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Erlass des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft zur Bewirtschaftung des Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung "Lieberoser Endmoräne und Staakower Läuche, Teilfläche Staakower Heide"

Erlass des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft zur Bewirtschaftung des Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung "Lieberoser Endmoräne und Staakower Läuche, Teilfläche Staakower Heide"
vom 31. März 2015
(ABl./15, [Nr. 16], S.377)

Dieser Erlass regelt auf der Grundlage des § 32 Absatz 4 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542) die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung von Artikel 6 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206 vom 22.7.1992, S. 7), zuletzt geändert durch die Richtlinie 2006/105/EG vom 20. November 2006 (ABl. L 363 vom 20.12.2006, S. 368), - FaunaFlora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie). Er benennt die Erhaltungsziele und erforderliche Erhaltungsmaßnahmen sowie deren Umsetzungsinstrumente in Anlage 2. Die Umsetzung erfolgt direkt durch die zuständigen Behörden oder wird von ihnen unterstützt. Der Bewirtschaftungserlass ist im Rahmen des behördlichen Handelns zu beachten.

1 Bewirtschaftungsgegenstand

Der in Anlage 1 (Kartenskizze) näher bezeichnete Geltungsbereich des Erlasses in den Landkreisen Spree-Neiße und Dahme-Spreewald umfasst Teile des Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiet) mit der Bezeichnung „Lieberoser Endmoräne und Staakower Läuche“ und der Gebietsnummer DE 4051-301.

Der Geltungsbereich des Erlasses hat eine Größe von rund 1 594 Hektar und umfasst Flächen in folgenden Fluren:

Gemeinde:Gemarkung:Flur:
Lieberose Lieberose 17;
Schenkendöbern Staakow 1, 2, 3, 4, 5;
Schenkendöbern Pinnow 5;
Tauer Tauer 8;
Tauer Schönhöhe 1;
Turnow/Preilack Preilack 5, 6.

Die Grenze des Geltungsbereiches dieses Erlasses ist in der Kartenskizze (Anlage 1) und in der Biotoptypenkarte im Maßstab 1 : 10 000, der Karte der FFH-Lebensraumtypen (LRT) im Maßstab 1 : 10 000 und der Zielkarte im Maßstab 1 : 10 000 sowie in den Liegenschaftskarten eingezeichnet. Als Grenze gilt der innere Rand der Linie. Maßgeblich ist die Einzeichnung in den Liegenschaftskarten. Die Karten sind mit einer Flurstückliste beim Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz in Potsdam, beim Landkreis Spree-Neiße als untere Naturschutzbehörde in Forst, beim Landkreis Dahme-Spreewald als untere Naturschutzbehörde in Lübben, beim Landesbetrieb Forst Brandenburg, Oberförsterei Lieberose und Oberförsterei Cottbus und in den Amtsverwaltungen Peitz, Schenkendöbern und Lieberose von jedermann während der Dienstzeiten einsehbar.

2 Beschreibung des Gebietes

Die Staakower Heide liegt östlich der ehemaligen Bahnlinie Peitz - Jamlitz und befindet sich in der naturräumlichen Einheit „Lieberoser Heide und Schlaubegebiet“, die zu der Haupteinheit „Ostbrandenburgisches Heide- und Seengebiet“ zählt. Das Gebiet umfasst eine eiszeitlich geprägte Moränenlandschaft, die mit Kiefernwäldern und ausgedehnten Sandheiden bewachsen ist und nährstoffarme Heidemoore und Stillgewässer aufweist. Die vorherrschende Bodenart sind nährstoffarme Sande.

Das natürlicherweise waldreiche Gebiet der Staakower Heide wurde nach einem Großbrand im Jahr 1942 nicht wieder aufgeforstet und in den Folgejahren bis 1990 militärisch als Großmanöverraum und Übungsraum genutzt. Die Aufgabe des Truppenübungsplatzes erfolgte 1994. Infolge der militärischen Nutzung ist das Gebiet Kampfmittel- und Altlastenverdachtsfläche. Einige Wege und Einzelflächen sind durch die Forstverwaltung bereits beräumt. Aktuell wird das Gebiet durch großflächige Kiefernforste mit eingestreuten Offenflächen und Sukzessionswaldflächen sowie kleinflächigen Moorbildungen geprägt.

3 Erhaltungsziele

Die folgenden Erhaltungsziele sind aus dem Standarddatenbogen zum FFH-Gebiet „Lieberoser Endmoräne und Staakower Läuche“ für das Teilgebiet „Staakower Heide“ abgeleitet:

Ziel ist die Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung der natürlichen Lebensraumtypen von gemeinschaftlichem Interesse im Sinne von § 7 Absatz 1 Nummer 4 des Bundesnaturschutzgesetzes, der prioritären natürlichen Lebensraumtypen im Sinne von § 7 Absatz 1 Nummer 5 des Bundesnaturschutzgesetzes und der Arten von gemeinschaftlichem Interesse im Sinne von § 7 Absatz 2 Nummer 10 des Bundesnaturschutzgesetzes.

Der Erlass dient somit der Erhaltung des ehemaligen militärischen Übungsgeländes als Standort der Dünen mit offenen Grasflächen mit Corynephorus und Agrostis, der Trockenen europäischen Heiden, der Übergangs- und Schwingrasenmoore, des Waldkiefern-Moorwaldes, der Mitteleuropäischen Flechten-Kiefernwälder, der Entwicklung der Alten bodensauren Eichenwälder auf Sandebenen mit Quercus robur (Stieleiche) sowie der Entwicklung der Habitate des Wolfes sowie der Erhaltung und Entwicklung der Population des Kammmolches einschließlich ihrer für Fortpflanzung, Ernährung, Wanderung und Überwinterung wichtigen Lebensräume.

4 Beschreibung, Bewertung und ökologische Erfordernisse der Lebensraumtypen (LRT) nach Anhang I und der Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie

Dünen mit offenen Grasflächen mit Corynephorus und Agrostis (Dünen im Binnenland) (LRT-Nummer 2330, Größe: rund 1,35 Hektar), Erhaltungszustand B

Die zwei Dünen im Gebiet sind überwiegend mit Kiefern bestanden. Mit seinen Vorkommen unter anderem von Silbergras, Kleinem Habichtskraut und Kleinem Sauerampfer weist das Gebiet die für den LRT typische Flora auf und bietet damit Lebensraum für Schlingnatter und Zauneidechse. Die Erhaltung als LRT ist durch periodisches Offenhalten mittels Beweidung und Gehölzentnahmen zu sichern.

Der Lebensraumtyp ist nach § 30 BNatSchG geschützt.

Trockene Europäische Heiden (LRT-Nummer 4030, Größe: rund 280 Hektar), Erhaltungszustand A (Größe: rund 128,1 Hektar), Erhaltungszustand B (Größe: rund 107 Hektar), Erhaltungszustand C (Größe: rund 44,5 Hektar), Erhaltungszustand E (Größe: rund 2,1 Hektar)

Die großflächigen Sandheiden mit Calluna auf den ehemaligen Schieß- und Truppenübungsplätzen sind von voranschreitender Sukzession betroffen. Die Besonderheit der Vorkommen dieses LRT ist zum einen die Großflächigkeit der Bestände und zum anderen ihre Strukturvielfalt, die vor allem aus der engen Verzahnung mit anderen LRT beziehungsweise Biotoptypen resultiert. Aufgrund der fehlenden Nutzung ist die Heide stellenweise vergreist und es besteht keine optimale Ausprägung der verschiedenen Altersphasen (Pionier-, Aufbau-, Reife- und Degenerationsphase). Eine herausragende Bedeutung kommt den Heideflächen auf dem nördlichen, stark munitionsbelasteten Schießplatz zu, die durch ausgedehnte Bestände der Echten Bärentraube (Arctostaphylos uva-ursi) geprägt sind. Diese in Deutschland sehr seltene Art tritt in Brandenburg nur noch an diesem Standort auf und ist vor allem hinsichtlich der typischen Ausprägung und der Größe des Bestandes für das deutsche Tiefland einzigartig. Bei den Vorkommen handelt es sich um eine besondere, im Tiefland extrem seltene Ausbildung des LRT mit einer besonderen Schutzbedürftigkeit.

Die regelmäßige Pflege der Heide erfolgt bereits durch Beweidung mit Schafen und Ziegen. Der Turnus wird in Abhängigkeit vom Vegetationsfortschritt und dem Biotopzustand angepasst. Auf den Heideflächen der ehemaligen Rollbahn sind im Rahmen von Ausgleichs- und Ersatzmaßnamen Gehölzentnahmen durchgeführt worden. Flächen mit einem Gehölzdeckungsgrad unter 10 Prozent werden in einem Abstand zwischen 5 bis 10 Jahren durch Teilentnahme der Gehölze gepflegt. Auf den Flächen mit einer Gehölzdeckung über 35 Prozent soll der Deckungsgrad durch Gehölzentnahmen gesenkt werden, wobei stellenweise auch dichtere Deckungsgrade bestehen bleiben sollten, um das Mosaik aus offenem Boden, Heide und Gehölzen zu erhalten. Ziel der Pflege ist, dass die Gehölzdeckung 35 Prozent nicht übersteigt. Auf geeigneten Flächen ist alternativ Mahd möglich.

Die Waldeigenschaft im Sinne des § 2 des Waldgesetzes des Landes Brandenburg (LWaldG) bleibt von Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen unberührt.

Der Lebensraumtyp ist nach § 30 BNatSchG geschützt.

Übergangs- und Schwingrasenmoore (LRT-Nummer7140, Größe: rund 5 Hektar), Erhaltungszustand B (Größe: rund 0,4 Hektar), Erhaltungszustand C (Größe: rund 4,6 Hektar)

Die zwölf Flächen der Übergangs- und Schwingrasenmoore wurden überwiegend in den Erhaltungszustand C (mittel bis schlecht) eingestuft. Die Hauptursache für den ungünstigen Erhaltungszustand ist der Wassermangel. Im Rahmen der Kartierung konnten keine Entwässerungsgräben im Bereich der Moore festgestellt werden. Für die Stabilisierung des Landschaftswasserhaushaltes der Moore ist in den Moorbereichen der Bestockungsgrad auf ca. 30 Prozent zu reduzieren. In den Wassereinzugsbereichen der Moore sind reine Kiefernbestände aufzulichten und mit standortangepassten Laubgehölzen in Mischwälder umzubauen.

Der Lebensraumtyp ist nach § 30 BNatSchG geschützt.

Alle Maßnahmen zum Erhalt oder zur Entwicklung der LRT 2330, 4030 und 7140 (zum Beispiel Pflegemaßnahmen mit Beseitigung des Aufwuchses von Forstpflanzen/Beweidung ausgewählter Bereiche) werden mit dem Bewirtschafter (Landeswaldoberförsterei Peitz) unter Einhaltung der forstrechtlichen Bestimmungen einvernehmlich abgestimmt.

Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Quercus robur (LRT-Nummer 9190, Größe: rund 7,1 Hektar), Erhaltungszustand B

Bei dem alten bodensauren Eichenwald handelt es sich um ein kleinflächiges Vorkommen, das von den östlich angrenzenden „Tauerschen Eichen“ in das Untersuchungsgebiet hineinragt. Der mittelalte Bestand ist überwiegend mit Traubeneichen, Kiefern und Birken bestockt. Der derzeit vorhandene Totholzanteil ist gezielt zu erhöhen: Angestrebt werden 21 bis 40 m3/ha, was aufgrund des relativ jungen Bestandes aber nur langfristig zu erreichen ist.

Wenn eine künstliche Verjüngung erfolgt, dann nur mit Baumarten der potenziell vorkommenden Arten (Stiel- und Traubeneiche) und nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Forstwirtschaft (§ 4 LWaldG). Auf der Fläche soll die Nutzung einzelstammweise erfolgen, Stark- und Totholz im Bestand verbleiben und keine Kalkung durchgeführt werden.

Waldkiefern-Moorwald1 (LRT-Nummer 91D2, Größe: rund 1,2 Hektar), Erhaltungszustand C

Der Lebensraumtyp kommt auf zwei degradierten Moorflächen vor (Nummern der Teilfläche gemäß Zielkarte: 52, 58) und weist eine sehr homogene Alters- und Habitatstruktur auf. Das typische Arteninventar ist aufgrund der Entwässerung nur noch reliktartig vorhanden und der Moorkörper ist stark vermulmt. Zur Stabilisierung der Grundwasserverhältnisse sind die angrenzenden Kiefernwälder in Mischwälder umzubauen. Die „Moorkiefer“, eine besondere Wuchsform von Pinus sylvestris ist gegenüber dem Vorkommen der Waldkiefer (Pinus sylvestris) zu fördern.

Der Lebensraumtyp ist nach § 30 BNatSchG in Verbindung mit § 18 des Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetzes (BbgNatSchAG) geschützt.

Mitteleuropäische Flechten-Kiefernwälder (LRT-Nummer 91T0, Größe: rund 10 Hektar), Erhaltungszustand B (Größe rund 8,7 Hektar), Erhaltungszustand C (Größe rund 1,6 Hektar), Erhaltungszustand E (Größe rund 18,2 Hektar)

Die Flächen des Lebensraumtyps und die Entwicklungsflächen konzentrieren sich überwiegend im Südwesten des Gebietes auf sehr armen Standorten in Richtung der sogenannten Wüste. Eine Ausnahme bilden zwei eng aneinander liegende Entwicklungsflächen östlich der Schießplätze. Die Rückegassen sind so anzulegen, dass die Bestände mit Bodenflechten nicht beeinträchtigt werden. Es ist zu sichern, dass nur die ausgewiesenen Gassen bei der Holzernte befahren werden.

Wolf2 (Canis lupus), Erhaltungszustand unbekannt

Seit Ende 2009 ist eine feste Ansiedlung eines einzelnen Wolfes in der Lieberoser Heide bekannt. Anfang 2010 konnte ein zweiter Wolf im Bereich der Lieberoser Heide dokumentiert werden. Anfang Juli 2010 wurde die erfolgreiche Reproduktion nachgewiesen (drei Welpen). Damit ist die Gründung eines weiteren Rudels neben den acht bereits bestehenden Rudeln der Lausitz vollzogen. Die Staakower Heide bildet im Osten einen wichtigen Bestandteil des Wolfsreviers (insgesamt 240 bis 270 km2).

Der Wolf galt in Deutschland bereits als ausgestorben und die Wiederansiedlung wird durch Managementkonzepte unterstützt (Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz [MUGV] 2010). Als streng geschützte Art des § 7 BNatSchG und als prioritäre Art des Anhangs II der FFH-Richtlinie handelt es sich beim Wolf um eine naturschutzfachlich bedeutsame Art.

Das Planungsgebiet der Staakower Heide bildet ein wichtiges Verbindungselement für das Entwicklungspotenzial in Richtung Osten (Tauersche Eichen) sowie nach Norden (Reicherskreuzer Heide). Das Territorium dieses Rudels wird nur durch eine Bundesstraße und den eingezäunten Solarpark Turnow/Preilack zerschnitten. Ziel für die weitere Entwicklung des Wolfes ist der Erhalt der großen, unzerschnittenen naturnahen Landschaften des ehemaligen Truppenübungsplatzes und die Vermeidung von Störungen.

Kammmolch (Triturus cristatus), Erhaltungszustand C

2011 wurde eine kleine Population des Kammmolchs in einem Tümpel (Nummer der Teilfläche gemäß Zielkarte: 260) festgestellt. Die Reproduktion ist abhängig vom Wasserstand in den im Gebiet vorhandenen, zum Teil temporären Kleingewässern und fällt in trockenen Jahren aus. Insgesamt sind die Staakower Läuche, wie auch der Kessel, bereits stark degeneriert. Langfristig sind die Moorgewässer als Habitate des Kammmolches nur durch eine Anhebung der Wasserstände zu erhalten.

Erläuterung zum Erhaltungszustand

A hervorragender Erhaltungszustand
B guter Erhaltungszustand
C durchschnittlicher oder beschränkter Erhaltungszustand
E Entwicklungsfläche

5 Bestand und Bewertung weiterer Arten und Biotope

5.1 Nach § 30 BNatSchG in Verbindung mit § 18 des Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetzes (BbgNatSchAG) geschützte Biotope,

5.2 Biotope, die Einfluss auf die in Nummer 3 aufgeführten Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie und Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie haben,

5.3 Lebensräume der Arten nach Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie und Anhang IV der FFH-Richtlinie.

Sandtrockenrasen (Nummer 5.1)

Im Untersuchungsgebiet sind ausgedehnte Bestände dieses Biotoptyps auf den ehemaligen Schießplätzen sowie im Bereich der ehemaligen Rollbahn am Südrand des Gebietes zu finden. Es gibt sowohl Ausbildungen, die weitgehend gehölzfrei sind (Biotoptyp-Nummer: 05121101), als auch Bestände, die stärker mit Gehölzen durchsetzt sind (Biotoptyp-Nummer: 05121102) und bereits Übergänge zu den Vorwäldern darstellen. Im Gebiet wurden auf rund 46,5 Hektar weitgehend gehölzfreie Bestände des Biotoptyps (Biotoptyp-Nummer: 05121101) erfasst und auf rund 19 Hektar des Biotoptyps (Biotoptyp-Nummer: 05121102). Oft kommt der Biotoptyp aber auch kleinflächig vor und ist eng mit Heidebereichen verzahnt. Die zahlreichen Sandwege sind, vor allem im Randbereich, mit Silbergrasreichen Trockenrasen bewachsen.

Durch eine Kombination aus Gehölzentnahme und Beweidung soll der Zustand der Biotope wieder hergestellt und verbessert werden.

Birken- und Kiefernvorwald trockener Standorte (Nummer 5.2)

Im Untersuchungsgebiet wurden zahlreiche Birken- und Kiefernvorwald-Bestände erfasst, die von Sand-Birke und Waldkiefern dominiert werden. Die Krautschicht ist teilweise lückig ausgeprägt und besteht vorwiegend aus Trockenrasen- und Heide-Arten. Die Vorwälder des Gebietes sind eng mit Heide- und Trockenrasenbiotopen verzahnt. Sofern sie einen dichten Unterwuchs aus Calluna-Heide aufweisen, sind sie dem bereits unter Nummer 4 beschriebenen LRT 4030 „Trockene Europäische Sandheiden“ zuzuordnen und zu erhalten. Die anderen Flächen sollen sich durch weiteres Voranschreiten der natürlichen Sukzession zu Beerkraut-Kiefernwald oder Heidekraut-Kiefernwald entwickeln.

Naturnahe Zwergstrauch-Kiefernwälder (Beerkraut-Kiefernwald, Heidekraut-Kiefernwald) (Nummer 5.1)

Auf den frischen bis mäßig trockenen, bodensauren und relativ nährstoffarmen Sandstandorten des Geltungsbereiches kommen großflächig von Waldkiefern beherrschte Forsten vor, deren Unterwuchs durch Zwergsträucher gekennzeichnet wird (Zwergstrauch-Kiefernwälder). Es handelt sich zum einen um Bestände der Waldkiefer mit Heidelbeeren beziehungsweise Preiselbeeren, die zum großen Teil dem LRT 91T0 zuzuordnen sind. Zum anderen tritt im Geltungsbereich Heidekraut-Kiefernwald auf, der zumeist zum LRT 4030 „Trockene europäische Heiden“ zugehörig ist. Beide Ausprägungen haben eine hohe naturschutzfachliche Bedeutung.

Auch auf den nicht zu den LRT 4030 und 91T0 zugehörigen Flächen dürfen Umbruch, Graseinsaaten, Aufforstungen und andere Bepflanzungen sowie die Anlage von Kirrungen und Schöpfstellen nicht erfolgen. Unzulässig sind Düngung und Einsatz von Pflanzenschutzmitteln.

Der vollständige Verlust der Gehölze nach Katastrophen (Brand, Sturm, Schnee, Insektenkalamitäten) kann in dem Umfang durch Verjüngung ersetzt werden, wie diese die Erhaltung der Offenlandbiotope nicht beeinträchtigt. Generell dürfen nur heimische Baumarten der potenziellen natürlichen Vegetation verwendet werden. Flächiges Befahren und flächige in den Mineralboden eingreifende Bodenverwundungen sind zu vermeiden. Zur Umsetzung von Pflegemaßnahmen auf den Heide-LRT-Flächen und geschützten Biotopen im Verzahnungsbereich zu Waldflächen werden die erforderlichen Einzelmaßnahmen mit dem Flächennutzer abgestimmt.

Fledermäuse und Brutvogelarten (Nummer 5.3)

Im Rahmen mehrjähriger Erfassungen wurden in den Geltungsbereich umgebenden Lebensräumen verschiedene Fledermausarten regelmäßig nachgewiesen, unter anderem Großes Mausohr, Bechsteinfledermaus und Mopsfledermaus. Es ist davon auszugehen, dass auch das Untersuchungsgebiet von diesen Arten regelmäßig aufgesucht wird.

Die unter Nummer 4 und Nummer 5.1 genannten Lebensräume umfassen auch die Habitate der im Rahmen der Brutvogelkartierung festgestellten Arten Brachpieper, Fischadler, Heidelerche, Schwarzspecht, Hohltaube, Raufußkauz und Ziegenmelker nach Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie.

6 Erhaltungsmaßnahmen

Die geeigneten Maßnahmen zur Umsetzung der unter Nummer 3 benannten Erhaltungsziele sind in Anlage 2 aufgeführt. Unberührt bleiben Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen, die durch die zuständige Naturschutzbehörde angeordnet, zugelassen oder durchgeführt werden.

Besonderer Handlungsbedarf zur Sicherung oder Wiederherstellung günstiger Erhaltungszustände der trockenen europäischen Heiden besteht in der Fortführung der begonnenen Pflegemaßnahmen (Beweidung und abschnittsweise Gehölzentnahme).

Änderungen der Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen bedürfen der Zustimmung des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft.

7 Projekte

Es wird darauf hingewiesen, dass Projekte vor ihrer Zulassung oder Durchführung auf ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines Natura-2000-Gebiets zu überprüfen sind, wenn sie einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten oder Plänen geeignet sind, das Gebiet erheblich zu beeinträchtigen, und nicht unmittelbar der Verwaltung des Gebiets dienen. Die Maßstäbe für die Verträglichkeit ergeben sich aus den Erhaltungszielen im Standarddatenbogen.

Die Förderfähigkeit der Projekte wird auf Antrag im Einzelfall geprüft.

8 Umsetzung

Die Durchsetzung der einzelnen Erhaltungsmaßnahmen beziehungsweise deren Berücksichtigung im Vollzug obliegt der jeweils zuständigen Fachbehörde, die darüber die zuständige Naturschutzbehörde auf Anforderung informiert. Durch den Bewirtschaftungserlass werden keine über die gesetzlichen Zuständigkeiten hinausgehenden oder davon abweichenden Zuständigkeiten begründet.

Es wird darauf hingewiesen, dass die vom Bewirtschaftungserlass betroffene Fläche des FFH-Gebietes zum größten Teil aus Landeswald besteht.

9 Inkrafttreten

Dieser Erlass tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt für Brandenburg in Kraft.


1 prioritärer natürlicher Lebensraumtyp nach Anhang Ider FFH-Richtlinie

2 prioritäre Art nach Anhang II der FFH-Richtlinie

Anlagen