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Bekanntmachung der Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Brandenburg über die Zahlung von Leistungsprämien an abgeordnete Landesbeamtinnen und Landesbeamte sowie Landesrichterinnen und Landesrichter

Bekanntmachung der Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Brandenburg über die Zahlung von Leistungsprämien an abgeordnete Landesbeamtinnen und Landesbeamte sowie Landesrichterinnen und Landesrichter
vom 8. August 2016
(ABl./16, [Nr. 37], S.1212)

Die in Berlin am 20. Juni 2016 letztunterzeichnete Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, und dem Land Brandenburg, vertreten durch das Ministerium der Finanzen, über die Zahlung von Leistungsprämien an abgeordnete Landesbeamtinnen und Landesbeamte sowie Landesrichterinnen und Landesrichter wird nachstehend veröffentlicht.

Potsdam, den 8. August 2016

Der Minister der Finanzen des Landes Brandenburg

Christian Görke

Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Brandenburg über die Zahlung von Leistungsprämien an abgeordnete Landesbeamtinnen und Landesbeamte sowie Landesrichterinnen und Landesrichter

Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern - im Folgenden Bund genannt -, und das Land Brandenburg, vertreten durch das Ministerium der Finanzen - im Folgenden Land genannt -, schließen folgende Vereinbarung:

Der Bund und das Land vereinbaren nach § 14 Absatz 4 Satz 2 BeamtStG i. V. m. § 71 DRiG, dass für zum Bund abgeordnete Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter des Landes, denen beim Bund kein Richteramt übertragen ist, hinsichtlich der Vergabe von Leistungsprämien § 42a des Bundesbesoldungsgesetzes i. V. m. der Bundesleistungsbesoldungsverordnung entsprechend anzuwenden ist. Die Leistungsprämie wird vom Land ausgezahlt, der Bund erstattet dem Land die entsprechenden Ausgaben.

Im Übrigen richtet sich die Besoldung nach dem Brandenburgischen Besoldungsgesetz.

Berlin, den 20. Juni 2016                          Potsdam, den 3. Juni 2016

Für das Bundesministerium des Innern      Für das Ministerium der Finanzen

Im Auftrag                                               Im Auftrag

Daniel Christians                                     Dr. Annette Fischer
Referat D 3 -                                            Referat 45 -
Besoldungsrecht                                      Besoldung, Versorgung, Beihilfe, Trennungsgeld,
                                                              Reise- und Umzugskosten