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Kooperationsvereinbarung zum Netzwerk Aus- und Fortbildung für den öffentlichen Dienst in Brandenburg (Kooperationsvereinbarung NAFöD - KOOP NAFöD)
Kooperationsvereinbarung zum Netzwerk Aus- und Fortbildung für den öffentlichen Dienst in Brandenburg (Kooperationsvereinbarung NAFöD - KOOP NAFöD)
vom 12. März 2004
Präambel
Die nachstehend aufgeführten Institutionen, die im Bereich der Fortbildung für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in Brandenburg tätig sind,
im Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern
- die Landesakademie für öffentliche Verwaltung Brandenburg, vertreten durch die Leiterin, Frau Dr. Marita Heydecke
- der Landesbetrieb für Datenverarbeitung und Statistik Brandenburg, vertreten durch den Präsidenten, Herrn Arend Steenken
- der Landesbetrieb Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg, vertreten durch den Direktor, Herrn Jörg Schnadt
- die Fachhochschule der Polizei des Landes Brandenburg, vertreten durch den Präsidenten, Herrn Dr. Peter Kirmße
- die Landesschule und Technische Einrichtung für Brand- und Katastrophenschutz, vertreten durch den Leiter, Herrn Norbert Zoschke
im Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz und für Europaangelegenheiten
- die Justizakademie des Landes Brandenburg, vertreten durch den Leiter, Herrn Dr. Harald Kruse
- die Ausbildungsabteilung bei der Justizvollzugsanstalt Brandenburg a. d. H., vertreten durch den Leiter, Herrn Klaudius Leinkauf
das Ministeriums der Finanzen
- mit seinen für Aus- und Fortbildung zuständigen Stellen, vertreten durch Herrn Staatssekretär Dr. Karl-Peter Schackmann-Fallis
im Geschäftsbereich des Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung
- die Forstschule Finkenkrug der Landesforstanstalt Eberswalde, vertreten durch die Leiterin, Frau Antje Elsholz
- die Landeslehrstätte für Naturschutz und Landschaftspflege Lebus, vertreten durch den Präsidenten des Landesumweltamtes Brandenburg, Herrn Prof. Dr. Matthias Freude
im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport
- das Pädagogische Landesinstitut Brandenburg (PLIB), vertreten durch den Direktor, Herrn Dr. Jan Hofmann
- das Medienpädagogische Zentrum Brandenburg (MPZ), vertreten durch den Direktor, Herrn Lothar Wolf
- das Sozialpädagogische Fortbildungswerk des Landes Brandenburg, vertreten durch den Leiter, Herrn Dr. Georg Landenberger
schließen sich in einem
Netzwerk Aus- und Fortbildung für den öffentlichen Dienst in Brandenburg (NAFöD)
zusammen. Sie sind überein gekommen, gemeinsam für folgende Zielsetzungen zu arbeiten und einzutreten:
Die Fortbildung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst des Landes Brandenburg muss bedarfsgerecht ausgestaltet werden und den für eine sachgerechte Aufgabenwahrnehmung erforderlichen Stellenwert erhalten.
Die Fortbildung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst des Landes Brandenburg hat dem Qualifizierungsbedarf für den Prozess der Verwaltungsmodernisierung Rechnung zu tragen.
Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst des Landes Brandenburg sollen sich im Interesse der ihnen obliegenden dienstlichen Aufgaben fortbilden und unter Berücksichtigung ihrer individuellen und beruflichen Neigungen und Fähigkeiten für neue Anforderungen weiterqualifizieren können.
Die öffentlichen Fortbildungsträger stimmen ihr Seminar- und Veranstaltungsangebot unter einander ab, nutzen Möglichkeiten der Kooperation und eröffnen damit Chancen zu ihrer Profilierung auf bestimmten Feldern der Fortbildung.
Die öffentlichen Fortbildungsträger wirken im Interesse einer inhaltlichen, methodischen und materiellen Qualität und Struktur ihrer Fortbildungsangebote zusammen.
Die öffentlichen Fortbildungsträger nutzen Kooperationsmöglichkeiten bei der Schulung und Qualifizierung ihrer Dozentinnen und Dozenten unter Berücksichtigung aktueller lernpsychologischer und pädagogischer Erkenntnisse der Erwachsenenbildung und der Einsatzmöglichkeiten durch neue Medien.
Die öffentlichen Fortbildungsträger koordinieren und intensivieren ihre Öffentlichkeitsarbeit, u. a. mit Hilfe eines Fortbildungsportals im Internet, und entwickeln gemeinsame Marketingstrategien.
Diese vorgenannten Leitsätze sollen die Grundlage für die Arbeit des Netzwerks bilden.
Mit der Errichtung des Netzwerks ändert sich nichts an der Zuständigkeit und Verantwortlichkeit der Ressorts für die Fortbildung ihrer Bediensteten. Der Bereich Ausbildung soll nach Herstellung der Arbeitsfähigkeit des Netzwerks als weitere Aufgabenstellung in Angriff genommen werden.
Für die Zusammenarbeit im Netzwerk Aus- und Fortbildung werden folgende Grundsätze vereinbart:
I. Aufgaben
Das Netzwerk Aus- und Fortbildung ist ein Forum für Informations- und Erfahrungsaustausch sowie Koordinierung der Arbeit der Fortbildungseinrichtungen des Landes. Als Aufgabenbereiche kommen insbesondere in Betracht:
- Verbesserung des Fortbildungsangebots mit dem Ziel einer effizienteren Nutzung von Ressourcen durch arbeitsteilige, thematische und terminliche Abstimmung von Einzelprogrammen
- Erarbeitung von Grundsätzen zur Bedarfsermittlung und zu einer bedarfsgerechten Angebotsstruktur für die Fortbildung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes
- Planung und Durchführung gemeinsamer Fortbildungsveranstaltungen
- Verständigung über Qualitätskriterien zur Qualitätssicherung und -steigerung von Fortbildungsveranstaltungen (Qualitätsmanagement)
- Aufstellung gemeinsamer Leitziele zur Evaluation des Fortbildungsangebots (Bildungscontrolling)
- Erarbeitung von Grundsätzen zur Beschäftigung von hauptamtlichen und nebenamtlichen Dozentinnen und Dozenten
- Vereinbarung zum Austausch von Lehr- und Lernmaterialien
- Entwicklung und Umsetzung eines Konzepts zur Weiterqualifizierung von Dozentinnen und Dozenten
- Vernetzung der Fortbildungseinrichtungen des Landes durch Nutzung eines Internet-Portals und eines internetbasierten Fortbildungsmanagements
- Aufbau einer gemeinsamen Öffentlichkeitsarbeit
- Nutzung gemeinsamer Lernplattformen im Rahmen neuer digitaler Lernwege (CBT, WBT bzw. eLearning)
- Erarbeitung von Empfehlungen zur Finanzierung der Fortbildung des öffentlichen Dienstes der Landesverwaltung
Die einzelnen Arbeitsschwerpunkte des Netzwerks werden unter Beachtung der Fortbildungskonzeption für die Landesverwaltung in den Jahresversammlungen festgelegt.
II. Mitgliedschaft
Mitglieder des Netzwerks können alle öffentlichen Fortbildungsträger im Land Brandenburg oder die mit Fortbildung unmittelbar befassten Stellen werden.
Das Netzwerk organisiert seine Zusammenarbeit selbstständig und wird dabei durch eine Koordinierungsstelle (Geschäftsstelle) unterstützt.
III. Kooperationspartner
Das Netzwerk strebt eine Zusammenarbeit an mit
- den Fortbildungsträgern aus dem kommunalen Bereich und aus Berlin sowie aus angrenzenden Bundesländern
- den Hochschulen des Landes Brandenburg und des Landes Berlin
- einzelnen überregional tätigen Hochschulen, speziell im Bereich der Verwaltungs- und Rechtswissenschaften sowie des Fernstudiums
- Grundlage der Zusammenarbeit sind jeweils abzuschließende Kooperationsvereinbarungen.
IV. Versammlungen
Die Mitglieder kommen planmäßig (mindestens zweimal im Jahr) zusammen.
- Einmal jährlich findet eine Jahresversammlung statt, in der die Arbeitsplanung für das Netzwerk festgelegt wird und die Wahl der Sprecherin bzw. des Sprechers sowie deren Stellvertreter/in vorgenommen wird.
- Die Meinungsbildung in der Mitgliederversammlung folgt dem Leitgedanken des Konsensprinzips und der Gleichberechtigung aller Mitgliedseinrichtungen.
- Die Vorbereitung von Versammlungen erfolgt durch die Geschäftsstelle.
V. Sprecher/in
Die Mitglieder des Netzwerks wählen bei der Jahresversammlung aus ihrer Mitte den oder die Sprecher/in sowie deren Stellvertreter/in. Sie haben die Aufgabe, die Versammlungen zu leiten und das Netzwerk gegenüber der Öffentlichkeit zu repräsentieren. Die Sprecherfunktion soll im jährlichen Wechsel durch Repräsentant/innen der Mitgliedseinrichtungen wahrgenommen werden und wird jeweils für ein Kalenderjahr ausgeübt. Die Sprecher werden in der Wahrnehmung ihrer Funktionen durch die Geschäftsstelle unterstützt.
VI. Geschäftsstelle
Die Geschäftsstelle des Netzwerks handelt im Interesse aller Mitglieder des Netzwerks. Die Geschäftsstelle bereitet Versammlungen, Veranstaltungen und Workshops vor und unterstützt das Netzwerk bei allen anstehenden und vorstehend unter I. genannten Aufgaben. Der Geschäftsstelle obliegt darüber hinaus insbesondere
- die Aufstellung und Umsetzung des Jahresarbeitsplans des Netzwerks
- die Anregung und Unterstützung der Kooperation von Fortbildungsträgern bei Veranstaltungen und Seminaren
- die Entwicklung eines Weiterqualifizierungsangebots für Dozentinnen und Dozenten
- die Koordinierung eines gemeinsamen webbasierten Fortbildungsportals
- die Koordinierung eines gemeinsamen internetbasierten Fortbildungsmanagements
- die Entwicklung des Angebots einer gemeinsamen Lernplattform des Netzwerks zur Nutzung von internetbasierten Fortbildungsangeboten.
Die Geschäftsstelle erstellt jährlich einen Kurzbericht über die Arbeit des Netzwerks. Die Geschäftsstelle hat ihren Sitz im Ministerium des Innern. Die Kosten der Geschäftsstelle werden aus dem Einzelplan 03 finanziert.
VII. Öffentlichkeitsarbeit
Das Netzwerk nutzt seine Möglichkeiten für eine gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit nach innen und nach außen. Die Geschäftsstelle stellt den Mitgliedern des Netzwerks ein Fortbildungsportal im Internetangebot des Landes Brandenburg zur Verfügung und unterstützt dessen Pflege und Aktualisierung.
VIII. Änderung der Kooperationsvereinbarung und Auflösung des Netzwerks
Diese Grundsätze können im Einvernehmen aller Beteiligten an dieser Kooperationsvereinbarung geändert werden.Erklärt mehr als die Hälfte der Gründungsmitglieder des Netzwerks ihren Austritt, gilt das Netzwerk als aufgelöst, es sei denn, die verbleibenden Mitglieder beschließen dessen Fortführung. Der Austritt ist gegenüber der Geschäftsstelle schriftlich zu erklären.
IX. Schlussbestimmungen
Die Gründung des Netzwerks ist mit der Unterzeichnung der Beitrittserklärungen zu dieser Kooperationsvereinbarung durch die nachstehend genannten Institutionen wirksam geworden.
Die Kooperationsvereinbarung wird auf der Webseite des Netzwerks sowie im Amtsblatt für Brandenburg veröffentlicht.
Fachhochschule der Polizei des Landes Brandenburg (Beitrittserklärung vom 18.02.2003)
Landesbetrieb Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg (Beitrittserklärung vom 26.02.2003)
Ministeriums der Finanzenmit seinen für Aus- und Fortbildung zuständigen Stellen (Beitrittserklärung vom 27.02.2003)
Landesschule und Technische Einrichtung für Brand- und Katastrophenschutz (Beitrittserklärung vom 27.02.2003)
Landesbetrieb für Datenverarbeitung und Statistik (Beitrittserklärung vom 02.03.2003)
Pädagogisches Landesinstitut Brandenburg (Beitrittserklärung vom 03.03.2003)
Justizvollzugsanstalt Brandenburg a. d. H., Ausbildungsabteilung (Beitrittserklärung vom 03.03. 2003)
Landesakademie für öffentliche Verwaltung Brandenburg (Beitrittserklärung vom 05.03.2003)
Justizakademie des Landes Brandenburg (Beitrittserklärung vom 05.03.2003)
Forstschule Finkenkrug der Landesforstanstalt Eberswalde (Beitrittserklärung vom 05.03.2003)
Medienpädagogisches Zentrum Brandenburg (Beitrittserklärung vom 05.03.2003)
Sozialpädagogisches Fortbildungswerk des Landes Brandenburg (Beitrittserklärung vom 05.03.2003)
Landeslehrstätte für Naturschutz und Landschaftspflege Lebus (Beitrittserklärung vom 28.02.2003, eingegangen am 17.03.2003)