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Richtlinien für die Ermittlung des Verkehrswertes landwirtschaftlicher Grundstücke und Betriebe, anderer Substanzverluste und Vermögensnachteile vom 3. Mai 2019 (Entschädigungsrichtlinien Landwirtschaft - LandR 19)

Richtlinien für die Ermittlung des Verkehrswertes landwirtschaftlicher Grundstücke und Betriebe, anderer Substanzverluste und Vermögensnachteile vom 3. Mai 2019 (Entschädigungsrichtlinien Landwirtschaft - LandR 19)
vom 6. November 2019
(ABl./19, [Nr. 47], S.1313)

Der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur hat die Entschädigungsrichtlinien Landwirtschaft vom 28. Juli 1978 (LandR 78) in Abstimmung mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) und dem Ausschuss für Grunderwerbs- und Entschädigungsfragen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) überarbeitet und neu gefasst.

Mit Schreiben vom 16. Mai 2019 (StB 15/7172.3/2-1/3160152) hat das BMVI die Neufassung übersandt und die Richtlinie im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Es wird gebeten, diese Richtlinien für den Bereich der Bundesfernstraßen zu beachten und für alle noch nicht abgeschlossenen Wert- und Entschädigungsermittlungen zu landwirtschaftlichen Grundstücken anzuwenden. Sinngemäß soll diese Richtlinie auch für die Entschädigungsermittlungen im Bereich der Landesstraßen angewandt werden. Für die weiteren im Bereich des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) gelegenen Straßen wird die Anwendung der Entschädigungsrichtlinie empfohlen.

Dieser Erlass wird im Amtsblatt für Brandenburg veröffentlicht und in das elektronische „Brandenburgische Vorschriftensystem“ (BRAVORS) unter der Internetseite www.landesrecht.brandenburg.de eingestellt.

Dieser Erlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt für Brandenburg in Kraft.