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Richtlinien über den Erwerb, die Verwaltung, die Zuführung, die Veräußerung und die Übertragung von Grundstücken der Bundesfernstraßenverwaltung (Liegenschaftsrichtlinien - LiegR)

Richtlinien über den Erwerb, die Verwaltung, die Zuführung, die Veräußerung und die Übertragung von Grundstücken der Bundesfernstraßenverwaltung (Liegenschaftsrichtlinien - LiegR)
vom 30. März 2021
(ABl./21, [Nr. 15], S.366)

Der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur hat die Richtlinien über den Erwerb, die Verwaltung, die Zuführung, die Veräußerung und die Übertragung von Grundstücken der Bundesfernstraßenverwaltung (Liegenschaftsrichtlinien - LiegR) mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 04/2020 bekannt gegeben und im Verkehrsblatt veröffentlicht.

Die Richtlinien sind damit für den Bereich der Bundesfernstraßen anzuwenden.

Das ARS 5/1992 wurde insgesamt aufgehoben.

Dieser Erlass wird im Amtsblatt für Brandenburg veröffentlicht und in das elektronische „Brandenburgische Vorschriftensystem“ (BRAVORS) unter der Internetseite www.landesrecht.brandenburg.de eingestellt

Dieser Erlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt für Brandenburg in Kraft.

Die Geltung dieses Erlasses ist entgegen § 30 Absatz 6 der Gemeinsamen Geschäftsordnung für die Ministerien des Landes Brandenburg vom 15. März 2016 unbefristet.