werden können.
Der Abgleich ist als Teil der umfassenden Begleitung und Unterstützung der strategischen Planung neben dem projektspezifischen Monitoring gemäß Nr. 5.3 der eGovernment- und IT-Organisationsrichtlinie zu betrachten. Diese Begleitung und Unterstützung hatte auf Basis anerkannter Methoden zu erfolgen.
3.3 Gesamtbewertung der Projekte und Leitprojektbildung
Der Gesamtbewertung der Projekte lagen die zusammengeführten qualitativen und quantitativen Daten bzw. Informationen zu Grunde. Gleichermaßen ist die projekt- und ressortübergreifende Betrachtung eingeflossen.
Die Zusammenführung der gemeldeten Finanzdaten belegt, dass zwar Entwicklungs- und Betriebskosten von etwa 30 Mio Euro in den kommenden Jahren entstehen können, durch gleichzeitige Einsparungen aber etwa 34 Mio Euro Haushaltsentlastung zu prognostizieren ist. Die verbindliche Meldung eines Finanzbedarfs bleibt den jeweils projektverantwortlichen Ressorts und der Staatskanzlei in den Haushaltsverhandlungen vorbehalten.
Einsparungen | Kosten | Salden | |||
---|---|---|---|---|---|
Entwicklung | Betrieb 2004 - 2008 |
Entwicklung | Betrieb 2004 - 2008 |
Entwicklung | Betrieb 2004 - 2008 |
391.600 | 55.513.149 | 9.781.793 | 21.509.783 | 9.390.193 | -34.003.366 |
Tabelle 1: Summarische Finanzdaten der Fachanwendungen
Insgesamt wurden sämtliche der im Aktionsplan ausgewiesenen 59 Fachanwendungen - auf der Grundlage der Angaben zu wirtschaftlichen Eckdaten - dem Auswahlverfahren unterzogen. Daraus sind 21 Projekte mit Blick auf die prognostizierte Entlastung des Landeshaushaltes bzw. mit Blick auf ihre Dringlichkeit als Leitprojekte hervorgegangen.
3.4 Infrastrukturen, Basiskomponenten und Schnittstellen
Mit der Entwicklung der jeweiligen Fachanwendungen bedarf es des zwingenden Ausbaus der erforderlichen Infrastrukturen der Basiskomponenten einschließlich ressortübergreifender Verfahren und Schnittstellen. Die zeitliche Umsetzung ist am Bedarf der im Aufbau befindlichen Online-Dienstleistungen auszurichten.
Bereits auf Grundlage ihres Beschlusses vom 10. Februar 2003 (Dachstrategie) hatte die Landesregierung die Infrastrukturen, Basiskomponenten einschließlich Verfahren mit ressortübergreifendem Charakter und Schnittstellen, den Leitprojektcharakter „sui generis“ zugebilligt. Die für diese Projekte ermittelten finanziellen Eckwerte waren für deren Leitbildcharakter mithin nicht entscheidungserheblich. Sie sind in Tabelle 2 zusammengeführt. Die Projekte müssen ebenfalls in den aufgezeigten Zeithorizonten umgesetzt werden.
Die Zusammenführung der gemeldeten Finanzdaten belegt, dass zwar Entwicklungs- und Betriebskosten von etwa 10 Mio Euro in den kommenden Jahren entstehen können, durch gleichzeitige Einsparungen aber etwa 0,4 Mio Euro Haushaltsentlastung zu prognostizieren sind. Darüber hinaus werden etwa 12 Mio Euro Haushaltsentlastung durch die Entwicklung der Querschnittsverfahren prognostiziert. Die verbindliche Meldung eines Finanzbedarfs bleibt den jeweils projektverantwortlichen Ressorts und der Staatskanzlei in den Haushaltsverhandlungen vorbehalten.
Einsparungen | Kosten | Salden | ||||
---|---|---|---|---|---|---|
Entwicklung | Betrieb 2004 - 2008 |
Entwicklung | Betrieb 2004 - 2008 |
Entwicklung | Betrieb 2004 - 2008 |
|
Infrastrukturmaßnahmen | 0 | 5.550.000 | 2.940.000 | 649.000 | 2.940.000 | -4.901.000 |
Basiskomponenten | 13.690.000 | 0 | 1.054.200 | 4.671.500 | -12.635.800 | 3.347.000 |
Schnittstellen | 0 | 0 | 65.000 | 1.162.200 | 65.000 | 1.162.200 |
Summe | 13.690.000 | 5.550.000 | 4.059.200 | 6.482.700 | -9.630.800 | -391.800 |
Tabelle 2: Summarische Finanzdaten der Infrastrukturen, Basiskomponenten und Schnittstellen
Insgesamt wurden 15 Infrastrukturvorhaben, Basiskomponenten und Schnittstellenvorhaben identifiziert. Auf Grund des Beschlusses der Landesregierung vom 10. Februar 2003 (Dachstrategie) sind diese als Leitprojekte „sui generis“ ausgewiesen.
4. Vorstellung der Leitprojekte und Umsetzungsplanung
Die Landesregierung bekennt sich zu den 35 folgenden Leitprojekten mit ihren wesentlichen Eckdaten (Projektbeschreibung, Finanzeckdaten bzw. Dringlichkeitsfaktor). Die detaillierte Umsetzungsplanung (Zeithorizont) wird in den Anlagen 1 bis 4 ausgewiesen:
Leitprojekte „sui generis"
(durch Beschlussfassung über die Dachstrategie von 10. Februar 2003)
Infrastrukturmaßnahmen
- AFIS-ALKIS-ATKIS-Projekt
(Ministerium des Innern - MI) - Einführung Solum Star
(Ministerium der Justiz und für Europaangelegenheiten - MdJE) - Forcierte ALK-Einrichtung
(Ministerium des Innern - MI)
Schnittstellen
- Elektronische Archivierungsschnittstelle
(Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur - MWFK) - MEGA-Schnittstelle zum Insolvenzportal
(Ministerium der Justiz und für Europaangelegenheiten - MdJE) - Schnittstelle automatisiertes Grundbuch - automatisiertes Liegenschaftsbuch
(Ministerium der Justiz und für Europaangelegenheiten - MdJE) - XML-Schnittstelle Polizei-Staatsanwaltschaft-Gericht
(Ministerium der Justiz und für Europaangelegenheiten - MdJE)
Basiskomponenten und Verfahren mit ressortübergreifendem Charakter (Querschnittsverfahren)
a. Basiskomponenten
- Brandenburger Online Amt
(Ministerium des Innern - MI) - Internet-Landkartenservice (OGC-konformer Webservice)
(Ministerium des Innern - MI) - Rechnungslegung und Nutzeridentifikation elektronische Auskunft
(Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur - MWFK) - WWW-Produktkatalog des LGRB/Brandenburgische Geologie im Internet
(Ministerium für Wirtschaft - MW)
b. Verfahren mit ressortübergreifendem Charakter (Querschnittsverfahren)
- Dokumentenmanagement und Vorgangsbearbeitungssystem
(Ministerium des Innern - MI) - Elektronische Akte - behördenübergreifende Vorgangsbearbeitung
(Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung - MLUR) - Elektronische Geschäftsprozessoptimierung
(Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen - MASGF)
Leitprojekt
(durch Beschlussfassung der Landesregierung über den Masterplan vom 10. August 2004)
Fachanwendungen
- Agrarantrag Online
(Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung - MLUR) - Baugenehmigungsverfahren Online
(Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr - MSWV) - BBSIB-INFOSYS: WEB-Lösung der Straßeninformationsbank Brandenburg
(Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr - MSWV) - Bodenrichtwertinformationssystem
(Ministerium des Innern - MI) - DAS - Fördermittelvergabe für den Städtebau
(Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr - MSWV) - Elektronisches Antrags- und Ablaufverfahren im Liegenschaftskataster
(Ministerium des Innern - MI) - Errichtung einer zentralen elektronischen Beschaffungsstelle
(Ministerium des Innern - MI) - eVergabe im Straßenwesen
(Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr - MSWV) - Fachinformationssystem Altlasten
(Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung - MLUR) - Finanzkontrolle Online - FinkOn
(Ministerium des Innern - MI) - GIS-Zentrale des Geschäftsbereiches
(Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung - MLUR) - Internetwache
(Ministerium des Innern - MI) - Meldedaten-Online
(Ministerium des Innern - MI) - ÖREBIL - Erhebung und Auswertung kommunaler Abfallbilanzen
(Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung - MLUR) - Planfeststellungsmanagement für öffentliche Verkehrswege
(Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr - MSWV) - PLIS - Planungsinformationssystem
(Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung - MLUR) - ReSyMeSa - Online-Informationssystem zu notifizierten Stellen
(Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung - MLUR) - Schulverwaltung Online
(Ministerium für Bildung, Jugend und Sport - MBJS) - Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte
(Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr - MSWV) - Virtuelle Akademie Brandenburg
(Ministerium des Innern - MI) - Wirtschaftsdatenbank mit Integration des Abrufs gerichtsamtlicher Daten
(Ministerium für Wirtschaft - MW)
4.1 Infrastrukturen
AFIS-ALKIS-ATKIS-Projekt (MI)
Das Projekt „AFIS-ALKIS-ATKIS-Projekt“ ist dadurch gekennzeichnet, dass
- hieraus eine finanzielle Entlastung in Höhe von 2.301.000 Euro in den ersten fünf Jahren seines Betriebs prognostiziert wird und
- es wegen seines Infrastrukturcharakters als dringlich eingestuft wird.
Das Projekt ist Voraussetzung für die gemeinsame Nutzung beschreibender und graphischer Daten des Liegenschaftskatasters in anderen Systemen und soll im Jahr 2005 abgeschlossen werden.
An dem Projekt besteht ausweislich der Bedarfserfassung im Aktionsplan kein spezifisches Interesse der Wirtschaft. Es wird kein unmittelbares Nutzenpotenzial für die Wirtschaft gesehen. Es trägt jedoch der mit Nachdruck geforderten Bereitstellung von digitalen Geobasisdaten in einheitlichen Formaten Rechnung.
Im Jahr 2000 haben die Bundesländer beschlossen, dass für die Geobasisdaten des amtlichen Vermessungswesens die Einzel-Projekte·AFIS (Amtliches Festpunkt-Informationssystem), ALKIS (Amtliches Liegenschaftskataster- Informationssystem) und ATKIS (Amtliches Topographisch-Kartographisches Informationssystem) in ein gemeinsames AFIS-ALKIS-ATKIS-Konzept, auch AAA-Konzept genannt, eingebunden werden. Kernpunkte sind die Zusammenführung der graphischen (Liegenschaftskarte) und beschreibenden Daten (Liegenschaftsbuch) des großmaßstäbigen Liegenschaftskatasters, deren Abbildung durch ein gleichartiges Datenmodell wie auch für die mittel- und kleinmaßstäbigen topographischen Daten und die Ausrichtung auf internationale Standards unter Nutzungen der Beschreibungssprache UML. Die Verwaltung historischer Daten soll ermöglicht und der Datenbestand um Qualitätsangaben beispielsweise zur Aktualität, Vollständigkeit und Genauigkeit ergänzt werden. Das Projekt befindet sich in der Planungsphase. Es soll den Landeshaushalt nach erfolgreichem Abschluss bereits in den ersten Jahren um mittlere sechsstellige Beträge pro Jahr entlasten.
Einführung SolumSTAR (MdJE)
Das Projekt „Einführung Solum STAR“ ist dadurch gekennzeichnet, dass
- hieraus eine finanzielle Entlastung in Höhe von 2.600.000 Euro in den ersten fünf Jahren seines Betriebs prognostiziert wird und
- es wegen seines Infrastrukturcharakters als dringlich eingestuft wird.
Das Projekt ist Voraussetzung für sämtliche automatisierte Weiterverarbeitungen von Grundbuchdaten in anderen Systemen und soll im Jahr 2006 abgeschlossen werden.
An dem Projekt besteht ausweislich der Bedarfserfassung im Aktionsplan kein spezifisches Interesse der Wirtschaft. Es wird kein unmittelbares Nutzenpotenzial für die Wirtschaft gesehen. Es ist jedoch Voraussetzung, um die mit Nachdruck geforderte Bereitstellung digitaler Auszüge aus öffentlichen Registern, hier des Grundbuches, zu erfüllen, der ausweislich des Aktionsplans von der Wirtschaft ein hohes Nutzenpotenzial beigemessen wird.
Das grundlegende Konzept des Elektronischen Grundbuchs besteht darin, die Akten in Papierform durch elektronisch gespeicherte Daten, die am Bildschirm dargestellt werden, zu ersetzen. Eintragungen im Grundbuch werden nicht mehr aktenmäßig, sondern unmittelbar am Bildschirm vollzogen. Dies setzt die Überführung der Grundbücher in eine elektronische Bildform voraus. Die alten Papiergrundbücher werden gescannt und in Bilddaten verwandelt. Es müssen insgesamt ca. 10,4 Mio. Scannvorgänge ausgeführt werden, wobei bei jedem Einzelvorgang die Identität zwischen Vorlage und Scannergebnis zu kontrollieren und zu bestätigen ist. Brandenburg ist dem Entwicklerverbund SolumSTAR (Name der eingesetzten Software) beigetreten, dem jetzt insgesamt 13 Bundesländer angehören. Damit können zum einen die beträchtlichen Entwicklungskosten auf viele Schultern verteilt werden. Zum anderen kann Brandenburg von den praktischen Erfahrungen anderer Bundesländer profitieren. Mit den Erfahrungen aus einem Pilotbetrieb am Grundbuchamt Frankfurt (Oder) werden bis Ende 2005 alle Grundbuchämter umgestellt. Zugleich wird die Anzahl der Grundbuchstandorte von jetzt 27 auf dann 25 reduziert. Anfang 2006 soll in Brandenburg flächendeckend das Elektronische Grundbuch eingeführt sein.
Neben wirtschaftlichen Effekten wird das Elektronische Grundbuch den Servicecharakter der Justiz fördern. Durch die datentechnische Verknüpfung mit anderen Fachverfahren oder Behörden ergeben sich Synergieeffekte, die neben Effizienzsteigerungen auch zu weiteren Kosteneinsparungen führen können. Mit dem Wegfall der papierenen Grundbücher entfällt die Notwendigkeit, diese zu lagern, zu transportieren, registraturmäßig zu verwalten und mit Schriftgut auf dem Laufenden zu halten. Durch ein automatisiertes Abrufverfahren werden die Servicekräfte bei der Bearbeitung von Anträgen auf Grundbucheinsicht entlastet. Wegen dieser Veränderungen in den Arbeitsabläufen und dem Wegfall der Papierakten wird die Einführung des elektronischen Grundbuch mittelfristig zu Personaleinsparungen sowie zur Einsparung von Archivflächen führen. Das Projekt befindet sich in der Umsetzungsphase. Es soll den Landeshaushalt nach erfolgreichem Abschluss bereits in den ersten Jahren um mittlere sechsstellige Beträge pro Jahr entlasten.
Forcierte Einrichtung der automatisierten Liegenschaftskarte (FALKE) (MI)
Das Projekt „Forcierte Einrichtung der automatisierten Liegenschaftskarte (FALKE)“ ist dadurch gekennzeichnet, dass
- hieraus zwar keine finanzielle Entlastung im betriebswirtschaftlichen Sinne prognostiziert werden kann,
- es aber wegen seines Infrastrukturcharakters als dringlich eingestuft wird.
Das Projekt ist Voraussetzung für sämtliche automatisierten Weiterverarbeitungen großmaßstäbiger, graphischer Daten des Liegenschaftskatasters in anderen Systemen und soll im Jahr 2006 abgeschlossen werden.
An dem Projekt besteht ausweislich der Bedarfserfassung im Aktionsplan kein spezifisches Interesse der Wirtschaft. Es wird kein unmittelbares Nutzenpotenzial für die Wirtschaft gesehen. Es ist jedoch Voraussetzung, um die mit Nachdruck geforderte Bereitstellung digitaler Geobasisdaten (u. a. digitale Katasterauszüge) zu erfüllen, der ausweislich des Aktionsplans von der Wirtschaft, insbesondere dem Baugewerbe, ein sehr hohes Interesse und ein hohes Nutzenpotenzial beigemessen wird.
In vielen Bereichen werden heute Karten und Pläne benötigt, die entweder auf Flurkarten (Liegenschaftskarten, Katasterkarten) aufbauen oder von ihnen abgeleitet werden. Dies gilt für Belange des Umweltschutzes, der Planung, der Dokumentation von Kanälen und Versorgungsleitungen oder andere grundstücksbezogene Dokumentationen. Die amtlichen Nachweise der Grundstücke im Land Brandenburg sind das Liegenschaftsbuch und die Liegenschaftskarte. Während das Liegenschaftsbuch bereits automatisiert geführt wird (Automatisiertes Liegenschaftsbuch - ALB), befindet sich die Automatisierte Liegenschaftskarte (ALK) noch im Aufbau. Die ALK ist der graphische Teil des Liegenschaftskatasters. Die Führung der ALK obliegt den Kataster- und Vermessungsämtern der kreisfreien Städte und der Landkreise. Die ALK wurde entwickelt, um die Grundrissinformationen der analogen Liegenschaftskarte einschließlich der beschreibenden Informationen zu Punkten digital erfassen, speichern, fortführen und nutzen zu können.
Der hohe Bedarf an den Basisdaten der ALK kann aufgrund des zur Zeit nur in geringem Umfang vorliegenden ALK-Datenbestandes nicht befriedigt werden. Das Ziel des Projektes Forcierte ALK-Einrichtung (FALKE) besteht in der flächendeckenden, beschleunigten und wirtschaftlichen Einrichtung der Automatisierten Liegenschaftskarte, um zeitnah den Betreibern von Geoinformationssystemen (GIS) in Wirtschaft und Verwaltung die Basisdaten zur Verfügung stellen zu können. Mit dem Projekt FALKE - gefördert durch Mittel der Europäischen Union - wird im Land Brandenburg eine flächendeckende Dokumentation von Verwaltungs- und Grundstücksgrenzen, Gebäuden, Straßennamen, Hausnummern und wesentlichen Teilen der Topographie in digitaler Form erstellt. Diese "Digitale Karte" wird alte Karten und Pläne ersetzen, deren Ursprung teilweise noch auf das vorletzte Jahrhundert zurückgeht.
4.2 Schnittstellen
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Elektronische Archivierungsschnittstelle (MWFK)
Das Projekt „Elektronische Archivierungsschnittstelle“ ist dadurch gekennzeichnet, dass
- hieraus zwar eine finanzielle Belastung in Höhe von 1.162.000 Euro in den ersten fünf Jahren seines Betriebs prognostiziert wird,
- es aber wegen seines Schnittstellencharakters als dringlich eingestuft wird.
Das Projekt ist parallel zu solchen Projekten zu betreiben, in denen Dokumente zur langfristigen Aufbewahrung erzeugt werden. Es soll im Jahr 2006 abgeschlossen werden.
Das Projekt optimiert Binnenabläufe der öffentlichen Verwaltung und das Ressourcenmanagement in Bezug auf das „Umlaufvermögen“ - die Akten - der öffentlichen Verwaltung.
Mit der elektronischen Archivschnittstelle soll die Übertragung und Verfügbarmachung elektronischer Akten aus den unterschiedlichen Dokumentenmanagementsystemen (DMS) der Landesbehörden in das Archivierungssystem des Brandenburgischen Landeshauptarchivs ermöglicht werden. Die Schnittstelle ist produktunabhängig konzipiert, d. h. jeder Anbieter von DMS kann seine „Archivierungsschnittstelle“ entsprechend einrichten. Mit dem Projekt soll die Lösung des Problems der Langzeitarchivierung der im Rahmen anderer eGovernmentprojekte entstehenden elektronischen Akten vorbereitet werden. Zugleich sollen sichere Kommunikationswege über XML-Schnittstellen getestet werden. Eine Nachnutzung für den Austausch elektronischer Akten zwischen den Landesbehörden und im kommunalen Bereich ist möglich. Das Projekt befindet sich in der Antragsphase für Fördermittel.
MEGA-Schnittstelle zum Insolvenzportal
Das Projekt „MEGA-Schnittstelle zum Insolvenzportal (MEGA-Inso)“ ist gekennzeichnet dadurch, dass
- hier noch kein Betriebssaldo für die ersten fünf Jahren des Betriebs prognostiziert werden kann,
- es aber wegen seines Schnittstellencharakters als dringlich eingestuft wird.
Das Projekt soll im Jahr 2004 abgeschlossen werden und kann losgelöst von anderen Projekten betrieben werden.
Das Projekt optimiert Binnenabläufe der öffentlichen Verwaltung.
Zur informationstechnischen Unterstützung der Insolvenzabteilungen ist das Fachverfahren „MEGA-Inso“ in den vier Insolvenzgerichten des Landes (Amtsgericht Cottbus, Frankfurt (Oder), Neuruppin und Potsdam) im Einsatz. Das Programm wird nach den Vorgaben der Länder Brandenburg und Schleswig-Holstein, die sich zu einem Verbund zusammengeschlossen haben, durch eine externe Firma ständig optimiert. Es unterstützt die Geschäftsstellen und Bearbeiter (Richter und Rechtspfleger) der Insolvenzabteilungen bei der kompletten Vorgangsbearbeitung einschließlich der Fristen- und Terminverwaltung und Bewegungskartei. Ferner bestehen umfangreiche Möglichkeiten der Formularerstellung durch das integrierte Textverarbeitungssystem. Im Bereich der Bearbeiter können die abzuhaltenden Insolvenztermine elektronisch unterstützt werden. Des Weiteren ist es möglich, Daten vom Insolvenzverwalter und den Schuldnerberatungsstellen zu übernehmen, so dass der Arbeitsablauf auch gerichtsübergreifend beschleunigt werden kann. Durch das Fachverfahren MEGA-Inso konnten die zu Grunde liegenden Papierregister abgelöst und die Verfahrensabläufe beschleunigt werden. Der Bearbeiter kann mit einem für MEGA-Inso erstellten Schreibwerkerstellungsprogramm sämtliche im Verfahren anfallenden Schreiben selbst erstellen. Hierdurch können Verfahrensabläufe verschlankt und beschleunigt werden. Seit dem 01. März 2004 werden die bislang im Amtsblatt abgedruckten Bekanntmachungen in Insolvenzsachen im Internet veröffentlicht. Eine Schnittstelle zwischen MEGA-Inso und diesem Online-Veröffentlichungsverfahren soll die unmittelbare Datenübernahme ermöglichen.
Schnittstelle automatisiertes Grundbuch - automatisiertes Liegenschaftsbuch
Das Projekt „Schnittstelle automatisiertes Grundbuch - automatisiertes Liegenschaftsbuch“ ist dadurch gekennzeichnet, dass
- hieraus zwar zunächst eine finanzielle Belastung für die Entwicklung in Höhe von 65.000 Euro prognostiziert wird,
- es aber wegen seines Schnittstellencharakters als dringlich eingestuft wird.
Das Projekt ist Voraussetzung für den automatisierten Datenaustausch zwischen dem Grundbuch und dem Liegenschaftskataster und muss parallel zum Projekt „Solum STAR - elektronisches Grundbuch“ und „AFIS-ALKIS-ATKIS-Projekt“ betrieben werden. Es soll im Jahr 2006 abgeschlossen werden.
An dem Projekt besteht ausweislich der Bedarfserfassung im Aktionsplan kein Interesse oder Nutzenpotenzial für die Wirtschaft. Es optimiert jedoch Binnenabläufe der öffentlichen Verwaltung und erhöht die Aktualität zweier wesentlicher Register, deren Daten ausweislich der Bedarfserfassung im Aktionsplan von hohem Interesse für die Wirtschaft sind.
Die im Grundbuch und im Liegenschaftskataster parallel geführten Daten sind ständig in Übereinstimmung zu halten. Hierzu gehören einerseits Angaben zum Eigentümer, andererseits Angaben zur Bezeichnung des Flurstücks, der Lage, Größe oder Nutzungsart. Bisher erfolgt der Austausch der Daten per Post und das Einpflegen ist personell sehr aufwendig. Durch eine automatische Schnittstelle zwischen dem Elektronischen Grundbuchverfahren SolumSTAR und dem Katasterverfahren soll der Datenaustausch zukünftig elektronisch erfolgen. Der Austausch der Veränderungsmeldungen in Papierform soll dadurch entfallen. Gleichzeitig ist eine höhere Aktualität der jeweils im anderen Register geführten Daten gegeben. Eine Pilotierung der automatischen Schnittstelle ist zwischen dem Grundbuchamt Potsdam und dem Kataster- und Vermessungsamt Potsdam-Mittelmark geplant. Die Inbetriebnahme soll im ersten Quartal 2004 erfolgen.
XML-Schnittstelle Polizei-Staatsanwaltschaft-Gerichte
Das Projekt „XML-Schnittstelle Polizei-Staatsanwaltschaft-Gerichte“ ist dadurch gekennzeichnet, dass
- hier noch kein Betriebssaldo für die ersten fünf Jahren des Betriebs prognostiziert werden kann,
- es aber wegen seines Schnittstellencharakters als dringlich eingestuft wird.
Das Projekt ist Voraussetzung für den Austausch von Daten zwischen Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten. Der Abschluss des Projektes ist wegen der noch laufenden Initiierungsphase nicht festgelegt.
Das Projekt optimiert Binnenabläufe der öffentlichen Verwaltung.
Schriftstücke (staatsanwaltschaftliche Anträge bzw. Anklagen) werden als XML-Datei erzeugt. Aus der XML-Datei werden die Tat- und Personendaten über eine Schnittstelle in MEGA eingelesen. Gleichzeitig kann das staatsanwaltschaftliche Dokument in MEGA zum Verfahren gespeichert werden. Der Richter kann dieses Dokument für seine Arbeit nutzen und weiterbearbeiten (z. B. nach richterlichen Prüfung aus dem Haftantrag den Tenor und die Paragrafenleiste kopieren und in seinen Beschluss einfügen). Gerichtliche Entscheidungen werden als XML-Datei generiert und die Entscheidungsdaten werden daraus über eine Schnittstelle in MESTA eingelesen. Zudem werden die Entscheidungen als Dokumente zum Strafverfahren in MESTA zu Auskunftszwecken bzw. zur weiteren Nutzung gespeichert. Durch das schnelle Einlesen der Daten könnte die Staatsanwaltschaft ihren gesetzlichen Mitteilungspflichten an die Polizei bzw. an das Bundes- und Verkehrszentralregister sowie dem Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister beschleunigt nachkommen.
4.3 Basiskomponenten und Verfahren mit ressortübergreifendem Charakter (Querschnittsverfahren)
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a. Basiskomponenten
Brandenburger Online Amt (MI)
Das Projekt „Brandenburger Online Amt (BOA)“ ist dadurch gekennzeichnet, dass
- hieraus zwar eine finanzielle Belastung in Höhe von 3.275.000 Euro in den ersten fünf Jahren seines Betriebs prognostiziert wird,
- es aber wegen seines Basischarakters als dringlich eingestuft wird.
Das Projekt ist parallel insbesondere mit solchen Projekten zu betreiben, die auf unmittelbare Online-Angebote nach außen abzielen und dabei auf Intermediärsfunktionalitäten zurückgreifen müssen. Es soll im Jahr 2004 in einer ersten Ausbaustufe abgeschlossen werden.
An dem Projekt besteht ausweislich der Bedarfserfassung im Aktionsplan kein spezifisches Interesse der Wirtschaft. Es wird kein Nutzenpotenzial für die Wirtschaft gesehen. Es soll neben anderen Basisfunktionalitäten aber auch eine elektronische Bezahlfunktion aufbauen, der ausweislich des Aktionsplans von der Wirtschaft ein hohes Nutzenpotenzial beigemessen wird.
Gemeinden, Städte, Landkreise und weitere öffentliche Stellen bauen seit Jahren erfolgreich ihre Internet-Dienstleistungen für Bürger und Unternehmen aus. Viele innovative Internetauftritte sind entstanden. BOA - Brandenburger Online Amt ist ein einheitliches, elektronisches Verwaltungsportal zur komfortablen und effizienten Erschließung vielfältiger Dienste. Als einheitliche Technologieplattform gewährleistet BOA die Online-Kommunikation zwischen Bürgern, Unternehmen und Verwaltung. Neben Basiskomponenten, wie dem Formularserver, der elektronischen Signatur und der Bezahlfunktion, wird ein System für die dezentrale Pflege von Inhalten (Content Management System) zur gemeinsamen Nutzung zur Verfügung gestellt. Ein sicherer und barrierefreier Zugang wird gewährleistet. Dem Nutzer wird die Orientierung durch einheitliche Zugangsmöglichkeiten und die standardisierte Darstellung der Dienstleistungen von Land und Kommunen sowie den Zugriff auf Formulare und Online-Dienste erleichtert. Durch die Integration von BOA können vorhandene kommunale Internetangebote ergänzt und erweitert werden. Kommunen können Ressourcen, Werkzeuge und Dienste des Portals für ihre Internetauftritte und deren Betrieb nutzen. Design, Layout und Inhalte verbleiben in ihrer Hand. BOA kann unter ihrer Webadresse eingebunden werden. Ein gemeinsames Verwaltungsportal anstelle vieler Insellösungen vermeidet Parallelinvestitionen und ist unter dem Strich kostengünstiger. Das Projekt befindet sich in der Analysephase. Es wird den Landeshaushalt nach erfolgreichem Abschluss um mittlere sechsstellige Beträge pro Jahr belasten.
Internet-Landkartenservice (OGC-konformer Webserver) (MI)
Das Projekt „Internet-Landkartenservice (OGC-konformer Webserver)“ ist dadurch gekennzeichnet, dass
- hieraus zwar eine finanzielle Belastung in Höhe von 169.000 Euro in den ersten fünf Jahren seines Betriebs prognostiziert wird,
- es aber wegen seines Basischarakters als dringlich eingestuft wird.
Das Projekt ist parallel zu allen Projekten zu betreiben, die auf mittel- und kleinmaßstäbige Geobasisdaten zurückgreifen, und soll im Jahr 2004 abgeschlossen werden.
An dem Projekt besteht ausweislich der Bedarfserfassung im Aktionsplan kein spezifisches Interesse der Wirtschaft. Es wird kein Nutzenpotenzial für die Wirtschaft gesehen. Es ist jedoch Voraussetzung, um die mit Nachdruck geforderte Bereitstellung digitaler Geobasisdaten (u. a. digitale mittel- und großmaßstäbiger Geobasisdaten) zu erfüllen, der ausweislich des Aktionsplans von der Wirtschaft, insbesondere dem Baugewerbe, ein hohes Interesse beigemessen wird.
Im Gegensatz zum Datenverkauf über einen Geobroker werden mit Webservices Auszüge aus den Daten für eine Internetpräsentation bzw. -information aufbereitet. Ein Beispiel dafür ist das geplante Kommunalportal des MI, das durch den Landesbetrieb für Datenverarbeitung und Statistik (LDS) realisiert wird. Für die Orts- und Gemeinderecherche und für die Kartendarstellung greift der LDS auf entsprechende Internetdienste (Webservices) der Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg (LGB) zurück. Aus eGovernment-Sicht wird die im Vermessungs- und Liegenschaftsgesetz geregelte Bereitstellung der Ergebnisse der topographischen Landesaufnahme und der topographischen Landeskartographie sowie die Führung des Geodatenzentrums für das Land Brandenburg im Internet umgesetzt. Das Projekt befindet sich in der Umsetzungsphase. Es wird den Landeshaushalt in den ersten Jahren seines Betriebs mit mittleren fünfstelligen Beträgen pro Jahr belasten.
Rechnungslegung und Nutzeridentifikation elektronische Auskunft (MWFK)
Das Projekt „Rechnungslegung und Nutzeridentifikation elektronische Auskunft“ ist dadurch gekennzeichnet, dass
- hieraus zwar eine finanzielle Belastung in Höhe von 9.500 Euro in den ersten fünf Jahren seines Betriebs prognostiziert wird,
- es aber wegen seines Basischarakters als dringlich eingestuft wird.
Das Projekt ist parallel zu allen Projekten zu betreiben, bei denen eine Legitimation von Verwaltungskunden sowie der Rückgriff auf Bezahlfunktionalitäten erforderlich wird. Zum Abschluss des Projektes liegen noch keine Angaben vor, da es sich noch in der Initiierungsphase befindet.
An dem Projekt besteht ausweislich der Bedarfserfassung im Aktionsplan kein spezifisches Interesse der Wirtschaft. Es wird auch kein Nutzenpotenzial für die Wirtschaft gesehen. Es führt jedoch zum Aufbau einer Basisfunktionalität in Form der elektronische Bezahlung, der ausweislich des Aktionsplans von der Wirtschaft ein hohes Nutzenpotenzial beigemessen wird.
Die bisher mit elektronischer Post im Brandenburgischen Landeshauptarchiv eingehenden Anfragen können aufgrund gesetzlicher Regelungen (Schutzfristen, Bezahlfunktion) nur in beschränktem Umfange elektronisch beantwortet werden. Voraussetzung für die elektronische Auskunftstätigkeit aus dem Archivgut ist die Ergänzung des CMS des Brandenburgischen Landeshauptarchivs mit einer Komponente für die Rechnungslegung und Nutzeridentifikation. Ziel des Projektes ist deshalb die Entwicklung und Implementierung dieser Komponenten. Das Projekt befindet sich in der Initiierungsphase. Es wird den Landeshaushalt in den ersten Jahren seines Betriebs mit geringen vierstelligen Beträgen belasten.
WWW.Produktkatalog des LGRB/Brandenburgische Geologie im Internet (MW)
Das Projekt „WWW.Produktkatalog des LGRB/Brandenburgische Geologie im Internet“ ist dadurch gekennzeichnet, dass
- hieraus zwar eine finanzielle Belastung in Höhe von 182.500 Euro in den ersten fünf Jahren seines Betriebs prognostiziert wird,
- es aber wegen seines Basischarakters als dringlich eingestuft wird.
Das Projekt kann losgelöst von anderen Projekten betrieben werden und soll im Jahr 2004 abgeschlossen werden.
An dem Projekt besteht ausweislich der Bedarfserfassung im Aktionsplan kein spezifisches Interesse der Wirtschaft. Es wird auch kein Nutzenpotenzial für die Wirtschaft gesehen. Es eröffnet jedoch einen Überblick über fachbezogene Geodatenbestände und stellt Basisfunktionalitäten bereit, welche das Aufgreifen der Forderung der Wirtschaft nach einem Angebot digitaler Geodaten erst ermöglicht.
Schnelle aktuelle Informationen bilden einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil. Dazu sollen nicht mehr gedruckte Karten im Mittelpunkt stehen, sondern „Geodatenprovider“, die digitale Geodaten erarbeiten und pflegen. Das LGRB ist verantwortlich für alle geologischen, d. h. den Untergrund betreffende Fragestellungen in Brandenburg. Das LGRB erfasst und pflegt qualifizierte Geoinformationen z. B. zu Bodenbeschaffenheit, Rohstofflagerstätten, Grundwasser, Geothermie und anderen Geo-Potenzialen. Diese Daten werden dringend benötigt, damit das Land seinen gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen kann (z. B. Europäische Wasserrahmenrichtlinie). Um den Nutzerkreis für Geodaten zu erweitern und die Wirksamkeit der geowissenschaftlichen Fachdaten zu vergrößern, wird die Standardisierung von Geodaten international vorangetrieben.
Einheitliche Austauschschnittstellen werden definiert, damit der Zugang, die Erreichbarkeit und der Austausch der Geodaten generell erleichtert wird. Erfolgsentscheidend ist es, dass die beteiligten Partner Standards einhalten, was den nationalen und internationalen Zugang und Austausch von Geodaten ermöglicht. Softwaresysteme können so auch arbeitsteilig erheblich kostengünstiger entwickelt werden. Im „Jahr der Geowissenschaften“ 2002 hat das LGRB einen Prototypen für ein Geoportal entwickelt und ins Netz gestellt, mit dem jeder Nutzer über einen Standard-Internet-Browsers räumlich und inhaltlich Informationen über Geodaten recherchieren und bestellen kann. Alle Entwicklungen in diesem Projekt wurden bewusst unter ausschließlicher Nutzung von „Open Source“ Software konzipiert und umgesetzt. So ist die gesamte Software frei von kommerziellen Interessen. Das Projekt befindet sich in der Planungsphase. Es wird den Landeshaushalt bereits in den ersten Jahren seines Betriebs mit mittleren fünfstelligen Beträgen belasten.
b. Verfahren mit ressortübergreifendem Charakter (Querschnittsverfahren)
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Dokumentenmanagement und Vorgangsbearbeitungssystem (MI)
Das Projekt „Dokumentenmanagement und Vorgangsbearbeitungssystem“ ist dadurch gekennzeichnet, dass
- hieraus eine finanzielle Entlastung in Höhe von 13.570.000 Euro in den ersten fünf Jahren seines Betriebs prognostiziert wird
- und es wegen seines Basischarakters als dringlich eingestuft wird.
Das Projekt ist parallel mit solchen Projekten zu betreiben, die elektronische Dokumente erzeugen, und soll im Jahr 2006 abgeschlossen werden.
Mit dem Projekt werden Binnenabläufe der öffentlichen Verwaltung optimiert und die Voraussetzungen für eine transparente, elektronische Bereitstellung von Unterlagen (insbesondere Akten) der öffentlichen Verwaltung auch nach außen geschaffen.
Die öffentliche Verwaltung steht vor dem Problem, dass eine zunehmende Komplexität der zu bearbeitenden Themen und die Steigerung des Arbeitsanfalls bei gleichzeitigem Personalabbau eine grundlegende Modernisierung der Abläufe in der Verwaltung und die Verfügbarkeit relevanter Informationen in kurzer Zeit für einen breiten Adressatenkreis erfordert. Um dem zu begegnen, bedarf es durch die Einführung eines Dokumentenmanagement- und Vorgangsbearbeitungssystems (DMS) der Schaffung einer modernen IT-gestützten Arbeitsumgebung und Verwaltungsplattform sowie einer zeitgemäßen, finanziell schlanken und wirtschaftlich arbeitenden Verwaltung. Das Projekt befindet sich in der Analysephase. Es soll den Landeshaushalt nach erfolgreichem Abschluss bereits in den ersten Jahren um siebenstellige Beträge pro Jahr entlasten.
Elektronische Akte (MLUR)
Das Projekt „Elektronische Akte“ ist dadurch gekennzeichnet, dass
- hieraus zwar eine finanzielle Belastung in Höhe von 239.000 Euro in den ersten fünf Jahren seines Betriebs prognostiziert wird,
- es aber wegen seines Basischarakters als dringlich eingestuft wird.
- Das Projekt ist parallel mit solchen Projekten zu betreiben, die elektronische Dokumente erzeugen, und soll im Jahr 2006 abgeschlossen werden.
Mit dem Projekt werden Binnenabläufe der öffentlichen Verwaltung optimiert und die Voraussetzungen für eine transparente, elektronische Bereitstellung von Unterlagen (insbesondere Akten) der öffentlichen Verwaltung nach außen geschaffen.
Bei der elektronischen Akte handelt es sich um ein System zur elektronischen Vorgangsbearbeitung und zum Dokumentenmanagement im Geschäftsbereich des Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung.
Elektronische Geschäftsprozessoptimierung (MASGF)
Das Projekt „Elektronische Geschäftsprozessoptimierung“ ist dadurch gekennzeichnet, dass
- hieraus eine finanzielle Entlastung in Höhe von 543.000 Euro in den ersten fünf Jahren seines Betriebs prognostiziert und
- es wegen seines Basischarakters als dringlich eingestuft wird.
Das Projekt kann losgelöst von anderen Projekten betrieben werden und soll in der ersten Ausbaustufe im Jahr 2004 abgeschlossen werden.
Das Projekt unterstützt die Verbesserung von Binnenabläufen in der öffentlichen Verwaltung.
Wie bereits in der eGovernment-Strategie verankert, steht bei diesem Projekt die Optimierung der internen Geschäftsprozesse und deren elektronische Abbildung im Vordergrund. Zum Einsatz kommt eine technisch innovative Software aus dem Bereich des „Business Process Management“ (BPM) als eine Voraussetzung für qualitative und effiziente G2G-, G2C- und G2B-Beziehungen. In einem ersten Schritt werden Prozesse wie Korrekturbelege zur Gleitzeiterfassung, Urlaubsanträge, Materialbestellungen, Störungsmeldungen, Anfragen an die IT usw. aufgearbeitet und elektronisch abgebildet. Im Weiteren werden zur Unterstützung der Facharbeit Prozesse wie „Kleine Anfrage“, Unterstützung allgemeiner Vorgangsbearbeitung, Posteingangsregistratur usw. entwickelt werden - bis hin zu einem Führungsinformationssystem für die Hausleitung. Damit besteht die Möglichkeit, die aktuellen Informationen für ein „politisches Controlling“ einzusetzen, um die zur Verfügung stehenden finanziellen und personellen Ressourcen effektiv zu nutzen. Durch eigenes IT-Personal wird der Geschäftsprozess um Interaktionen, Formulare und Zugriffe auf Datenbanken ergänzt und im Anschluss als Browser-basierende Anwendung im Intranet publiziert. Im Ergebnis steht ein transparenter Geschäftsprozess zur Verfügung. Im Betrieb ist es möglich, über Feedback der Anwender/innen schnell eine weitere Optimierung des Prozesses zu erreichen. Änderungen am Design des Prozesses oder Änderungen an der Gestaltung (z. B. der Formulare) sind in kürzerer Zeit möglich. Nach dem erneuten Publizieren eines aufgearbeiteten Prozesses steht dieser sofort allen Anwender/innen zur Verfügung. Das Projekt befindet sich in der Umsetzungsphase. Es soll den Landeshaushalt nach erfolgreichem Abschluss bereits in den ersten Jahren um geringe sechsstellige Beträge pro Jahr entlasten.
4.4 Fachanwendungen
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Agrarantrag Online (MLUR)
Das Projekt „Agrarantrag Online“ wurde als Leitprojekt ausgewählt, weil
- hieraus eine finanzielle Belastung in Höhe von 160.000 Euro in den nächsten fünf Jahren seines Betriebs prognostiziert wird,
- es aber nach einer Nutzwertanalyse mit einer Dringlichkeit von über 50%-Punkten bewertet wurde.
Das Projekt kann losgelöst von anderen Projekten betrieben werden und stellt eine regelmäßige Weiterentwicklung der bestehenden Lösung dar, so dass ein Endtermin nicht gesetzt wird.
Das Projekt weist ausweislich der Bedarfserfassung im Aktionsplan ein überdurchschnittlich hohes Nutzenpotenzial für die Wirtschaft, hier die Landwirtschaft, auf.
Antragstellungen der Agrarförderung wiederholen sich jährlich. Sie bedingen regelmäßig die manuelle Eingabe wiederkehrender Massendaten z. B. aus den Gesamtflächen- und Nutzungsnachweisen landwirtschaftlicher Betriebe. Die entsprechenden Antragstellungen sind in hohem Umfang bereits elektronisch möglich und zulässig. Sie bedürfen jedoch einer kontinuierlichen Anpassung der sich stetig ändernden europäischen, bundes- und landesrechtlichen Vorgaben. Das Projekt erreicht bis zu 6.000 landwirtschaftliche Unternehmen im Land Brandenburg und spricht rund 30.000 Geschäftsvorfälle pro Jahr an. Das Projekt wird den Landeshaushalt jährlich mit sechsstelligen Beträgen belasten. Das elektronische Verfahren wird von der EU empfohlen. Es greift bereits auf eine Funktionalität „elektronische Signatur“ zurück. Von der elektronischen Bearbeitung der Geschäftsvorfälle profitieren insbesondere die Ämter für Landwirtschaft in den Landkreisen und kreisfreien Städten.
Baugenehmigungsverfahren Online (MSWV)
Das Projekt „Baugenehmigungsverfahren Online“ wurde als Leitprojekt ausgewählt, weil
- hieraus Kostenneutralität in den ersten fünf Jahren seines Betriebs prognostiziert wird und
- es nach einer Nutzwertanalyse mit einer Dringlichkeit von über 50%-Punkten bewertet wurde.
Das Projekt kann unabhängig von anderen Projekten entwickelt werden.
Das Projekt weist ausweislich der Bedarfserfassung im Aktionsplan ein hohes bis mittleres Nutzenpotenzial für die Wirtschaft auf.
Das herkömmliche Verfahren soll schrittweise durch Komponenten des elektronischen Baugenehmigungsverfahrens ersetzt werden. Bereits heute werden die Antrags- und Bearbeitungsdaten elektronisch erfasst und bearbeitet. In einem ersten Umsetzungsschritt auf dem Weg zum elektronischen Baugenehmigungsverfahren wird den Antragstellern ermöglicht, den Antragseingang und den jeweiligen Stand der Bearbeitung über das Internet einzusehen. Die Bauaufsichtsbehörden erteilen rund 10.000 Baugenehmigungen pro Jahr. Das Projekt wird sukzessive umgesetzt.
BBSIB-Infosys: WEB-Lösung der Straßeninformationsbank Brandenburg (MSWV)
Das Projekt „BBSIB-Infosys: WEB-Lösung der Straßeninformationsbank Brandenburg“ wurde als Leitprojekt ausgewählt, weil
- hieraus eine finanzielle Entlastung in Höhe von 10.000 Euro in den ersten fünf Jahren seines Betriebs prognostiziert wird, auch wenn
- es nach einer Nutzwertanalyse nicht mit einer Dringlichkeit von über 50%-Punkten bewertet wurde.
Das Projekt baut auf das Projekt „BBSIB - Straßeninformationsbank Brandenburg“ auf.
Mit dem Projekt wird das Informationsangebot insbesondere für Unternehmen des Logistik-/Transportgewerbes verbessert.
Mit dem Einsatz der WEB-Lösung zur BBSIB wird die Arbeit innerhalb der Verwaltung verbessert und gleichzeitig eine Datenbereitstellung für die Wirtschaft und den Bürger ermöglicht. Das Programm Infosys ermöglicht es, über standardisierte Schnittstellen die Daten der Straßeninformationsbank benutzer- und anwenderfreundlich über einen Intranet-/Internet-Zugang zu präsentieren. Die einfache Handhabung und die Aufbereitung der Daten machen es möglich, dass sich die Informationen nicht nur dem dem Fachmann, sondern auch dem ungeübten bzw. Gelegenheitsanwender verständlich erschließen. Innerhalb des Ressorts kann die Nutzung der wertvollen Daten wesentlich ausgeweitet werden. Betroffen sind knapp 600 Arbeitsplätze in der Straßenbauverwaltung sowie weitere insbesondere im Ministerium des Innern sowie für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung, den Straßenverkehrsbehörden, den Kommunen und der Wirtschaft. Das hat auch zur Folge, dass die Anzahl teurer Lizenzen reduziert werden kann. Weiterhin können Daten anderer Ressorts wie des MLUR mit den Daten der BBSIB verknüpft und gemeinsam ausgewertet werden. Das Projekt befindet sich in der Planungsphase und soll bei Bedarf schrittweise abgeschlossen werden. Die Zahl der geschätzten Geschäftsvorfälle liegt zwischen 15.000 und 17.000 pro Jahr.
Bodenrichtwertinformationssytem (MI)
Das Projekt „Bodenrichtwertinformationssystem“ wurde als Leitprojekt ausgewählt, weil
- hieraus eine finanzielle Entlastung in Höhe von 885.000 Euro in den ersten fünf Jahren seines Betriebs prognostiziert wird und
- es nach einer Nutzwertanalyse mit einer Dringlichkeit von über 50%-Punkten bewertet wurde.
Das Projekt ist parallel zu den Projekten „Aufbau der Automatisierten Liegenschaftskarte“, „Internet-Landkartenservice“ sowie „Geobroker - Internetshop der LGB“ zu betreiben und soll im Jahr 2005 abgeschlossen werden.
An dem Projekt besteht ausweislich der Bedarfserfassung im Aktionsplan ein sehr hohes Interesse der Wirtschaft, insbesondere des Baugewerbes.
Seitens der Wirtschaft wie auch der Bürger besteht eine hohe Nachfrage nach Bodenrichtwerten, die gegenwärtig in Form von Bodenrichtwertkarten oder als CD-ROM bereitgestellt werden. Zur Zeit machen rund 25.000 Bürger, 800 Wirtschaftsunternehmen und 200 Dienststellen der öffentlichen Verwaltung und sonstige Nutzer von der Möglichkeit der analogen Bodenrichtwertauskunft Gebrauch. Pro Monat fallen rund 1.600 Bodenrichtwertauskünfte im Land an. Die Zuständigkeit hierfür liegt bei den 18 Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in den Landkreisen und kreisfreien Städten als Katasterbehörden. Auf Grund der großen Nachfrage unterschiedlicher Nutzer sollen diese zukünftig über das Internet bereitgestellt werden. Das Projekt kann bereits in den ersten Jahren nach In-Betriebnahme seines Ergebnisses den Landeshaushalt mit hohen sechsstelligen Beträgen entlasten. Die angestrebte Lösung orientiert sich an internationalen Standards, um die Einbindung in Geodatenportale zu eröffnen. Das Projekt befindet sich in der Planungsphase und bedarf der Nutzung der elektronischen Signatur, einer Zahlungsverkehrsplattform und ggf. eines Formularservers. In Berlin befindet sich ein umfassendes Auskunfts- und Informationssystem bezüglich der vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte bereitgestellten Daten im Betrieb.
DAS - Fördermittelvergabe für den Städtebau (MSWV)
Das Projekt „DAS - Fördermittelvergabe für den Städtebau“ wurde als Leitprojekt ausgewählt, weil
- hieraus eine finanzielle Entlastung in Höhe von 435.229 Euro in den ersten fünf Jahren seines Betriebs prognostiziert wird und
- es nach einer Nutzwertanalyse mit einer Dringlichkeit von über 50%-Punkten bewertet wurde.
Das Projekt kann losgelöst von anderen Projekten betrieben werden und soll im Jahr 2005 abgeschlossen werden.
An dem Projekt besteht ausweislich der Bedarfserfassung im Aktionsplan ein hohes bis mittleres Interesse der Wirtschaft. Es wird ein hohes Nutzenpotenzial von der Wirtschaft, insbesondere dem Baugewerbe, gesehen.
Die Informationsbereitstellung und Vorgangsbearbeitung im Zusammenhang mit der Städtebauförderung gestaltet sich gegenwärtig uneinheitlich. Das Landesamt für Bauen, Verkehr und Straßenwesen (LBVS) ist Antrags- und Bewilligungsbehörde für die Städtebauförderung im Land Brandenburg. Es prüft Anträge und bewilligt entsprechende Fördermittel des Landes, des Bundes und der EU. In der DAS sind die Erfassung und Bearbeitung der durch die Kommunen gestellten Förderanträge, die Verwaltung der geförderten Maßnahmen sowie die Verwaltung, Verteilung und Bewilligung von Fördermitteln auf die Fördermaßnahmen und die Abrechnung der Verwendung der Fördermittel integriert. Über eine Internetplattform soll die internetgestützte Erfassung und Bearbeitung von Förderanträgen, Anträgen zur Bestätigung der Förderfähigkeit und weiteren Formularen ermöglicht und die benutzergesteuerte Weiterverarbeitung in der DAS realisiert werden. Davon könnten mehr als 400 Kommunen im Land Brandenburg profitieren. Das Projekt kann bereits in den ersten Jahren nach Betriebsbeginn seines Ergebnisses den Landeshaushalt mit mittleren sechsstelligen Beträgen entlasten. Das Projekt befindet sich in der Planungsphase und bedarf der Nutzung der qualifizierten elektronischen Signatur und ggf. eines Formularservers.
Elektronisches Antrags- und Ablaufverfahren im Liegenschaftskataster (MI)
Das Projekt „Elektronisches Antrags- und Ablaufverfahren im Liegenschaftskataster“ wurde als Leitprojekt ausgewählt, weil
- hieraus eine finanzielle Entlastung in Höhe von 17.416.000 Euro in den ersten fünf Jahren seines Betriebs prognostiziert wird und
- es nach einer Nutzwertanalyse mit einer Dringlichkeit von über 50%-Punkten bewertet wurde.
Das Projekt ist parallel zu den Projekten „Liegenschaftskataster-Online“, „AFIS-ALKIS-ATKIS-Projekt“ sowie „elektronische Archivierungsschnittstelle“ zu betreiben und soll im Jahr 2005 abgeschlossen werden.
Das Projekt weist ausweislich der Bedarfserfassung im Aktionsplan eine hohe bis sehr hohe Wichtigkeit für die Wirtschaft auf. Das Projekt weist Nutzenpotenzial für die Wirtschaft auf. Es beschränkt sich hier allerdings noch auf einen kleinen Kreis potenzieller Nutzer.
Die Bearbeitungszeiten von Anträgen zur Erstellung von Unterlagen für Liegenschaftsvermessungen nehmen gegenwärtig regelmäßig mehrere Wochen in Anspruch. Die Anträge werden in analoger Form gestellt und bedürfen zur Zeit einer personalintensiven Bearbeitung. Gleichermaßen gilt dies für die Anträge auf Übernahme von Ergebnissen der Liegenschaftsvermessungen. Dadurch entstehen Zeitverzögerungen, die eine beschleunigte Bildung von Grundstücken und in der Folge vielfach Investitionen im Land hemmen. Für die Antragsbearbeitung sind die 14 Landkreise und vier kreisfreien Städte als Katasterbehörden zuständig. Die Antragstellung erfolgt durch die rund 150 Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure im Land Brandenburg für rund 20.000 Liegenschaftsvermessungen pro Jahr. Das Projekt kann bereits in den ersten Jahren nach Betriebsbeginn seines Ergebnisses den Landeshaushalt in zweistelliger Millionenhöhe entlasten. Das Projekt befindet sich in der Analysephase und bedarf der Nutzung der qualifizierten elektronischen Signatur und einer Zahlungsverkehrsplattform.
Errichtung einer zentralen elektronischen Beschaffungsstelle (MI)
Das Projekt „Errichtung einer zentralen elektronischen Beschaffungsstelle“ wurde als Leitprojekt ausgewählt, weil
- hieraus eine finanzielle Entlastung in Höhe von 15.650.000 Euro in den ersten fünf Jahren seines Betriebs prognostiziert wird und
- es nach einer Nutzwertanalyse mit einer Dringlichkeit von über 50%-Punkten bewertet wurde.
Das Projekt kann losgelöst von anderen Projekten betrieben werden und soll im Jahr 2005 abgeschlossen werden.
An dem Projekt besteht ausweislich der Bedarfserfassung im Aktionsplan ein sehr hoher Bedarf der Wirtschaft.
Das Haushaltssicherungsgesetz enthält den Auftrag an die Landesregierung, eine zentrale Beschaffungsstelle einzurichten, die Ausschreibungen und Beschaffungen - insbesondere nach der Verdingungsordnung für Leistungen - innerhalb der Landesverwaltung bündelt und diese Leistungen auch den Kommunen anbietet. Ziel ist es, den gesamten Beschaffungsprozess von der Bedarfsermittlung über die Leistungsbeschreibung, die Ausschreibung, die Vergabe bis hin zur Bestellung und Bezahlung elektronisch abzuwickeln. Davon profitieren rund 250 Dienststellen des Landes, die bisher monatlich bereits knapp 1.700 Beschaffungsverfahren konventionell durchführen. Das Projekt kann bereits in den ersten Jahren nach Betriebsbeginn seines Ergebnisses den Landeshaushalt in zweistelliger Millionenhöhe entlasten. Die Unternehmen im Land Brandenburg haben einen hohen Bedarf an der Nutzung eines elektronischen Beschaffungsverfahrens vorgetragen. Das Projekt befindet sich in der Planungsphase und bedarf der Nutzung der qualifizierten elektronischen Signatur.
eVergabe im Straßenwesen (MSWV)
Das Projekt „eVergabe im Straßenwesen“ wurde als Leitprojekt ausgewählt, weil
- hieraus eine finanzielle Entlastung in Höhe von 154.000 Euro in den ersten fünf Jahren seines Betriebs prognostiziert wird und
- es nach einer Nutzwertanalyse mit einer Dringlichkeit von über 50%-Punkten bewertet wurde.
Das Projekt kann losgelöst von anderen Projekten betrieben werden. Der Projektabschluss ist noch offen.
An dem Projekt besteht ausweislich der Bedarfserfassung im Aktionsplan ein sehr hoher Bedarf der Wirtschaft.
Die Vergabeverfahren in der Straßenbauverwaltung sind durch eine uneinheitliche und aufwändige Ausgestaltung gekennzeichnet. Mit der elektronischen Vergabe im Straßenwesen soll das Vergabeverfahren vereinheitlicht und gestrafft werden. Grundlage ist ein elektronisches Ausschreibungsverfahren. Gegenwärtig setzt sich der Stamm der Auftragnehmer aus rund 1.000 Unternehmen zusammen. Diese müssen monatlich auf rund 150 Ausschreibungen reagieren. Die Unternehmen im Land Brandenburg haben einen hohen Bedarf an der Nutzung eines elektronischen Vergabeverfahrens vorgetragen. Das Projekt kann bereits in den ersten Jahren nach Betriebsbeginn seines Ergebnisses den Landeshaushalt mit kleineren sechsstelligen Beträgen entlasten. Das Projekt befindet sich in der Initiierungsphase und bedarf der Nutzung der qualifizierten elektronischen Signatur.
Fachinformationssystem Altlasten - FIS (MLUR)
Das Projekt „Fachinformationssystem Altlasten“ wurde als Leitprojekt ausgewählt, weil
- hieraus eine finanzielle Entlastung in Höhe von 1.070.150 Euro in den ersten fünf Jahren seines Betriebs prognostiziert wird, auch wenn
- es nach einer Nutzwertanalyse nicht mit einer Dringlichkeit von über 50%-Punkten bewertet wurde.
Das Projekt ist abhängig vom Fortschritt der Projekte “Planungsinformationssystem - PLIS“ sowie „Landwirtschaftsinformationssystem - LUIS“ und soll im Jahr 2005 abgeschlossen werden.
Das Projekt eröffnet Optimierungspotenziale hinsichtlich der Binnenabläufe der Verwaltung.
Im Bereich des bestehenden Fachinformationssystems Altlasten werden insbesondere beim Kunden eine höhere Effizienz in der Vorgangsbearbeitung und eine Mehrnutzerfähigkeit der Daten sowie eine hohe Transparenz und Verständlichkeit des Systems erwartet. Zielstellung ist daher die einheitliche Erfassung und Bearbeitung von altlastenverdächtigen Flächen, Altlasten und stofflichen, schädlichen Bodenveränderungen. Ergänzend werden allgemeine Standortangaben, rechtliche Angaben zu Eigentümern, Nutzern und Verursachern sowie Angaben zur Nutzung, zu Schadstoffen und deren Ausbreitungsmöglichkeiten erfasst. Angaben zur Sanierung ergänzen das Angebot. Mit dem System werden rund 25.000 altlastenbehaftete Flächen erfasst. Das Weiterentwicklungsprojekt befindet sich in der Umsetzungsphase und kann bereits in den ersten Jahren nach Umsetzung den Landeshaushalt mit kleineren sechsstelligen Beträgen entlasten.
Finanzkontrolle Online - FinkOn (MI)
Das Projekt „Finanzkontrolle Online - FinkOn“ wurde als Leitprojekt ausgewählt, weil
- hieraus zwar eine finanzielle Belastung in Höhe von 80.000 Euro in den ersten fünf Jahren seines Betriebs prognostiziert wird,
- es aber nach einer Nutzwertanalyse mit einer Dringlichkeit von über 50%-Punkten bewertet wurde.
Das Projekt kann losgelöst von anderen Projekten betrieben werden und soll im Jahr 2006 abgeschlossen werden.
Das Projekt eröffnet Optimierungspotenziale hinsichtlich der Binnenabläufe der Verwaltung im Zusammenhang mit der kommunalen Haushaltsüberwachung.
Die derzeitige Zusammenführung und Kontrolle relevanter kommunaler Haushaltsdaten erfolgt manuell und ist mit einem hohen personellen Aufwand verbunden. Das Projekt FinkOn verfolgt das Ziel, ein Finanzanalyse und -auswertungssystem für den kommunalen Haushalt zu entwickeln, das die Bereitstellung und Optimierung der Finanzdaten aus den kommunalen Haushaltsplänen, Jahresrechnungen und Finanzplänen ermöglicht. Grundsätzlich stehen rund 1.000 vom Land oder den Landkreisen beaufsichtigte Körperschaften in der Pflicht, entsprechende Haushaltsdaten vorzulegen. Bereits pro Monat entstehen durch die ebenfalls erforderliche Einzelfallmeldung von Daten im Land 85 solcher Haushaltsmeldungen. Im Übrigen muss jede beaufsichtigte Körperschaft mindestens einmal im Jahr entsprechende Haushaltsdaten vorlegen.
Das Projekt befindet sich im Übergang von der Analyse- zur Planungsphase und belastet den Landeshaushalt jährlich voraussichtlich mit kleineren fünfstelligen Beträgen. Die Landkreise haben signalisiert, dass sie die Lösung zur Überwachung der ihnen nachgeordneten Körperschaften ebenfalls implementieren wollen. Darüber hinaus entlastet es die Gemeinden bei der Haushaltsberichterstattung. Eine entsprechende Online-Lösung ist notwendig, um den aus der „Oderwitz-Entscheidung“ des Bundesgerichtshofes resultierenden höheren Anforderungen an die Kommunalaufsicht ohne gleichzeitige Personalaufstockung Rechnung tragen zu können.
GIS-Zentrale des Geschäftsbereiches (MLUR)
Das Projekt „GIS-Zentrale des Geschäftsbereiches“ wurde als Leitprojekt ausgewählt, weil
- hieraus zwar eine finanzielle Belastung in Höhe von 580.000 Euro in den ersten fünf Jahren seines Betriebs prognostiziert wird,
- es aber nach einer Nutzwertanalyse mit einer Dringlichkeit von über 50%-Punkten bewertet wurde.
Das Projekt ist hinsichtlich seines umfassenden Charakters abhängig vom Fortschritt der Projekte „Fachinformationssystem Altlasten“, „Planunungsinformationssystem“, Landwirtschafts- und Umweltinformationssystem“ sowie „Agrarantrag Online“ und soll in der Endausbaustufe im Jahr 2005 abgeschlossen werden. Teilbereiche können früher zum Einsatz kommen.
Das Projekt eröffnet Optimierungspotenziale hinsichtlich der Binnenabläufe der Verwaltung.
Geofachdaten werden gegenwärtig von verschiedensten Stellen im Geschäftsbereich des Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung vorgehalten und bereitgestellt. Der Zugriff gestaltet sich wenig komfortabel. Bei der Erhebung der Daten wurden Doppelarbeiten nicht zuletzt auf Grund einer mangelnden Transparenz über vorhandene Datenbestände erkannt.
Zielstellung ist es, Online-Angebote zu Geofachdaten über die öffentliche Verwaltung hinaus für den Bürger, die Unternehmen und die Forschungseinrichtungen über das Internet zu unterbreiten. Dazu zählt die Bereitstellung von Informationen über das Datenangebot, die Entgegennahme von Aufträgen und die eigentliche Bereitstellung von Geodaten. Bedient werden gegenwärtig bereits rund 4.610 Nutzer aus der Wirtschaft und der Verwaltung einschließlich der betreffenden Beschäftigten. Es sind rund 840 Bedarfsanfragen jährlich zu registrieren.
Internetwache (MI)
Das Projekt „Internetwache“ wurde als Leitprojekt ausgewählt, weil
- hieraus zwar eine finanzielle Belastung in Höhe von 251.690 Euro in den ersten fünf Jahren seines Betriebs prognostiziert wird,
- es aber nach einer Nutzwertanalyse mit einer Dringlichkeit von über 50%-Punkten bewertet wurde.
Das Projekt ist parallel zum Projekt „Brandenburger Online Amt“ sowie abhängig vom Fortschritt des Projektes “XML Schnittstelle Polizei-Staatsanwaltschaft-Gerichte (MEGA-MESTA)“ zu betreiben und soll im Jahr 2005 abgeschlossen werden.
Mit dem Projekt wird die Möglichkeit der Nutzung von Sicherheitsangeboten durch den Bürger verbessert.
Das Projekt gewährleistet eine zielgruppenorientierte Bereitstellung polizeilicher Informationen und bietet die Dienstleistungspalette einer Polizeiwache als virtuelle Wache an. Das Projekt ist auf der CEBiT 2004 auf positive Resonanz gestoßen und erfreut sich eines nachhaltigen Nutzerzuwachses auf Seiten der Bürger. Die daraus resultierende Unterstützung der polizeilichen Arbeit belastet den Landeshaushalt jährlich mit mittleren fünfstelligen Beträgen. Das Projekt befindet sich in der Ausbauphase.
Meldedaten-Online (MI)
Das Projekt „Meldedaten Online“ wurde als Leitprojekt ausgewählt, weil
- hieraus zwar eine finanzielle Belastung in Höhe von 690.000 Euro in den ersten fünf Jahren seines Betriebs prognostiziert wird,
- es aber nach einer Nutzwertanalyse mit einer Dringlichkeit von über 50%-Punkten bewertet wurde.
Das Projekt ist parallel zum Projekt „Brandenburger Online Amt“ zu betreiben und soll im Jahr 2006 abgeschlossen werden.
An dem Projekt besteht ausweislich der Bedarfserfassung im Aktionsplan ein sehr hoher Bedarf der Wirtschaft. Es beinhaltet ein hohes Nutzenpotenzial.
Das An- und Abmeldeverfahren nach dem Meldegesetz stellt einen im Wesentlichen manuell zu bearbeitenden Vorgang dar. Er wird auf der gemeindlichen Ebene abgewickelt. Dies gilt sowohl für den Bürger gegenüber der zuständigen Behörde als auch in Bezug auf die Kommunikation zwischen Zuzugs- und Wegzugsmeldebehörde. Für die letztgenannte Beziehungsebene verpflichtet das Melderechtsrahmengesetz zur Einführung eines elektronischen Verfahrens. Darüber hinaus strebt das Projekt an, auch die Beziehungsebene zwischen dem Bürger oder der Wirtschaft und der Meldebehörde bei An- und Abmeldungen ebenso wie bei Auskünften aus dem Melderegister auf eine elektronische Basis zu stellen. Insbesondere die Wirtschaft hat ein hohes Interesse an solchen automatisierten Registerauskünften. Bereits innerhalb der Verwaltung treten jährlich rund eine halbe Million Geschäftsvorfälle analoger Datenübermittlungen aus dem Melderegister auf. Hinsichtlich des Bürgers und der Wirtschaft handelt es sich um eine vergleichbar hohe Zahl. Das Meldewesen zählt zu den in der Initiative Deutschland-Online mit Vorrang betriebenen Projekten, so dass sich daraus eine besondere Pflicht des Landes Brandenburg ableitet, hier mit anderen Bundesländern Schritt zu halten. Zudem bestehen rahmenrechtliche Vorgaben des Bundes. Das Projekt befindet sich in der Planungsphase und wird den Landeshaushalt jährlich mit mittleren sechsstelligen Beträgen - insbesondere aus der Einrichtung einer Clearingstelle - belasten.
ÖREBIL - Erhebung und Auswertung kommunaler Abfallbilanzen (MLUR)
Das Projekt „ÖREBIL - Erhebung und Auswertung kommunaler Abfallbilanzen“ wurde als Leitprojekt ausgewählt, weil
- hieraus zwar eine finanzielle Belastung in Höhe von 12.000 Euro in den ersten fünf Jahren seines Betriebs prognostiziert wird,
- es aber nach einer Nutzwertanalyse mit einer Dringlichkeit von über 50%-Punkten bewertet wurde.
Das Projekt ist parallel zum Projekt „ASYS - Abfallüberwachungssystem“ zu entwickeln und soll in der Endausbaustufe im Jahr 2007 abgeschlossen werden.
Das Projekt beinhaltet Optimierungspotenziale hinsichtlich der Binnenabläufe der Verwaltung.
Das Projekt befördert eine dynamische Anpassung in Bezug auf die Erhebung und Auswertung kommunaler Abfallbilanzen. Es bewirkt eine kürzere Vorgangsdauer unter ständiger zeitlicher und räumlicher Verfügbarkeit. Inhaltlich trägt es zur jährlichen Erfassung der kommunalen Abfallbilanzen, Plausibilitätsprüfung und Auswertung der kommunalen Abfallbilanzen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger des Landes, der Publikation der Daten und der Schaffung einer Grundlage für die Abfallwirtschaftsplanung bei. Eingebunden sind 17 öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, das Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung sowie das Landesumweltamt. Eine Mitnutzung des Verfahrens durch die Kommunen wird angestrebt.
Planfeststellungsmanagement für öffentliche Verkehrswege (MSWV)
Das Projekt „Planfeststellungsmanagement für öffentliche Verkehrswege“ wurde als Leitprojekt ausgewählt, weil
- hieraus eine finanzielle Entlastung in Höhe von 2.580.000 Euro in den ersten fünf Jahren seines Betriebs prognostiziert wird, auch wenn
- es nach einer Nutzwertanalyse nicht mit einer Dringlichkeit von über 50%-Punkten bewertet wurde.
Das Projekt kann losgelöst von anderen Projekten betrieben werden und soll im Jahr 2005 abgeschlossen werden.
Mit dem Projekt wird die Beteiligung Dritter und die Berücksichtigung ihrer Interessen bei der Durchführung komplexer Planfeststellungsverfahren optimiert.
Jedes Bauvorhaben für öffentliche Verkehrswege (Straße, Schiene, Wasserstraße) erfordert ein förmliches Planfeststellungsverfahren. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens entstehen vielfältige und zahlreiche Dokumente, die von einer großen Zahl von Verfahrensbeteiligten benötigt werden. Das Projekt strebt die digitale Bereitstellung aller abstimmungsrelevanten Unterlagen unter Nutzung des Internets an und soll eine qualitative Verbesserung sowie die Straffung und Vereinheitlichung der Bearbeitungsabläufe bewirken. Die Informationsbereitstellung für den betroffenen Bürger und für die zu beteiligenden Träger öffentlicher Belange (Verbände und Behörden) soll optimiert werden. Damit einher gehen eine Erhöhung der Akzeptanz, eine Imageverbesserung der Verwaltung und Kosteneinsparungen. Zielgruppe des Projektes sind Verfahrensbeteiligte in fünfstelliger Größenordnung, die in der Regel mehrfach in die Planfeststellung eingebunden sind. Das Projekt befindet sich in der Planungsphase und wird den Landeshaushalt jährlich mit mittleren fünfstelligen Summen entlasten.
Planungsinformationssystem - PLIS (MLUR)
Das Projekt „Planungsinformationssystem - PLIS“ wurde als Leitprojekt ausgewählt, weil
- hieraus zwar eine finanzielle Belastung in Höhe von 300.000 Euro in den ersten fünf Jahren seines Betriebs prognostiziert wird,
- es aber nach einer Nutzwertanalyse mit einer Dringlichkeit von über 50%-Punkten bewertet wurde.
Das Projekt ist Voraussetzung für die Projekte „GIS-Zentrale des Geschäftsbereiches“ sowie „Fachinformationssystem Altlasten - FIS“ und soll im Jahr 2005 abgeschlossen werden.
Das Projekt beinhaltet ausweislich der Bedarfserfassung im Aktionsplan kein spezifisches Nutzenpotenzial für die Wirtschaft, es trägt jedoch der mit Nachdruck geforderten Bereitstellung digitaler Geodaten Rechnung.
Die verschiedenen Planungsgrundlagen von der verbindlichen Bauleitplanung bis hin zur Landesplanung werden von diversen Verwaltungsebenen und Dienststellen in unterschiedlichen Datenstrukturen in analoger und digitaler Form geführt. Eine einheitliche Auswertung und Datenextraktion als Grundlage für Entscheidungen auf administrativer und politischer Ebene ist nur bedingt und mit hohem Aufwand möglich. Das Projekt stellt die Pflege und Fortschreibung eines landesweit einheitlichen Planungsdatenbestandes sicher, der über die Verwaltung hinaus auch der Wirtschaft und dem Bürger zugänglich gemacht werden soll. Es befindet sich hinsichtlich der Erarbeitung einer Öffentlichkeitsvariante und der Einbindung der gemeindlichen Ebene in der Planungsphase. Ein Geschäftsmodell zur Erzielung finanzieller Einnahmen wird entwickelt. Während der Betrieb des Systems beim Landesumweltamt sichergestellt wird, sollen die Gemeinden durch die Integration einer elektronischen Vorgangsbearbeitung und die umfassende Zusammenführung von Planungsinformationen profitieren. Das Vorhaben ist insbesondere auch für Standortentscheidungen von Unternehmen von Bedeutung und setzt inhaltlich auf die amtlichen Geobasisdaten auf. Mit Berlin erfolgt gegenwärtig ein Datenaustausch. Gleichzeitig ist das Projekt Voraussetzung für das Vorhaben „Deutsch-Polnisches Planungsinformationssystem“. Das Projekt wird den Landeshaushalt jährlich mit mittleren fünfstelligen Beträgen belasten.
ReSyMeSa - Online-Informationssystem zu notifizierten Stellen (MLUR)
Das Projekt „ReSyMeSa - Online-Informationssystem zu notifizierten Stellen“ wurde als Leitprojekt ausgewählt, weil
- hieraus zwar eine finanzielle Belastung in Höhe von 261.750 Euro in den ersten fünf Jahren seines Betriebs prognostiziert wird,
- es aber nach einer Nutzwertanalyse mit einer Dringlichkeit von über 50%-Punkten bewertet wurde.
Das Projekt kann losgelöst von anderen Projekten betrieben werden und soll im Jahr 2004 abgeschlossen werden.
Bei dem Projekt handelt es sich um ein Gemeinschaftsprojekt aller Bundesländer, das in weitem Umfang auf kommunaler Ebene zum Einsatz kommen kann. Das Projekt beinhaltet Optimierungspotenziale hinsichtlich der Binnenabläufe der Verwaltung.
Das Projekt verfolgt das Ziel, ein Online-Informationssystems zu sogenannten notifizierten Stellen zu schaffen. In der 1.Stufe erfolgt dies für die Bereiche Wasser, Boden, Altlasten, Luft. Die Dateneingabe in das Informationssystem erfolgt bundesweit durch die notifizierenden Stellen, die Recherche ist allen Nutzern des Internets möglich. Die Erwartung beim jeweiligen Kunden liegt im möglichst schnellen Zugriff auf Informationen sowie die zeitlich und räumlich bundesweite ständige Verfügbarkeit der Dienstleistungen. An das System angeschlossen sind alle notifizierenden Stellen bundesweit. Nutzer sind Bürger, Umweltbehörden, Ingenieurbüros und Akkreditierungsstellen.
Schulverwaltung Online Brandenburg (MBJS)
Das Projekt „Schulverwaltung Online Brandenburg“ (SOBB) wurde als Leitprojekt ausgewählt, weil
- hieraus eine finanzielle Entlastung in Höhe von 3.700.000 Euro in den ersten fünf Jahren seines Betriebs prognostiziert wird, auch wenn
- es nach einer Nutzwertanalyse nicht mit einer Dringlichkeit von über 50%-Punkten bewertet wurde.
- Das Projekt soll parallel zum Führungsinformationssystem (Projekt des MBJS, Schulverwaltung) betrieben werden. Sofern es bei der derzeitigen Finanzierungsplanung bleibt, verschieben sich die entsprechenden Einsparungen in die Folgejahre.
Das Projekt optimiert die Binnenabläufe beim Ressourcenmanagement in der Schulverwaltung.
Zu den Verwaltungsaufgaben einer Schule gehört die Verwaltung und Pflege der Schülerstammdaten, der Lehrerstammdaten, der Leistungsdaten der Schüler (Notenverwaltung), die Führung von Klassen- und Kursbüchern, die Aufstellung der Stundenpläne, der Kurspläne, und des Vertretungsplanes, die Erstellung von Zeugnissen, Beurteilungen, Gutachten, die Ressourcenplanung (Räume, Medien, Bücher, Haushalt), die Erstellung von Schülerausweisen, Bescheinigungen, die Abwicklung von Personalangelegenheiten der Lehrkräfte (Anträge für Sonderurlaub, Fortbildungen, Krankmeldungen, Mehrarbeitsverwaltung, Arbeitszeitkonto) und vieles mehr. Alle diese Vorgänge müssen in jeder einzelnen Schule abgewickelt bzw. von allen Beteiligten Einzeldatensätze verwaltet werden. Die Schulverwaltung soll in den nächsten Jahren analog der allgemeinen Verwaltung auf IT-unterstützte Verfahren umgestellt werden. Die IT-gestützte Schulverwaltung bedarf eines einheitlichen Softwareproduktes, welches die beschriebenen Anforderungen an die Schulverwaltung erfüllt, einen einheitlichen, standardisierten Datenpool und ein abgestimmtes Informationsangebot für die Nutzer zur Verfügung zu stellen. Zur Zeit werden im Land Brandenburg Schulverwaltungsprogramme aus dem Anfang der 90er Jahre genutzt, die die nötige Funktionalität nicht bieten können. Sie sollen im Ergebnis des Projektes abgelöst werden.
Das Projekt befindet sich in der Analysephase. Neben den Schulleitungen der 1079 Schulen mit ihren rund 25.000 Lehrern sollen Schulträger, Schulämter und Ministerium mit diesem System arbeiten.
Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte (MSWV)
Das Projekt „Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte - VEMAGS“ wurde als Leitprojekt ausgewählt, weil
- hieraus eine finanzielle Entlastung in Höhe von 235.000 Euro in den ersten fünf Jahren seines Betriebs prognostiziert wird und
- es nach einer Nutzwertanalyse mit einer Dringlichkeit von über 50%-Punkten bewertet wurde.
Das Projekt kann losgelöst von anderen Projekten betrieben werden und soll im Jahr 2005 abgeschlossen werden.
Das Projekt beinhaltet ausweislich der Bedarfserfassung im Aktionsplan ein hohes bis mittleres Nutzenpotenzial auf Seiten der Wirtschaft.
Die Genehmigung von Großraum- und Schwertransporten erfolgt heute in analoger Form unter Beteiligung verschiedenster Dienststellen des Bundes und des Landes. Mit dem Projekt VEMAGS wird unter Verwendung moderner Informations- und Kommunikationstechnologien ein System konzipiert, welches das Antragsverfahren zur Genehmigung dieser Transporte bundesweit durchgängig und ohne Medienbrüche abbildet. Die Transportunternehmen als Antragsteller werden in die Verfahrensentwicklung einbezogen. Nutzer sind bundes- und europaweit tätige Transportunternehmen. Das Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte zählt zu den in der Initiative Deutschland-Online mit Vorrang betriebenen Projekten, so dass sich daraus eine besondere Pflicht des Landes Brandenburg ableitet, hier mit anderen Bundesländern Schritt zu halten. Eine Projektgruppe aus Bund-Länder-Vertretern innerhalb des Fachausschusses IT-Koordinierung im Straßenwesen begleitet das Projekt fachlich. Das Projekt wird länderübergreifend, also auch in Berlin betrieben. Es befindet sich in der Planungsphase.
Virtuelle Akademie Brandenburg (MI)
Das Projekt „Virtuelle Akademie Brandenburg“ wurde als Leitprojekt ausgewählt, weil
- hieraus zwar eine finanzielle Belastung für die Systementwicklung und den Betrieb in Höhe von 1,85 Mio Euro bis zum Jahr 2007 prognostiziert wird,
- es aber nach einer Nutzwertanalyse mit einer Dringlichkeit von über 50%-Punkten bewertet wurde.
Das Projekt ist abhängig vom Fortschritt des Projektes „Smartlearning“ und soll im Jahr 2006 abgeschlossen werden.
Mit dem Projekt wird das Fortbildungsangebot für die Beschäftigten der öffentlichen Verwaltung verbessert.
Die Entwicklung des eGovernment und der IT in der Landesverwaltung bedingt einen erheblichen Qualifizierungsbedarf und verlangt eine Neuausrichtung der Fortbildung der Landesbediensteten. Der Qualifizierungsbedarf ist durch das herkömmliche Fortbildungsangebot nicht ansatzweise abzudecken. Die Virtuelle Akademie unterstützt diesen Bedarf durch die Bereitstellung einer Informations- und Lernplattform für die Fortbildung der Landesbediensteten. Die Plattform basiert einerseits auf einem webbasierten Fortbildungsmanagement, welches das komplette Fortbildungsangebot aller im Netzwerk zusammengeschlossenen Fortbildungseinrichtungen abbilden soll, und unterstützt andererseits durch ein Lernportal das Wissens- und Lernmanagement im Bereich der Landesverwaltung. Die Virtuelle Akademie unterstützt die Auswahl und Bereitstellung von Content (Lernmodule als elektronische Lernhilfen zu Präsenzseminaren sowie Online-Kursangebote). Die zur Zeit noch konventionellen Angebote der LaköV und des LDS werden von rund 12.000 Landesbediensteten pro Jahr genutzt. Da das Dienstleistungsangebot auch an die Kommunalbediensteten sowie langfristig an die Bürger gerichtet werden soll, steht ein Nutzerpotenzial von bis zu 60.000 Personen im Raum. Das Projekt befindet sich in der Planungsphase und es erfolgen Abstimmungen mit dem Land Berlin.
Wirtschaftsdatenbank mit Integration des Abrufs gerichtsamtlicher Daten (MW)
Das Projekt „Wirtschaftsdatenbank mit Integration des Abrufs gerichtsamtlicher Daten“ wurde als Leitprojekt ausgewählt, weil
- hieraus zwar eine finanzielle Belastung in Höhe von 38.500 Euro in den ersten fünf Jahren seines Betriebs prognostiziert wird,
- es aber nach einer Nutzwertanalyse mit einer Dringlichkeit von über 50%-Punkten bewertet wurde.
- Das Projekt kann losgelöst von anderen Projekten betrieben werden und soll im Jahr 2005 abgeschlossen werden.
An dem Projekt besteht ausweislich der Bedarfserfassung im Aktionsplan zwar kein spezifisches Interesse auf Seiten der Wirtschaft. Es wird kein Nutzenpotenzial gesehen. Allerdings läge eine weitergehende Öffnung oder ein Betreiben eines elektronischen Handelsregisters bis hin zur Verknüpfung desselben mit einem Deutschen Unternehmensregister im besonderen Interesse der Wirtschaft.
Die öffentlich zugänglichen, amtlich geführten Statistiken zeigen nur hoch aggregierte Ausschnitte spezieller Wirtschaftszweige, die i. d. R. aus Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten erfasst werden. Der Bezug aus kommerziellen Unternehmensdatenbanken bietet nur bruchstückhafte Informationen mit unterschiedlicher Datenqualität und -quantität. Dagegen umfasst das elektronische Handelsregister ca. 80.000 Unternehmenseintragungen für Brandenburg. Der Zugriff auf das elektronische Handelsregister stellt im Bereich der wirtschaftspolitischen Förderungen von Regionen einen erheblichen Mehrwert bezüglich Aussagen zur Branchenentwicklung und ihres Potenzials sowie der Evaluierung wirtschaftspolitischer Maßnahmen dar. Die elektronische Schnittstelle zur bestehenden Unternehmensdatenbank des Ministeriums für Wirtschaft steigert Quantität und Qualität der Grunddaten und entlastet hinsichtlich des Pflegeaufwandes. Automatisierte Web-Searching-Tools sorgen für zusätzliche Informationen. Klassifikationstools ermitteln aus dem Informationsbestand amtliche Branchen- und Gemeindekennziffern, welche die Schnittstellen zu wirtschafts- und raumspezifischen Informationen gewährleisten. Die Datenbank eröffnet somit Dienststellen der öffentlichen Verwaltung einen Zugriff auf aktuelle Unternehmensdaten und bietet anwenderfreundliche Recherchetools zu Fragen von Gewerbestandorten, deren Entwicklung und Potenziale. Das Projekt befindet sich in der Planungsphase und ist eng verknüpft mit dem Projekt „AUREG“ (automatisiertes Handelsregister) im MdJE sowie den Deutschland Online-Projekten „Justizregister“ (Einrichtung eines Deutschen Unternehmensregisters) und „Gewerberegister“ (Einrichtung eines zentralen Gewerberegisters). Das Projekt wird den Landeshaushalt bis zur Fertigstellung jährlich mit vierstelligen Beträgen belasten.
Anhang 1
Ausgewertete Fragen zur Bestimmung einer projektspezifischen Messgröße für die Dringlichkeit | |||||
Einordnung des Projektes | |||||
Allgemeine Feststellungen zum Projekt | |||||
Stand und Priorität des Projektes | |||||
Welche Priorität genießt das Projekt innerhalb des Ressorts? | |||||
Welche Relevanz hat das Projekt für die Osteuropa-Beziehungen Brandenburgs, insbesondere auf die Kooperation mit Polen? | |||||
Bewertung des Umsetzungsnutzens | |||||
Kundenorientierung - Effektivität | |||||
Zielgruppe und Zahl der Kunden bzw. Geschäftsvorfälle | |||||
Soweit die Dienstleistung bereits in analoger Form erbracht wurde/wird - wie viele Kunden innerhalb der Zielgruppe nutzen bzw. nutzten diese in der analogen Form? | |||||
Soweit die Dienstleistung bereits in analoger Form erbracht wurde/wird - wie oft geschieht/geschah dieses innerhalb der Zielgruppe pro Monat? | |||||
Akzeptanz und Erwartungen beim Kunden | |||||
Soweit die Dienstleistung bereits in analoger Form erbracht wurde/wird - wieviele Kunden würden ein entsprechendes Online-Angebot nutzen? | |||||
Erwarten die Kunden diese Dienstleistung online, gibt es entsprechende Kundenwünsche? | |||||
Rationalisierung - Effizienz | |||||
Informationssteuerung der administrativ-politischen Ebene | |||||
In welchem Umfang wird die Informationsbereitstellung für Entscheidungsträger und das Controlling verbessert? | |||||
Übertragbarkeit des Vorhabens | |||||
Ist der Lösungsansatz auf andere Behörden, Einrichtungen, Betriebe und Stellen oder Kommunen des Landes übertragbar und kann daher federführend entwickelt werden? | |||||
Ist der Lösungsansatz auf andere Bundesländer übertragbar (Exportfähigkeit)? | |||||
Imagegewinn - Public Relations | |||||
Möglichkeiten der Öffentlichkeitsarbeit | |||||
Ist ein Imagegewinn der Behörde durch den oben angegebenen Kundenmehrnutzen zu erwarten? | |||||
Befindet sich die Dienstleistung in der öffentlichen Diskussion? | |||||
Eignet sich die Dienstleistung für Aktivitäten der Öffentlichkeitsarbeit im Zuge des Online-Angebotes? | |||||
Stärkung des Wirtschaftsstandortes Brandenburg | |||||
In welchem Maße kann das Online-Angebot das Land als Wirtschaftsstandort stärken? | |||||
Public-Private-Partnership - Marketing | |||||
Perspektiven für die Einbindung Dritter als Projektpartner | |||||
Ist die Partnerschaft mit Wirtschaftsunternehmen bei dieser Dienstleistung rechtlich möglich? | |||||
Kann durch die Zusammenarbeit ein Imagegewinn erzielt werden? | |||||
Bewertung des Umsetzungsaufwandes | |||||
Rechtlicher Aufwand | |||||
Auswirkungen des Konnexitätsprinzips | |||||
Entstehen den Kommunen Ausgaben oder Einnahmedefizite, die vom Land zu erstatten sind? | |||||
Bewertung der Umsetzungsdringlichkeit | |||||
Umsetzungsdringlichkeit aus ressortspezifischer Sicht | |||||
fachübergreifende Dringlichkeitsmerkmale | |||||
Ist das Vorhaben durch Parlaments- oder Kabinettbeschluss priorisiert? | |||||
fachspezifische Dringlichkeitsmerkmale | |||||
Ist das angestrebte Verfahren durch Bundes- oder Europarecht oder Länderübereinkünfte vorgegeben und zu realisieren? |
Ausgewertete Fragen zur Bestimmung einer projektspezifischen Messgröße für den monetären Effekt | |||||
Bewertung des Umsetzungsnutzens | |||||
Rationalisierung - Effizienz | |||||
Eintretender monetärer Entwicklungsnutzen | |||||
Soweit das Vorhaben eine Ausbau-/Pflegemaßnahme bedeutet/bedeutete - welche Einsparungen, bspw. durch Verzicht auf Investitionen und Erhaltungsaufwand im Altsystem/-Verfahren sind zu erwarten? | |||||
Soweit das Vorhaben eine Ausbau-/Pflegemaßnahme bedeutet/bedeutete - welche Erlöse sind aus der Veräußerung z. B. veralteter Komponenten zu erwarten? | |||||
Eintretender monetärer Betriebsnutzen | |||||
Soweit die Dienstleistung bereits in analoger Form erbracht wurde/wird - welche Einsparungen bei den Personalkosten sind zu erwarten? | |||||
Soweit die Dienstleistung bereits in analoger Form erbracht wurde/wird - welche Einsparungen bei Sach-/sonst. Kosten sind zu erwarten? | |||||
Bewertung des Umsetzungsaufwandes | |||||
Finanzieller Aufwand | |||||
Entwicklungskosten des Verfahrens | |||||
Höhe entstehender Planungs- und Entwicklungskosten für die Dienstleistung (Personal- und Sachmittel in €) zzgl. weiterer Kosten | |||||
Saldo der Summe aus 3.3.1.1 bis 3.3.1.3 und der Summe aus 2.2.7.1 bis 2.2.7.2 (Entwicklungssaldo) | |||||
Betriebskosten des Verfahrens | |||||
Höhe der Personalkosten aus Systembenutzung, -betreuung und -administration sowie laufender Schulung ? (€/a) | |||||
Höhe der Kosten der Wartung und Pflege der Hard- und Software, Ersatz- und Ergänzungskosten sowie begleitender externer Beratung zzgl. weiterer Kosten? (€/a) | |||||
Saldo der Summe aus 3.3.2.1 bis 3.3.2.7 und der Summe aus 2.2.8.1 bis 2.2.8.2 (Betriebssaldo) | |||||
Finanzierung des Vorhabens | |||||
In welcher Höhe stehen im Haushaltsplan sowie in der mittelfristigen Finanzplanung des Fachressorts Mittel für die Entwicklungskosten zur Verfügung? Euro und Haushaltsjahre | |||||
In welcher Höhe stehen in der mittelfristigen Finanzplanung Mittel für die Betriebskosten zur Verfügung? (€/a ab wann) | |||||
In welcher Höhe bestehen Refinanzierungsmöglichkeiten des Vorhabens durch Mehreinnahmen oder Minderausgaben in den kommenden fünf Jahren? (€/a) |
Anhang 2
Verfahren der qualitativen Bewertung eines Projektes an ausgewählten Fragen
(Beispiel für die Durchführung der Nutzwertanalyse)
Beispiele | 10 Punkte | 8 Punkte | 5 Punkte | 2 Punkte | 0 Punkte |
---|---|---|---|---|---|
Befindet sich die Dienstleistung in der öffentlichen Diskussion? | sehr stark | stark | mittel | schwach | sehr schwach |
In welchem Maße kann das Online-Angebot den Wirtschaftsstandort Brandenburg stärken? | sehr stark | stark | mittel | schwach | sehr schwach |
Ist die Partnerschaft mit Wirtschaftsunternehmen bei dieser Dienstleistung rechtlich möglich? | sehr umfassend | umfassend | mittel | begrenzt | sehr begrenzt |
Ist das Vorhaben durch Kabinett- oder Parlamentsbeschluss priorisiert? | Ja | teilweise | nein | ||
Zwischenpunktzahl | 10 | 16 | --- | 2 | --- |
Endpunktzahl | 28 Punkte |
Die Beurteilung in der vorstehenden Form oblag den jeweiligen Projektverantwortlichen und verlangte ein hohes Maß an Objektivität ab. Als Hilfestellung bestand jedoch die Möglichkeit, die oben genannten Dokumente aus dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik oder dem Bundesministerium des Innern als Erläuterung zu den Fragen heranzuziehen. Darüber hinaus wurde ein umfassendes Glossar mit Erläuterungen zum Prüfraster bereitgestellt.
Da die Projekte je nach Dienstleistungstypus (Informationserfassung und Bereitstellung, Beratung, Vorbereiten von politischen Entscheidungen bzw. Gesetzesvorhaben, Zusammenarbeit mit Behörden, allgemeine Antragsverfahren, Förderungen, Beschaffungsvorhaben durchführen, Durchführung von Aufsichtsmaßnahmen, die von der Verwaltung ausgehen) eine unterschiedliche Zahl an Fragen zu beantworten hatten, wurde nicht die absolut erreichte Punktzahl als Vergleichsmaßstab genutzt. Die Punktzahlen wurden jeweils in das Verhältnis zur maximal erreichbaren Punktzahl gesetzt, um Prozentpunkte für jedes Projekt zu bestimmen. Das Beispiel der obigen Tabelle hätte somit 28 von 40 möglichen Punkten oder 70% erreicht. Die Dringlichkeit wäre entsprechend mit 70% zu bewerten gewesen.