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Erhöhung der Kostensätze für kostenpflichtige Lehrgänge an der Landesschule und Technischen Einrichtung für Brand- und Katastrophenschutz (LSTE) sowie Einführung der Kostenpflicht für 4 Lehrgangsarten ab 01. Januar 2007

Erhöhung der Kostensätze für kostenpflichtige Lehrgänge an der Landesschule und Technischen Einrichtung für Brand- und Katastrophenschutz (LSTE) sowie Einführung der Kostenpflicht für 4 Lehrgangsarten ab 01. Januar 2007
vom 14. März 2006

Die Haushaltslage stellt die LSTE vor neue Herausforderungen, die eine kritische Überprüfung der Einnahmesituation erforderlich macht. Vor dem Hintergrund der allgemeinen Preisentwicklung ist es erforderlich, die bisherigen Kostensätze für Lehrgangsteilnehmer zu erhöhen. In Anerkennung Ihrer eigenen Finanzsituation wird hierbei eine moderate Erhöhung vorgenommen. Des Weiteren werden für bislang kostenfrei angebotene Lehrgänge ebenfalls Gebühren erhoben, da diese Lehrgänge nicht der Führungs- und Sonderausbildung zuzurechnen sind. Mit Wirkung vom

01. Januar 2007

werden die Kostensätze an der Landesschule in Eisenhüttenstadt wie folgt angehoben:

  • für Angehörige der Feuerwehren Brandenburgs: von 45,00 € auf 50,00 €
  • für Angehörige der Werksfeuerwehren und  Feuerwehren: von 60,00 € auf 70,00 €
  • für Dritte (z. B. Bundeswehr): von 70,00 € auf 80,00 €.

Die Kosten beziehen sich pro Tag und Lehrgangsteilnehmer.

Für nachfolgende Lehrgangsarten wird ebenfalls mit Wirkung vom 01. Januar 2007 die Kostenpflicht eingeführt, da sie nicht der Führungs- und Sonderausbildung gemäß § 24 Abs. 7 BbgBKG zuzurechnen sind:

  • Drehleitermaschinist
  • Rüstwagenmaschinist
  • Fahrer auf Gewässern (Bootsführerausbildung)
  • Gerätewagen-Gefahrgut.

Dies bedeutet, dass Lehrgangskosten in der jeweiligen Kategorie erhoben sowie Reisekosten und Lohnfortzahlungen von dem jeweiligen Träger getragen werden müssen.

Ich bitte Sie, die Träger des Brandschutzes im Hinblick auf die Aufstellung der Haushalte 2007 zeitnah zu informieren.