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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen in Brandenburg - Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 23/2004 Sachgebiet 07.04: Straßenverkehrstechnik und Straßenausstattung; Leit- und Schutzeinrichtungen


vom 7. Februar 2005
(ABl./05, [Nr. 7], S.310)

Außer Kraft getreten am 27. August 2019 durch Runderlass des MIL vom 9. August 2019
(ABl./19, [Nr. 34], S.835)

Der Runderlass richtet sich an

  • den Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
  • die Straßenbaulastträger in den Landkreisen, kreisfreien Städten und Gemeinden des Landes Brandenburg
  • die unteren Straßenverkehrsbehörden des Landes Brandenburg.

Mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 23/2004 vom 5. Oktober 2004, Sachgebiet 07.04: Straßenverkehrstechnik und Straßenausstattung; Leit- und Schutzeinrichtungen wurden durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen Klarstellungen und ergänzende Erläuterungen zu den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen auf Straßen (ZTV M 02) für den Bereich der Bundesfernstraßen eingeführt.

Das Allgemeine Rundschreiben Straßenbau Nr. 23/2004 wird hiermit für den Bereich der Landesstraßen sowie unter Anwendung des § 45 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) für die im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, Städte und Gemeinden liegenden Straßen eingeführt.

Der Landesbetrieb Straßenwesen berichtet dem Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung bis zum 31. Dezember 2006 über Erfahrungen mit der Anwendung des ARS 23/2004.

Das ARS Nr. 23/2004 ist im Verkehrsblatt, Amtlicher Teil; Heft 21-2004, S. 569 veröffentlicht.