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Lohnsteuerkarte 2004
1. Ausstellung der Lohnsteuerkarte 2004
2. Informationsblatt "Wichtige Hinweise zur Lohnsteuerkarte 2004" (Vordruck-Nr. 645/502)
3. Öffentliche Bekanntmachung durch die Einwohnermeldeämter des Landes Brandenburg

Lohnsteuerkarte 2004
1. Ausstellung der Lohnsteuerkarte 2004
2. Informationsblatt "Wichtige Hinweise zur Lohnsteuerkarte 2004" (Vordruck-Nr. 645/502)
3. Öffentliche Bekanntmachung durch die Einwohnermeldeämter des Landes Brandenburg

vom 10. September 2003

1. Ausstellung der Lohnsteuerkarte 2004

1.1 BMF, Schreiben v. 23.6.2003, BStBl I 2003, 371

Zur Frage der Ausstellung der Lohnsteuerkarte 2004 wird im o. a. BMF, Schreiben v. 23.6.2003, BStBl I 2003, 371, Stellung genommen.

1.2 Eintragung von Pauschbeträgen für Behinderte und Hinterbliebene auf der Lohnsteuerkarte im maschinellen Verfahren

Aus gegebenem Anlass weise ich darauf hin, dass bei der Eintragung eines Freibetrags durch die Gemeinde geeignete Vorkehrungen gegen unbefugte Änderungen zu treffen sind.

Ich bitte sicher zu stellen, dass bei der Eintragung eines Freibetrags im maschinellen Verfahren durch die Gemeinde die Ziffern mit Stern (*) einzugrenzen und sowohl die Gemeinde als auch das Datum der Eintragung anzugeben sind.

Eine Unterzeichnung der Eintragungen auf der einzelnen Lohnsteuerkarte durch die Gemeinde ist entbehrlich, wenn die Eintragung maschinell vorgenommen wird.

Ich bitte um Kenntnisnahme und Beachtung.

2. Informationsblatt "Wichtige Hinweise zur Lohnsteuerkarte 2004"

Das Informationsblatt "Wichtige Hinweise zur Lohnsteuerkarte 2004" wird auch in diesem Jahr nicht mehr zusammen mit der Lohnsteuerkarte 2004 an die Arbeitnehmer versendet.

Um dem Informationsbedarf der Bürger nachzukommen, ist das Informationsblatt von den Einwohnermeldeämtern in eigener Zuständigkeit im Amtsblatt etc. zu veröffentlichen und in der Gemeinde auszulegen.

Die Einwohnermeldeämter erhalten als Anlage 1 den Text des Informationsblattes zum Zweck der Veröffentlichung.

Darüber hinaus wird das Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg den Text ins Internet einstellen.

3. Öffentliche Bekanntmachung

Entsprechend der Lohnsteuerrichtlinie 108 Absatz 9 Satz 1 LStR 2003 (vgl. auch Abschnitt 14 Absatz 5 im Merkblatt über die Ausstellung und Übermittlung der Lohnsteuerkarten 2004 durch die Gemeinden) hat die Gemeinde bzw. das Einwohnermeldeamt den Abschluss der Übermittlung der Lohnsteuerkarten öffentlich bekannt zu machen.

Ein Muster der "Öffentlichen Bekanntmachung" ist als Anlage 2 beigefügt.

Anlagen